Förderungen für Energetische Sanierung
49 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
49 Förderungen im Bereich Energetische Sanierung
Modernisierung von Mietwohnungen B – 1. Förderweg IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert umfassende energetische Modernisierungen und Ausstattungsverbesserungen bei Hamburger Mietwohngebäuden ab 3 Wohneinheiten (mind. 51 % der Wohnungen) mit zinsvergünstigtem Darlehen (1,25 % Zinssatz) plus laufenden und einmaligen Baukostenzuschüssen. Mietpreis- und Belegungsbindung für die Förderdauer.
Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes
Das Land Hessen fördert im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Investive Maßnahmen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und sozialen Einrichtungen (Hessen)
Das Land Hessen sichert mit Ausfallbürgschaften die Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude und Gebäude mit sozialen Einrichtungen ab. Verbürgt werden Kredite für Errichtung, Erwerb und Modernisierung von Mietwohnraum, für Wohnheime und soziale Einrichtungen sowie für Photovoltaikanlagen bis 20 kW mit Batteriespeicher.
Wärmeschutz im Gebäudebestand Hamburg – IFB-Förderung
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Wohngebäuden (Baugenehmigung älter als 20 Jahre) mit Zuschüssen: z. B. 42,10 €/m² für Außendämmung, 43,50 €/m² für Steildächer, 163 €/m² für neue Wärmeschutzfenster. Modernisierungsbonus: +20 % bei drei Maßnahmen, +30 % bei vier oder mehr.
Städtebaulicher Denkmalschutz Hamburg – Backsteinfassaden Dulsberg
Die IFB Hamburg fördert die Sanierung erhaltenswerter Backsteinfassaden im Hamburger Stadtteil Dulsberg – bis zu 50 % der Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Pauschalsätze: 90–170 €/m² je nach Maßnahme. Pflicht: gleichzeitige energetische Modernisierung über ein IFB-Modernisierungsprogramm (A, B oder C).
L-Bank Mietwohnungsfinanzierung BW — Modernisierung
Zinsverbilligtes Darlehen (Sollzins 1,00 %) für die energetische Sanierung oder den barrierereduzierenden Umbau von landesseitig geförderten Mietwohnungen in Baden-Württemberg. Plus 3 % Tilgungszuschuss.
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg erhalten zinsverbilligte L-Bank-Darlehen plus Zuschüsse für energetische Sanierung und altersgerechten Umbau. Für erneuerbare Energien greift ergänzend die KfW.
L-Bank Wohnungsbau BW — Modernisierungsförderung Mietwohnungsbestand
Land Baden-Württemberg fördert die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau von Mietwohnraum mit zwei Förderlinien — mit oder ohne neu zu begründende Miet- und Belegungsbindungen. Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse.
NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen — Zusatzdarlehen zu BEG/KFN/WEF (NRW)
Zinsgünstiges Zusatzdarlehen der NRW.BANK für Privatpersonen, die in NRW Wohneigentum nachhaltig bauen, sanieren oder erstkaufen — kombinierbar mit KfW-WEF/KFN/BEG. Bis 50 % beim Neubau, bis 100 % bei Sanierung.
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) – IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert umfassende energetische Modernisierungen von Mietwohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten als Einmalzuschuss. Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von maximal 90 kWh/m²a und eine Energieeinsparung von mindestens 20 %. Zusätzliche Zuschüsse für nachhaltige Dämmstoffe und Backsteinfassaden möglich.
Bayerisches Modernisierungsprogramm Mietwohnraum
Zinsgünstige Darlehen und ergänzende Zuschüsse der BayernLabo für Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden und Pflegeeinrichtungen in Bayern. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, plus bis zu 500 EUR/m² Zuschuss.
ESWE Innovationsfonds Wiesbaden
Der ESWE Innovationsfonds fördert klimaschützende Investitionen für Wiesbadener ESWE-Kunden: Gebäudesanierung bei Baujahr vor 1995 (bis 50 %), Denkmalschutz-Sanierung (bis 30 % CO2-Einsparung) und Solarstromspeicher. Förderanträge werden viermal jährlich vom Beirat entschieden.
Modernisierung von Mietwohnungen MOD C 2. Förderweg Hamburg
IFB Hamburg fördert energetische und ausstattungsverbessernde Modernisierung von Mietwohngebäuden (≥ 3 WE, mind. 51 % der Wohnungen) mit Darlehen zu 1,40 % plus optionalen Baukostenzuschüssen. Laufende Zuschüsse im Fördersegment III möglich.
BAB Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Die Bremer Aufbau-Bank vergibt an Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen mit bis zu 90 Prozent Förderquote und einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren für sechs Programmbereiche rund ums Mehrparteienhaus.
Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren
ILB-Kredit zur Modernisierung von Mietwohnraum in Brandenburg. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. Bis zu 25 Jahre Laufzeit, bis 20 Jahre Zinsbindung und Tilgungszuschuss bis 5 Prozent des Zusagebetrags.
Hamburger Heizungsförderung (IFB Hamburg)
Die Hamburger Heizungsförderung der IFB Hamburg bezuschusst erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseanlagen in Gebäuden. Das Programm umfasst mehrere Module: Erneuerbare Wärme, Wärmenetzanschluss sowie Machbarkeitsuntersuchungen für Quartierswärme. Die Module Hausanschlussleitung und Gebäudenetze sind bis 31.12.2026 ausgesetzt.
Sachsen-Anhalt MODERN — Modernisierungsdarlehen
Mit Sachsen-Anhalt MODERN bietet die Investitionsbank zinsgünstige Annuitätendarlehen für altersgerechtes Umbauen, energieeffiziente Sanierung und allgemeine Modernisierung an. Nominaler Zinssatz ab 0,95 Prozent jährlich, Laufzeiten 10, 20 oder 30 Jahre.
Modernisierung Mietwohnungen Integrierte Stadtteilentwicklung Hamburg
Hamburg fördert die Modernisierung erhaltungswürdiger Mietwohngebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung mit Baukostenzuschüssen und Mietzuschüssen über 21 Jahre Laufzeit, inkl. Mietpreis- und Belegungsbindung.
Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden Hamburg
IFB Hamburg fördert energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden mit Zuschüssen bis 300.000 € je Förderfall. Beratungsleistungen (45 % Förderquote), Qualitätssicherung und serielle Sanierung werden mitgefördert.
bis zu 300.000 €
NRW.BANK Eigentumsförderung — Modernisierung
Zinsgünstiges Annuitätendarlehen der NRW.BANK für die bauliche Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 50 % Tilgungsnachlass für hohe Energieeffizienz und Barrierereduzierung möglich.
bis zu 220.000 €
Nachhaltiges Bauen Hamburg – Klimaschonende Baustoffe
Die IFB Hamburg fördert den Einsatz klimaschonender Baustoffe beim freifinanzierten Neubau und bei Aufstockungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg. Drei Module: Klimaschonender Neubau (max. 200.000 € je Förderfall), Ökobilanzierung (max. 10.000 €) und Qualitätssicherung Holzbau (max. 10.000 €).
bis zu 200.000 €
Hamburger Gründachförderung
Die Hamburger Gründachförderung bezuschusst freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen in Hamburg mit bis zu 60 % (Privatpersonen) bzw. 40 % (Unternehmen) der förderfähigen Kosten. Maximaler Zuschuss je Gebäude: 100.000 € (Dach/Fassade) bzw. 200.000 € für Gebäudebegrünung PLUS.
bis zu 200.000 €
Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie
Die L-Bank fördert mit dem Kombi-Darlehen Wohnen selbst genutztes Wohneigentum in Baden-Württemberg. Es ergänzt andere Förderprogramme von L-Bank, KfW und BAFA. Für besonders energieeffiziente Sanierungen zum Effizienzhaus 55 oder 40 gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie).
bis zu 200.000 €
IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie Hamburg
Das IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie fördert Familien mit mindestens einem Kind in Hamburg beim Erwerb sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien (Energieklassen D–H) mit einem zinsgünstigen Darlehen zu 2 % Zinsen. Pflicht: energetische Sanierung auf mindestens Klasse C.
bis zu 180.000 €
ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen (RLP, 553)
Vermieter in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein Darlehen bis 175.000 Euro je Wohnung für die Modernisierung von Mietwohnraum, ergänzt um einen Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent.
bis zu 175.000 €
KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit für die energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Niveau — kombinierbar mit Tilgungszuschuss bis 45 %.
bis zu 150.000 €
Modernisierungskredit für Mietwohnungen Land Bremen (BAB)
Eigentümer von mehr als zwei Mietwohnungen im Land Bremen erhalten zinsverbilligte Darlehen bis 150.000 Euro je Wohneinheit und Kostenzuschüsse bis 35.000 Euro für die energetische Modernisierung von Wohnraum.
bis zu 150.000 €
KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
Förderkredit 100.000–150.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie. Höhe abhängig von Einkommen und Kinderzahl.
bis zu 150.000 €
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Die NRW.BANK vergibt zinsgünstige Darlehen bis 150.000 Euro für energetische Sanierungen, Modernisierungen, Barrierereduzierung und Photovoltaikanlagen an selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über die Hausbank — vor Baubeginn.
bis zu 150.000 €
L-Bank Zusatzfinanzierung Energieeffizienz — Eigentumsfinanzierung BW
Zinsverbilligtes Darlehen bis 120.000 € für die energetische Sanierung deiner mit der Eigentumsfinanzierung-BW erworbenen Immobilie. Sollzinssatz 1,00 %, plus 3 % Tilgungszuschuss.
bis zu 120.000 €
KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
Förderkredit bis 120.000 € pro Wohneinheit als Ergänzung zu einer KfW-/BAFA-Zuschusszusage für energetische Sanierung. Mit zusätzlichem Zinsvorteil bis 90.000 € Haushaltseinkommen.
bis zu 120.000 €
IBB Energetische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen
Die IBB gewährt einen zinsgünstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Berlin als Einzelmaßnahmen. Der Kredit ergänzt eine bereits zugesagte Zuschussförderung der KfW oder des BAFA nach der BEG EM.
bis zu 120.000 €
ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzter Wohnraum Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der ISB die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit einem zinsverbilligten Darlehen. Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts, zur Energie- und Wassereinsparung sowie barrierefreies Wohnen und die Nutzung regenerativer Energien.
bis zu 100.000 €
Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude in Bremer Sanierungsgebieten
Die Stadtgemeinde Bremen fördert Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten. Eigentümer erhalten einen Zuschuss von bis zu 40 bzw. 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten, maximal 40.000 Euro je Gebäude.
bis zu 100.000 €
ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (RLP)
Eigentümer selbst genutzten Wohnraums in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen für Modernisierungen, ergänzt um einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent abhängig vom Haushaltseinkommen.
bis zu 100.000 €
NBank Eigentumsförderung Niedersachsen
Niedersachsen fördert Bau, Erwerb und Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums mit Darlehen bis 100.000 Euro plus Zuschüssen je Kind und je Mensch mit Behinderung. Antrag über die zuständige Wohnraumförderstelle der Kommune.
bis zu 100.000 €
IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit einem zinsvergünstigten Darlehen oder Zuschuss. Gefördert werden Gebäudehülle, Wärmepumpen und Solarthermie. Das Darlehen beträgt 10.000 bis 75.000 Euro bei 2 % Zinssatz, 15 Jahren Zinsbindung und bis zu 20 Jahren Laufzeit. Baugenehmigung muss älter als 20 Jahre sein.
bis zu 75.000 €
BAB Rund ums Haus
Das BAB-Programm Rund ums Haus bietet Eigentümern von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen aus sechs Förderbereichen: energetische Sanierung, Photovoltaik, altersgerechtes Umbauen, Einbruchschutz, Wasserinfrastruktur und Energieverteilung. Die Förderbereiche können beliebig miteinander kombiniert werden. Der Antrag ist direkt bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) zu stellen, bevor Aufträge vergeben werden.
bis zu 50.000 €
Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau Niedersachsen
Das NBank-Foerderprogramm Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau unterstuetzt den Neubau von Mietwohnraum in Mehrfamilienhaeusern in Niedersachsen ab KfW-Effizienzhaus-40-Niveau mit nicht rueckzahlbaren Zuschuessen bis 45.000 Euro je Wohneinheit.
bis zu 45.000 €
§ 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim — 20 % der Kosten direkt von der Einkommensteuer, gestaffelt über drei Steuerjahre, bis 40.000 € pro Objekt.
bis zu 40.000 €
IB.SH WEGfinanz
Kleinstdarlehen ab 5.000 Euro bis 35.000 Euro pro Wohneinheit für Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Wohnungseigentümergemeinschaften in Schleswig-Holstein. Vergabe ohne Grundbucheintragung, jedes WEG-Mitglied haftet nur für das eigene Darlehen.
bis zu 35.000 €
Neubaukredit für Mietwohnungen Land Bremen (BAB)
Die Bremer Aufbau-Bank fördert den Neubau von Mietwohnungen mit zinslosem Darlehen für 30 Jahre und Kostenzuschuss bis 27.500 Euro je Wohneinheit — für bezahlbare, energieeffiziente Wohnungen mit mindestens KfW-Effizienzhaus 55.
bis zu 27.500 €
IFB-Modernisierungsdarlehen Hamburg
Das IFB-Modernisierungsdarlehen Hamburg unterstützt Eigentümer selbstgenutzter und vermieteter Wohnimmobilien in Hamburg mit langfristigen Darlehen bis zu 25.000 € für allgemeine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie Sanitär, Fußböden, Dämmung oder Heizung.
bis zu 25.000 €
KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
Bis zu 70 % Zuschuss für den Tausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Hybridanlagen. Förderhöchstgrenze: 30.000 € förderfähige Kosten — also bis zu 21.000 € Zuschuss pro Wohneinheit. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.
bis zu 21.000 €
Bayern Erdwärmepumpen-Förderung (LfU)
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) fördert erdgekoppelte Wärmepumpen mit 4.500 € Basisförderung für Anlagen bis 45 kW Heizleistung. Bei größeren Anlagen bis 100 kW wird jedes zusätzliche kW mit 100 € bezuschusst (also bis 10.000 € Maximum). Plus 500 € Pufferspeicher-Bonus und 500 € Kombi-Bonus mit Solarthermie, Biomasse oder PVT-Kollektoren. Pflicht: Bestandsgebäude älter als 2 Jahre, Jahresarbeitszahl mindestens 3,8.
bis zu 10.000 €
BAB Neubaukredit Mietwohnungen mittleres Preissegment (Bremen)
Die Bremer Aufbau-Bank fördert den Neubau von Mietwohnungen im mittleren Preissegment mit zinslosem Darlehen für 30 Jahre und Kostenzuschuss bis 10.000 Euro je Wohneinheit für energieeffiziente Wohnungen oberhalb der Sozialwohnungsmiete.
bis zu 10.000 €
Geringinvestive Maßnahmen – Heizungsoptimierung (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert hydraulischen Abgleich und weitere Heizungsoptimierungsmaßnahmen in Hamburger Wohngebäuden mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Maximal 3.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung: Wärmeerzeuger ist 5 bis 15 Jahre alt und wird mindestens 2 weitere Jahre betrieben.
bis zu 3.000 €
§ 35a EStG — Steuerermäßigung Handwerker und Haushaltsnahe Dienstleistungen
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen — 20 % vom Lohnanteil, gedeckelt auf 1.200 € (Handwerker) plus 4.000 € (haushaltsnah) pro Jahr.
bis zu 1.200 €
BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Bis zu 850 € Zuschuss zur professionellen Energieberatung für dein Wohngebäude. Pflicht für den iSFP-Bonus in der BEG-EM-Förderung. Zusätzlich 250 € für WEG bei Erläuterung in Eigentümerversammlung.
bis zu 850 €
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Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
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Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
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