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Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg fördert den Neubau von Wohnungen für Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum mit zinsverbilligten Darlehen sowie laufenden und einmaligen Zuschüssen über 30 oder 40 Jahre. Der Zinssatz beträgt anfänglich in der Regel 1,6 % p. a. Einkommensgrenzen gemäß HmbWoFG sind einzuhalten.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Das Förderprogramm der IFB Hamburg unterstützt Kleingenossenschaften, Projektträger-Genossenschaften sowie Baugemeinschaften in Kooperation mit Bestandsgenossenschaften beim Neubau preisgünstiger Mietwohnungen. Die Förderung ist modular aufgebaut mit einem verpflichtenden Grundmodul und frei wählbaren Ergänzungsmodulen. Die Förderung durch zinsverbilligte Darlehen, laufende und einmalige Zuschüsse läuft über 30 oder 40 Jahre. Auch der Erwerb von Bestandsobjekten durch eine Mietergenossenschaft ist förderfähig.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Genossenschaft ist Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks in Hamburg

Haushalte müssen Einkommensgrenzen gemäß § 8 HmbWoFG einhalten

Baubeginn nur mit Zustimmung der IFB Hamburg

Wie stellst du den Antrag?

Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IFB Hamburg empfohlen. Beratung zu planerischen, technischen sowie sozial- und wohnungspolitischen Anforderungen. Einreichung des Antrags mit vollständigen Unterlagen. Baubeginn nur mit Zustimmung der IFB Hamburg förderunschädlich.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung für Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum beantragen?
Antragsberechtigt sind Kleingenossenschaften in Form einer Objektgenossenschaft, Projektträger-Genossenschaften und Baugemeinschaften in Kooperation mit einer Bestandsgenossenschaft, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks sind. Auch Mietergenossenschaften beim Erwerb von Bestandsobjekten sind förderfähig.
Wie ist die Förderung für Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum aufgebaut?
Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, das durch frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden kann. Die Förderung erfolgt je nach Modul durch zinsverbilligte Darlehen (anfänglich 1,6 % p. a.), laufende und einmalige Zuschüsse über 30 oder 40 Jahre.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Mieter in den geförderten Wohnungen?
Alle Haushalte müssen bestimmte Einkommensgrenzen nach § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) einhalten. Die Förderung ist auf preisgünstige Mietwohnungen ausgerichtet.

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