Forschungszulage in 2 Minuten schätzen.
Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ist eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungs-Aufwendungen — keine klassische Förderbank-Zuschuss, sondern eine Steuergutschrift über das Finanzamt. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen und Selbständigen, auch Einzelunternehmer und Solo-Freelancer im Nebenerwerb. Quote: 25 %, für KMU 35 %. Maximale Bemessungsgrundlage: 10 Mio. € für Aufwendungen vom 28. März 2024 bis Ende 2025, 12 Mio. € ab 2026.
Was zählt überhaupt als Forschung & Entwicklung?▾
Förderfähig: Entwicklung neuartiger Verfahren, Algorithmen oder Produkte mit ungewissem Ausgang. Beispiele: KI-/ML-Modelle, neue Software-Architekturen, Verfahrens-Innovation, Prototyp-Erprobung.
Nicht förderfähig: Standard-Programmierung, Webseiten-Aufbau, Auftragsentwicklung mit bekannten Techniken, Bug-Fixing, Routine-Verbesserungen.
Maßstab sind die fünf Frascati-Kriterien der OECD: neuartig, schöpferisch, ungewiss, systematisch, übertragbar. Die BSFZ prüft im Antrag.
Nur für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 — bei früher gestarteten Vorhaben entfällt die Pauschale.
So haben wir gerechnetaufklappen
Bemessungsgrundlage nach § 3 FZulG: FuE-Personalkosten (100 %) + Eigenleistung Einzel-/Mitunternehmer (Stunden × Pauschale) + Auftragsforschung (70 %). Für Vorhaben mit Beginn nach dem 31. Dezember 2025 zusätzlich pauschal 20 % Gemein- und Betriebskosten auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen — der Rechner setzt sie für das Wirtschaftsjahr 2026 an.
Eigenleistungs-Pauschale für Einzel-/Mitunternehmer: 70 €/h für Tätigkeiten nach dem 27. März 2024, für Tätigkeiten ab 1. Januar 2026 pauschal 100 €/h (Investitionssofortprogramm) — auch in Vorhaben, die vorher begonnen haben. Maximal 40 Wochenstunden pro Person sind anrechenbar — alles darüber wird gekappt.
Förderquote nach § 4 FZulG: 25 % der Bemessung für alle anspruchsberechtigten Unternehmen, 35 % für KMU (eingeführt durch das Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024, für Tätigkeiten ab 28.03.2024). KMU-Definition: weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Mio € Umsatz oder höchstens 43 Mio € Bilanzsumme — inklusive Partner-/Verbundunternehmen nach EU-Empfehlung 2003/361/EG.
Cap-Logik: Maximale Bemessungsgrundlage 10 Mio € für Aufwendungen vom 28. März 2024 bis 31. Dezember 2025 (bis zu 3,5 Mio € Zulage für KMU, 2,5 Mio € für alle anderen), 12 Mio € für Aufwendungen ab 1. Januar 2026 (bis zu 4,2 Mio € bzw. 3 Mio €).
Was wir vereinfachen: KMU-Status wird als Bool erfragt — die tatsächliche EU-KMU-Definition prüft Mitarbeiter, Umsatz, Bilanzsumme und Partner-/Verbundunternehmen. Auftragsforschung an gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit Sondervorschriften ist nicht modelliert. Verbindlich ist der Festsetzungsbescheid des Finanzamts.
Quellen: § 3, § 4 FZulG (gesetze-im-internet.de), Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (BGBl. 2025 I Nr. 161, FZulG-Änderungen ab 01.01.2026), Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
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Bemessungsgrundlage in die Steuererklärung bringen
Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift — sie wird auf deine Körperschaft- oder Einkommensteuer angerechnet, ein Überschuss wird ausgezahlt. smartsteuer führt Anlage FE und die KSt-/ESt-Erklärung sauber zusammen.
smartsteuer ausprobierenWie haben sich die FZulG-Pauschalen entwickelt?
Die Forschungszulage wurde seit Einführung 2020 mehrfach verbessert. Wesentliche Änderungen kamen mit dem Wachstumschancengesetz (verkündet 27.03.2024, gilt ab 28.03.2024) und dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (gilt ab 1.1.2026). Die Tabelle zeigt die Entwicklung der wichtigsten Parameter [3].
| Zeitraum | Eigenleistung | Quote KMU | Gemeinkosten | Max. Bemessung |
|---|---|---|---|---|
| bis 30.06.2020 | 40 €/h | 25 % | — | 2 Mio € |
| 01.07.2020 – 27.03.2024 | 40 €/h | 25 % | — | 4 Mio € |
| 28.03.2024 – 31.12.2025 | 70 €/h | 35 % NEU | — | 10 Mio € NEU |
| ab 01.01.2026 | 100 €/h NEU | 35 % | +20 % NEU* | 12 Mio € NEU |
Zeiträume beziehen sich auf die Entstehung der Aufwendungen bzw. die geleisteten Stunden. * 20 % Gemein- und Betriebskosten nur für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 beginnen. Quelle: § 3 + § 4 FZulG, Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (BGBl. 2025 I Nr. 161) mit Wirkung ab 1. Januar 2026.
Wie beantragst du die Forschungszulage?
Der Antrag läuft in drei Schritten — der erste Schritt ist die BSFZ-Bescheinigung, die den FuE-Charakter des Vorhabens unabhängig vom Finanzamt prüft. Erst danach kommt der eigentliche Steuer-Antrag.
- BSFZ-Bescheinigung beantragen — Online-Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Beschreibe dein FuE-Vorhaben mit Hypothesen, Methodik und erwarteten Ergebnissen. Bearbeitung ~3 Monate, kostenlos. Bescheinigung gilt für das gesamte Vorhaben über mehrere Wirtschaftsjahre.
- Anlage zur Steuererklärung — Mit der jährlichen Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Erklärung wird die Anlage Forschungszulage eingereicht. Aufstellung der förderfähigen Aufwendungen pro Wirtschaftsjahr (Personalkosten, Eigenleistung, Auftragsforschung) — die BSFZ-Bescheinigung wird beigelegt.
- Festsetzung + Anrechnung/Auszahlung — Das Finanzamt prüft formell und erlässt einen Festsetzungsbescheid. Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet. Übersteigt sie diese, wird der Differenzbetrag innerhalb 4–12 Wochen direkt ausgezahlt — auch im Verlustfall.
Welche Persona passt zu dir?
Vier typische Konstellationen mit unterschiedlichen Voreinstellungen für den Rechner. Klick zur Persona für konkrete Beispiele und Antrags-Hinweise.
Häufige Fragen zur Forschungszulage 2026
Wer hat Anspruch auf die Forschungszulage?
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Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen und Selbständigen — unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branche. Eingeschlossen sind Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personengesellschaften, Einzelunternehmer und Freiberufler. Auch Solo-Selbständige im Nebenerwerb sind anspruchsberechtigt, solange sie steuerpflichtige Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen [1].
Wie hoch ist die Forschungszulage 2026?
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Die Quote beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen für alle anspruchsberechtigten Unternehmen, für KMU 35 % [2]. Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 10 Mio. € für Aufwendungen vom 28. März 2024 bis 31. Dezember 2025 (Wachstumschancengesetz) und 12 Mio. € für Aufwendungen ab 1. Januar 2026 (Investitionssofortprogramm) — ein KMU kann damit ab 2026 bis zu 4,2 Mio. € Forschungszulage pro Jahr erhalten, für 2024/2025 bis zu 3,5 Mio. €. Für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, kommen pauschal 20 % Gemein- und Betriebskosten hinzu [3].
Wieviel zählt meine eigene Arbeitszeit als Einzelunternehmer?
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Einzel- und Mitunternehmer können ihre eigene FuE-Arbeitszeit pauschal mit 70 €/h für Tätigkeiten nach dem 27. März 2024 ansetzen, für Tätigkeiten ab 1. Januar 2026 mit 100 €/h (Investitionssofortprogramm) — auch wenn das Vorhaben vorher begonnen hat. Maximal 40 Wochenstunden pro Person sind anrechenbar — das ergibt eine maximale Eigenleistung von 200.000 € pro Person und Jahr ab 2026 (40 h × 50 Wo × 100 €) [3].
Was zählt als FuE-Vorhaben im Sinne des FZulG?
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Das Vorhaben muss die fünf Frascati-Kriterien der OECD erfüllen: neuartig (Stand der Technik wird übertroffen), schöpferisch (eigene Hypothesen, Konzepte), ungewiss (Ergebnis nicht vorhersehbar), systematisch (planmäßiges Vorgehen) und übertragbar (Ergebnisse reproduzierbar). Reine Standardprogrammierung, klassische Auftragsentwicklung oder routinemäßige Verbesserungen reichen nicht aus [4].
Wie lange dauert die BSFZ-Bescheinigung?
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Im Schnitt drei Monate ab Eingang des vollständigen Antrags. Die Bescheinigung ist kostenlos und gilt für das gesamte FuE-Vorhaben — auch über mehrere Wirtschaftsjahre hinweg. Bei Folgejahren ist nur eine Aktualisierungs-Anzeige notwendig, kein neuer Vollantrag [5].
Was passiert, wenn meine Steuerschuld kleiner ist als die Forschungszulage?
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In diesem Fall wird die Differenz durch das Finanzamt direkt ausgezahlt. Auch im Verlustfall — also bei keiner oder negativer Steuerschuld — fließt die volle Zulage. Damit funktioniert die Forschungszulage praktisch wie ein Liquiditäts-Zuschuss, gerade für junge Unternehmen mit Anlaufverlusten.
Wann lohnt sich der Antrag rückwirkend?
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Der Antrag beim Finanzamt kann rückwirkend für die letzten vier Wirtschaftsjahre gestellt werden, solange die jeweilige Steuererklärung noch änderbar ist. Bei einem typischen Solo-Selbständigen mit 20 h FuE/Woche summiert sich die Nachzahlung auf 50.000–70.000 € — bei Antragstellung in 2026 für die Jahre 2022 bis 2025.
Quellen
- FZulG § 1 — Anspruchsberechtigte — § 1 FZulG: alle nach EStG/KStG steuerpflichtigen Unternehmen mit Einkünften aus Land-/Forstwirtschaft, Gewerbe oder selbständiger Tätigkeit.
- FZulG § 4 — Höhe der Forschungszulage — § 4 FZulG: 25 % der Bemessungsgrundlage, KMU 35 % (eingeführt durch Wachstumschancengesetz 2024).
- FZulG § 3 — Bemessungsgrundlage — § 3 FZulG: Personalkosten (100 %) + Eigenleistung (100 €/h ab 2026) + Auftragsforschung (70 %) + Gemeinkostenpauschale (20 % für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025).
- Frascati-Kriterien für FuE — BSFZ-FAQ zu förderfähigen FuE-Vorhaben: neuartig, schöpferisch, ungewiss, systematisch, übertragbar (OECD-Frascati-Manual).
- Antrags-Portal BSFZ — bescheinigung-forschungszulage.de/antrag: Online-Antragstellung für die Bescheinigung. Bearbeitungsdauer ~3 Monate, kostenlos.
- Wachstumschancengesetz — BMF-Information zum Wachstumschancengesetz: KMU-Quote 35 %, max. Bemessung 10 Mio € (für Aufwendungen ab 28.03.2024).
- Investitionssofortprogramm — Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, BGBl. 2025 I Nr. 161: max. Bemessung 12 Mio € für Aufwendungen ab 01.01.2026, Eigenleistung 100 €/h, 20 % Gemein- und Betriebskosten für Vorhaben ab 2026 (Erläuterung der BSFZ).
- BSFZ-Bescheinigung beantragen: bescheinigung-forschungszulage.de/antrag — kostenlos, ~3 Monate Bearbeitung, gilt mehrere Wirtschaftsjahre.
- Master-Page lesen: /foerderung/forschungszulage-fzulg — Vollständige redaktionelle Programm-Beschreibung mit Voraussetzungen, Statistiken, Antragsweg.
- Mit anderen FuE-Förderungen kombinieren: ZIM und KMU-innovativ sind direkt kumulierbar — nur die geförderten Aufwendungen dürfen nicht doppelt geltend gemacht werden.