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Bürgergeld-Rechner 2025

Bürgergeld 2025 in 3 Minuten schätzen.

Trag deine Bedarfsgemeinschaft, Wohnkosten und Einkommen ein — der Rechner schätzt deinen Bürgergeld-Anspruch nach SGB II. Regelbedarf nach Personen­typ, Mehrbedarfe für Schwangere/Alleinerziehende/Behinderte, KdU und gestaffelte Erwerbseinkommens-Anrechnung nach § 11b. Verbindlich rechnet das Jobcenter.

RBS 1
563 €
Alleinstehend
Grundfreibetrag
100 €
§ 11b vom Erwerb
KdU
tatsächlich
soweit angemessen
Bedarfsgemeinschaft
Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft
Kinder 0-50
RBS 6: 357 €
Kinder 6-130
RBS 5: 390 €
Jgdl. 14-170
RBS 4: 471 €
Wohnkosten (KdU)
Einkommen
Mehrbedarfe (§ 21)
Geschätztes Bürgergeld
1.213 €/ Monat
Bedarfe
Alleinstehend / Alleinerziehend563 €
Wohnkosten (KdU)650 €
= Bedarf gesamt1.213 €
Verbindlich prüfen: Jobcenter →
So haben wir gerechnetaufklappen

Bedarf nach § 19 SGB II: Regelbedarfe (RBS 1-6 nach Personentyp) + Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) + Kosten der Unterkunft & Heizung (§ 22 SGB II).

Regelbedarfsstufen 2024/2025 (gelten 2025 unverändert, "Nullrunde"): Alleinstehend 563 €, Paar 506 € je Partner, sonstige Erwachsene in BG 451 €, Jugendliche 14-17 = 471 €, Kinder 6-13 = 390 €, Kinder 0-5 = 357 €. Quelle: § 20 SGB II i.V.m. der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung.

Erwerbseinkommens-Anrechnung § 11b SGB II: 100 € Grundfreibetrag + 20 % im Bereich 100-520 € + 30 % zwischen 520-1.000 € + 10 % zwischen 1.000-1.200 € (bei Kindern: bis 1.500 €). Über der Obergrenze: 100 % Anrechnung.

KdU als "tatsächliche Kosten": Wir setzen deine Eingaben voll an. Das Jobcenter prüft Angemessenheit über kommunale Mietobergrenzen — bei Überschreitung kann der KdU-Anteil gekürzt werden (Kostensenkungsverfahren).

Was wir vereinfachen: Schonvermögen (Karenzzeit 40k + 15k pro Person), Sanktionen, Eingliederungsvereinbarung, Kinderzuschlag-Vorrang sind nicht modelliert. Jugendliche mit eigenem Einkommen, Studierende, Auszubildende haben Sonderregeln. Bei einer der Konstellationen → direkt zum Jobcenter.

Quellen: § 11b, § 19, § 20, § 21, § 22 SGB II (gesetze-im-internet.de). Stand der Regelbedarfssätze: 2024/2025. Verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.

Regelbedarfssätze 2025 — die 6 Stufen

Der Regelbedarf deckt Lebensunterhalt außerhalb der Wohnkosten — Lebensmittel, Bekleidung, Bildung, Mobilität, Kommunikation. § 20 SGB II definiert sechs Personentypen mit unterschiedlichen Sätzen. 2025 keine Erhöhung gegenüber 2024.

Stufe Personentyp Betrag / Monat
RBS 1Alleinstehende und Alleinerziehende563 €
RBS 2Erwachsene Partner in BG (je)506 €
RBS 3Sonstige Erwachsene in BG (z. B. erw. Kind < 25)451 €
RBS 4Jugendliche 14-17 Jahre471 €
RBS 5Kinder 6-13 Jahre390 €
RBS 6Kinder 0-5 Jahre357 €

Quelle: § 20 SGB II i.V.m. Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024. Beträge gelten 2025 unverändert ("Nullrunde"); für 2026 ist eine Anpassung gesetzlich vorgesehen, aber zum Stand der Erstellung noch nicht veröffentlicht.

Erwerbseinkommen — wie wird angerechnet?

§ 11b SGB II staffelt die Anrechnung gnädig: niedrige Einkommen werden kaum gekürzt, höhere stärker. Im Korridor 100-1.200 € (mit Kindern: 1.500 €) bleibt ein Teil immer freigestellt — Aufstocken lohnt sich.

Brutto / Mt Freibetrag Anrechenbar
100 € 100 € 0 €
300 € 140 € 160 €
520 € 184 € 336 €
800 € 268 € 532 €
1.000 € 328 € 672 €
1.200 € 348 € 852 €
1.500 € 348 € 1.152 €

Werte ohne Kind in der Bedarfsgemeinschaft (Stufe-3-Obergrenze 1.200 €). Mit Kind: Obergrenze 1.500 €, mehr Freibetrag im 1.000-1.500-€-Bereich.

Spezial-Situationen

Konzepte und Vergleiche

Häufige Fragen zum Bürgergeld 2025

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Erwerbsfähige Hilfebedürftige zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können (§§ 7, 8 SGB II). Mit ihnen lebende Angehörige (Partner, minderjährige Kinder) bilden die Bedarfsgemeinschaft. Keine Leistungen bei: Asylbewerber-Status (dort AsylbLG), Rentnern (dort Grundsicherung im Alter SGB XII), Studierenden in BAföG-Regelausbildung (dort BAföG).

Wie hoch ist das Bürgergeld 2025?

Die Regelbedarfssätze 2024 gelten 2025 unverändert weiter ("Nullrunde"). Alleinstehende: 563 €, Paare: 506 €/Partner, Erwachsene in Bedarfsgemeinschaft: 451 €, Jugendliche 14-17: 471 €, Kinder 6-13: 390 €, Kinder 0-5: 357 €. Dazu: Kosten der Unterkunft (KdU) für Miete + Heizung in tatsächlicher Höhe (soweit kommunal angemessen) und gegebenenfalls Mehrbedarfe (Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte mit Eingliederungshilfe).

Wie wird mein Erwerbseinkommen angerechnet?

Nach § 11b SGB II gestaffelt: 100 € pauschaler Grundfreibetrag immer abgezogen, plus 20 % Freibetrag im Bereich 100-520 €, plus 30 % zwischen 520-1.000 €, plus 10 % zwischen 1.000-1.200 € (mit Kindern: bis 1.500 €). Was darüber liegt, wird zu 100 % angerechnet. Beispiel: Bei 600 € Brutto sind 208 € Freibetrag, 392 € werden auf den Bedarf angerechnet.

Was sind Mehrbedarfe?

Zusätzliche pauschale Beträge nach § 21 SGB II für besondere Lebenslagen: Schwangere ab 13. SSW (+17 % von RBS 1 = 96 €), Alleinerziehende (12-60 % je nach Anzahl/Alter Kinder), Behinderte mit Eingliederungshilfe (+35 % = 197 €), kostenaufwändige Ernährung wegen Krankheit (individuell). Mehrbedarfe werden zu Regelbedarf + KdU addiert und erhöhen den Bürgergeld-Anspruch entsprechend.

Werden Kindergeld und Unterhalt angerechnet?

Ja, vollumfänglich — beide gelten als "anderes Einkommen" und werden ohne Freibetrag auf den Bedarf der Kinder angerechnet. Praktisch heißt das: Das Kindergeld 250 €/Kind/Mt mindert das Bürgergeld für das jeweilige Kind um den vollen Betrag. Bei höherem Kindergeld+Unterhalt+Kinderzuschlag UND Wohngeld kann der Bürgergeld-Anspruch komplett entfallen — der Familie geht es aber meist besser, weil die anderen Leistungen ohne Vermögensprüfung laufen.

Wann lohnt sich Wohngeld + Kinderzuschlag statt Bürgergeld?

Wenn das Erwerbseinkommen knapp über der Bürgergeld-Bedarfsgrenze liegt — sonst genau dort, wo die Bürgergeld-Anrechnung greift. Wohngeld und Kinderzuschlag haben großzügigere Berechnungslogik und werden NICHT gegen Bürgergeld verrechnet. Faustregel: Bei 1-2 Kindern und Brutto 1.500-2.500 €/Mt ist die Kombo Wohngeld+Kinderzuschlag oft besser als Bürgergeld. Den Vergleich macht das Familienportal — wir verlinken den BMFSFJ-Rechner direkt.

Wie ist es mit Vermögen?

Erstes Bezugsjahr ("Karenzzeit"): 40.000 € pro Hauptperson, +15.000 € pro weitere BG-Person sind frei. Selbstbewohntes Eigenheim wird nicht verwertet, Riester-Vermögen ist geschützt. Nach Karenzzeit greift § 12 SGB II: Schonvermögen 15.000 € pro Person, 750 € pro Lebensjahr Altersvorsorge geschützt. Praktisch: Familienauto, Hausrat, normale Sparkonten unter den Grenzen sind in Ordnung. Größere Vermögen werden vorrangig verwertet.

Quellen

  • Anspruchs-Voraussetzungen§ 7 SGB II (Berechtigte) und § 9 SGB II (Hilfebedürftigkeit).
  • Regelbedarfssätze 1-6§ 20 SGB II mit der jährlichen Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung des BMAS.
  • Mehrbedarfe§ 21 SGB II (Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte mit Eingliederungshilfe, kostenaufwändige Ernährung).
  • Wohnkosten / KdU§ 22 SGB II (tatsächliche Aufwendungen, soweit angemessen).
  • Erwerbseinkommens-Anrechnung§ 11b SGB II (Grundfreibetrag 100 € + gestaffelte Prozentfreibeträge).
  • Vermögen + Karenzzeit§ 12 SGB II (Schonvermögen + Karenzzeit-Regeln 1. Bezugsjahr).
  • Online-Antrag und Beratungjobcenter.digital und arbeitsagentur.de/buergergeld.
Was du als Nächstes tun kannst
  • Antrag stellen: jobcenter.digital oder beim Jobcenter deiner Wohnsitz-Kommune. Antrag wirkt rückwirkend zum 1. des Antragsmonats.
  • Wohngeld vergleichen: Bei knappem Bürgergeld-Anspruch lohnt sich oft der Wohngeld-Rechner — niedrigere Anrechnung, kein Vermögens-Check, keine Eingliederungsvereinbarung.
  • Familie mit kleinen Kindern: Auch Elterngeld kombinierbar — der Mindestbetrag 300 € ist beim Bürgergeld anrechnungsfrei.