Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Eigentümer |
Worum geht es?
Das Förderprogramm der IFB Hamburg unterstützt Kleingenossenschaften, Projektträger-Genossenschaften sowie Baugemeinschaften in Kooperation mit Bestandsgenossenschaften beim Neubau preisgünstiger Mietwohnungen. Die Förderung ist modular aufgebaut mit einem verpflichtenden Grundmodul und frei wählbaren Ergänzungsmodulen. Die Förderung durch zinsverbilligte Darlehen, laufende und einmalige Zuschüsse läuft über 30 oder 40 Jahre. Auch der Erwerb von Bestandsobjekten durch eine Mietergenossenschaft ist förderfähig.
Passt Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum (IFB Hamburg) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Genossenschaft ist Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks in Hamburg
Haushalte müssen Einkommensgrenzen gemäß § 8 HmbWoFG einhalten
Baubeginn nur mit Zustimmung der IFB Hamburg
Wie stellst du den Antrag?
Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IFB Hamburg empfohlen. Beratung zu planerischen, technischen sowie sozial- und wohnungspolitischen Anforderungen. Einreichung des Antrags mit vollständigen Unterlagen. Baubeginn nur mit Zustimmung der IFB Hamburg förderunschädlich.
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung für Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum beantragen?
Wie ist die Förderung für Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum aufgebaut?
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Mieter in den geförderten Wohnungen?
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