Bürgergeld 2025 in 3 Minuten schätzen.
Trag deine Bedarfsgemeinschaft, Wohnkosten und Einkommen ein — der Rechner schätzt deinen Bürgergeld-Anspruch nach SGB II. Regelbedarf nach Personentyp, Mehrbedarfe für Schwangere/Alleinerziehende/Behinderte, KdU und gestaffelte Erwerbseinkommens-Anrechnung nach § 11b. Verbindlich rechnet das Jobcenter.
So haben wir gerechnetaufklappen
Bedarf nach § 19 SGB II: Regelbedarfe (RBS 1-6 nach Personentyp) + Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) + Kosten der Unterkunft & Heizung (§ 22 SGB II).
Regelbedarfsstufen 2024/2025 (gelten 2025 unverändert, "Nullrunde"): Alleinstehend 563 €, Paar 506 € je Partner, sonstige Erwachsene in BG 451 €, Jugendliche 14-17 = 471 €, Kinder 6-13 = 390 €, Kinder 0-5 = 357 €. Quelle: § 20 SGB II i.V.m. der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung.
Erwerbseinkommens-Anrechnung § 11b SGB II: 100 € Grundfreibetrag + 20 % im Bereich 100-520 € + 30 % zwischen 520-1.000 € + 10 % zwischen 1.000-1.200 € (bei Kindern: bis 1.500 €). Über der Obergrenze: 100 % Anrechnung.
KdU als "tatsächliche Kosten": Wir setzen deine Eingaben voll an. Das Jobcenter prüft Angemessenheit über kommunale Mietobergrenzen — bei Überschreitung kann der KdU-Anteil gekürzt werden (Kostensenkungsverfahren).
Was wir vereinfachen: Schonvermögen (Karenzzeit 40k + 15k pro Person), Sanktionen, Eingliederungsvereinbarung, Kinderzuschlag-Vorrang sind nicht modelliert. Jugendliche mit eigenem Einkommen, Studierende, Auszubildende haben Sonderregeln. Bei einer der Konstellationen → direkt zum Jobcenter.
Quellen: § 11b, § 19, § 20, § 21, § 22 SGB II (gesetze-im-internet.de). Stand der Regelbedarfssätze: 2024/2025. Verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.
Regelbedarfssätze 2025 — die 6 Stufen
Der Regelbedarf deckt Lebensunterhalt außerhalb der Wohnkosten — Lebensmittel, Bekleidung, Bildung, Mobilität, Kommunikation. § 20 SGB II definiert sechs Personentypen mit unterschiedlichen Sätzen. 2025 keine Erhöhung gegenüber 2024.
| Stufe | Personentyp | Betrag / Monat |
|---|---|---|
| RBS 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 € |
| RBS 2 | Erwachsene Partner in BG (je) | 506 € |
| RBS 3 | Sonstige Erwachsene in BG (z. B. erw. Kind < 25) | 451 € |
| RBS 4 | Jugendliche 14-17 Jahre | 471 € |
| RBS 5 | Kinder 6-13 Jahre | 390 € |
| RBS 6 | Kinder 0-5 Jahre | 357 € |
Quelle: § 20 SGB II i.V.m. Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024. Beträge gelten 2025 unverändert ("Nullrunde"); für 2026 ist eine Anpassung gesetzlich vorgesehen, aber zum Stand der Erstellung noch nicht veröffentlicht.
Erwerbseinkommen — wie wird angerechnet?
§ 11b SGB II staffelt die Anrechnung gnädig: niedrige Einkommen werden kaum gekürzt, höhere stärker. Im Korridor 100-1.200 € (mit Kindern: 1.500 €) bleibt ein Teil immer freigestellt — Aufstocken lohnt sich.
| Brutto / Mt | Freibetrag | Anrechenbar |
|---|---|---|
| 100 € | 100 € | 0 € |
| 300 € | 140 € | 160 € |
| 520 € | 184 € | 336 € |
| 800 € | 268 € | 532 € |
| 1.000 € | 328 € | 672 € |
| 1.200 € | 348 € | 852 € |
| 1.500 € | 348 € | 1.152 € |
Werte ohne Kind in der Bedarfsgemeinschaft (Stufe-3-Obergrenze 1.200 €). Mit Kind: Obergrenze 1.500 €, mehr Freibetrag im 1.000-1.500-€-Bereich.
Spezial-Situationen
Konzepte und Vergleiche
Häufige Fragen zum Bürgergeld 2025
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
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Erwerbsfähige Hilfebedürftige zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können (§§ 7, 8 SGB II). Mit ihnen lebende Angehörige (Partner, minderjährige Kinder) bilden die Bedarfsgemeinschaft. Keine Leistungen bei: Asylbewerber-Status (dort AsylbLG), Rentnern (dort Grundsicherung im Alter SGB XII), Studierenden in BAföG-Regelausbildung (dort BAföG).
Wie hoch ist das Bürgergeld 2025?
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Die Regelbedarfssätze 2024 gelten 2025 unverändert weiter ("Nullrunde"). Alleinstehende: 563 €, Paare: 506 €/Partner, Erwachsene in Bedarfsgemeinschaft: 451 €, Jugendliche 14-17: 471 €, Kinder 6-13: 390 €, Kinder 0-5: 357 €. Dazu: Kosten der Unterkunft (KdU) für Miete + Heizung in tatsächlicher Höhe (soweit kommunal angemessen) und gegebenenfalls Mehrbedarfe (Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte mit Eingliederungshilfe).
Wie wird mein Erwerbseinkommen angerechnet?
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Nach § 11b SGB II gestaffelt: 100 € pauschaler Grundfreibetrag immer abgezogen, plus 20 % Freibetrag im Bereich 100-520 €, plus 30 % zwischen 520-1.000 €, plus 10 % zwischen 1.000-1.200 € (mit Kindern: bis 1.500 €). Was darüber liegt, wird zu 100 % angerechnet. Beispiel: Bei 600 € Brutto sind 208 € Freibetrag, 392 € werden auf den Bedarf angerechnet.
Was sind Mehrbedarfe?
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Zusätzliche pauschale Beträge nach § 21 SGB II für besondere Lebenslagen: Schwangere ab 13. SSW (+17 % von RBS 1 = 96 €), Alleinerziehende (12-60 % je nach Anzahl/Alter Kinder), Behinderte mit Eingliederungshilfe (+35 % = 197 €), kostenaufwändige Ernährung wegen Krankheit (individuell). Mehrbedarfe werden zu Regelbedarf + KdU addiert und erhöhen den Bürgergeld-Anspruch entsprechend.
Werden Kindergeld und Unterhalt angerechnet?
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Ja, vollumfänglich — beide gelten als "anderes Einkommen" und werden ohne Freibetrag auf den Bedarf der Kinder angerechnet. Praktisch heißt das: Das Kindergeld 250 €/Kind/Mt mindert das Bürgergeld für das jeweilige Kind um den vollen Betrag. Bei höherem Kindergeld+Unterhalt+Kinderzuschlag UND Wohngeld kann der Bürgergeld-Anspruch komplett entfallen — der Familie geht es aber meist besser, weil die anderen Leistungen ohne Vermögensprüfung laufen.
Wann lohnt sich Wohngeld + Kinderzuschlag statt Bürgergeld?
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Wenn das Erwerbseinkommen knapp über der Bürgergeld-Bedarfsgrenze liegt — sonst genau dort, wo die Bürgergeld-Anrechnung greift. Wohngeld und Kinderzuschlag haben großzügigere Berechnungslogik und werden NICHT gegen Bürgergeld verrechnet. Faustregel: Bei 1-2 Kindern und Brutto 1.500-2.500 €/Mt ist die Kombo Wohngeld+Kinderzuschlag oft besser als Bürgergeld. Den Vergleich macht das Familienportal — wir verlinken den BMFSFJ-Rechner direkt.
Wie ist es mit Vermögen?
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Erstes Bezugsjahr ("Karenzzeit"): 40.000 € pro Hauptperson, +15.000 € pro weitere BG-Person sind frei. Selbstbewohntes Eigenheim wird nicht verwertet, Riester-Vermögen ist geschützt. Nach Karenzzeit greift § 12 SGB II: Schonvermögen 15.000 € pro Person, 750 € pro Lebensjahr Altersvorsorge geschützt. Praktisch: Familienauto, Hausrat, normale Sparkonten unter den Grenzen sind in Ordnung. Größere Vermögen werden vorrangig verwertet.
Quellen
- Anspruchs-Voraussetzungen — § 7 SGB II (Berechtigte) und § 9 SGB II (Hilfebedürftigkeit).
- Regelbedarfssätze 1-6 — § 20 SGB II mit der jährlichen Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung des BMAS.
- Mehrbedarfe — § 21 SGB II (Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte mit Eingliederungshilfe, kostenaufwändige Ernährung).
- Wohnkosten / KdU — § 22 SGB II (tatsächliche Aufwendungen, soweit angemessen).
- Erwerbseinkommens-Anrechnung — § 11b SGB II (Grundfreibetrag 100 € + gestaffelte Prozentfreibeträge).
- Vermögen + Karenzzeit — § 12 SGB II (Schonvermögen + Karenzzeit-Regeln 1. Bezugsjahr).
- Online-Antrag und Beratung — jobcenter.digital und arbeitsagentur.de/buergergeld.
- Antrag stellen: jobcenter.digital oder beim Jobcenter deiner Wohnsitz-Kommune. Antrag wirkt rückwirkend zum 1. des Antragsmonats.
- Wohngeld vergleichen: Bei knappem Bürgergeld-Anspruch lohnt sich oft der Wohngeld-Rechner — niedrigere Anrechnung, kein Vermögens-Check, keine Eingliederungsvereinbarung.
- Familie mit kleinen Kindern: Auch Elterngeld kombinierbar — der Mindestbetrag 300 € ist beim Bürgergeld anrechnungsfrei.