BundesBonus
Förderkredit Land

Modernisierung von Mietwohnungen B – 1. Förderweg IFB Hamburg

Die IFB Hamburg fördert umfassende energetische Modernisierungen und Ausstattungsverbesserungen bei Hamburger Mietwohngebäuden ab 3 Wohneinheiten (mind. 51 % der Wohnungen) mit zinsvergünstigtem Darlehen (1,25 % Zinssatz) plus laufenden und einmaligen Baukostenzuschüssen. Mietpreis- und Belegungsbindung für die Förderdauer.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Das Programm Modernisierung von Mietwohnungen B (1. Förderweg) der IFB Hamburg richtet sich an Eigentümer und Erbbauberechtigte von Hamburger Mietwohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten, die mehr als die Hälfte der Wohnungen energetisch oder umfassend modernisieren wollen. Gefördert werden energetische Modernisierungen, Ausstattungsverbesserungen, Grundrissänderungen, Dachgeschossausbauten und barrierefreier Umbau. Die Förderung ist modular aufgebaut, mit einem verpflichtenden Grundmodul und optional wählbaren Modulen. Kombinierbar mit KfW- und BAFA-Förderungen.

Schnell-Check

Passt Modernisierung von Mietwohnungen B – 1. Förderweg IFB Hamburg zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Mindestens 51 % der Wohnungen im Gebäude müssen modernisiert werden

Endenergiebedarf im Bestand max. 120 kWh/m²a muss nachgewiesen werden

Mietwohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten

KfW-BEG-Mindestanforderungen für Effizienzhäuser bei der Bilanzierung berücksichtigen (ohne PV-Erträge)

Wie stellst du den Antrag?

Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IFB Hamburg empfohlen. Antrag auf vorgesehenem Vordruck mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme begonnen wurde. Endenergiebedarf im Bestand von max. 120 kWh/m²a muss nachgewiesen werden. Nach Bewilligung können Maßnahmen begonnen werden.

Häufige Fragen

Wie viele Wohnungen müssen bei Programm B modernisiert werden?
Mindestens 51 % der Wohnungen im Gebäude müssen modernisiert werden. Zusätzlich muss ein Endenergiebedarf im Bestand von maximal 120 kWh/m²a nachgewiesen werden.
Welche Maßnahmen werden beim Modernisierungsprogramm B gefördert?
Gefördert werden umfassende energetische Modernisierungen, Ausstattungsverbesserungen, Grundrissänderungen, Dachgeschossausbau und Aufstockungen, struktureller barrierefreier Umbau sowie Neubau und Modernisierung von Aufzugsanlagen.
Kann das Programm mit KfW- und BAFA-Förderungen kombiniert werden?
Ja, in der Regel sind alle IFB-Programme mit den Förderangeboten von KfW und BAFA kombinierbar. Für die Hamburger Heizungsförderung und deren Anforderungen aus dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz (§ 17) gibt es separate Programme.
Gilt eine Mietpreisbindung für modernisierte Wohnungen?
Ja, die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindungen entspricht der Dauer der Förderung. Die zulässige Miete wird im Bewilligungsverfahren festgelegt.

Mehr zu Modernisierung von Mietwohnungen B – 1. Förderweg IFB Hamburg und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Beratungs-Angebote

Werbung

Als Anzeige gekennzeichnete Angebote. Beim Klick wirst du zum Anbieter weitergeleitet.

Teilen
Merken