BundesBonus
Bürgergeld · Studierende

Studi und Bürgergeld — geht das?

Grundsätzlich nein: § 7 Abs. 5 SGB II schließt Studierende mit Anspruch auf BAföG-Förderung vom Bürgergeld aus. Es gibt aber drei Ausnahmen — und in fast allen Fällen gibt es alternative Leistungen, die für Studis besser passen.

Beispiel-Rechnung
Beispiel: Studi mit BAföG ausgesperrt vom Bürgergeld

Bei einem regulären Studium an einer Hochschule mit BAföG-Anspruch (auch wenn aktuell wegen Eltern-Einkommens kein BAföG fließt) → KEIN Bürgergeld. Stattdessen: Wohngeld als Hauptleistung + ggf. Kinderzuschlag bei eigenen Kindern.

Wie hoch ist dein Anspruch in diesem Fall?

Der Rechner unten nimmt die typischen Eckwerte für deine Lebenssituation vorbelegt — du kannst Miete, Heizkosten und Erwerbseinkommen anpassen und siehst sofort, wie sich Regelbedarf nach § 20 SGB II und Anrechnung nach § 11b SGB II auf deinen verfügbaren Bedarf auswirken [1].

Bedarfsgemeinschaft
Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft
Kinder 0-50
RBS 6: 357 €
Kinder 6-130
RBS 5: 390 €
Jgdl. 14-170
RBS 4: 471 €
Wohnkosten (KdU)
Einkommen
Mehrbedarfe (§ 21)
Geschätztes Bürgergeld
1.023 €/ Monat
Bedarfe
Alleinstehend / Alleinerziehend563 €
Wohnkosten (KdU)460 €
= Bedarf gesamt1.023 €
Verbindlich prüfen: Jobcenter →
So haben wir gerechnetaufklappen

Bedarf nach § 19 SGB II: Regelbedarfe (RBS 1-6 nach Personentyp) + Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) + Kosten der Unterkunft & Heizung (§ 22 SGB II).

Regelbedarfsstufen 2024/2025 (gelten 2025 unverändert, "Nullrunde"): Alleinstehend 563 €, Paar 506 € je Partner, sonstige Erwachsene in BG 451 €, Jugendliche 14-17 = 471 €, Kinder 6-13 = 390 €, Kinder 0-5 = 357 €. Quelle: § 20 SGB II i.V.m. der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung.

Erwerbseinkommens-Anrechnung § 11b SGB II: 100 € Grundfreibetrag + 20 % im Bereich 100-520 € + 30 % zwischen 520-1.000 € + 10 % zwischen 1.000-1.200 € (bei Kindern: bis 1.500 €). Über der Obergrenze: 100 % Anrechnung.

KdU als "tatsächliche Kosten": Wir setzen deine Eingaben voll an. Das Jobcenter prüft Angemessenheit über kommunale Mietobergrenzen — bei Überschreitung kann der KdU-Anteil gekürzt werden (Kostensenkungsverfahren).

Was wir vereinfachen: Schonvermögen (Karenzzeit 40k + 15k pro Person), Sanktionen, Eingliederungsvereinbarung, Kinderzuschlag-Vorrang sind nicht modelliert. Jugendliche mit eigenem Einkommen, Studierende, Auszubildende haben Sonderregeln. Bei einer der Konstellationen → direkt zum Jobcenter.

Quellen: § 11b, § 19, § 20, § 21, § 22 SGB II (gesetze-im-internet.de). Stand der Regelbedarfssätze: 2024/2025. Verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.

Welche Eckwerte gelten 2025?

Die folgenden Sätze sind die Stand-2025-Bezugsgrößen für jede Bürgergeld-Berechnung — sie kommen direkt aus dem SGB II und der Regelbedarfsermittlungs-Verordnung [1][2].

Bürgergeld-Eckwerte 2025: Regelbedarfe, Schonvermögen, Mehrbedarfe
Kennzahl Wert Rechtsgrundlage
Regelbedarf RBS 1 (Alleinstehend) 563 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 2 (Paar je Person) 506 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 4 (Jugend 14–17) 471 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 5 (Kind 6–13) 390 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 6 (Kind 0–5) 357 €/Monat § 20 SGB II [1]
Schonvermögen Karenzzeit (1. Jahr) 40.000 € pro Person § 12 SGB II [3]
Erwerbsfreibetrag (Sockel) 100 €/Monat § 11b SGB II [4]
Anrechnungs-Staffel (100–520 €) 20 % anrechnungsfrei § 11b SGB II [4]

Die Werte gelten für 2025 nach der Regelbedarfsfortschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) [5].

Drei Ausnahmen vom Bürgergeld-Ausschluss

(1) Härtefall nach § 27 Abs. 3 SGB II — wenn die Ausbildung in absehbarer Zeit endet UND die Lebensgrundlage durch Unterbrechung gefährdet wäre. (2) Auszubildende in betrieblicher Ausbildung — die fallen nicht unter § 7 Abs. 5, sondern bekommen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ergänzend zu Bürgergeld bei Bedarf. (3) Studierende, die wegen Krankheit/Schwangerschaft/Kinderbetreuung Urlaubssemester nehmen — währenddessen kein BAföG-Anspruch, daher Bürgergeld möglich. (4) Studi-Eltern: Mehrbedarfe (Schwangerschaft +17 %, Alleinerziehende +12-60 %) können einzeln vom Jobcenter ausgezahlt werden, auch ohne Hauptanspruch.

Wohngeld + Kinderzuschlag = Standard-Lösung

Studierende mit niedrigem Einkommen (BAföG, Mini-Job, Kindergeld) bekommen typischerweise Wohngeld — bis ~250 €/Mt für Single-Studis in mittleren Mietstufen. Mit Kindern zusätzlich Kinderzuschlag (max 297 €/Kind) und ggf. Bildungs- und Teilhabe-Paket. Die Kombination kommt oft in die Größenordnung des theoretischen Bürgergelds, aber ohne Vermögensprüfung und Eingliederungsvereinbarung.

Kinder von Studi-Eltern

Wenn ein Studi Kind hat und die andere Person nicht leistungsfähig ist: das Kind hat eigenständigen Anspruch auf Sozialgeld (§ 19 SGB II) — auch wenn der Studi-Elternteil ausgeschlossen ist. Das Kind bekommt RBS 5 oder 6 + anteilige KdU. Schwierig zu beantragen weil das Jobcenter oft erst den Studi ablehnt — Anspruch separat für das Kind explizit machen, mit Hinweis auf § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II.

Häufige Fragen

Was, wenn ich BAföG-berechtigt bin aber nichts bekomme (Eltern-Einkommen)?

Das gilt rechtlich als "BAföG-Anspruch", auch wenn aufgrund des Elterneinkommens 0 € fließen. Du bist daher vom Bürgergeld ausgeschlossen. Stattdessen: Wohngeld beantragen, Mini-Job aufnehmen (bis 538 € BAföG-anrechnungsfrei), Studienkredit prüfen (KfW oder Sparkasse). Bei Familie mit Kindern: Kinderzuschlag + Wohngeld kombinieren.

Wie ist es bei einem Master-Studium nach dem ersten Bachelor?

Wenn das Master-Studium förderbar ist (BAföG-Maximum 12 Monate Bachelor + 12 Monate Master), gilt der Bürgergeld-Ausschluss. Wenn das Master-Studium nicht mehr förderbar ist (Überschreitung der Förderhöchstdauer, Studiengang-Wechsel ohne wichtigen Grund), kann Bürgergeld beantragt werden — das prüft das Jobcenter individuell.

Kann ich während Urlaubssemester Bürgergeld bekommen?

Wenn das Urlaubssemester wegen Krankheit, Schwangerschaft, Kinderbetreuung gewährt ist UND in dieser Zeit kein BAföG fließt: ja, Bürgergeld ist möglich. Voraussetzung: amtliche Bestätigung der Hochschule + Krankschreibung/Mutterschutzbescheinigung. Die Höhe entspricht der Standard-Berechnung — RBS 1 = 563 € + KdU.

Welche verwandten Rechner helfen weiter?

Originalquellen

  1. [1] § 20 SGB II — RegelbedarfeBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  2. [2] RegelbedarfsermittlungsgesetzBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  3. [3] § 12 SGB II — Vermögen + KarenzzeitBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  4. [4] § 11b SGB II — ErwerbsfreibetragBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  5. [5] Bürgergeld-Übersicht 2025Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
  6. [6] § 7 Abs. 5 SGB II — Studienausschluss Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  7. [7] § 27 SGB II — Sonderfälle Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  8. [8] Hub-Seite Bürgergeld-Rechner/rechner/buergergeld (Standard-Rechner mit allen Optionen).
Zurück zum Standard-Rechner

Der Bürgergeld-Rechner-Hub zeigt die komplette Regelbedarfs-Tabelle, Anrechnungs-Stufen § 11b und alle FAQ. Verbindlich rechnet das Jobcenter — Online-Antrag über jobcenter.digital.