Grundsicherungsgeld für Alleinstehende (ehemals Bürgergeld).
Der einfachste Bürgergeld-Fall: 1 Person, 1 Bedarfsgemeinschaft. Regelbedarf RBS 1 = 563 €/Monat plus Kosten der Unterkunft (KdU) in tatsächlicher Höhe, soweit die Wohnung kommunal angemessen ist.
563 € (RBS 1) + 50 € NK + 450 € Kalt + 80 € Heizung = 1.143 €/Mt Bedarf. Ohne Erwerbseinkommen = voller Anspruch 1.143 €.
Wie hoch ist dein Anspruch in diesem Fall?
Der Rechner unten nimmt die typischen Eckwerte für deine Lebenssituation vorbelegt — du kannst Miete, Heizkosten und Erwerbseinkommen anpassen und siehst sofort, wie sich Regelbedarf nach § 20 SGB II und Anrechnung nach § 11b SGB II auf deinen verfügbaren Bedarf auswirken [1].
So haben wir gerechnetaufklappen
Bedarf nach § 19 SGB II: Regelbedarfe (RBS 1-6 nach Personentyp) + Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) + Kosten der Unterkunft & Heizung (§ 22 SGB II).
Regelbedarfsstufen 2026 (unverändert gegenüber 2024/2025 — die Fortschreibung hätte niedrigere Beträge ergeben, der Besitzschutz nach § 28a Abs. 5 SGB XII hält die alten Sätze): Alleinstehend 563 €, Paar 506 € je Partner, sonstige Erwachsene in BG 451 €, Jugendliche 14-17 = 471 €, Kinder 6-13 = 390 €, Kinder 0-5 = 357 €. Quelle: § 20 SGB II i.V.m. der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026.
Erwerbseinkommens-Anrechnung § 11b SGB II: 100 € Grundfreibetrag + 20 % im Bereich 100-520 € + 30 % zwischen 520-1.000 € + 10 % zwischen 1.000-1.200 € (bei Kindern: bis 1.500 €). Über der Obergrenze: 100 % Anrechnung.
KdU als "tatsächliche Kosten": Wir setzen deine Eingaben voll an. Das Jobcenter prüft Angemessenheit über kommunale Mietobergrenzen — bei Überschreitung kann der KdU-Anteil gekürzt werden (Kostensenkungsverfahren).
Was wir vereinfachen: Vermögensfreibeträge (altersgestaffelt 5.000-20.000 € pro Person, § 12 SGB II), Sanktionen, Kooperationsplan, Kinderzuschlag-Vorrang sind nicht modelliert. Jugendliche mit eigenem Einkommen, Studierende, Auszubildende haben Sonderregeln. Bei einer der Konstellationen → direkt zum Jobcenter.
Quellen: § 11b, § 19, § 20, § 21, § 22 SGB II (gesetze-im-internet.de). Stand der Regelbedarfssätze: 2026 (RBSFV 2026). Das Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 amtlich Grundsicherungsgeld. Verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.
Welche Eckwerte gelten 2026?
Die folgenden Sätze sind die Stand-2026-Bezugsgrößen für jede Bürgergeld-Berechnung (amtlich seit 1. Juli 2026: Grundsicherungsgeld) — sie kommen direkt aus dem SGB II und der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 [1][2].
| Kennzahl | Wert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Regelbedarf RBS 1 (Alleinstehend) | 563 €/Monat | § 20 SGB II [1] |
| Regelbedarf RBS 2 (Paar je Person) | 506 €/Monat | § 20 SGB II [1] |
| Regelbedarf RBS 4 (Jugend 14–17) | 471 €/Monat | § 20 SGB II [1] |
| Regelbedarf RBS 5 (Kind 6–13) | 390 €/Monat | § 20 SGB II [1] |
| Regelbedarf RBS 6 (Kind 0–5) | 357 €/Monat | § 20 SGB II [1] |
| Vermögensfreibetrag (altersgestaffelt) | 5.000–20.000 € pro Person | § 12 SGB II [3] |
| Erwerbsfreibetrag (Sockel) | 100 €/Monat | § 11b SGB II [4] |
| Anrechnungs-Staffel (100–520 €) | 20 % anrechnungsfrei | § 11b SGB II [4] |
Die Werte gelten für 2026: Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 hält die Regelbedarfe per Besitzschutz auf dem Stand von 2024/2025 [2][5].
Regelbedarf-Stufe 1: 563 €
Alleinstehende fallen in Regelbedarfsstufe 1 (§ 20 Abs. 2 SGB II). Der Satz von 563 €/Mt deckt Lebensunterhalt außer Wohnen — Lebensmittel (~165 €), Bekleidung (~38 €), Verkehr (~45 €), Kommunikation (~52 €), Bildung/Freizeit/Kultur (~52 €), Hausrat/Strom (~52 €) und sonstiges. Diese Aufschlüsselung kommt aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018, wird alle 5 Jahre aktualisiert.
KdU-Angemessenheit: kommunal verschieden
Die Unterkunftskosten (Kaltmiete + Nebenkosten + Heizung) werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie "angemessen" sind. Die Angemessenheit prüft das Jobcenter gegen kommunale Mietobergrenzen — und die unterscheiden sich massiv: von unter 300 € Kaltmiete für eine Single-Wohnung in strukturschwachen Regionen bis über 500 € in Großstädten. Bei Überschreitung läuft das Kostensenkungsverfahren: in der Regel 6 Monate Übergangsfrist, dann nur noch der angemessene Betrag.
Mit Job aufstocken
Wer einen kleinen Job hat (Mini-Job, Teilzeit), bekommt das Erwerbseinkommen nach § 11b SGB II nicht voll angerechnet: 100 € Grundfreibetrag + 20 % zwischen 100-520 € + 30 % zwischen 520-1.000 € + 10 % zwischen 1.000-1.200 €. Bei einem vollen Mini-Job (603 € Verdienstgrenze 2026) bleiben 208,90 € Freibetrag (100 + 84 + 24,90) — nur 394,10 € werden auf den Bedarf angerechnet, der Freibetrag erhöht das verfügbare Einkommen netto.
Häufige Fragen
Was zählt als Bedarfsgemeinschaft, wenn ich alleinstehend bin?
▾
Bei Alleinstehenden bist du eine Bedarfsgemeinschaft mit dir selbst. Untermieter, WG-Mitbewohner, erwachsene Geschwister im selben Haushalt zählen NICHT zur BG, solange ihr keine Lebensgemeinschaft führt und nicht gemeinsam wirtschaftet. Ihre Einkommen werden nicht angerechnet.
Was ist mit Vermögen — wieviel darf ich haben?
▾
Seit dem 1. Juli 2026 gelten altersgestaffelte Freibeträge (§ 12 SGB II): 5.000 € bis zum 30. Lebensjahr, 10.000 € ab 31, 12.500 € ab 41, 20.000 € ab 51 Jahren. Die frühere Vermögens-Karenzzeit mit 40.000 € ist abgeschafft. Weiterhin nicht angerechnet: angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto, für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge und das selbst bewohnte Eigenheim bis 140 m² (Eigentumswohnung 130 m²).
Wann lohnt sich Wohngeld statt Bürgergeld?
▾
Wenn du knapp über der Bürgergeld-Bedarfsgrenze liegst (z.B. 1.500 € Brutto bei 480 € Kaltmiete). Wohngeld wird nicht gegen Bürgergeld verrechnet, kennt keine SGB-II-Vermögensprüfung und keinen Kooperationsplan. Dafür ist es niedriger (~200-450 € statt komplettem Bedarfsdeckungs-Bürgergeld) und du musst die Lebenshaltung aus eigenem Geld bestreiten.
Welche verwandten Rechner helfen weiter?
Originalquellen
- [1] § 20 SGB II — Regelbedarfe — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [2] Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [3] § 12 SGB II — Vermögen + Karenzzeit — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [4] § 11b SGB II — Erwerbsfreibetrag — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [5] Grundsicherung für Arbeitsuchende — Übersicht — Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
- [6] § 20 Abs. 2 SGB II — RBS 1 — Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
- [7] § 22 SGB II — KdU — Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
- [8] Hub-Seite Bürgergeld-Rechner — /rechner/buergergeld (Standard-Rechner mit allen Optionen).
Der Bürgergeld-Rechner-Hub zeigt die komplette Regelbedarfs-Tabelle, Anrechnungs-Stufen § 11b und alle FAQ. Verbindlich rechnet das Jobcenter — Online-Antrag über arbeitsagentur.de/grundsicherung.