BundesBonus
Bürgergeld · Aufstocker

Aufstocken — Job und Bürgergeld kombinieren.

Wer Erwerbseinkommen hat, das den Bedarf nicht voll deckt, bekommt ergänzendes Bürgergeld ("Aufstocker"). Die Anrechnung läuft nach § 11b SGB II in Stufen: 100 € pauschal + 20-30 % der ersten 1.000 € freigestellt. Praktisch: Aufstocken erhöht das verfügbare Einkommen netto fast immer.

Beispiel-Rechnung
Beispiel: 1 Person, 800 € Brutto-Job, 480 € Kalt + 100 € Heiz

563 + 580 KdU = 1.143 € Bedarf. Brutto 800, Absetz: 100+84+84 = 268, Anrechenbar 532. Anspruch = 1.143 − 532 = 611 €/Mt. Total: 800 Lohn + 611 Bürgergeld = 1.411 € verfügbar.

Wie hoch ist dein Anspruch in diesem Fall?

Der Rechner unten nimmt die typischen Eckwerte für deine Lebenssituation vorbelegt — du kannst Miete, Heizkosten und Erwerbseinkommen anpassen und siehst sofort, wie sich Regelbedarf nach § 20 SGB II und Anrechnung nach § 11b SGB II auf deinen verfügbaren Bedarf auswirken [1].

Bedarfsgemeinschaft
Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft
Kinder 0-50
RBS 6: 357 €
Kinder 6-130
RBS 5: 390 €
Jgdl. 14-170
RBS 4: 471 €
Wohnkosten (KdU)
Einkommen
Mehrbedarfe (§ 21)
Geschätztes Bürgergeld
661 €/ Monat
Bedarfe
Alleinstehend / Alleinerziehend563 €
Wohnkosten (KdU)630 €
= Bedarf gesamt1.193 €
Einkommen-Anrechnung
Brutto-Erwerbseinkommen800 €
− Absetzbeträge § 11b-268 €
= Anrechenbar532 €
= Anrechenbar gesamt532 €
Verbindlich prüfen: Jobcenter →
So haben wir gerechnetaufklappen

Bedarf nach § 19 SGB II: Regelbedarfe (RBS 1-6 nach Personentyp) + Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) + Kosten der Unterkunft & Heizung (§ 22 SGB II).

Regelbedarfsstufen 2024/2025 (gelten 2025 unverändert, "Nullrunde"): Alleinstehend 563 €, Paar 506 € je Partner, sonstige Erwachsene in BG 451 €, Jugendliche 14-17 = 471 €, Kinder 6-13 = 390 €, Kinder 0-5 = 357 €. Quelle: § 20 SGB II i.V.m. der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung.

Erwerbseinkommens-Anrechnung § 11b SGB II: 100 € Grundfreibetrag + 20 % im Bereich 100-520 € + 30 % zwischen 520-1.000 € + 10 % zwischen 1.000-1.200 € (bei Kindern: bis 1.500 €). Über der Obergrenze: 100 % Anrechnung.

KdU als "tatsächliche Kosten": Wir setzen deine Eingaben voll an. Das Jobcenter prüft Angemessenheit über kommunale Mietobergrenzen — bei Überschreitung kann der KdU-Anteil gekürzt werden (Kostensenkungsverfahren).

Was wir vereinfachen: Schonvermögen (Karenzzeit 40k + 15k pro Person), Sanktionen, Eingliederungsvereinbarung, Kinderzuschlag-Vorrang sind nicht modelliert. Jugendliche mit eigenem Einkommen, Studierende, Auszubildende haben Sonderregeln. Bei einer der Konstellationen → direkt zum Jobcenter.

Quellen: § 11b, § 19, § 20, § 21, § 22 SGB II (gesetze-im-internet.de). Stand der Regelbedarfssätze: 2024/2025. Verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.

Welche Eckwerte gelten 2025?

Die folgenden Sätze sind die Stand-2025-Bezugsgrößen für jede Bürgergeld-Berechnung — sie kommen direkt aus dem SGB II und der Regelbedarfsermittlungs-Verordnung [1][2].

Bürgergeld-Eckwerte 2025: Regelbedarfe, Schonvermögen, Mehrbedarfe
Kennzahl Wert Rechtsgrundlage
Regelbedarf RBS 1 (Alleinstehend) 563 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 2 (Paar je Person) 506 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 4 (Jugend 14–17) 471 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 5 (Kind 6–13) 390 €/Monat § 20 SGB II [1]
Regelbedarf RBS 6 (Kind 0–5) 357 €/Monat § 20 SGB II [1]
Schonvermögen Karenzzeit (1. Jahr) 40.000 € pro Person § 12 SGB II [3]
Erwerbsfreibetrag (Sockel) 100 €/Monat § 11b SGB II [4]
Anrechnungs-Staffel (100–520 €) 20 % anrechnungsfrei § 11b SGB II [4]

Die Werte gelten für 2025 nach der Regelbedarfsfortschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) [5].

Anrechnungsstufen § 11b im Detail

§ 11b SGB II teilt das Brutto in vier Zonen: (1) 0-100 € — Grundfreibetrag pauschal abgezogen, deckt Versicherung+Werbungskosten. (2) 100-520 € — 20 % Freibetrag, also 80 % Anrechnung. (3) 520-1.000 € — 30 % Freibetrag, 70 % Anrechnung. (4) 1.000-1.200 € (mit Kindern: bis 1.500 €) — 10 % Freibetrag, 90 % Anrechnung. Über der Obergrenze: 100 % Anrechnung. Beispiel-Brutto 1.000 € → Total-Freibetrag 328 €, anrechenbar 672 €.

Wann lohnt sich Aufstocken?

Praktisch immer — dank Grundfreibetrag und gestaffelter Anrechnung bleibt netto immer mehr als nur Bürgergeld. Bei einem Mini-Job 538 € bleiben ~287 € extra (286,40 € Freibetrag wirkt 1:1 als Plus). Bei Vollzeit 1.500 € Brutto und Familie mit Kind: ~378 € Freibetrag, anrechenbar 1.122 €, ergänzendes Bürgergeld bei 2.500 € Bedarf = 1.378 €. Total verfügbar: 1.500 + 1.378 = 2.878 € statt 2.500 € reines Bürgergeld.

Mitwirkungspflicht: Eingliederungsvereinbarung

Aufstocker müssen wie alle Bürgergeld-Beziehende eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben — auch wenn sie schon Job haben. Inhalt: oft "weiterbildende Maßnahmen", "Qualifizierungs-Gespräche", "Bewerbungs-Bemühungen für besser bezahlten Job". Verstöße gegen die EGV führen zu Sanktionen (10-30 % Kürzung, § 31a SGB II). Tipp: bei stabiler Beschäftigung explizit ausfüllen lassen, dass primäre Pflicht das Aufrechterhalten des Jobs ist.

Häufige Fragen

Bis zu welcher Brutto-Höhe kann ich aufstocken?

Es gibt keine harte Obergrenze für das Brutto — die Aufstockungs-Höhe bestimmt sich aus dem Bedarf abzüglich anrechenbarem Einkommen. Bei höherem Brutto (über 1.200 € bzw. 1.500 € mit Kindern) wird allerdings 100 % angerechnet — das macht Aufstocken bei hohem Lohn unattraktiv. Faustregel: Aufstocken lohnt sich für Brutto bis ~2.500-3.000 €/Mt bei Familien mit Kindern, bei Singles bis ~1.800 €.

Was zählt als Erwerbseinkommen — Mini-Job, Selbstständigkeit, Honorar?

Alle Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit: Mini-Job, Teilzeit, Vollzeit, Selbstständigen-Gewinn, Honorare aus Werkverträgen. Bei Selbstständigen wird der Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben angesetzt — nicht der Umsatz. Sozialleistungen (ALG I, Rente, Krankengeld) zählen NICHT als Erwerbseinkommen, sondern als sonstiges Einkommen mit voller Anrechnung ohne Freibetrag.

Werden Bonus, Weihnachts-, Urlaubsgeld extra angerechnet?

Einmalzahlungen werden in dem Monat angerechnet, in dem sie zufließen, oder auf 6 Monate verteilt — je nachdem was günstiger ist (für den Empfänger). Praktisch: Bei einem 1.500 € Weihnachtsgeld im November kann das Jobcenter es entweder im November voll anrechnen ODER auf November-April mit je 250 € verteilen. Die Verteilung ist günstiger, weil sie den Stufen-Freibetrag mehrfach auslöst. Bei Antrag explizit Verteilung beantragen.

Welche verwandten Rechner helfen weiter?

Originalquellen

  1. [1] § 20 SGB II — RegelbedarfeBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  2. [2] RegelbedarfsermittlungsgesetzBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  3. [3] § 12 SGB II — Vermögen + KarenzzeitBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  4. [4] § 11b SGB II — ErwerbsfreibetragBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  5. [5] Bürgergeld-Übersicht 2025Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
  6. [6] § 11b SGB II — Absetzbeträge Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  7. [7] § 31a SGB II — Sanktionen Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  8. [8] Hub-Seite Bürgergeld-Rechner/rechner/buergergeld (Standard-Rechner mit allen Optionen).
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