BundesBonus
Methodik

Wie wir Förderungen erfassen.

Förderlandschaften sind unübersichtlich, weil sie auf vielen Ebenen entstehen: Bund, Länder, Landkreise, Kommunen — dazu Sonderprogramme von Förderbanken und EU-Mitteln. Wir versuchen nicht, das wegzuvereinfachen, sondern die Komplexität transparent zu sortieren. Hier ist, wie.

Welche Quellen nutzen wir?

Primärquellen sind für uns: BMWE, KfW, BAFA, die Landesförderbanken (z.B. NRW.Bank, L-Bank, IFB, SAB) und die Wirtschafts­förder­institutionen der Länder, kommunale Förder-Satzungen und Stadtverwaltungs-Webseiten, sowie offizielle Bundesgesetze (etwa § 35c EStG, § 3 Nr. 72 EStG, EEG, GEG/GModG, WoGG). Wo es einen offiziellen Programm-Steckbrief gibt, verlinken wir den direkt. Eine aggregierte, quellenbelegte Übersicht der Kennzahlen — Anzahl Programme nach Ebene und Lebensbereich, kommunale Zuschuss-Vergleiche — findest du in der Förder-Statistik.

Bei widersprüchlichen Angaben gilt eine feste Rangfolge. Ganz oben steht die Rechtsgrundlage oder die veröffentlichte Förderrichtlinie, meist als PDF. Darunter das offizielle Portal der ausstellenden Stelle — Ministerium, Förderbank, Stadtverwaltung. Vergleichs- und Ratgeberportale nutzen wir nicht als Primärquelle für Beträge: Sie vereinfachen Förderlogik regelmäßig, geben veraltete Sätze wieder oder verwechseln Programm-Obergrenze mit Einzelfall-Maximum. Widerspricht ein solcher Sekundärtreffer der amtlichen Richtlinie, gilt die Richtlinie.

Wer prüft die Daten?

Hinter BundesBonus steht ein sehr kleines Team, das redaktionell arbeitet — nicht ein Beirat aus Fachleuten, den es nicht gibt. Wir schreiben deshalb bewusst keine Namen unter einzelne Seiten und behaupten keine Prüfung durch Dritte. Verantwortlich ist die BundesBonus-Redaktion; die Anbieterkennzeichnung steht im Impressum.

Unser Vertrauensanspruch stützt sich deshalb nicht auf Personen, sondern auf zwei nachprüfbare Dinge: die Verlinkung jeder Angabe zur amtlichen Quelle und ein festes Prüfverfahren, bevor eine Angabe überhaupt online geht. Beides kannst du stichprobenartig selbst kontrollieren — dafür stehen die Quellen-Links auf jeder Detailseite und in der Quellen-Übersicht.

Was passiert, bevor ein Programm online geht?

Ein neu erfasstes Programm wird nicht direkt veröffentlicht. Es durchläuft vorher mehrere Kontrollen, die jede für sich die Veröffentlichung verhindern können:

  1. Rückverfolgung jeder Zahl. Jeder Betrag, jede Quote und jedes Datum muss sich im Text der angegebenen Quelle wiederfinden. Angaben ohne Fundstelle blockieren die Veröffentlichung — auch dann, wenn sie plausibel wirken.
  2. Abgleich gegen die Quelle im Moment der Veröffentlichung. Kurz vor der Freigabe wird die Quellseite erneut geladen und mit unserer Erfassung verglichen. So fallen Programme auf, die zwischen Erfassung und Freigabe eingestellt oder geändert wurden.
  3. Konflikt-Regel. Widerspricht eine Neuerfassung einem bereits geprüften Bestand, gewinnt nicht automatisch das Neue. Nur wenn die Live-Quelle die Änderung eindeutig bestätigt, wird der Bestand überschrieben; im Zweifel bleibt die geprüfte Fassung stehen.
  4. Mindestsubstanz. Programme ohne belegte Voraussetzungen, ohne nachvollziehbare Antragswege und ohne mindestens zwei Quellen werden zurückgehalten, statt als dünne Seite zu erscheinen.
  5. Ablauf-Sperre. Ist die Gültigkeit eines Programms überschritten, wird die Auslieferung blockiert, bis der Eintrag korrigiert oder als beendet gekennzeichnet ist. Das ist die Kontrolle, die verhindert, dass abgelaufene Geldbeträge weiter als gültig erscheinen.

Für kommunale Zuschussbeträge gilt zusätzlich eine Zitatpflicht: Zu jedem Euro-Betrag hinterlegen wir den wörtlichen Satz aus der amtlichen Quelle, aus dem er stammt. Beträge, die wir aus einem Fördersatz ableiten — etwa „300 € je kW" — kennzeichnen wir als Ableitung und nennen die Rechengrundlage, statt sie als Pauschale darzustellen.

Was bedeutet „bis zu X Euro"?

Wir geben drei Werte an, wenn sie veröffentlicht sind: Mindestbetrag, Maximalbetrag und Förderquote. „Bis zu X €" bedeutet bei uns immer den maximal möglichen Zuschuss, den ein einzelner Antrag erreichen kann — nicht die Summe aller kombinierbaren Programme oder ein Marketing-Optimum. Bei Krediten unterscheiden wir Tilgungszuschuss (echtes Geschenk) von zinsverbilligtem Anteil.

Wann gilt eine Förderung in deiner Region?

Eine Förderung „gilt in deiner Region" über vier Wege: bundesweit (für alle gültig), landesweit (alle Gemeinden des Bundeslandes), kreisweit (alle Gemeinden des Landkreises) oder kommunal (eine konkrete Stadt / Gemeinde). Auf Detailseiten zeigen wir die Quelle der Geltung — implizit (vom Land vererbt) oder explizit (in der kommunalen Satzung benannt).

Wie halten wir die Angaben aktuell?

Förderprogramme ändern sich laufend — Richtlinien werden überarbeitet, Mittel ausgeschöpft, Programme eingestellt. Wir pflegen die Datenbank redaktionell und markieren eingestellte Programme entsprechend. Vor Antragstellung ist die offizielle Stelle aber immer die letzte Instanz — bitte verlasse dich nie ausschließlich auf unsere Darstellung.

Beendete Programme löschen wir nicht. Sie bleiben als eingestellt oder pausiert gekennzeichnet stehen. Das ist bewusst so: Eine Übersicht, die ausgelaufene Programme stillschweigend entfernt, sieht immer aktuell aus — man kann aber nicht mehr erkennen, ob ein Zuschuss nie existierte oder gerade weggefallen ist. Genau diese Bewegung ist für die Einschätzung oft die wichtigere Information.

Bewusst nennen wir keine Prüfintervalle und keine Zusagen wie „täglich aktualisiert". Solche Versprechen könnten wir mit einem kleinen Team nicht einhalten, und ein Aktualitäts-Siegel, das nicht stimmt, ist schädlicher als gar keines.

Wie korrigieren wir Fehler?

Bei Geldthemen sind Fehler nicht folgenlos — wer wegen einer falschen Angabe zuerst den Handwerker beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert unter Umständen den Anspruch. Deshalb gilt: Ein gemeldeter Fehler wird gegen die Primärquelle geprüft und, wenn er bestätigt ist, korrigiert — und zwar an der Wurzel, nicht nur auf der einen Seite, auf der er aufgefallen ist. Betrifft eine falsche Zahl mehrere Seiten, werden alle mitgezogen.

Ist eine Angabe strittig und lässt sich nicht eindeutig belegen, entfernen wir sie, statt sie mit einem Vorbehalt stehen zu lassen. Hinweise auf Fehler nehmen wir jederzeit unter Kontakt entgegen; Belege aus der amtlichen Quelle helfen dabei am meisten.

Worauf beruhen die Rechner?

Wo wir Rechner anbieten (z.B. Balkonkraftwerk-Ertrag, Wärmepumpe-Bonus), kombinieren wir die offiziellen Förderbedingungen mit regionalen Daten — etwa Sonnenertrag aus PVGIS (EU JRC) oder kommunalen Strompreisen. Modell-Annahmen sind in den jeweiligen Rechnern dokumentiert. Wenn ein Datenpunkt fehlt, sagen wir das offen.

Beeinflusst Werbung, was wir aufnehmen?

Bei Produkt-Empfehlungen finanzieren wir uns perspektivisch über Affiliate-Programme — Details siehe Werbe-Kennzeichnung. Förderdaten sind davon strikt getrennt: Welche Förderung wir aufnehmen und wie wir sie darstellen, hat nichts mit Werbeerlösen zu tun.

Die Entwicklungsarbeit hinter der Methodik

Die oben beschriebenen Kontrollen — Rückverfolgung jeder Zahl, Live-Abgleich, Konflikt-Regel — laufen nicht von Hand, sondern über Verfahren, die wir selbst entwickeln. Diese Entwicklungsarbeit hat die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) 2026 als Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes bescheinigt.

BSFZ-Siegel 2026 — bescheinigte Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz

Bescheinigte Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (BSFZ-Siegel 2026). Die Bescheinigung betrifft die Entwicklungstätigkeit des Betreibers, nicht die dargestellten Förderprogramme.