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Grundsicherungsgeld-Rechner 2026

Grundsicherungsgeld 2026 in 3 Minuten schätzen (ehemals Bürgergeld).

Trag deine Bedarfsgemeinschaft, Wohnkosten und Einkommen ein — der Rechner schätzt deinen Anspruch nach SGB II. Regelbedarf nach Personen­typ, Mehrbedarfe für Schwangere/Alleinerziehende/Behinderte, KdU und gestaffelte Erwerbseinkommens-Anrechnung nach § 11b. Grundsicherungsgeld ist seit dem 1. Juli 2026 der amtliche Name des Bürgergelds — Anspruch und Berechnung bleiben gleich. Verbindlich rechnet das Jobcenter.

RBS 1
563 €
Alleinstehend
Grundfreibetrag
100 €
§ 11b vom Erwerb
KdU
tatsächlich
soweit angemessen
Bedarfsgemeinschaft
Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft
Kinder 0-50
RBS 6: 357 €
Kinder 6-130
RBS 5: 390 €
Jgdl. 14-170
RBS 4: 471 €
Erw. 18-240
RBS 3: 451 € — erwachsenes Kind in BG
Wohnkosten (KdU)
Einkommen
Mehrbedarfe (§ 21)
Geschätztes Grundsicherungsgeld
1.213 €/ Monat
Bedarfe
Alleinstehend / Alleinerziehend563 €
Wohnkosten (KdU)650 €
= Bedarf gesamt1.213 €
Verbindlich prüfen: Jobcenter →
So haben wir gerechnetaufklappen

Bedarf nach § 19 SGB II: Regelbedarfe (RBS 1-6 nach Personentyp) + Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) + Kosten der Unterkunft & Heizung (§ 22 SGB II).

Regelbedarfsstufen 2026 (unverändert gegenüber 2024/2025 — die Fortschreibung hätte niedrigere Beträge ergeben, der Besitzschutz nach § 28a Abs. 5 SGB XII hält die alten Sätze): Alleinstehend 563 €, Paar 506 € je Partner, sonstige Erwachsene in BG 451 €, Jugendliche 14-17 = 471 €, Kinder 6-13 = 390 €, Kinder 0-5 = 357 €. Quelle: § 20 SGB II i.V.m. der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026.

Erwerbseinkommens-Anrechnung § 11b SGB II: 100 € Grundfreibetrag + 20 % im Bereich 100-520 € + 30 % zwischen 520-1.000 € + 10 % zwischen 1.000-1.200 € (bei Kindern: bis 1.500 €). Über der Obergrenze: 100 % Anrechnung.

KdU als "tatsächliche Kosten": Wir setzen deine Eingaben voll an. Das Jobcenter prüft Angemessenheit über kommunale Mietobergrenzen — bei Überschreitung kann der KdU-Anteil gekürzt werden (Kostensenkungsverfahren).

Was wir vereinfachen: Vermögensfreibeträge (altersgestaffelt 5.000-20.000 € pro Person, § 12 SGB II), Sanktionen, Kooperationsplan, Kinderzuschlag-Vorrang sind nicht modelliert. Jugendliche mit eigenem Einkommen, Studierende, Auszubildende haben Sonderregeln. Bei einer der Konstellationen → direkt zum Jobcenter.

Quellen: § 11b, § 19, § 20, § 21, § 22 SGB II (gesetze-im-internet.de). Stand der Regelbedarfssätze: 2026 (RBSFV 2026). Das Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 amtlich Grundsicherungsgeld. Verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.

Regelbedarfssätze 2026 — die 6 Stufen

Der Regelbedarf deckt Lebensunterhalt außerhalb der Wohnkosten — Lebensmittel, Bekleidung, Bildung, Mobilität, Kommunikation. § 20 SGB II definiert sechs Personentypen mit unterschiedlichen Sätzen. Auch 2026 keine Erhöhung: Die Fortschreibung hätte rechnerisch niedrigere Beträge ergeben, der Besitzschutz hält die Sätze von 2024/2025.

Stufe Personentyp Betrag / Monat
RBS 1Alleinstehende und Alleinerziehende563 €
RBS 2Erwachsene Partner in BG (je)506 €
RBS 3Sonstige Erwachsene in BG (z. B. erw. Kind < 25)451 €
RBS 4Jugendliche 14-17 Jahre471 €
RBS 5Kinder 6-13 Jahre390 €
RBS 6Kinder 0-5 Jahre357 €

Quelle: § 20 SGB II i.V.m. Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 243). Die Beträge gelten zum 1. Januar 2026 unverändert weiter — Besitzschutz nach § 28a Abs. 5 SGB XII, weil die rechnerische Fortschreibung niedrigere Beträge ergeben hätte.

Erwerbseinkommen — wie wird angerechnet?

§ 11b SGB II staffelt die Anrechnung gnädig: niedrige Einkommen werden kaum gekürzt, höhere stärker. Im Korridor 100-1.200 € (mit Kindern: 1.500 €) bleibt ein Teil immer freigestellt — Aufstocken lohnt sich.

Brutto / Mt Freibetrag Anrechenbar
100 € 100 € 0 €
300 € 140 € 160 €
520 € 184 € 336 €
800 € 268 € 532 €
1.000 € 328 € 672 €
1.200 € 348 € 852 €
1.500 € 348 € 1.152 €

Werte ohne Kind in der Bedarfsgemeinschaft (Stufe-3-Obergrenze 1.200 €). Mit Kind: Obergrenze 1.500 €, mehr Freibetrag im 1.000-1.500-€-Bereich.

Spezial-Situationen

Konzepte und Vergleiche

Häufige Fragen zum Grundsicherungsgeld 2026

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Erwerbsfähige Hilfebedürftige zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können (§§ 7, 8 SGB II). Mit ihnen lebende Angehörige (Partner, minderjährige Kinder) bilden die Bedarfsgemeinschaft. Keine Leistungen bei: Asylbewerber-Status (dort AsylbLG), Rentnern (dort Grundsicherung im Alter SGB XII), Studierenden in BAföG-Regelausbildung (dort BAföG).

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?

Die Regelbedarfssätze bleiben 2026 unverändert ("Nullrunde"): Die rechnerische Fortschreibung hätte niedrigere Beträge ergeben, der Besitzschutz nach § 28a Abs. 5 SGB XII hält die bisherigen Sätze. Alleinstehende: 563 €, Paare: 506 €/Partner, Erwachsene in Bedarfsgemeinschaft: 451 €, Jugendliche 14-17: 471 €, Kinder 6-13: 390 €, Kinder 0-5: 357 €. Dazu: Kosten der Unterkunft (KdU) für Miete + Heizung in tatsächlicher Höhe (soweit kommunal angemessen) und gegebenenfalls Mehrbedarfe (Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte mit Eingliederungshilfe).

Warum heißt das Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?

Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung amtlich "Grundsicherungsgeld" (§ 19 SGB II, 13. SGB-II-Änderungsgesetz). An Anspruch, Regelbedarfen und Antragsweg ändert die Umbenennung nichts — zuständig bleibt das Jobcenter. Neu geregelt wurden zeitgleich die Sanktionen: Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse mindern die Leistung einheitlich um 30 % des Regelbedarfs, gedeckelt auf insgesamt 30 %; die Wohnkosten werden nie gekürzt. Wer eine zumutbare Arbeit willentlich nicht aufnimmt, verliert den Regelbedarf ganz.

Wie wird mein Erwerbseinkommen angerechnet?

Nach § 11b SGB II gestaffelt: 100 € pauschaler Grundfreibetrag immer abgezogen, plus 20 % Freibetrag im Bereich 100-520 €, plus 30 % zwischen 520-1.000 €, plus 10 % zwischen 1.000-1.200 € (mit Kindern: bis 1.500 €). Was darüber liegt, wird zu 100 % angerechnet. Beispiel: Bei 600 € Brutto sind 208 € Freibetrag, 392 € werden auf den Bedarf angerechnet.

Was sind Mehrbedarfe?

Zusätzliche pauschale Beträge nach § 21 SGB II für besondere Lebenslagen: Schwangere ab 13. SSW (+17 % von RBS 1 = 96 €), Alleinerziehende (12-60 % je nach Anzahl/Alter Kinder), Behinderte mit Eingliederungshilfe (+35 % = 197 €), kostenaufwändige Ernährung wegen Krankheit (individuell). Mehrbedarfe werden zu Regelbedarf + KdU addiert und erhöhen den Bürgergeld-Anspruch entsprechend.

Werden Kindergeld und Unterhalt angerechnet?

Ja, vollumfänglich — beide gelten als "anderes Einkommen" und werden ohne Freibetrag auf den Bedarf der Kinder angerechnet. Praktisch heißt das: Das Kindergeld (259 €/Kind/Mt seit 2026) mindert das Bürgergeld für das jeweilige Kind um den vollen Betrag. Bei höherem Kindergeld+Unterhalt+Kinderzuschlag UND Wohngeld kann der Bürgergeld-Anspruch komplett entfallen — der Familie geht es aber meist besser, weil die anderen Leistungen ohne Vermögensprüfung laufen.

Wann lohnt sich Wohngeld + Kinderzuschlag statt Bürgergeld?

Wenn das Erwerbseinkommen knapp über der Bürgergeld-Bedarfsgrenze liegt — sonst genau dort, wo die Bürgergeld-Anrechnung greift. Wohngeld und Kinderzuschlag haben großzügigere Berechnungslogik und werden NICHT gegen Bürgergeld verrechnet. Faustregel: Bei 1-2 Kindern und Brutto 1.500-2.500 €/Mt ist die Kombo Wohngeld+Kinderzuschlag oft besser als Bürgergeld. Den Vergleich macht das Familienportal — wir verlinken den BMBFSFJ-Rechner direkt.

Wie ist es mit Vermögen?

Seit der Reform zum 1. Juli 2026 gelten altersgestaffelte Vermögensfreibeträge (§ 12 SGB II): 5.000 € bis zum 30. Lebensjahr, 10.000 € ab 31, 12.500 € ab 41 und 20.000 € ab 51 Jahren — pro Person der Bedarfsgemeinschaft, nicht ausgeschöpfte Freibeträge sind auf andere BG-Mitglieder übertragbar. Die frühere Vermögens-Karenzzeit mit 40.000 € Freibetrag ist abgeschafft. Weiterhin geschützt: angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto je erwerbsfähige Person, Altersvorsorge-Verträge und das selbst bewohnte Eigenheim bis 140 m² (Eigentumswohnung bis 130 m²).

Quellen

  • Anspruchs-Voraussetzungen§ 7 SGB II (Berechtigte) und § 9 SGB II (Hilfebedürftigkeit).
  • Regelbedarfssätze 1-6§ 20 SGB II i.V.m. der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026.
  • Umbenennung in Grundsicherungsgeld§ 19 SGB II (Grundsicherungsgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe, seit 1. Juli 2026).
  • Mehrbedarfe§ 21 SGB II (Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte mit Eingliederungshilfe, kostenaufwändige Ernährung).
  • Wohnkosten / KdU§ 22 SGB II (tatsächliche Aufwendungen, soweit angemessen).
  • Erwerbseinkommens-Anrechnung§ 11b SGB II (Grundfreibetrag 100 € + gestaffelte Prozentfreibeträge).
  • Vermögensfreibeträge§ 12 SGB II (altersgestaffelte Freibeträge 5.000-20.000 € pro Person, geschütztes Wohneigentum).
  • Online-Antrag und Beratungarbeitsagentur.de/grundsicherung (Jobcenter.digital-Portal der Bundesagentur für Arbeit).
Was du als Nächstes tun kannst
  • Antrag stellen: online über arbeitsagentur.de/grundsicherung oder beim Jobcenter deiner Wohnsitz-Kommune. Antrag wirkt rückwirkend zum 1. des Antragsmonats.
  • Wohngeld vergleichen: Bei knappem Bürgergeld-Anspruch lohnt sich oft der Wohngeld-Rechner — niedrigere Anrechnung, kein Vermögens-Check, keine Eingliederungsvereinbarung.
  • Familie mit kleinen Kindern: Auch Elterngeld kombinierbar — der Mindestbetrag 300 € ist beim Bürgergeld anrechnungsfrei.