BundesBonus
Grundsicherungsgeld · Alleinstehend

Grundsicherungsgeld für Alleinstehende (ehemals Bürgergeld).

Der einfachste Bürgergeld-Fall: 1 Person, 1 Bedarfsgemeinschaft. Regelbedarf RBS 1 = 563 €/Monat plus Kosten der Unterkunft (KdU) in tatsächlicher Höhe, soweit die Wohnung kommunal angemessen ist.

Beispiel-Rechnung
Beispiel: 450 € Kaltmiete + 80 € Heizkosten

563 € (RBS 1) + 50 € NK + 450 € Kalt + 80 € Heizung = 1.143 €/Mt Bedarf. Ohne Erwerbseinkommen = voller Anspruch 1.143 €.

Wie hoch ist dein Anspruch in diesem Fall?

Der Rechner unten nimmt die typischen Eckwerte für deine Lebenssituation vorbelegt — du kannst Miete, Heizkosten und Erwerbseinkommen anpassen und siehst sofort, wie sich Regelbedarf nach § 20 SGB II und Anrechnung nach § 11b SGB II auf deinen verfügbaren Bedarf auswirken [1].

Bedarfsgemeinschaft
Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft
Kinder 0-50
RBS 6: 357 €
Kinder 6-130
RBS 5: 390 €
Jgdl. 14-170
RBS 4: 471 €
Erw. 18-240
RBS 3: 451 € — erwachsenes Kind in BG
Wohnkosten (KdU)
Einkommen
Mehrbedarfe (§ 21)
Geschätztes Grundsicherungsgeld
1.143 €/ Monat
Bedarfe
Alleinstehend / Alleinerziehend563 €
Wohnkosten (KdU)580 €
= Bedarf gesamt1.143 €
Verbindlich prüfen: Jobcenter →
So haben wir gerechnetaufklappen

Bedarf nach § 19 SGB II: Regelbedarfe (RBS 1-6 nach Personentyp) + Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) + Kosten der Unterkunft & Heizung (§ 22 SGB II).

Regelbedarfsstufen 2026 (unverändert gegenüber 2024/2025 — die Fortschreibung hätte niedrigere Beträge ergeben, der Besitzschutz nach § 28a Abs. 5 SGB XII hält die alten Sätze): Alleinstehend 563 €, Paar 506 € je Partner, sonstige Erwachsene in BG 451 €, Jugendliche 14-17 = 471 €, Kinder 6-13 = 390 €, Kinder 0-5 = 357 €. Quelle: § 20 SGB II i.V.m. der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026.

Erwerbseinkommens-Anrechnung § 11b SGB II: 100 € Grundfreibetrag + 20 % im Bereich 100-520 € + 30 % zwischen 520-1.000 € + 10 % zwischen 1.000-1.200 € (bei Kindern: bis 1.500 €). Über der Obergrenze: 100 % Anrechnung.

KdU als "tatsächliche Kosten": Wir setzen deine Eingaben voll an. Das Jobcenter prüft Angemessenheit über kommunale Mietobergrenzen — bei Überschreitung kann der KdU-Anteil gekürzt werden (Kostensenkungsverfahren).

Was wir vereinfachen: Vermögensfreibeträge (altersgestaffelt 5.000-20.000 € pro Person, § 12 SGB II), Sanktionen, Kooperationsplan, Kinderzuschlag-Vorrang sind nicht modelliert. Jugendliche mit eigenem Einkommen, Studierende, Auszubildende haben Sonderregeln. Bei einer der Konstellationen → direkt zum Jobcenter.

Quellen: § 11b, § 19, § 20, § 21, § 22 SGB II (gesetze-im-internet.de). Stand der Regelbedarfssätze: 2026 (RBSFV 2026). Das Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 amtlich Grundsicherungsgeld. Verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.

Welche Eckwerte gelten 2026?

Die folgenden Sätze sind die Stand-2026-Bezugsgrößen für jede Bürgergeld-Berechnung (amtlich seit 1. Juli 2026: Grundsicherungsgeld) — sie kommen direkt aus dem SGB II und der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 [1][2].

Bürgergeld-Eckwerte 2026: Regelbedarfe, Vermögensfreibeträge, Erwerbsfreibeträge
Kennzahl Wert Rechtsgrundlage
Regelbedarf RBS 1 (Alleinstehend) 563 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 2 (Paar je Person) 506 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 4 (Jugend 14–17) 471 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 5 (Kind 6–13) 390 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 6 (Kind 0–5) 357 €/Monat § 20 SGB II [1]
Vermögensfreibetrag (altersgestaffelt) 5.000–20.000 € pro Person § 12 SGB II [3]
Erwerbsfreibetrag (Sockel) 100 €/Monat § 11b SGB II [4]
Anrechnungs-Staffel (100–520 €) 20 % anrechnungsfrei § 11b SGB II [4]

Die Werte gelten für 2026: Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 hält die Regelbedarfe per Besitzschutz auf dem Stand von 2024/2025 [2][5].

Regelbedarf-Stufe 1: 563 €

Alleinstehende fallen in Regelbedarfsstufe 1 (§ 20 Abs. 2 SGB II). Der Satz von 563 €/Mt deckt Lebensunterhalt außer Wohnen — Lebensmittel (~165 €), Bekleidung (~38 €), Verkehr (~45 €), Kommunikation (~52 €), Bildung/Freizeit/Kultur (~52 €), Hausrat/Strom (~52 €) und sonstiges. Diese Aufschlüsselung kommt aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018, wird alle 5 Jahre aktualisiert.

KdU-Angemessenheit: kommunal verschieden

Die Unterkunftskosten (Kaltmiete + Nebenkosten + Heizung) werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie "angemessen" sind. Die Angemessenheit prüft das Jobcenter gegen kommunale Mietobergrenzen — und die unterscheiden sich massiv: von unter 300 € Kaltmiete für eine Single-Wohnung in strukturschwachen Regionen bis über 500 € in Großstädten. Bei Überschreitung läuft das Kostensenkungsverfahren: in der Regel 6 Monate Übergangsfrist, dann nur noch der angemessene Betrag.

Mit Job aufstocken

Wer einen kleinen Job hat (Mini-Job, Teilzeit), bekommt das Erwerbseinkommen nach § 11b SGB II nicht voll angerechnet: 100 € Grundfreibetrag + 20 % zwischen 100-520 € + 30 % zwischen 520-1.000 € + 10 % zwischen 1.000-1.200 €. Bei einem vollen Mini-Job (603 € Verdienstgrenze 2026) bleiben 208,90 € Freibetrag (100 + 84 + 24,90) — nur 394,10 € werden auf den Bedarf angerechnet, der Freibetrag erhöht das verfügbare Einkommen netto.

Häufige Fragen

Was zählt als Bedarfsgemeinschaft, wenn ich alleinstehend bin?

Bei Alleinstehenden bist du eine Bedarfsgemeinschaft mit dir selbst. Untermieter, WG-Mitbewohner, erwachsene Geschwister im selben Haushalt zählen NICHT zur BG, solange ihr keine Lebensgemeinschaft führt und nicht gemeinsam wirtschaftet. Ihre Einkommen werden nicht angerechnet.

Was ist mit Vermögen — wieviel darf ich haben?

Seit dem 1. Juli 2026 gelten altersgestaffelte Freibeträge (§ 12 SGB II): 5.000 € bis zum 30. Lebensjahr, 10.000 € ab 31, 12.500 € ab 41, 20.000 € ab 51 Jahren. Die frühere Vermögens-Karenzzeit mit 40.000 € ist abgeschafft. Weiterhin nicht angerechnet: angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto, für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge und das selbst bewohnte Eigenheim bis 140 m² (Eigentumswohnung 130 m²).

Wann lohnt sich Wohngeld statt Bürgergeld?

Wenn du knapp über der Bürgergeld-Bedarfsgrenze liegst (z.B. 1.500 € Brutto bei 480 € Kaltmiete). Wohngeld wird nicht gegen Bürgergeld verrechnet, kennt keine SGB-II-Vermögensprüfung und keinen Kooperationsplan. Dafür ist es niedriger (~200-450 € statt komplettem Bedarfsdeckungs-Bürgergeld) und du musst die Lebenshaltung aus eigenem Geld bestreiten.

Welche verwandten Rechner helfen weiter?

Originalquellen

  1. [1] § 20 SGB II — RegelbedarfeBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  2. [2] Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
  3. [3] § 12 SGB II — Vermögen + KarenzzeitBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  4. [4] § 11b SGB II — ErwerbsfreibetragBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  5. [5] Grundsicherung für Arbeitsuchende — ÜbersichtBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
  6. [6] § 20 Abs. 2 SGB II — RBS 1 Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  7. [7] § 22 SGB II — KdU Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  8. [8] Hub-Seite Bürgergeld-Rechner/rechner/buergergeld (Standard-Rechner mit allen Optionen).
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