Förderungen für Wohnen
Wohngeld, Mietzuschuss, Eigenheim-Förderung — alle staatlichen Hilfen rund ums Wohnen. Vom Lastenzuschuss für Vermieter bis zum KfW-Wohneigentumsprogramm für Familien.
50 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
190 Förderungen im Bereich Wohnen
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten
Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse für Mietwohnraum, der gezielt Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird.
KfW 455-B — Barrierereduzierung Investitionszuschuss
Der KfW-Zuschuss 455-B fördert bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden mit 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € pro Wohneinheit. Wer den Standard 'Altersgerechtes Haus' erreicht, erhält 12,5 % und bis zu 6.250 € Zuschuss. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter jeden Alters — ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Derzeit nimmt die KfW keine Anträge entgegen, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind; als Alternative nennt sie den Kredit 159 Altersgerecht Umbauen. Anträge müssen grundsätzlich vor Maßnahmenbeginn im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg erhalten zinsverbilligte L-Bank-Darlehen plus Zuschüsse für energetische Sanierung und altersgerechten Umbau. Für erneuerbare Energien greift ergänzend die KfW.
SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank für barrierereduzierende Umbauten in selbstgenutzten oder gemieteten Wohnungen in Sachsen. Der Regelsatz beträgt 80 % der förderfähigen Ausgaben — bis 4.000 € für Barriere-Reduzierung, bis 10.000 € für Rollstuhlfahrer. Bei Bezug von Sozialleistungen steigt der Satz auf 100 % bis 5.000 € beziehungsweise bis 12.500 € bei rollstuhlgerechtem Ausbau.
NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen — Zusatzdarlehen zu BEG/KFN/WEF (NRW)
Zinsgünstiges Zusatzdarlehen der NRW.BANK für Privatpersonen, die in NRW Wohneigentum nachhaltig bauen, sanieren oder erstkaufen — kombinierbar mit KfW-WEF/KFN/BEG. Bis 50 % beim Neubau, bis 100 % bei Sanierung.
NRW.BANK.Wohneigentum — Förderdarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum (NRW)
Zinsgünstiges Förderdarlehen der NRW.BANK für Privatpersonen, die in NRW selbstgenutztes Wohneigentum bauen, erwerben oder anschlussfinanzieren — bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten (bei Anschlussfinanzierungen 100 % des Restkapitals), Laufzeiten bis 35 Jahre.
NRW.BANK Eigentumsförderung — Neubau oder Kauf
Zinsgünstige Annuitätendarlehen der NRW.BANK für Neubau, Erwerb oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen, ergänzt durch eine Anpassungsförderung von bis zu 50.000 € für barrierefreie Umbauten nach DIN 18040-2.
ELR Privat — Wohnraum-Zuschuss Ländlicher Raum Baden-Württemberg
Zuschuss für private Haus- und Grundbesitzer im ländlichen Raum Baden-Württembergs zur Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung historischer Bausubstanz, zur Schließung von Baulücken oder zur Wohnumfeldverbesserung. Regelfördersatz bis zu 40 %, maximal 50 % der Investitionssumme, Auszahlung nach Baufortschritt durch die L-Bank.
BAB Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Die Bremer Aufbau-Bank vergibt an Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen mit bis zu 90 Prozent Förderquote und einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren für sechs Programmbereiche rund ums Mehrparteienhaus.
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Hamburger Heizungsförderung (IFB Hamburg)
Die Hamburger Heizungsförderung der IFB Hamburg bezuschusst erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseanlagen in Gebäuden. Das Programm umfasst mehrere Module: Erneuerbare Wärme, Wärmenetzanschluss sowie Machbarkeitsuntersuchungen für Quartierswärme. In den Modulen Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren sind die Mittel für 2026 ausgeschöpft; neue Mittel sind für 2027 geplant.
L-Bank Mietwohnungsfinanzierung BW — Modernisierung
Zinsverbilligtes Darlehen (Sollzins 1,00 %) für die energetische Sanierung oder den barrierereduzierenden Umbau von landesseitig geförderten Mietwohnungen in Baden-Württemberg. Plus 3 % Tilgungszuschuss.
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung allgemeiner Sozialmietwohnraum
Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg für den Neubau, Erwerb oder die Schaffung von allgemeinem Sozialmietwohnraum mit Belegungs- und Mietbindung zugunsten von Haushalten mit niedrigerem Einkommen.
L-Bank Wohnungsbau BW — Modernisierungsförderung Mietwohnungsbestand
Land Baden-Württemberg fördert die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau von Mietwohnraum mit zwei Förderlinien — mit oder ohne neu zu begründende Miet- und Belegungsbindungen. Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse.
Sachsen-Anhalt MODERN — Modernisierungsdarlehen
Mit Sachsen-Anhalt MODERN bietet die Investitionsbank zinsgünstige Annuitätendarlehen für altersgerechtes Umbauen, energieeffiziente Sanierung und allgemeine Modernisierung an. Nominaler Zinssatz ab 0,95 Prozent jährlich, Laufzeiten 10, 20 oder 30 Jahre.
IB.SH Immofix
Mit dem Darlehen IB.SH Immofix finanzieren Privatpersonen in Schleswig-Holstein den Neubau, Kauf oder die Modernisierung selbst genutzter Immobilien ab 15.000 Euro mit 10 oder 15 Jahren Zinsbindung – wahlweise mit Annuitätentilgung oder über einen Bausparvertrag.
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) – IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert die umfassende energetische Modernisierung von Mietwohngebäuden in Hamburg mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss im Rahmen des Klimaschutzprogramms und ist modular aufgebaut: je Quadratmeter Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe, ergänzt um frei wählbare Zusatzmodule.
Denkmalschutz-Zuschuss des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gewährt Zuschüsse für die Erhaltung und Instandsetzung von Bau- und Bodendenkmälern. Gefördert werden die denkmalpflegerischen Mehrkosten, die über eine normale Instandhaltung hinausgehen. Der Antrag ist bei Baudenkmälern vor Beginn der Maßnahme zu stellen und mit dem Landesamt abzustimmen.
Denkmalschutz – Zuwendung aus dem Bayerischen Entschädigungsfonds
Der Bayerische Entschädigungsfonds gewährt Denkmaleigentümern Zuwendungen für die Instandsetzung von Denkmälern, wenn ihnen die vollen Kosten wirtschaftlich nicht zugemutet werden können. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und/oder zinsgünstiges bzw. zinsloses Darlehen; Art und Höhe ergeben sich aus einer Zumutbarkeitsprüfung.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Der Staat fördert mit der Arbeitnehmer-Sparzulage die Anlage vermögenswirksamer Leistungen. Für Beteiligungen am Produktivkapital gibt es 20 Prozent auf bis zu 400 Euro jährlich, für Anlagen im Wohnungsbau 9 Prozent auf bis zu 470 Euro jährlich. Beide Förderwege lassen sich kombinieren, sodass bis zu 870 Euro jährlich begünstigt sind.
Hessengeld
Das Hessengeld ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss des Landes Hessen für Ersterwerber selbstgenutzten Wohneigentums in Hessen. Das Land erstattet bis zu 10.000 Euro pro Erwerber der bereits gezahlten Grunderwerbsteuer — zusätzlich 5.000 Euro für jedes einziehende Kind unter 18 Jahren. Der Antrag läuft über das Online-Kundenportal der WIBank. Förderfähig sind Kaufverträge ab dem 1. März 2024.
Ergänzungsfinanzierung zur Eigentumsfinanzierung BW
Langfristiges, kapitalmarktnahes Ergänzungsdarlehen der L-Bank für Eigentumserwerber in Baden-Württemberg, die zusätzlich zur Basis- und Zusatzförderung Z15 Finanzierungsbedarf haben, der über die Hausbank nicht abgedeckt werden kann.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Eigenwohnraum
Befristet zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo für Haushalte mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen in Bayern beim Bau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Wer Kinder hat, erhält zusätzlich einen Kinderzuschuss von 5.000 EUR je Kind.
NRW.BANK Mietwohnraumförderung Erwerb von Bindungen
Mit dem Programm Erwerb von Bindungen unterstützt die NRW.BANK Eigentümer von Wohnraum in Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster und Mietniveau-M4-Gemeinden mit Zuschüssen — wenn sie für 5 oder 10 Jahre eine Mietpreis- und Belegungsbindung zugunsten von Haushalten der Einkommensgruppe A eingehen.
IB.SH Immokonstant 35-Jahres-Darlehen
Das IB.SH Immokonstant ist ein Ergänzungs-Darlehen ab 15.000 Euro mit Zinsbindung über die volle Laufzeit von 35 Jahren. Für Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein.
IB.SH Immoflex Wohnimmobilien-Darlehen
Das IB.SH Immoflex ist ein Ergänzungs-Darlehen ab 15.000 Euro für Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein. Bietet jährliches Sondertilgungsrecht von bis zu 10 Prozent.
Eigenheimförderung Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für den Erstbezug oder Neubau von Wohneigentum. Antragsberechtigt sind große Familien mit mindestens 3 Kindern und Familien mit mindestens einem Kind und einer Schwerbehinderung von mindestens 80 % im Haushalt. Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Neubau von Wohnungen für Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum mit zinsverbilligten Darlehen sowie laufenden und einmaligen Zuschüssen über 30 oder 40 Jahre. Der Zinssatz beträgt anfänglich in der Regel 1,6 % p. a. Einkommensgrenzen gemäß HmbWoFG sind einzuhalten.
Städtebaulicher Denkmalschutz Hamburg – Backsteinfassaden Dulsberg
Die IFB Hamburg fördert die Sanierung erhaltenswerter Backsteinfassaden im Hamburger Stadtteil Dulsberg – bis zu 50 % der Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Pauschalsätze: 90–170 €/m² je nach Maßnahme. Pflicht: gleichzeitige energetische Modernisierung über ein IFB-Modernisierungsprogramm (A, B oder C).
Wärmeschutz im Gebäudebestand Hamburg – IFB-Förderung
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Wohngebäuden (Baugenehmigung älter als 20 Jahre) mit Zuschüssen: z. B. 42,10 €/m² für Außendämmung, 43,50 €/m² für Steildächer, 163 €/m² für neue Wärmeschutzfenster. Modernisierungsbonus: +20 % bei drei Maßnahmen, +30 % bei vier oder mehr.
Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin
Der Mietzuschuss in Sozialwohnungen nach § 2 WoG Bln unterstützt Berliner Mieterhaushalte, die in einer Sozialwohnung des Ersten Förderwegs leben und deren Mietbelastung mehr als 30 % des anrechenbaren Einkommens beträgt. Der Zuschuss wird monatlich gezahlt und ist auf die Hälfte der förderfähigen Bruttowarmmiete gedeckelt.
Klimafreundliches Wohnen in Krefeld
Mit dem Programm Klimafreundliches Wohnen in Krefeld bezuschusst die Stadt Krefeld bauliche Klimaschutz-Maßnahmen an Wohngebäuden: Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und klimafreundliche Sondermaßnahmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Personengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen. Die Fördertöpfe für allgemeine und soziale Förderung sind derzeit ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München
Die Landeshauptstadt München bezuschusst mit dem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) energetische Sanierungen im Stadtgebiet zusätzlich zur Bundesförderung: Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, Sanierungen auf Effizienzhaus-Standard, Sanierungen mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Grundförderung reicht je nach Baustein von 5 bis 15 Prozent der förderfähigen Kosten und kann über drei Zuschläge von je 5 Prozent auf bis zu 30 Prozent aufgestockt werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, gleichgestellte Personen wie Erbbaurechtsnehmer und Contractoren; Mieter sind ausgeschlossen.
Förderprogramm Begrünung München (Innenhof, Dach, Fassade, Entsiegelung)
Die Landeshauptstadt München bezuschusst mit dem Sonderprogramm Begrünung private Maßnahmen, die das Stadtklima verbessern: gärtnerische Gestaltung von Innenhöfen und Vorgärten, extensive und intensive Dachbegrünung, bodengebundene Fassadenbegrünung, Entsiegelung versiegelter Flächen sowie die naturnahe Begrünung von Firmengeländen. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Vertreter; Wohnanwesen brauchen in der Regel mindestens vier Wohneinheiten, Dachbegrünungen sind davon ausgenommen. Vorrang haben Maßnahmen in mit Grün unterversorgten Stadtgebieten und Hitzeinseln.
Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Wuppertal
Mit dem Hof- und Fassadenprogramm bezuschusst die Stadt Wuppertal die Entsiegelung, Begrünung und Neugestaltung von Hof- und Gartenflächen, die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie Fassadeninstandsetzungen auf privaten Grundstücken. Die Förderung gilt nur in den abgegrenzten Fördergebieten Barmen, Heckinghausen und Oberbarmen/Wichlinghausen. Der Zuschuss beträgt 60 Euro je umgestaltetem Quadratmeter, höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen. Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltungsberechtigte erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen für Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Bau-, Boden- und beweglichen Denkmalen.
Erhaltung von Kulturdenkmalen Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein gewährt über das Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse zur Erhaltung, Restaurierung, Instandsetzung und Pflege von Kulturdenkmalen. Gefördert wird der denkmalbedingte Mehraufwand an Kulturdenkmalen; die Zuwendung wird als bedingt rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum
Der Freistaat Bayern gewährt im Bayerischen Wohnungsbauprogramm Zuwendungen für die Wohnraumförderung. Gefördert wird unter anderem das Schaffen von Eigenwohnraum in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden sowie dessen Erwerb.
IBB Förderergänzungsdarlehen
Die Investitionsbank Berlin (IBB) bietet mit dem Förderergänzungsdarlehen individuelle Immobilien-Finanzierungsangebote für Kunden, die bereits ein IBB-Förderprogramm nutzen. Das Darlehen schließt Finanzierungslücken, ermöglicht Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen sowie die Neustrukturierung bestehender Förderungen – mit einer Darlehenshöhe von bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs.
Konsortialer Restrukturierungskredit (KRK) Sachsen-Anhalt
Mit dem Konsortialen Restrukturierungskredit (KRK) finanziert die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gemeinsam mit anderen Kreditinstituten den Ankauf von Forderungen und die Ablösung von Krediten; Investitionsdarlehen für Erwerb, Modernisierung oder Instandsetzung von Wohnimmobilien sind ausgeschlossen. Das Produkt richtet sich an Wohnungsunternehmen und private Vermieter mit Bezug zum wohnwirtschaftlichen Sektor in Sachsen-Anhalt, spricht einen begrenzten Empfängerkreis an und wird ausschließlich nach individueller Beratung vergeben — ein offener Antragsweg existiert nicht.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen (RLP, 554/555)
Investoren in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen für die Schaffung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen sowie Wohngemeinschaften für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Studierende und Auszubildende.
ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (RLP, 759)
Mit dem Sonderprogramm 759 fördert die ISB Rheinland-Pfalz Eigentümer, die Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden herrichten, mit einem 10 Jahre zinslosen Darlehen über 1.150 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche plus 25 Prozent Tilgungszuschuss.
ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (RLP)
Eigentümer selbst genutzten Wohnraums in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen für Modernisierungen, ergänzt um einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent abhängig vom Haushaltseinkommen.
ISB-Darlehen Mietwohnungen (RLP, Förderprogramm 551)
Das ISB-Darlehen Mietwohnungen unterstützt Investoren in Rheinland-Pfalz beim Neubau oder Ersterwerb von mindestens vier klimagerechten Mietwohnungen mit einem zinsgünstigen Darlehen zu 1 Prozent p. a. plus Tilgungszuschüssen.
ISB Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten (RLP, 781)
Eigentümer bestehender Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB einen einmaligen Zuschuss für die Vergabe von Belegungsrechten an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, wenn sie die Miete 15 Prozent unter dem Mittelwert des Mietspiegels halten.
Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen (M-V)
Eigentümer und Mieter (mit Einverständnis des Vermieters) in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen Zuschuss von 30 Prozent (max. 15.000 Euro förderfähige Ausgaben je Wohneinheit) für Barrierereduzierungs-Maßnahmen wie Aufzüge, Türverbreiterungen oder Badumbauten.
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
KRiS — Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft in Essen
In drei Essener Gestaltungsräumen — Messe-Gruga, Neues Bernetal und Katernberg/Zollverein — werden Maßnahmen nach dem Schwammstadtprinzip mit bis zu 90 Prozent bezuschusst: Flächenentsiegelung, Mulden-, Rigolen- und Baumrigolen-Versickerung, extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung mit Zisterne und die Zuführung von Regenwasser zum Gewässer. Gefördert werden Grundstückseigentümer, auch juristische Personen.
Alle Förderungen im Bereich Wohnen
Die komplette Übersicht aller 190 Programme in diesem Bereich — inklusive spezialisierter Förderungen für einzelne Branchen und Bundesländer.
- L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten
- KfW 455-B — Barrierereduzierung Investitionszuschuss
- L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)
- NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen — Zusatzdarlehen zu BEG/KFN/WEF (NRW)
- NRW.BANK.Wohneigentum — Förderdarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum (NRW)
- NRW.BANK Eigentumsförderung — Neubau oder Kauf
- L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW
- ELR Privat — Wohnraum-Zuschuss Ländlicher Raum Baden-Württemberg
- BAB Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
- Hamburger Heizungsförderung (IFB Hamburg)
- L-Bank Mietwohnungsfinanzierung BW — Modernisierung
- L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung allgemeiner Sozialmietwohnraum
- L-Bank Wohnungsbau BW — Modernisierungsförderung Mietwohnungsbestand
- Sachsen-Anhalt MODERN — Modernisierungsdarlehen
- IB.SH Immofix
- Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) – IFB Hamburg
- Denkmalschutz-Zuschuss des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
- Denkmalschutz – Zuwendung aus dem Bayerischen Entschädigungsfonds
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Hessengeld
- Ergänzungsfinanzierung zur Eigentumsfinanzierung BW
- Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Eigenwohnraum
- NRW.BANK Mietwohnraumförderung Erwerb von Bindungen
- IB.SH Immokonstant 35-Jahres-Darlehen
- IB.SH Immoflex Wohnimmobilien-Darlehen
- Eigenheimförderung Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum (IFB Hamburg)
- Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum (IFB Hamburg)
- Städtebaulicher Denkmalschutz Hamburg – Backsteinfassaden Dulsberg
- Wärmeschutz im Gebäudebestand Hamburg – IFB-Förderung
- Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin
- Klimafreundliches Wohnen in Krefeld
- Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München
- Förderprogramm Begrünung München (Innenhof, Dach, Fassade, Entsiegelung)
- Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Wuppertal
- Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern
- Erhaltung von Kulturdenkmalen Schleswig-Holstein
- Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum
- IBB Förderergänzungsdarlehen
- Konsortialer Restrukturierungskredit (KRK) Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
- ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen (RLP, 554/555)
- ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (RLP, 759)
- ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (RLP)
- ISB-Darlehen Mietwohnungen (RLP, Förderprogramm 551)
- ISB Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten (RLP, 781)
- Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen (M-V)
- Wohngeld
- KRiS — Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft in Essen
- Modernisierungsbonus Frankfurt — Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes
- Bayerisches Modernisierungsprogramm Mietwohnraum
- Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart (ESP-Wohnen)
- Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern
- Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren
- Junges Wohnen Brandenburg — Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende
- Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Niedersachsen)
- ESWE Innovationsfonds Wiesbaden
- Modernisierung von Mietwohnungen B – 1. Förderweg IFB Hamburg
- Ankauf Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte (IFB Hamburg)
- Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen (IFB Hamburg)
- Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
- Modernisierung von Mietwohnungen MOD C 2. Förderweg Hamburg
- Modernisierung Mietwohnungen Integrierte Stadtteilentwicklung Hamburg
- Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende – IFB Hamburg
- Mietwohnungsneubau 1. Förderweg Hamburg
- Mietwohnungsneubau 1. Förderweg plus Hamburg
- Mietwohnungsneubau 2. Förderweg Hamburg
- Mietwohnungsneubau 3. Förderweg Hamburg
- Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und sozialen Einrichtungen (Hessen)
- GründachPLUS
- Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt
- Förderung von Kleinkläranlagen in Thüringen
- Klimabaum-Fonds Augsburg — kostenlose Baumpflanzung auf privaten Grundstücken
- Haus- und Hofflächenprogramm im InnovationCity-Pilotgebiet Bottrop
- Hof- und Fassadenprogramm Essen
- Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen
- Fassaden- und Hofflächenprogramm Hamm Weststadt
- Fassaden- und Innenhofprogramm Oberhausen-Osterfeld
- IBB CO2-Sparende Gebäude
- NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege
- L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
- KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
- EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen
- Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)
- Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Brandenburg (WohneigentumförderR)
- Hessen-Darlehen Neubau
- NRW.BANK Eigentumsförderung — Modernisierung
- Hessen-Darlehen Bestandserwerb
- Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie
- IB.SH Immo Eigentum
- Hamburger Gründachförderung
- ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum)
- IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie Hamburg
- KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
- NBank Eigentumsförderung Niedersachsen
- IB-Förderdarlehen Wohneigentum Sachsen-Anhalt
- ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen (RLP, 553)
- Modernisierungsförderung Mecklenburg-Vorpommern (ModRL)
- IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus
- KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
- IFB-Eigenheimdarlehen Neubau
- NRW.BANK.Gebäudesanierung
- KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
- Modernisierungskredit für Mietwohnungen Land Bremen (BAB)
- KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
- L-Bank Zusatzfinanzierung Energieeffizienz — Eigentumsfinanzierung BW
- IBB Energetische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen
- Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude in Bremer Sanierungsgebieten
- IB-Wohneigentumsprogramm Sachsen-Anhalt
- ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (RLP, 710)
- IBB Wohnraum modernisieren
- IFB-Konstantdarlehen Hamburg
- KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)
- Förderung Gebäudebegrünung und Entsiegelung Leipzig
- Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen Schleswig-Holstein
- KfW 124 Wohneigentumsprogramm
- IFB-Ergänzungsdarlehen Hamburg
- Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau Niedersachsen
- IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen (IFB Hamburg)
- Modernisierung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende (Junges Wohnen)
- BAB Rund ums Haus
- KfW 159 — Altersgerecht Umbauen Kredit
- Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für private Bauherren und Eigentümer (Hessen)
- L-Bank G15 — Förderung von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum
- L-Bank Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit — Eigentumsfinanzierung BW
- ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen (RLP, 704)
- Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
- IBB Altersgerecht Wohnen
- Kommunales Modernisierungsprogramm Bochum
- Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster
- § 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung
- IB.SH WEGfinanz
- IFB-WEGfinanz Hamburg
- KfW 266 — Gewerbe zu Wohnen
- Stuttgarter Grünprogramm (Entsiegelung, Dach-, Fassaden- und Freiflächenbegrünung)
- Mehr Grün für Nürnberg — Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung
- proKlima Modernisierung Gebäudehülle Hannover
- Neubaukredit für Mietwohnungen Land Bremen (BAB)
- IFB-Modernisierungsdarlehen Hamburg
- Zuschuss Erwerb Genossenschaftsanteile Schleswig-Holstein
- Förderprogramm Solares Bonn
- Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung (DAFIB) Düsseldorf
- Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Mönchengladbach
- Förderprogramm Fassadenbegrünung Oldenburg
- Förderprogramm Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen Mannheim
- Bochums Dächer, Fassaden und Gärten — ökologisch und klimaangepasst
- GebäudeGrün hoch³ Freiburg — Grüne Dächer, Fassaden und Höfe
- KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
- Grün in Rothenditmold und im Schillerviertel — Haus- und Hofbegrünung Kassel
- GRÜN hoch 3 Köln — Dächer, Fassaden, Höfe
- Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (IFB Hamburg)
- Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung Dortmund
- Mehr Grün zu Hause — Haus- und Hofbegrünung Kostheim-Mitte
- Förderprogramm Dachbegrünung Oldenburg
- Grün in die Mitte — Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung Kassel
- Ankauf Belegungsbindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten
- Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum Hessen
- Wohnprojekte Gründungsfonds Schleswig-Holstein
- Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen
- Gründach-Förderprogramm Lübeck
- Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle Gelsenkirchen
- Förderung der Anpassung von Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung
- Bielefeld begrünt Häuser — Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung
- Dach- und Fassadenbegrünung Kiel
- Gartenreich(es) Braunschweig — Dach-, Fassaden- und Grundstücksbegrünung
- Förderprogramm Begrünung der Stadt Bonn
- Solar-Förderprogramm der Stadt Aachen für Mehrfamilienhäuser und KMU
- proKlima SolarStrom Hannover
- Förderung Bauwerks- und Hofbegrünung Halle (Saale)
- Begrünungsprogramm Saarbrücken — Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung, Schottergarten-Rückbau
- Modernisierungs- und Klimaschutzzuschuss für ältere Menschen Mainz
- Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung M-V
- Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität Duisburg
- Denkmalförderung der Stadt Dresden
- Förderprogramm Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden Karlsruhe
- Kleinteiliges kommunales Förderprogramm Erfurt — Sanierungsgebiete
- Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand Braunschweig
- Lärmsanierungsrichtlinie Rostock — Zuschuss für Schallschutzfenster
- Geringinvestive Maßnahmen – Heizungsoptimierung (IFB Hamburg)
- Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam
- Laden im Mehrparteienhaus – Wohnungseigentümergemeinschaften
- Laden im Mehrparteienhaus (BMV) — 2026
- SAB Hochwassereigenvorsorge Sachsen – Gutachten-Förderung
- § 35a EStG — Steuerermäßigung Handwerker und Haushaltsnahe Dienstleistungen
- BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Förderung Fahrradabstellanlagen im Bestand (IFB Hamburg)
- Gutschein für die Energieberatung von Ein- und Zweifamilienhäusern in Hagen
- E-Check-Zuschuss der Städtischen Werke Magdeburg
Welche Programme im Bereich Wohnen sind beendet oder pausiert?
Diese Programme nehmen derzeit keine Anträge an. Die Seiten bleiben erreichbar, damit du nachlesen kannst, was galt und wie der aktuelle Stand ist.
- BAB Neubaukredit Mietwohnungen mittleres Preissegment (Bremen) (beendet)
- Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (beendet)
- Erdwärmepumpen-Förderung Bayern (Marktanreizprogramm, bis 2020) (beendet)
- Förderung energetische Sanierung der Stadt Bielefeld (pausiert)
- IB.SH Immo Effizienzhaus (beendet)
- KlimaBonus Karlsruhe (pausiert)
- Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf (pausiert)
- Stuttgarter Eigentumsprogramm — Förderung selbst genutztes Wohneigentum (beendet)
- Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen Privathaushalte (beendet)
Bundesweite Förderlandschaft, mit Quellen belegt.
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Förderprogramme von Bundesbanken, Landesförderinstituten und kommunalen Trägern.
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Wichtigste Programme
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NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege
Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.
EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen
Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.
Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.
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