Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bremer Aufbau-Bank (BAB) |
| Förderhöhe | bis zu 50.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit dem Programm Rund ums Haus reicht die Bremer Aufbau-Bank (BAB) als Förderbank des Landes Bremen Mittel der KfW als Annuitätendarlehen an Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen im Land Bremen aus. Die sechs Programmbereiche (Energieeffizient Sanieren, PV nach Plan, Altersgerecht Umbauen, Einbruchschutz, Wasser nach Plan, Energie nach Plan) sind beliebig bis zur maximalen Fördersumme kombinierbar.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Objekt im Land Bremen
Das zu fördernde Wohngebäude oder die Eigentumswohnung muss im Land Bremen liegen. Das Land Bremen umfasst die Städte Bremen und Bremerhaven. Objekte in anderen Bundesländern sind nicht förderfähig.
Selbstgenutztes oder vermietetes Wohngebäude
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer eines selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Land Bremen sind. Rein gewerblich genutzte Immobilien sind ausgeschlossen.
Maßnahme aus einem der sechs Förderbereiche
Die geplante Maßnahme muss einem der sechs Förderbereiche entsprechen: (1) Energieeffizient Sanieren, (2) PV nach Plan, (3) Altersgerecht Umbauen, (4) Einbruchschutz, (5) Wasser nach Plan oder (6) Energie nach Plan. Mehrere Bereiche können bis zur maximalen Fördersumme kombiniert werden.
Darlehen bis zu 50.000 Euro
Der maximale Darlehensbetrag beträgt 50.000 Euro insgesamt – nicht pro Bereich. Alle kombinierten Maßnahmen aus den verschiedenen Förderbereichen werden auf diesen Gesamtbetrag angerechnet. Das Darlehen deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab.
Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
Ein Beginn der Maßnahme vor der Förderzusage der BAB ist nicht zulässig. Als Beginn gilt bereits der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen mit Handwerkern oder Lieferanten. Ausgenommen ist lediglich der KfW-Ergänzungskredit (BEG-EM 358/359).
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Beratung bei der BAB vereinbaren
Vor der Antragstellung eine kostenfreie Beratung bei der BAB Bremen vereinbaren. Über das Online-Formular (Beratungsvoranfrage Wohnraumförderung) oder telefonisch unter 0421 96 00-40 kann ein Beratungstermin gebucht werden. Die Beratung klärt, welche Förderbereiche für das geplante Vorhaben in Frage kommen und welche technischen Mindestanforderungen gelten.
- 02
Angebote und Unterlagen einholen
Angebote von Fachunternehmen entsprechend den jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen einholen. Für energetische Sanierungsmaßnahmen (Bereich Energieeffizient Sanieren, KfW 261) ist zusätzlich ein zertifizierter Energieexperte einzuschalten – die KfW bezuschusst dessen Beratungskosten mit 50 Prozent. Bei Kanalsanierungsmaßnahmen (Wasser nach Plan) ist vorab eine Prüfung durch ein zertifiziertes Fachunternehmen einzuholen. Noch keine Aufträge vergeben.
- 03
Antrag bei der BAB einreichen
Den Förderantrag direkt bei der BAB einreichen – vor Vergabe jeglicher Liefer- und Leistungsverträge. Zum Antrag gehören: ausgefülltes Antragsformular (Antrag Rund ums Haus I für KfW-BEG-Maßnahmen oder Antrag II für KfW 159, PV, Wasser und Energie), kostenfreie SCHUFA-Datenkopie, aktueller Grundbuchauszug sowie die eingeholten Angebote. Weitere Unterlagen sind der Selbstauskunft Rund ums Haus zu entnehmen.
- 04
Förderzusage und Darlehensvertrag unterzeichnen
Nach Prüfung der Unterlagen durch die BAB ergeht eine Förderzusage. Anschließend wird der Darlehensvertrag unterzeichnet. Erst nach Eingang der Förderzusage dürfen Aufträge für die Maßnahmen vergeben und mit der Umsetzung begonnen werden. Die Darlehenskonditionen (Annuitätsdarlehen bis zu 50.000 Euro, Laufzeit bis zehn Jahre, BAB-Zinssatz gemäß aktueller Konditionsübersicht) sind im Vertrag festgehalten.
- 05
Maßnahme umsetzen und Mittel abrufen
Die geförderte Maßnahme durch Fachunternehmen umsetzen lassen. Mittel können bei Bedarf bei der BAB abgerufen werden. Nach Fertigstellung sind Nachweise (Rechnungen, ggf. Bestätigung durch Energieexperten) einzureichen. Für KfW 261-Maßnahmen bestätigt der Energieexperte die Umsetzung gemäß den vereinbarten Standards. Sondertilgungen sind in den Bereichen PV, Wasser und Energie jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Häufige Fragen
Welche sechs Förderbereiche umfasst das Programm Rund ums Haus?
Wer ist antragsberechtigt und für welche Objekte gilt die Förderung?
Wie hoch ist das Darlehen und gilt der Maximalbetrag pro Bereich oder insgesamt?
Wie läuft der Antragsprozess ab und was muss beachtet werden?
Kann das Programm Rund ums Haus mit KfW- oder BAFA-Förderungen kombiniert werden?
Welche Besonderheiten gelten für den Förderbereich Wasser nach Plan?
Welche Anforderungen gelten beim Förderbereich PV nach Plan für Photovoltaikanlagen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]BAB Rund ums Haus – Programmübersichtbab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)
- [02]Eckdatenblatt Rund ums Haus / WEG – Konditionen und Eckdatenbab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)
- [03]Konditionsübersicht Rund ums Haus und WEGbab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)
- [04]Antrag Rund ums Haus I (KfW BEG – Energieeffizient Sanieren)bab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)
- [05]Rund ums Haus – Programminfo Baubehörde Bremenbau.bremen.deRegionalDer Senator für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Bremen