Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | 2.500 € – 150.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit der NRW.BANK.Gebäudesanierung können Privatpersonen ihr selbstgenutztes Haus oder ihre Wohnung in Nordrhein-Westfalen mit einem zinsgünstigen Darlehen sanieren bzw. modernisieren. Förderfähig sind Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. Fenster, Wärmedämmung), die Erneuerung von Heizungsanlagen oder ihrer Komponenten, Modernisierungen und Instandsetzungen zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs (z.B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung), Barrierereduzierung und Einbruchschutz, Schadstoffsanierung, baulicher Hochwasserschutz, klimafreundliche Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen sowie Batteriespeicher für selbst erzeugten Solarstrom. Auch Sofortmaßnahmen sowie Zusatzmaßnahmen im Zusammenhang mit einem förderfähigen Vorhaben sind finanzierbar. Das Darlehen wird als Annuitätendarlehen oder als endfälliges Darlehen mit langen Laufzeiten und festen Zinsen ausgereicht.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Wohneigentum in NRW
Das zu sanierende Objekt muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Vorhaben außerhalb NRWs sind nicht förderfähig.
Selbstnutzung oder unentgeltliche Überlassung
Das Wohneigentum muss selbst bewohnt oder unentgeltlich an Angehörige im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1-4 AO überlassen werden. Entgeltliche Vermietung schließt die Förderung aus.
Antragsteller ist Privatperson
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen als Eigentümer. Unternehmen, Vermieter oder gewerbliche Investoren sind nicht förderfähig.
Antrag vor Vorhabenbeginn
Der Förderantrag muss zwingend vor dem ersten Spatenstich bzw. vor Beginn der Sanierungsarbeiten bei der Hausbank eingereicht werden. Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Schritt 1
Vor dem Antrag die geplanten Sanierungsmaßnahmen konkret definieren und Angebote von Fachbetrieben einholen. Förderfähige Kosten dokumentieren — die NRW.BANK finanziert bis zu 100 Prozent davon, maximal 150.000 Euro.
- 02
Schritt 2
Die frei wählbare Hausbank aufsuchen und das Interesse am NRW.BANK.Gebäudesanierung-Darlehen mitteilen. Die Hausbank stellt den Formularsatz der NRW.BANK zur Verfügung (Refinanzierungsantrag und Anlage zum Antrag).
- 03
Schritt 3
Den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Hausbank einreichen — zwingend vor dem ersten Spatenstich oder Beginn der Arbeiten. Die Hausbank leitet den Antrag an die NRW.BANK weiter.
- 04
Schritt 4
Nach Bonitätsprüfung durch die Hausbank und Genehmigung durch die NRW.BANK wird der Darlehensvertrag abgeschlossen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate ab Vertragsschluss.
- 05
Schritt 5
Die Sanierungsarbeiten durchführen und das Darlehen innerhalb der Abruffrist bei der Hausbank abrufen. Außerplanmäßige Sondertilgungen sind jederzeit ab 1.000 Euro möglich.
- 06
Schritt 6
Das Darlehen wird nach Ablauf des Tilgungsfreijahres (1 Jahr) in gleichbleibenden monatlichen Raten zurückgezahlt. Die Zinsbindung gilt für die gesamte gewählte Laufzeit oder die vereinbarte Zinsbindungsdauer.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für das NRW.BANK.Gebäudesanierung-Darlehen?
Was wird mit dem NRW.BANK.Gebäudesanierung-Darlehen gefördert?
Welche Konditionen gelten: Sollzins, Laufzeit und Tilgungsfreijahre?
Gilt die 150.000-Euro-Grenze pro Wohneinheit auch bei Mehrfamilienhäusern?
Wie funktioniert der Antragsweg über die Hausbank?
Ist das Darlehen kombinierbar mit KfW 261/262 oder der BAFA-Heizungsförderung?
Was ist der Vorteil des NRW.BANK-Darlehens gegenüber einem direkten KfW-Darlehen?
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Unsere Quellen
- [01]NRW.BANK.Gebäudesanierung — Produktseite NRW.BANKnrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]NRW.BANK.Gebäudesanierung — Konditionen und Zinssätzenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [03]NRW.BANK.Gebäudesanierung — Antragstellung und Formularenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [04]Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) — Überblick Bundesregierungbundesregierung.deRechtsgrundlageBundesregierung / BMWK
- [05]