Förderungen für Energie
Wärmepumpe, Photovoltaik, Dämmung, Heizungstausch — Zuschüsse und Kredite von BAFA, KfW und den Landes-Förderbanken für die Energiewende im eigenen Zuhause.
46 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
46 Förderungen im Bereich Energie
Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Bayern)
Der Freistaat Bayern fördert den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für die Elektromobilität – sowohl öffentlich als auch nicht-öffentlich zugänglich. Antragsberechtigt sind Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, Kommunen, Vereine und freiberuflich Tätige. Die Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und wird über zeitlich begrenzte Förderaufrufe vergeben.
Wärmeschutz im Gebäudebestand Hamburg – IFB-Förderung
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Wohngebäuden (Baugenehmigung älter als 20 Jahre) mit Zuschüssen: z. B. 42,10 €/m² für Außendämmung, 43,50 €/m² für Steildächer, 163 €/m² für neue Wärmeschutzfenster. Modernisierungsbonus: +20 % bei drei Maßnahmen, +30 % bei vier oder mehr.
Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen (Hamburg)
Hamburg fördert für Haushalte mit geringem Einkommen die Anschaffung von Balkonkraftwerken (steckerfertige Solaranlagen) mit bis zu 90 Prozent der Anschaffungskosten. Das Programm der BUKEA in Kooperation mit dem Caritasverband richtet sich an Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder BAföG sowie an Haushalte mit Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag.
Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und sozialen Einrichtungen (Hessen)
Das Land Hessen sichert mit Ausfallbürgschaften die Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude und Gebäude mit sozialen Einrichtungen ab. Verbürgt werden Kredite für Errichtung, Erwerb und Modernisierung von Mietwohnraum, für Wohnheime und soziale Einrichtungen sowie für Photovoltaikanlagen bis 20 kW mit Batteriespeicher.
THG-Quote für E-Auto-Halter — 2026
Jährliche Vergütung für Halter eines reinen Elektroautos: kein Wallbox-Direktzuschuss, sondern Geld für die eingesparten CO₂-Emissionen. Die Höhe folgt dem Marktpreis der Zertifikate und wird über THG-Quoten-Vermarkter ausgezahlt.
§ 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox
Pflicht-Modul für jede neue private Wallbox seit 1. Januar 2024: pauschaler Netzentgelt-Rabatt je nach Verteilnetzbetreiber (Modul 1) oder 60 % auf den Arbeitspreis (Modul 2, mit separatem Zähler). Modul 3 = zeitvariable Tarife.
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) – IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert die umfassende energetische Modernisierung von Mietwohngebäuden in Hamburg mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss im Rahmen des Klimaschutzprogramms und ist modular aufgebaut: je Quadratmeter Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe, ergänzt um frei wählbare Zusatzmodule.
ESWE Innovationsfonds Wiesbaden
Der ESWE Innovationsfonds fördert klimaschützende Investitionen für Wiesbadener ESWE-Kunden: Gebäudesanierung bei Baujahr vor 1995 (bis 50 %), Denkmalschutz-Sanierung (bis 30 % CO2-Einsparung) und Solarstromspeicher. Förderanträge werden viermal jährlich vom Beirat entschieden.
N-ERGIE CO2-Minderungsprogramm Nürnberg
N-ERGIE fördert CO2-Minderungsmaßnahmen in Nürnberg seit 1996: Wärmepumpe bis zu 900 Euro, Fernwärme-Neuanschluss 1.500 Euro, energieeffiziente Haushaltsgeräte 50 Euro; die Mittel für Wandladestationen und Heimspeicher sind ausgeschöpft. Voraussetzung: bestehende N-ERGIE-Kundschaft.
progres.nrw - Klimaschutztechnik
Mit progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik fördert Nordrhein-Westfalen den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie. Bezuschusst werden unter anderem Freiflächen- und Fassaden-Photovoltaik, oberflächennahe Geothermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Bildungsprämien für Wärmepumpen-Fachkräfte.
BAB Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Die Bremer Aufbau-Bank vergibt an Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen mit bis zu 90 Prozent Förderquote und einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren für sechs Programmbereiche rund ums Mehrparteienhaus.
Hamburger Heizungsförderung (IFB Hamburg)
Die Hamburger Heizungsförderung der IFB Hamburg bezuschusst erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseanlagen in Gebäuden. Das Programm umfasst mehrere Module: Erneuerbare Wärme, Wärmenetzanschluss sowie Machbarkeitsuntersuchungen für Quartierswärme. In den Modulen Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren sind die Mittel für 2026 ausgeschöpft; neue Mittel sind für 2027 geplant.
L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (Baden-Württemberg)
Zinsgünstiges Förderdarlehen der L-Bank Baden-Württemberg für Eigentümer selbstgenutzter Immobilien, die eine Photovoltaikanlage (bis 30 kWp) mit oder ohne Batteriespeicher installieren. Antrag über die Hausbank, Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren, 10 Jahre Zinsbindung.
Balkonkraftwerk-Förderung
Steckersolargeräte sind seit 2024 deutlich einfacher: 0 % Mehrwertsteuer, vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister, bis 800 W Wechselrichterleistung. Einzelne Städte und Bundesländer zahlen zusätzliche Zuschüsse von 100–500 €.
Klimafreundliches Wohnen in Krefeld
Mit dem Programm Klimafreundliches Wohnen in Krefeld bezuschusst die Stadt Krefeld bauliche Klimaschutz-Maßnahmen an Wohngebäuden: Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und klimafreundliche Sondermaßnahmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Personengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen. Die Fördertöpfe für allgemeine und soziale Förderung sind derzeit ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
NRW.BANK Eigentumsförderung — Modernisierung
Zinsgünstiges Annuitätendarlehen der NRW.BANK für die bauliche Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 50 % Tilgungsnachlass für hohe Energieeffizienz und Barrierereduzierung möglich.
bis zu 220.000 €
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Die NRW.BANK vergibt zinsgünstige Darlehen bis 150.000 Euro für energetische Sanierungen, Modernisierungen, Barrierereduzierung und Photovoltaikanlagen an selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über die Hausbank — vor Baubeginn.
bis zu 150.000 €
KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
Förderkredit für Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes: bis 100.000 € pro Wohnung (Effizienzhaus 55 oder EH40), mit QNG-Zertifikat bis 150.000 €. Bis zu 35 Jahre Laufzeit.
bis zu 150.000 €
KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
Förderkredit bis 120.000 € pro Wohneinheit als Ergänzung zu einer KfW-/BAFA-Zuschusszusage für energetische Sanierung. Mit zusätzlichem Zinsvorteil bis 90.000 € Haushaltseinkommen.
bis zu 120.000 €
Hamburger Heizungsförderung — Erneuerbare Wärme
Die IFB Hamburg bezuschusst im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg den Austausch von Heizungsanlagen sowie den Einbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern in bestehenden Gebäuden. Gefördert werden 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben, je nach Gebäudetyp zwischen 9.000 und 100.000 Euro.
bis zu 100.000 €
KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)
KfW 296 fördert klimafreundliche Neubauten im Niedrigpreissegment mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Das Gebäude muss mindestens den Effizienzhaus-55-Standard erreichen und darf keine fossilen Heizerzeuger oder Biomasse-Anlagen nutzen. Im Gegensatz zu KfW 297/298 ist kein QNG-Nachhaltigkeitszertifikat erforderlich — der Fokus liegt auf kosteneffizientem, klimafreundlichem Bauen für budgetbewusste Bauherren.
bis zu 100.000 €
Klimabonus – Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main
Mit dem Klimabonus fördert die Stadt Frankfurt am Main Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf Frankfurter Grundstücken. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Eigentümer, Unternehmen, Vereine und Gemeinschaften. Gefördert werden unter anderem Photovoltaik und Solarthermie, Batteriespeicher, Ladesäulen sowie Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen. Je Fördersäule — Klimaanpassung oder Erneuerbare Energien — und Gebäude sind höchstens 50.000 Euro möglich; als maximale Fördersumme insgesamt nennt die Stadt 100.000 Euro.
bis zu 100.000 €
Hamburger Heizungsförderung — Wärmenetzanschluss
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert über die Investitions- und Förderbank Hamburg neue Anschlüsse bestehender Gebäude an Wärme- und Gebäudenetze. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben, höchstens 9.000 Euro je Wohneinheit und 100.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus.
bis zu 100.000 €
IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit einem zinsvergünstigten Darlehen oder Zuschuss. Gefördert werden Gebäudehülle, Wärmepumpen und Solarthermie. Das Darlehen beträgt 10.000 bis 75.000 Euro bei 2 % Zinssatz, 15 Jahren Zinsbindung und bis zu 20 Jahren Laufzeit. Baugenehmigung muss älter als 20 Jahre sein.
bis zu 75.000 €
Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für private Bauherren und Eigentümer (Hessen)
Die WIBank vergibt im Auftrag des Landes Hessen zinsverbilligte Darlehen für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen bis 20 kW samt Batteriespeicher auf selbst genutzten Wohnimmobilien privater Bauherren und Eigentümer in Hessen.
bis zu 50.000 €
BAB Rund ums Haus
Das BAB-Programm Rund ums Haus bietet Eigentümern von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen bis zu 50.000 Euro (Privatpersonen; bei Wohnungseigentümergemeinschaften nach deren Rahmenbedingungen) für Maßnahmen aus sechs Förderbereichen: energetische Sanierung, Photovoltaik, altersgerechtes Umbauen, Einbruchschutz, Wasserinfrastruktur und Energieverteilung. Die Förderbereiche können beliebig miteinander kombiniert werden. Der Antrag ist direkt bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) zu stellen, bevor Aufträge vergeben werden.
bis zu 50.000 €
§ 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim — 20 % der Kosten direkt von der Einkommensteuer, gestaffelt über drei Steuerjahre, bis 40.000 € pro Objekt.
bis zu 40.000 €
SolarPLUS Berlin
SolarPLUS ist das Berliner Förderprogramm der Investitionsbank Berlin für den Ausbau von Photovoltaik. Gefördert werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Stromspeicher in Kombination mit neuen PV-Anlagen, Dachgutachten und Studien, Zählerschränke und Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen sowie Sonderanlagen wie denkmalgerechte PV, Fassaden-PV und Gründach-PV.
bis zu 30.000 €
proKlima Modernisierung Gebäudehülle Hannover
Der enercity-Fonds proKlima bezuschusst Dämmung und Fenstertausch an Bestandswohngebäuden in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze, wenn ökologisch zertifizierte Materialien und strenge U-Werte eingehalten werden. Die Außenwanddämmung bringt 30 Euro je Quadratmeter Dämmfläche, neue Fenster im Denkmal bis zu 100 Euro je Quadratmeter Bauteilfläche.
bis zu 30.000 €
Förderprogramm Solares Bonn
Solares Bonn ist das städtische Zuschussprogramm der Bundesstadt Bonn für Solarenergie. Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden, Solarthermie, Dachgutachten, Mieterstrom-Modelle und die Kombination aus Photovoltaik und Dachbegrünung. Zuwendungsberechtigt sind Gebäude-Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Pächter von Dach- oder Fassadenflächen. Die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der Investitionskosten. Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft; die Stadt nimmt derzeit keine Anträge entgegen.
bis zu 25.000 €
KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
Bis zu 70 % Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) für den Tausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermie-Anlagen. Förderhöchstgrenze seit 21.07.2026: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.
bis zu 22.400 €
Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen zahlt Eigentümern und Mietern von Altbau-Wohngebäuden einen Zuschuss für Dämmung von Außenwand und Dach, neue Fenster und Haustüren. Abgerechnet wird nach Quadratmetern, ökologische Dämmstoffe werden höher gefördert als synthetische. Im Einfamilienhaus sind maximal 3.500 Euro kombinierbar, im Mehrfamilienhaus bis 10.500 Euro.
bis zu 10.500 €
Photovoltaik-Förderung – Klimafreundliches Wohnen in Köln
Die Stadt Köln fördert Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) mit einer festen Pauschale von 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit, für Inhaber eines Köln-Passes 300 Euro. Das Programm „Klimafreundliches Wohnen“ fördert darüber hinaus fest installierte Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher an bestehenden Wohngebäuden im Stadtgebiet.
bis zu 10.000 €
Solar-Förderprogramm der Stadt Aachen für Mehrfamilienhäuser und KMU
Die Stadt Aachen bezuschusst Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in Mehrfamilienhäusern mit Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sowie Photovoltaikanlagen und Dachgutachten auf Betriebsgebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Betriebe. Nicht gefördert werden Balkonkraftwerke und Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern.
bis zu 10.000 €
proKlima SolarStrom Hannover
proKlima, der von der Landeshauptstadt Hannover und fünf Nachbarstädten mitfinanzierte enercity-Fonds, bezuschusst Solarstromanlagen in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Gefördert werden die Vollbelegung des Daches, Fassaden-Photovoltaik, die Kombination aus PV und Gründach sowie Mieterstromprojekte und Energiemanagement-Systeme. Die Vollbelegung des Daches (DachVollToll) wird nur an bestehenden Wohngebäuden gefördert. Beantragen Mieter, Pächter oder Contractingnehmer die Auszahlung, legen sie ihren Miet-, Pacht- oder Contractingvertrag vor.
bis zu 9.000 €
E-Auto-Förderung 2026 (BAFA)
Bundesweite Kaufprämie für reine Elektroautos, Plug-in-Hybride, Range-Extender und Brennstoffzellenfahrzeuge. Privat zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 ab Erstzulassung 1. Januar 2026. Höhe gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen und Kinderzahl: für BEV 3.000–6.000 €, für PHEV 1.500–4.500 €. Anträge laufen über das Portal Förderzentrale Deutschland, rückwirkend für 12 Monate ab Erstzulassung.
bis zu 6.000 €
Geringinvestive Maßnahmen – Heizungsoptimierung (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert hydraulischen Abgleich und weitere Heizungsoptimierungsmaßnahmen in Hamburger Wohngebäuden mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Maximal 3.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung: Wärmeerzeuger ist 5 bis 15 Jahre alt und wird mindestens 2 weitere Jahre betrieben.
bis zu 3.000 €
Laden im Mehrparteienhaus – Wohnungseigentümergemeinschaften
Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern. Das Angebot richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften und an einzelne Wohnungseigentümer. Der Zuschuss beträgt je Stellplatz höchstens 1.300 EUR ohne Ladepunkt, 1.500 EUR mit Ladepunkt und 2.000 EUR für einen bidirektionalen Ladepunkt.
bis zu 2.000 €
Laden im Mehrparteienhaus – KMU und Privateigentümer
Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer von Wohngebäuden. Der Zuschuss beträgt je Stellplatz höchstens 1.300 EUR ohne Ladepunkt, 1.500 EUR mit Ladepunkt und 2.000 EUR für einen bidirektionalen Ladepunkt.
bis zu 2.000 €
Laden im Mehrparteienhaus (BMV) — 2026
Bundes-Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ des BMV (Projektträger PwC). Pro Stellplatz höchstens 1.300 € für die Vorverkabelung, 1.500 € mit Ladepunkt und 2.000 € mit bidirektionalem Ladepunkt. Antragsteller: Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU und Privateigentümer (Frist 10.11.2026, Reihenfolge des Eingangs), Unternehmen mit großen Wohnbeständen (Frist 15.10.2026, wettbewerbliches Verfahren). Je Gebäude mindestens 6 Stellplätze und 20 % der wohnbezogenen Stellplätze, Ladeleistung 11 bis 22 kW. Antrag vor Maßnahmenbeginn.
bis zu 2.000 €
progres.nrw — Wallbox-Förderung für Mietgebäude und WEG
Nordrhein-Westfalen fördert über progres.nrw wieder Ladepunkte an Mietgebäuden mit mindestens zwei Wohneinheiten und an Wohnungseigentumsanlagen: bis zu 40 % der Kosten, höchstens 1.500 € je Ladepunkt. Ein Wohngebäude darf höchstens fünf Stellplätze haben; selbst bewohnte Eigenheime sind ausgeschlossen.
bis zu 1.500 €
§ 35a EStG — Handwerker-Steuerermäßigung für Wallbox-Installation
20 % der Lohnkosten für die Wallbox-Installation (Elektriker) lassen sich über die Steuererklärung absetzen, max. 1.200 €/Jahr. Voraussetzung: Rechnung + Überweisung (kein Bargeld).
bis zu 1.200 €
Solaroffensive Bottrop — Zuschuss für Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher
Die Stadt Bottrop bezuschusst neu errichtete Photovoltaik-Anlagen im gesamten Stadtgebiet, wenn gleichzeitig ein Batteriespeicher installiert wird. Es gibt 300 Euro pauschal je Anlage plus 100 Euro je Kilowattstunde Speicherleistung, höchstens 1.000 Euro je Anlage und maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Gefördert werden Wohn- und Nichtwohngebäude.
bis zu 1.000 €
Mini-Solaranlagen Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert Steckersolar-Anlagen mit bis zu 500 € pro Anlage. Die Mittel für Eigentümer sind ausgeschöpft, gefördert werden nur noch Mieter mit Erstwohnsitz in MV.
bis zu 500 €
Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass)
Die Stadt Leipzig fördert Kauf, Installation und Inbetriebnahme steckerfertiger Photovoltaik-Kleinanlagen (Balkonkraftwerke) mit bis zu 500 Euro pro Gerät. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit gültigem Leipzig-Pass; liegen die Gesamtkosten unter 500 Euro, übernimmt die Stadt 100 Prozent der Kosten. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.
bis zu 500 €
Förderung Fahrradabstellanlagen im Bestand (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg bezuschusst die Modernisierung und Errichtung hochwertiger Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb öffentlicher Räume. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten oder gewerblichen Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen erhalten 40 % Zuschuss, maximal 300 Euro je Abstellplatz.
bis zu 400 €
Welche Programme im Bereich Energie sind beendet oder pausiert?
Diese Programme nehmen derzeit keine Anträge an. Die Seiten bleiben erreichbar, damit du nachlesen kannst, was galt und wie der aktuelle Stand ist.
- BW-e-Solar-Gutschein (L-Bank Baden-Württemberg) (beendet)
- Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (beendet)
- Erdwärmepumpen-Förderung Bayern (Marktanreizprogramm, bis 2020) (beendet)
- Förderung energetische Sanierung der Stadt Bielefeld (pausiert)
- KfW 442 — Solarstrom für Elektroautos (eingestellt) (beendet)
- KlimaBonus Karlsruhe (pausiert)
- Ladeinfrastruktur für e-Lkw (pausiert)
- Sachsen Steckersolar-Zuschuss (SAB) (beendet)
- SIKB Erneuerbare Energien – Programmteil Tiefengeothermie (Saarland) (beendet)
Energie: So greifen die Programme ineinander
Warum es für dieselbe Technologie zwei getrennte Fördersysteme gibt
Der Großteil der Programme auf dieser Seite gehört zur Anschaffungsförderung: Du kaufst eine Wärmepumpe, dämmst eine Fassade, baust eine Photovoltaikanlage aufs Dach — und der Staat trägt einen Teil der Rechnung. Zuständig sind je nach Maßnahme die KfW, das BAFA oder die Landesförderbank, dazu kommen kommunale Töpfe. Daneben steht eine zweite Gruppe, die nichts mit einer Investition zu tun hat: die Hilfen für laufende Energiekosten im Härtefall.
Eine Stufe früher läuft ein ganz anderes System, und das erklärt, warum manche Technologien überhaupt förderfähig im Handel stehen und andere noch nicht. Die Entwicklung selbst finanziert der Bund über sein Fachprogramm für Energieforschung: Das Energieforschungsprogramm des Bundes fördert nicht den Kauf, sondern das Vorhaben mit technischem Risiko — Adressaten sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen und KMU, betreut wird es vom Projektträger Jülich im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Woran erkennst du, welcher Topf für dich gilt?
Zwei Fragen trennen die Welten zuverlässig. Erstens: Zahlst du eine Rechnung an einen Handwerksbetrieb oder Händler, oder trägst du selbst das Risiko, dass eine Sache am Ende nicht funktioniert? Anschaffungsförderung deckt den ersten Fall ab, Forschungsförderung den zweiten. Zweitens: Steht am Ende ein eingebautes Gerät oder ein Erkenntnisgewinn? Für den privaten Haushalt ist das praktisch immer der erste Fall — die Forschungsschiene läuft an dir vorbei, auch wenn dieselbe Technik gemeint ist.
Eine Gemeinsamkeit haben beide Systeme trotzdem, und sie kostet regelmäßig Geld: Der Antrag steht vor dem Start. Bei der Anschaffungsförderung heißt das vor der Auftragsvergabe an den Betrieb, in der Forschungsförderung vor dem Vorhabenbeginn. Wer zuerst bestellt und danach recherchiert, verliert den Anspruch in beiden Welten — unabhängig davon, wie gut die Maßnahme inhaltlich passt.
In welcher Reihenfolge planst du Heizung, Dämmung, Solarstrom und Wallbox?
Die Photovoltaik-Seite betrachtet eine einzelne Anlage und ihren Ertrag. Wer mehrere Maßnahmen am selben Haus plant, braucht vorher eine Reihenfolge — und dafür gibt es ein eigenes Werkzeug: den individuellen Sanierungsfahrplan aus der geförderten Energieberatung für Wohngebäude. Soll er in der Bundesförderung zählen, muss er schon bei der Antragstellung vorliegen, also vor der ersten Maßnahme. Und bleibt eine Maßnahme wesentlich hinter seinen Vorgaben zurück, wird sie nicht mehr als Teil des Fahrplans gewertet.
Wärmepumpe, private Ladestation und Batteriespeicher gehören für das Energiewirtschaftsgesetz in dieselbe Gruppe der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Betreibst du mehrere davon an einem Hausanschluss, entscheidest du für jedes Gerät, ob der Netzbetreiber es direkt ansteuert oder ob ein Energie-Management-System die verfügbare Leistung verteilt. Die Bundesnetzagentur hält die zweite Variante gerade in Kombination mit eigener Erzeugung oder Speicher für geeignet: Strom, der zeitgleich auf dem Dach entsteht oder aus dem Speicher kommt, bleibt von einer Steuerung unberührt. Deshalb lohnt es, Heizung, Speicher und Ladepunkt zusammen zu planen — samt der Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG .
Bei der Finanzierung gilt eine Rechnung je Maßnahme. Für dieselbe Maßnahme schließen sich der Heizungszuschuss der KfW und die steuerliche Förderung aus, und auch die beiden Steuerwege — Handwerkerleistung nach § 35a und Steuerermäßigung für energetische Sanierung nach § 35c EStG — lassen sich für dieselbe Arbeit nicht stapeln. Verteilst du die Maßnahmen aber auf verschiedene Wege, erlaubt die Förderrichtlinie die Kombination ausdrücklich: etwa den Zuschuss für die neue Heizung und die Steuerermäßigung für die Dämmung der Außenwände.
Bundesweite Förderlandschaft, mit Quellen belegt.
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Förderprogramme von Bundesbanken, Landesförderinstituten und kommunalen Trägern.
Jede Aussage verweist auf die offizielle Primärquelle.
Neue Richtlinien fließen in die Detail-Seiten ein, sobald sie veröffentlicht sind.
Keine geheime Redaktionslogik — alle Kriterien, Beträge und Fristen sind verlinkt.
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Förderungen aus anderen Themen-Welten — oft profitierst du von mehreren Programmen gleichzeitig.
NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege
Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.
EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen
Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.
Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.
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