345 Förderungen für Privatpersonen.
Vom Wohngeld bis zur Heizungs-Förderung — alle staatlichen Zuschüsse für Privatpersonen mit Quellen-Link.
345 Förderungen — sortiert nach Beliebtheit und Förderhöhe
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
Stationäre oder ambulante Reha-Maßnahmen für Berufstätige mit Gesundheitsproblemen — komplette Übernahme der Behandlungs- und Reisekosten plus Übergangsgeld zur Lohnfortzahlung während der Reha (typisch 3 Wochen).
Zuzahlungsbefreiung GKV
Befreiung von Praxis-, Medikamenten- und Heilmittel-Zuzahlungen sobald 2 % vom Brutto-Familieneinkommen erreicht sind (1 % bei chronisch Kranken). Antrag bei der eigenen Krankenkasse, gilt für das laufende Kalenderjahr.
Bildungsgutschein
Komplette Übernahme der Lehrgangs- und Fahrtkosten plus Weiterzahlung von Arbeitslosen- oder Bürgergeld während der Weiterbildung — für Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte.
KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit für die energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Niveau — kombinierbar mit Tilgungszuschuss bis 40 %.
bis zu 150.000 €
KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
Bis zu 70 % Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) für den Tausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermie-Anlagen. Förderhöchstgrenze seit 21.07.2026: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.
2.000 € – 22.400 €
Aufstiegs-BAföG
AFBG-Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildung — bis 15.000 € Maßnahmebeitrag plus Unterhaltsbeitrag, Zuschuss-Anteil 50 % auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, einkommensunabhängig.
bis zu 15.000 €
Elterngeld
Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
300 € – 1.800 €
BAföG — Bundesausbildungsförderung
Staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende. Zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Darlehen — Rückzahlung erst ab 6.500 € Netto/Jahr, gedeckelt bei 10.010 €.
bis zu 992 €
Pflegegeld
Monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für häusliche Pflege durch Angehörige — je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 990 € pro Monat (Stand seit 1. Januar 2025, gilt unverändert auch 2026).
347 € – 990 €
Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II — Regelsatz 563 €/Monat für Alleinstehende plus Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher angemessener Höhe.
357 € – 563 €
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung nach SGB XII Kapitel 4 für Menschen ab Renteneintritt oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Regelsatz 563 € plus Wohnkosten — kein Rückgriff auf Kinder mit Einkommen unter 100.000 €.
357 € – 563 €
Kinderzuschlag
Bis zu 297 €/Monat pro Kind für Eltern mit kleinem Einkommen — verhindert dass arbeitende Familien auf Bürgergeld angewiesen sind. Maximal bis zum Erreichen der Höchsteinkommensgrenze.
bis zu 297 €
Kindergeld
Monatliche Geldleistung für Eltern — seit 1. Januar 2026 einheitlich 259 € pro Kind, unabhängig von der Kinderzahl. Anspruch mindestens bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis 25.
259 €
Gründungszuschuss
Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger: 6 Monate weiterhin Arbeitslosengeld plus pauschal 300 €/Monat für die Sozialversicherung, anschließend optional 9 weitere Monate nur die 300 €.
ab 300 €
EXIST-Gründerstipendium
Stipendium für Hochschul-Gründer in der Gründungs-Vorbereitungsphase: 1.000–3.000 €/Monat plus Sachausgaben bis 30.000 € + Coaching-Budget 5.000 €, über bis zu 12 Monate. Antrag über die Hochschule.
1.000 € – 3.000 €
EXIST-Women
Zuschuss für Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Beratung und Begleitung gründungsinteressierter Frauen in der Vorgründungsphase. Stipendien zwischen 1.000 € und 3.000 € pro Monat für bis zu drei Monate, plus Sachausgaben-Pauschale und Kinderzuschlag.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Eigenwohnraum
Befristet zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo für Haushalte mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen in Bayern beim Bau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung — auch Einpersonenhaushalte sind förderfähig. Wer Kinder hat, erhält zusätzlich einen Kinderzuschuss von 5.000 EUR je Kind.
ab 15.000 €
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten
Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse für Mietwohnraum, der gezielt Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird.
L-Bank Mietwohnungsfinanzierung BW — Modernisierung
Zinsverbilligtes Darlehen (Sollzins 1,00 %) für die energetische Sanierung oder den barrierereduzierenden Umbau von landesseitig geförderten Mietwohnungen in Baden-Württemberg. Plus 3 % Tilgungszuschuss.
Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung allgemeiner Sozialmietwohnraum
Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg für den Neubau, Erwerb oder die Schaffung von allgemeinem Sozialmietwohnraum mit Belegungs- und Mietbindung zugunsten von Haushalten mit niedrigerem Einkommen.
Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart (ESP-Wohnen)
Mit dem Kommunalen Energiesparprogramm Wohnen bezuschusst die Landeshauptstadt Stuttgart energetische Sanierungen an Wohngebäuden und an Wohneinheiten in gemischt genutzten Gebäuden im Stadtgebiet. Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach und Fenstern werden mit festen Beträgen je Quadratmeter gefördert, die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Für ökologische Dachdämmung aus Holzweichfaser kommt ein Bonus hinzu. Die Förderung ist mit KfW- und BAFA-Programmen kombinierbar, wenn der städtische Antrag zuerst gestellt wird.
Hof- und Fassadenprogramm Essen
In zehn Essener Stadtteilen mit Städtebaufördergebiet bezuschusst die Stadt Fassadenanstriche, die Reinigung historischer Backsteinfassaden, die Begrünung von Dächern und Flachdachgaragen sowie die ökologische Gestaltung von Innenhöfen mit Wege-, Spiel- und Aufenthaltsflächen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das Gebäude muss mindestens 25 Jahre alt sein.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
ESWE Innovationsfonds Wiesbaden
Der ESWE Innovationsfonds fördert klimaschützende Investitionen für Wiesbadener ESWE-Kunden: Gebäudesanierung bei Baujahr vor 1995 (bis 50 %), Denkmalschutz-Sanierung (bis 30 % CO2-Einsparung) und Solarstromspeicher. Förderanträge werden viermal jährlich vom Beirat entschieden.
Ankauf Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg kauft bei Vermietern Belegungsrechte für Wohnungen an, um die Wohnraumversorgung von vordringlich Wohnungssuchenden in Hamburg zu verbessern. Voraussetzung ist ein gültiger Dringlichkeitsschein oder eine Dringlichkeitsbestätigung. Der Zuschuss ist nach Wohnungsgröße und Personenanzahl gestaffelt.
Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes
Das Land Hessen fördert im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Investive Maßnahmen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
ab 12.500 €
L-Bank Wohnungsbau BW — Modernisierungsförderung Mietwohnungsbestand
Land Baden-Württemberg fördert die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau von Mietwohnraum mit zwei Förderlinien — mit oder ohne neu zu begründende Miet- und Belegungsbindungen. Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse.
Förderung der Familienerholung (Rheinland-Pfalz)
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Familien mit niedrigem Einkommen und Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz Zuschüsse für gemeinsamen Familienurlaub. Gefördert werden Aufenthalte in Familienferienstätten, familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen. Je Kind und Tag werden bis zu 25 Euro gewährt.
ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (RLP, 759)
Mit dem Sonderprogramm 759 fördert die ISB Rheinland-Pfalz Eigentümer, die Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden herrichten, mit einem 10 Jahre zinslosen Darlehen über 1.150 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche plus 25 Prozent Tilgungszuschuss.
Fassaden- und Hofflächenprogramm Hamm Weststadt
Im Fördergebiet Hamm Weststadt bezuschusst die Stadt die Verbesserung von Fassaden sowie die Entsiegelung, Begrünung und Gestaltung von Hof-, Vorgarten- und Gartenflächen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 30 Euro brutto je hergerichtetem Quadratmeter. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieter und Pächter mit Einverständnis des Eigentümers.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München
Die Landeshauptstadt München bezuschusst mit dem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) energetische Sanierungen im Stadtgebiet zusätzlich zur Bundesförderung: Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, Sanierungen auf Effizienzhaus-Standard, Sanierungen mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Grundförderung reicht je nach Baustein von 5 bis 15 Prozent der förderfähigen Kosten und kann über drei Zuschläge von je 5 Prozent auf bis zu 30 Prozent aufgestockt werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, gleichgestellte Personen wie Erbbaurechtsnehmer und Contractoren; Mieter sind ausgeschlossen.
Förderprogramm Begrünung München (Innenhof, Dach, Fassade, Entsiegelung)
Die Landeshauptstadt München bezuschusst mit dem Sonderprogramm Begrünung private Maßnahmen, die das Stadtklima verbessern: gärtnerische Gestaltung von Innenhöfen und Vorgärten, extensive und intensive Dachbegrünung, bodengebundene Fassadenbegrünung, Entsiegelung versiegelter Flächen sowie die naturnahe Begrünung von Firmengeländen. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Vertreter; Wohnanwesen brauchen in der Regel mindestens vier Wohneinheiten, Dachbegrünungen sind davon ausgenommen. Vorrang haben Maßnahmen in mit Grün unterversorgten Stadtgebieten und Hitzeinseln.
Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren
ILB-Kredit zur Modernisierung von Mietwohnraum in Brandenburg. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. Bis zu 25 Jahre Laufzeit, bis 20 Jahre Zinsbindung und Tilgungszuschuss bis 5 Prozent des Zusagebetrags.
Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayernLabo)
Die BayernLabo fördert im Auftrag des Freistaats Bayern die Modernisierung und Erneuerung von Mietwohnungen und zugelassenen stationären Pflegeplätzen mit zinsgünstigen Darlehen und ergänzenden Zuschüssen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und Pflegeeinrichtungen, unabhängig von der Rechtsform.
Lübecker Klimafonds „Wir für die Zukunft“
Der Lübecker Klimafonds „Wir für die Zukunft“ fördert Projekte, die nachweislich zum Klimaschutz, zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen, zur Anpassung an den Klimawandel oder zur nachhaltigen Entwicklung in Lübeck beitragen. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und Genossenschaften. Die Fördersumme richtet sich nach Projekttyp und geplanten Kosten.
ISB-Darlehen Mietwohnungen (RLP, Förderprogramm 551)
Das ISB-Darlehen Mietwohnungen unterstützt Investoren in Rheinland-Pfalz beim Neubau oder Ersterwerb von mindestens vier klimagerechten Mietwohnungen mit einem zinsgünstigen Darlehen zu 1 Prozent p. a. plus Tilgungszuschüssen.
Klimafreundliches Wohnen in Krefeld
Mit dem Programm Klimafreundliches Wohnen in Krefeld bezuschusst die Stadt Krefeld bauliche Klimaschutz-Maßnahmen an Wohngebäuden: Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und klimafreundliche Sondermaßnahmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Personengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen. Die Fördertöpfe für allgemeine und soziale Förderung sind derzeit ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
NRW Förderung forstlicher Maßnahmen Privat- und Körperschaftswald
Mit der Förderung forstlicher Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen aus GAK- und ELER-Mitteln eine beständige Entwicklung der Forstwirtschaft. Förderfähig sind naturnahe Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlicher Wegebau und Löschwasserentnahmestellen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen.
ab 2.500 €
Modernisierungsbonus Frankfurt — Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes
Der Modernisierungsbonus der Stadt Frankfurt am Main bezuschusst die Modernisierung von Wohngebäuden mit 35 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Wie hoch die anrechenbaren Kosten je Quadratmeter Wohnfläche ausfallen, hängt vom erreichten energetischen Standard ab — von 650 Euro bei Einzelmaßnahmen bis 1.300 Euro beim Effizienzhaus 40. Zusatzförderungen gibt es unter anderem für Barrierefreiheit, Balkonanbau und nachhaltige Dämmstoffe.
Gründungsstipendium Schleswig-Holstein
Das Gründungsstipendium Schleswig-Holstein unterstützt Studierende und Hochschulabsolventen mit technologie- oder wissensorientierten Geschäftsideen durch einen monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt in der Pre-Seed-Phase ihrer Unternehmensgründung.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten (Bayern)
Der Freistaat Bayern bezuschusst Familienurlaube in anerkannten Familienferienstätten sowie Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende. Familien mit niedrigem Einkommen und Hauptwohnsitz in Bayern erhalten einen Tageszuschuss je Teilnehmer für einen Erholungsaufenthalt pro Jahr.
Betriebliche Weiterbildung Bayern (ESF+)
Die Förderung Betriebliche Weiterbildung Bayern unterstützt Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) dabei, ihre Beschäftigten beruflich weiterzubilden. Gefördert werden Anpassungsqualifizierungen für Erwerbstätige sowie der Aufbau betrieblicher Fortbildungssysteme. Ziel ist es, Beschäftigte an den technologischen und demografischen Wandel anzupassen.
Härtefalldarlehen und Zuschüsse für Auszubildende in finanzieller Notlage
Auszubildende und Studierende, die in eine finanzielle Notlage geraten und keinen vorrangigen Anspruch auf Bürgergeld haben, können beim Jobcenter ergänzende Hilfen beantragen. Dazu zählen zinslose Härtefall- und Übergangsdarlehen, Zuschüsse für Mehrbedarfe sowie eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
Denkmalschutz-Zuschuss des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gewährt Zuschüsse für die Erhaltung und Instandsetzung von Bau- und Bodendenkmälern. Gefördert werden die denkmalpflegerischen Mehrkosten, die über eine normale Instandhaltung hinausgehen. Der Antrag ist bei Baudenkmälern vor Beginn der Maßnahme zu stellen und mit dem Landesamt abzustimmen.
Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026)
Die Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026) fördert berufliche Weiterbildung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Beschäftigte bekommen über den Bildungsscheck 60 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet — ohne Höchstbetrag, ab einem Zuschuss von 500 Euro. Unternehmen und Vereine werden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.
IB.SH Immokonstant 35-Jahres-Darlehen
Das IB.SH Immokonstant ist ein Ergänzungs-Darlehen ab 15.000 Euro mit Zinsbindung über die volle Laufzeit von 35 Jahren. Für Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein.
ab 15.000 €
Klimabaum-Fonds Augsburg — kostenlose Baumpflanzung auf privaten Grundstücken
Die Stadt Augsburg lässt Grundstückseigentümern im Modellquartier Klimaanpassung kostenlos sogenannte Klimabäume liefern und pflanzen. Der Geltungsbereich umfasst die Sanierungsgebiete Oberhausen Nr. 7 Flurstraßenviertel, Nr. 10 Hettenbachviertel und Nr. 11 Rechts der Wertach — Hitze-Hotspots mit hoher Versiegelung und wenig Grün. Je Grundstück sind bis zu zwei Bäume möglich; die Stadt rechnet Lieferung und Pflanzung direkt mit einer beauftragten Baumschule ab. Dazu kommt ein kostenloses fachliches Beratungs- und Planungsangebot zur Begrünung privater Freiflächen.
BioMeth Bayern
BioMeth Bayern fördert die Errichtung von neuen Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas- bzw. Biomethanleitungen zur Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen, Wärmeerzeugung und Erdgaseinspeisung.
Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Bayern)
Der Freistaat Bayern fördert den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für die Elektromobilität – sowohl öffentlich als auch nicht-öffentlich zugänglich. Antragsberechtigt sind Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, Kommunen, Vereine und freiberuflich Tätige. Die Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und wird über zeitlich begrenzte Förderaufrufe vergeben.
Hamburger Heizungsförderung (IFB Hamburg)
Die Hamburger Heizungsförderung der IFB Hamburg bezuschusst erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseanlagen in Gebäuden. Das Programm umfasst mehrere Module: Erneuerbare Wärme, Wärmenetzanschluss sowie Machbarkeitsuntersuchungen für Quartierswärme. Die Module Hausanschlussleitung und Gebäudenetze sind bis 31.12.2026 ausgesetzt.
progres.nrw - Markteinführung
Mit progres.nrw - Programmbereich Markteinführung fördert Nordrhein-Westfalen den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie. Bezuschusst werden unter anderem Freiflächen- und Fassaden-Photovoltaik, oberflächennahe Geothermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Bildungsprämien für Wärmepumpen-Fachkräfte.
ab 350 €
Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Wuppertal
Mit dem Hof- und Fassadenprogramm bezuschusst die Stadt Wuppertal die Entsiegelung, Begrünung und Neugestaltung von Hof- und Gartenflächen, die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie Fassadeninstandsetzungen auf privaten Grundstücken. Die Förderung gilt nur in den abgegrenzten Fördergebieten Barmen, Heckinghausen und Oberbarmen/Wichlinghausen. Der Zuschuss beträgt 60 Euro je umgestaltetem Quadratmeter, höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Gewässerentwicklung ELER Brandenburg 2023-2027
Das ILB-Förderprogramm Gewässerentwicklung ELER 2023-2027 in Brandenburg unterstützt Maßnahmen zum Schutz und zur naturnahen Entwicklung von Gewässern mit Zuschüssen zwischen 75 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge – Förderung für den Aufbau einer H2-Infrastruktur
Förderung für den Aufbau von Wasserstofftankstellen (HRS) im Straßenverkehr und die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben. Investitionszuschüsse als Paketförderung bis zu 7 Millionen Euro pro Antrag.
Zuschuss zur Eltern- und Familienbildung am Wochenende (Bayern)
Der Freistaat Bayern bezuschusst die Teilnahme an Wochenendangeboten der Eltern- und Familienbildung (Freitag bis Sonntag). Antragsberechtigt sind Privatpersonen – Mütter, Väter, Alleinerziehende, werdende Eltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen Großeltern. Der Zuschuss beträgt je Veranstaltungstag bis zu 27,00 Euro pro Kind und bis zu 30,50 Euro pro Erwachsenem.
Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen. Gefördert werden denkmalbedingte Ausgaben für Sicherungs-, Bergungs-, Instandsetzungs-, Erschließungs- und Erhaltungsmaßnahmen an beweglichen und unbeweglichen Kulturdenkmalen mit bis zu 49 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW)
Mit ZunA NRW fördert das Land Nordrhein-Westfalen Investitionen in den Erhalt und Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur. Kommunen, kommunale Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen können Zuschüsse oder Darlehen für sechs Förderbereiche von industrieller Abwasserbehandlung bis Forschung erhalten.
Mietwohnungsneubau 3. Förderweg Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau (3. Förderweg) für mittleres Einkommen mit Darlehen zu 1,5 % und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Anfangsmiete 12,95 €/m². Einkommensgrenze: max. 140 % des HmbWoFG-Schwellenwerts – das umfasst rund 65 % aller Hamburger Haushalte.
BAB Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Die Bremer Aufbau-Bank vergibt an Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen mit bis zu 90 Prozent Förderquote und einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren für sechs Programmbereiche rund ums Mehrparteienhaus.
Modernisierung von Mietwohnungen MOD C 2. Förderweg Hamburg
IFB Hamburg fördert energetische und ausstattungsverbessernde Modernisierung von Mietwohngebäuden (≥ 3 WE, mind. 51 % der Wohnungen) mit Darlehen zu 1,40 % plus optionalen Baukostenzuschüssen. Laufende Zuschüsse im Fördersegment III möglich.
Modernisierung von Mietwohnungen B – 1. Förderweg IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert umfassende energetische Modernisierungen und Ausstattungsverbesserungen bei Hamburger Mietwohngebäuden ab 3 Wohneinheiten (mind. 51 % der Wohnungen) mit zinsvergünstigtem Darlehen (1,25 % Zinssatz) plus laufenden und einmaligen Baukostenzuschüssen. Mietpreis- und Belegungsbindung für die Förderdauer.
ISB Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten (RLP, 781)
Eigentümer bestehender Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB einen einmaligen Zuschuss für die Vergabe von Belegungsrechten an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, wenn sie die Miete 15 Prozent unter dem Mittelwert des Mietspiegels halten.
IB-Nachfolgedarlehen für Gründer Sachsen-Anhalt
Das IB-Nachfolgedarlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt finanziert Unternehmensnachfolgen und tätige Beteiligungen. Existenzgründer und Privatpersonen erhalten zinsvergünstigte Darlehen für den Erwerb eines Unternehmens mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen
In den Gelsenkirchener Stadterneuerungsgebieten bezuschusst die Stadt die Herrichtung privater Haus- und Hofflächen: Fassadenanstrich, Rückbau von Verkleidungen, Fassaden- und Dachbegrünung sowie Entsiegelung von Hof- und Vorgartenflächen und den Rückbau von Schotterflächen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
ab 500 €
ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen (RLP, 554/555)
Investoren in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen für die Schaffung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen sowie Wohngemeinschaften für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Studierende und Auszubildende.
Arbeitsmarktfonds (AMF)
Der Arbeitsmarktfonds fördert Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung mit dem Ziel der Integration von benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit. Unterstützung für Initiativen in vier Förderschwerpunkten mit degressiver Finanzierung bis zu 3 Jahren.
Junges Wohnen — Studierenden- und Auszubildendenwohnheime 556, 557
Darlehensförderung für Errichtung preiswerterer Studierenden- und Auszubildendenwohnheime in RLP. 10 Jahre zinslos, dann 0,5% p.a., mit Tilgungszuschüssen.
Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen (M-V)
Eigentümer und Mieter (mit Einverständnis des Vermieters) in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen Zuschuss von 30 Prozent (max. 15.000 Euro förderfähige Ausgaben je Wohneinheit) für Barrierereduzierungs-Maßnahmen wie Aufzüge, Türverbreiterungen oder Badumbauten.
Junges Wohnen — Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende
Niedersachsen fördert die Schaffung von Wohnheimplätzen für volljährige Studierende und Auszubildende mit einem zinslosen Darlehen und zusätzlich einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei 25 Jahren Belegungs- und Mietbindung sind das bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Darlehen (höchstens 49.500 Euro je Wohnheimplatz) und bis zu 40 Prozent als Zuschuss (höchstens 44.000 Euro je Wohnheimplatz).
IBB Förderergänzungsdarlehen
Die Investitionsbank Berlin (IBB) bietet mit dem Förderergänzungsdarlehen individuelle Immobilien-Finanzierungsangebote für Kunden, die bereits ein IBB-Förderprogramm nutzen. Das Darlehen schließt Finanzierungslücken, ermöglicht Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen sowie die Neustrukturierung bestehender Förderungen – mit einer Darlehenshöhe von bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs.
NRW.BANK Mietwohnraumförderung Erwerb von Bindungen
Mit dem Programm Erwerb von Bindungen unterstützt die NRW.BANK Eigentümer von Wohnraum in Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster und Mietniveau-M4-Gemeinden mit Zuschüssen — wenn sie für 5 oder 10 Jahre eine Mietpreis- und Belegungsbindung zugunsten von Haushalten der Einkommensgruppe A eingehen.
Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Neubau von Wohnungen für Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum mit zinsverbilligten Darlehen sowie laufenden und einmaligen Zuschüssen über 30 oder 40 Jahre. Der Zinssatz beträgt anfänglich in der Regel 1,6 % p. a. Einkommensgrenzen gemäß HmbWoFG sind einzuhalten.
Schülerbeförderung – Erstattung der Schulwegkosten (Bayern)
In Bayern ist die notwendige Schülerbeförderung bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 grundsätzlich kostenfrei. Ab Jahrgangsstufe 11 besteht Anspruch auf Erstattung der Schulwegkosten, soweit sie eine Eigenbeteiligung von 320 Euro je Schüler und Schuljahr – höchstens 490 Euro je Familie – übersteigen.
Eigenheimförderung Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für den Erstbezug oder Neubau von Wohneigentum. Antragsberechtigt sind große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit einer Schwerbehinderung von mindestens 80 %. Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin
Der Mietzuschuss in Sozialwohnungen nach § 2 WoG Bln unterstützt Berliner Mieterhaushalte, die in einer Sozialwohnung des Ersten Förderwegs leben und deren Mietbelastung mehr als 30 % des anrechenbaren Einkommens beträgt. Der Zuschuss wird monatlich gezahlt und ist auf die Hälfte der förderfähigen Bruttowarmmiete gedeckelt.
1.000 Moore – Klimamoorschutz durch Wiedervernässung
Förderung für Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (5-200 Hektar). Ziel ist die dauerhafte CO2-Reduktion und der Schutz von Biodiversität. Investive und konzeptionelle Maßnahmen zur Moorrenaturierung.
Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg bezuschusst den erstmaligen barrierefreien Umbau von Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Der Zuschuss richtet sich nach den gewählten Maßnahmen und ist bei Mietpreis- und Belegungsbindung (10 Jahre) höher als bei reiner Mietpreisbindung.
ab 3.000 €
Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern
Wohnungsbau Sozial M-V fördert in Mecklenburg-Vorpommern den Bau und Umbau belegungsgebundener Mietwohnungen mit zinsfreien Baudarlehen von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bayerisches Modernisierungsprogramm Mietwohnraum
Zinsgünstige Darlehen und ergänzende Zuschüsse der BayernLabo für Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden und Pflegeeinrichtungen in Bayern. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, plus bis zu 500 EUR/m² Zuschuss.
Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)
Die Förderrichtlinie Palu unterstützt mit Zuschüssen die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlicher Moorbodenflächen sowie deren nachhaltige Nutzung danach.
KRiS — Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft in Essen
In drei Essener Gestaltungsräumen — Messe-Gruga, Neues Bernetal und Katernberg/Zollverein — werden Maßnahmen nach dem Schwammstadtprinzip mit bis zu 90 Prozent bezuschusst: Flächenentsiegelung, Mulden-, Rigolen- und Baumrigolen-Versickerung, extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung mit Zisterne und die Zuführung von Regenwasser zum Gewässer. Gefördert werden Grundstückseigentümer, auch juristische Personen.
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen
Förderung für Kommunen und regionale Akteure in Kohleausstiegsregionen (Lausitzer, Mitteldeutsches, Rheinisches Revier) zur Umsetzung ökologischer Nachhaltigkeitsziele. Unterstützung investiver und konzeptioneller Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung.
Fassaden- und Innenhofprogramm Oberhausen-Osterfeld
Im Programmgebiet Soziale Stadt Osterfeld bezuschusst die Stadt Oberhausen die Sanierung von Fassaden, die Begrünung von Fassaden und Dächern, die Entsiegelung und Gestaltung privater Innenhöfe sowie die Abkopplung von Regenwasser. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der anerkannten Gesamtkosten, höchstens 30 Euro je Quadratmeter, und wird erst ab einem Zuschussbetrag von 1.000 Euro gewährt.
ab 1.000 €
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
Zuschuss für Berufsschüler an außerbayerischer Berufsschule bei auswärtiger Unterbringung
Berufsschüler, die zum Besuch einer außerbayerischen Berufsschule verpflichtet sind (vor allem in den sogenannten Splitterberufen), erhalten bei notwendiger auswärtiger Unterbringung Kostenersatz für Unterbringung und Verpflegung. Der Eigenanteil an den Verpflegungskosten beträgt bei Vollverpflegung derzeit bis zu 5,10 Euro je Tag.
Wärmeschutz im Gebäudebestand Hamburg – IFB-Förderung
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Wohngebäuden (Baugenehmigung älter als 20 Jahre) mit Zuschüssen: z. B. 42,10 €/m² für Außendämmung, 43,50 €/m² für Steildächer, 163 €/m² für neue Wärmeschutzfenster. Modernisierungsbonus: +20 % bei drei Maßnahmen, +30 % bei vier oder mehr.
Mietwohnungsneubau 2. Förderweg Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau im 2. Förderweg für mittleres Einkommen mit Darlehen zu 1,4 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Anfangsmiete 9,99 €/m² Nettokaltmiete bei Einkommensgrenzen nach HmbWoFG.
Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien Angebote in Schule und Freizeit nutzen. Dazu zählen Schulausflüge und Klassenfahrten, ein Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf (195 Euro pro Jahr), Schülerbeförderung, Lernförderung, das gemeinschaftliche Mittagessen sowie 15 Euro monatlich für Vereine, Musikschule oder Freizeit.
Modernisierung Mietwohnungen Integrierte Stadtteilentwicklung Hamburg
Hamburg fördert die Modernisierung erhaltungswürdiger Mietwohngebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung mit Baukostenzuschüssen und Mietzuschüssen über 21 Jahre Laufzeit, inkl. Mietpreis- und Belegungsbindung.
Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende – IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert den Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Studierende und Auszubildende in Hamburg mit zinsverbilligten Darlehen (Anfangszins 1,25 %) sowie einmaligen und laufenden Zuschüssen. Mietpreisbindung für 30 Jahre: Einzelapartments max. 280 €/Monat, Zwei-Personen-Apartments max. 526 €/Monat.
IB.SH Immoflex Wohnimmobilien-Darlehen
Das IB.SH Immoflex ist ein Ergänzungs-Darlehen ab 15.000 Euro für Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein. Bietet jährliches Sondertilgungsrecht von bis zu 10 Prozent.
ab 15.000 €
Förderung des Erholungsaufenthalts in Familienferienstätten
Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen können in Bayern einen Zuschuss für einen gemeinsamen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte erhalten. Die Zuwendung beträgt bis zu 19,50 Euro pro Verpflegungstag je Person, für ein behindertes Kind bis zu 25,50 Euro; der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent.
Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
NRW.BANK.Wohneigentum — Förderdarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum (NRW)
Zinsgünstiges Förderdarlehen der NRW.BANK für Privatpersonen, die in NRW selbstgenutztes Wohneigentum bauen, erwerben oder anschlussfinanzieren — bis zu 50 % Finanzierungsanteil, Laufzeiten bis 35 Jahre.
Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen. Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltungsberechtigte erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen für Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Bau-, Boden- und beweglichen Denkmalen.
IB.SH Immofix
Mit dem Darlehen IB.SH Immofix finanzieren Privatpersonen in Schleswig-Holstein den Neubau, Kauf oder die Modernisierung selbst genutzter Immobilien ab 15.000 Euro mit 10 oder 15 Jahren Zinsbindung – wahlweise mit Annuitätentilgung oder über einen Bausparvertrag.
ab 15.000 €
Welche Förderung passt zu deiner Lebenssituation?
Lass dich von unserem Bonus-Check führen — 4 Schritte, Top-5-Empfehlungen mit Begründung.