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Förderkredit · bis 150.000 € Land

NRW.BANK.Gebäudesanierung

Zinsgünstiges Darlehen der NRW.BANK für die energetische Sanierung, Barrierereduzierung und Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums in Nordrhein-Westfalen. Mit der NRW.BANK.Gebäudesanierung können Privatpersonen ihr selbstgenutztes Haus oder ihre Wohnung in Nordrhein-Westfalen mit einem zinsgünstigen Darlehen sanieren bzw. modernisieren. Förderfähig sind Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. Fenster, Wärmedämmung), die Erneuerung von Heizungsanlagen oder ihrer Komponenten, Modernisierungen und Instandsetzungen zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs (z.B.

Max. Kreditrahmen
150.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe 2.500 € – 150.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Mit der NRW.BANK.Gebäudesanierung können Privatpersonen ihr selbstgenutztes Haus oder ihre Wohnung in Nordrhein-Westfalen mit einem zinsgünstigen Darlehen sanieren bzw. modernisieren. Förderfähig sind Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. Fenster, Wärmedämmung), die Erneuerung von Heizungsanlagen oder ihrer Komponenten, Modernisierungen und Instandsetzungen zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs (z.B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung), Barrierereduzierung und Einbruchschutz, Schadstoffsanierung, baulicher Hochwasserschutz, klimafreundliche Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen sowie Batteriespeicher für selbst erzeugten Solarstrom. Auch Sofortmaßnahmen sowie Zusatzmaßnahmen im Zusammenhang mit einem förderfähigen Vorhaben sind finanzierbar. Das Darlehen wird als Annuitätendarlehen oder als endfälliges Darlehen mit langen Laufzeiten und festen Zinsen ausgereicht.

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Das zu sanierende Objekt muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Vorhaben außerhalb NRWs sind nicht förderfähig.

Das Wohneigentum muss selbst bewohnt oder unentgeltlich an Angehörige im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1-4 AO überlassen werden. Entgeltliche Vermietung schließt die Förderung aus.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen als Eigentümer. Unternehmen, Vermieter oder gewerbliche Investoren sind nicht förderfähig.

Das Darlehen beträgt mindestens 2.500 Euro und maximal 150.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden.

Der Förderantrag muss zwingend vor dem ersten Spatenstich bzw. vor Beginn der Sanierungsarbeiten bei der Hausbank eingereicht werden. Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Wohneigentum in NRW

Das zu sanierende Objekt muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Vorhaben außerhalb NRWs sind nicht förderfähig.

Selbstnutzung oder unentgeltliche Überlassung

Das Wohneigentum muss selbst bewohnt oder unentgeltlich an Angehörige im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1-4 AO überlassen werden. Entgeltliche Vermietung schließt die Förderung aus.

Antragsteller ist Privatperson

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen als Eigentümer. Unternehmen, Vermieter oder gewerbliche Investoren sind nicht förderfähig.

Antrag vor Vorhabenbeginn

Der Förderantrag muss zwingend vor dem ersten Spatenstich bzw. vor Beginn der Sanierungsarbeiten bei der Hausbank eingereicht werden. Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Schritt 1

    Vor dem Antrag die geplanten Sanierungsmaßnahmen konkret definieren und Angebote von Fachbetrieben einholen. Förderfähige Kosten dokumentieren — die NRW.BANK finanziert bis zu 100 Prozent davon, maximal 150.000 Euro.

  2. 02

    Schritt 2

    Die frei wählbare Hausbank aufsuchen und das Interesse am NRW.BANK.Gebäudesanierung-Darlehen mitteilen. Die Hausbank stellt den Formularsatz der NRW.BANK zur Verfügung (Refinanzierungsantrag und Anlage zum Antrag).

  3. 03

    Schritt 3

    Den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Hausbank einreichen — zwingend vor dem ersten Spatenstich oder Beginn der Arbeiten. Die Hausbank leitet den Antrag an die NRW.BANK weiter.

  4. 04

    Schritt 4

    Nach Bonitätsprüfung durch die Hausbank und Genehmigung durch die NRW.BANK wird der Darlehensvertrag abgeschlossen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate ab Vertragsschluss.

  5. 05

    Schritt 5

    Die Sanierungsarbeiten durchführen und das Darlehen innerhalb der Abruffrist bei der Hausbank abrufen. Außerplanmäßige Sondertilgungen sind jederzeit ab 1.000 Euro möglich.

  6. 06

    Schritt 6

    Das Darlehen wird nach Ablauf des Tilgungsfreijahres (1 Jahr) in gleichbleibenden monatlichen Raten zurückgezahlt. Die Zinsbindung gilt für die gesamte gewählte Laufzeit oder die vereinbarte Zinsbindungsdauer.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für das NRW.BANK.Gebäudesanierung-Darlehen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer von Wohnimmobilien in Nordrhein-Westfalen sind und das Objekt selbst bewohnen. Alternativ ist auch die unentgeltliche Überlassung an nahe Angehörige gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1-4 AO zulässig. Entgeltliche Vermietung schließt die Förderung aus. Es gibt keine Einkommensgrenzen — der Zugang ist allein an die Selbstnutzungspflicht und den NRW-Belegenheitsort geknüpft. Der Antrag wird nicht direkt bei der NRW.BANK, sondern über eine frei wählbare Hausbank gestellt.
Was wird mit dem NRW.BANK.Gebäudesanierung-Darlehen gefördert?
Gefördert werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum in NRW. Förderfähig sind: Energieeffizienzmaßnahmen wie Wärmedämmung und neue Fenster, Erneuerung von Heizungsanlagen, Maßnahmen zur Ressourcenschonung (Sanitär, Wasserversorgung), Barrierereduzierung und Einbruchschutz, Schadstoffsanierung und Behebung baulicher Mängel, bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen sowie Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher. Nicht gefördert werden Immobilienerwerb, reine Außenanlagen, Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben und Umschuldungen.
Welche Konditionen gelten: Sollzins, Laufzeit und Tilgungsfreijahre?
Das Darlehen wird als Annuitätendarlehen mit Laufzeiten von 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahren angeboten — jeweils mit 1 Tilgungsfreijahr. Alternativ ist ein endfälliges Darlehen über 10, 15 oder 20 Jahre möglich. Die Sollzinssätze variieren je nach Laufzeit und Zinsbindung: bei 10 Jahren Laufzeit und voller Zinsbindung liegt der Sollzins bei 3,73 Prozent (effektiv 3,79 Prozent), bei 20 Jahren bei 4,36 Prozent (effektiv 4,45 Prozent) und bei 30 Jahren bei 4,80 Prozent (effektiv 4,91 Prozent). Ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent monatlich an. Außerplanmäßige Tilgungen sind ab 1.000 Euro möglich.
Gilt die 150.000-Euro-Grenze pro Wohneinheit auch bei Mehrfamilienhäusern?
Das Programm ist auf Privatpersonen mit selbstgenutztem Wohneigentum ausgerichtet und richtet sich damit primär an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie selbst bewohnten Eigentumswohnungen. Der Höchstbetrag von 150.000 Euro gilt je Antragsteller. Für vermietete Einheiten in Mehrfamilienhäusern ist das Programm nicht geeignet, da die Selbstnutzungspflicht gilt. Eigentümer, die eine Einheit selbst bewohnen und weitere vermieten, können nur für die selbst genutzte Einheit fördern lassen. Für größere Sanierungs-Vorhaben an Mehrfamilienhäusern bietet die NRW.BANK separate gewerbliche Programme an.
Wie funktioniert der Antragsweg über die Hausbank?
Die NRW.BANK vergibt das Darlehen ausschließlich im Hausbankenverfahren. Der Eigentümer wendet sich vor Beginn der Sanierung an eine Bank seiner Wahl — die Hausbank — und beantragt dort das Darlehen mit dem Formularsatz der NRW.BANK (Refinanzierungsantrag und Anlage zum Antrag). Die Hausbank prüft die Bonität und leitet den Antrag an die NRW.BANK weiter. Nach Genehmigung zahlt die NRW.BANK das Darlehen an die Hausbank aus, die es an den Eigentümer weiterreicht. Der Antrag muss zwingend vor Vorhabenbeginn gestellt werden — Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Beratung bietet die NRW.BANK unter 0211 91741-4500 an.
Ist das Darlehen kombinierbar mit KfW 261/262 oder der BAFA-Heizungsförderung?
Das NRW.BANK.Gebäudesanierung-Darlehen ist grundsätzlich als Ergänzungsfinanzierung zu Bundes-Förderungen konzipiert. Eine Kombination mit dem KfW-Darlehen 261 (Bundesförderung Effizienzgebäude) oder der BAFA-Heizungsförderung (Bundesförderung effiziente Gebäude, BEG-Einzelmaßnahmen) ist möglich, da es sich um unterschiedliche Förderstellen handelt. Dabei ist zu beachten, dass die Gesamtförderung die tatsächlichen förderfähigen Kosten nicht überschreiten darf. Für Details zu Kumulierungsregeln empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Hausbank sowie direkt mit der NRW.BANK, da Programmbedingungen regelmäßig aktualisiert werden.
Was ist der Vorteil des NRW.BANK-Darlehens gegenüber einem direkten KfW-Darlehen?
Das NRW.BANK.Gebäudesanierung-Darlehen wird aus Landesmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstig refinanziert. Dies kann gegenüber marktüblichen Bankdarlehen zu günstigeren Konditionen führen. Im Unterschied zu KfW-Programmen, die bundesweit gelten und an Effizienzhaus-Standards oder spezifische Energieeffizienz-Stufen geknüpft sind, ist das NRW.BANK-Darlehen breiter aufgestellt: Es fördert auch Barrierereduzierung, Einbruchschutz, Schadstoffsanierung und Hochwasserschutz ohne enge technische Mindestanforderungen. Zudem können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden — ohne Eigenkapitalpflicht. Beide Förderwege können sich ergänzen, wenn die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW.BANK.Gebäudesanierung — Produktseite NRW.BANK
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  2. [02]
  3. [03]
  4. [04]
    Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) — Überblick Bundesregierung
    bundesregierung.deRechtsgrundlageBundesregierung / BMWK
  5. [05]