Förderungen für Rente & Soziales
Bürgergeld, Grundsicherung, Grundrente, Härtefall-Fonds — Sozialleistungen die das Existenzminimum sichern und bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Notlagen helfen.
40 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
40 Förderungen im Bereich Rente & Soziales
Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
Thüringer Sinnesbehindertengeld
Das Thüringer Sinnesbehindertengeld ist eine Leistung für blinde, gehörlose und taubblinde Menschen: 472 € monatlich bei Blindheit, 172 € bei Gehörlosigkeit, bei Taubblindheit erhöht sich der Blindensatz um 172 €. Einkommen und Vermögen werden nicht angerechnet.
Hamburger Blindengeld
Das Hamburger Blindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus — einkommens- und vermögensunabhängig, für Menschen mit Merkzeichen Bl und Wohnsitz in Hamburg. Der Satz ist an den Rentenwert gekoppelt und ändert sich jeweils zum 1. Juli.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen Privathaushalte
Mit den Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Eigentümer, Vermieter und Wohnungsunternehmen bei der Beseitigung von Schäden, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 entstanden sind. Es werden bis zu 80 %, bei Denkmalschutz bis zu 100 %, der förderfähigen Kosten gewährt.
Arbeitsmarktfonds (AMF)
Der Arbeitsmarktfonds fördert Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung mit dem Ziel der Integration von benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit. Unterstützung für Initiativen in vier Förderschwerpunkten mit degressiver Finanzierung bis zu 3 Jahren.
Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin
Der Mietzuschuss in Sozialwohnungen nach § 2 WoG Bln unterstützt Berliner Mieterhaushalte, die in einer Sozialwohnung des Ersten Förderwegs leben und deren Mietbelastung mehr als 30 % des anrechenbaren Einkommens beträgt. Der Zuschuss wird monatlich gezahlt und ist auf die Hälfte der förderfähigen Bruttowarmmiete gedeckelt.
Förderung des Erholungsaufenthalts in Familienferienstätten
Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen können in Bayern einen Zuschuss für einen gemeinsamen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte erhalten. Die Zuwendung beträgt bis zu 19,50 Euro pro Verpflegungstag je Person, für ein behindertes Kind bis zu 25,50 Euro; der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent.
Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien Angebote in Schule und Freizeit nutzen. Dazu zählen Schulausflüge und Klassenfahrten, ein Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf (195 Euro pro Jahr), Schülerbeförderung, Lernförderung, das gemeinschaftliche Mittagessen sowie 15 Euro monatlich für Vereine, Musikschule oder Freizeit.
Dolmetscherdienste für Gewaltbetroffene - Förderung Bayern
Staatliche Zuschüsse für Sprach- und Gebärdensprachdolmetscherleistungen in Frauenhäusern, Beratungsstellen und Interventionsstellen in Bayern. Förderung für Dolmetschung bei Gewaltbetroffenen mit Migrationshintergrund.
Frauenhäuser - Förderung in Bayern
Staatliche Zuwendungen für Frauenhäuser in Bayern, die Frauen und ihre Kinder bei häuslicher und sexualisierter Gewalt aufnehmen und beraten. Festbetragsfinanzierung für Personalkosten bis zu 533.997 EUR jährlich.
bis zu 533.997 €
Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen Schleswig-Holstein
Zinsgünstiges Förderdarlehen der IB.SH für Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen, die in Schleswig-Holstein selbstgenutztes Wohneigentum bauen, kaufen oder erweitern. Bis zu 100.000 Euro Grunddarlehen zu 0,00 Prozent Sollzins mit 20 Jahren Zinsbindung.
bis zu 100.000 €
Interventionsstellen - Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen
Bayern fördert Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und Stalking betroffene Frauen. Festbetragsfinanzierung für Personalausgaben (bis 51.130 EUR/Jahr für Vollzeitstelle) und Sachausgaben (bis 8.000 EUR/Jahr). Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sind antragsberechtig.
bis zu 51.130 €
Fachberatungsstellen für Gewaltbetroffene - Förderung Bayern
Staatliche Zuschüsse für ambulante Fachberatungsstellen in Bayern, die Frauen, Kinder und Jugendliche bei häuslicher und sexualisierter Gewalt beraten. Bis 34.120 EUR pro Fachkraft und Jahr.
bis zu 34.120 €
Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum Hessen
Zuschuss bis zu 15.000 EUR der WIBank Hessen für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, gefördert nach DIN 18040 Teil 2.
bis zu 15.000 €
SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für barrierereduzierende Umbauten in selbstgenutzten oder gemieteten Wohnungen in Sachsen — bis zu 4.000 € (Barriere-Reduzierung) oder 10.000 € (rollstuhlgerechter Umbau).
bis zu 10.000 €
Behinderten-Pauschbetrag
Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer behinderungsbedingten Aufwendungen einen steuerlichen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Je nach Grad der Behinderung liegt er zwischen 384 und 2.840 Euro jährlich; bei Blindheit, Taubblindheit oder Hilflosigkeit beträgt er 7.400 Euro jährlich.
bis zu 7.400 €
Familien in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Familien – insbesondere kinderreiche Familien und Alleinerziehende –, die unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, können in Bayern Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten. In der Regel werden bis zu 4.000 Euro bewilligt, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 10.500 Euro und für die Wohnraumbeschaffung bis zu 15.500 Euro.
bis zu 4.000 €
Altersentlastungsbetrag
Steuerpflichtige, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Altersentlastungsbetrag. Er beträgt für die Geburtsjahrgänge 1940 und früher dauerhaft 40 Prozent der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.900 Euro jährlich, und wird für spätere Jahrgänge schrittweise abgeschmolzen.
bis zu 1.900 €
Bayerisches Blindengeld
Das Bayerische Blindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 809 € monatlich für blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu Leistungen der Pflegeversicherung.
bis zu 1.618 €
Berliner Landespflegegeld (LPflGG)
Das Berliner Landespflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz ist eine Leistung für blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen: 761,54 € monatlich bei Blindheit, 190,38 € bei hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit, 1.189,00 € bei Taubblindheit.
bis zu 1.189 €
Blinden- und Gehörlosengeld NRW
Das Blinden- und Gehörlosengeld nach dem GHBG NRW gleicht behinderungsbedingte Mehrkosten aus — bis zu 951,92 € monatlich für blinde Erwachsene unter 60, einkommens- und vermögensunabhängig.
bis zu 952 €
Brandenburger Blindengeld (Landesteilhabegeld)
Das Brandenburger Blindengeld (Landesteilhabegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt ab dem 1. Juli 2026 monatlich 443,03 € für erwachsene blinde Menschen; den Höchstsatz von 886,05 € erhalten taubblinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.
bis zu 886 €
Hessisches Landesblindengeld
Das Hessische Landesblindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 818,65 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, gezahlt vom LWV Hessen.
bis zu 819 €
Saarländisches Blindengeld (Teilhabegeld)
Das Saarländische Blindengeld (Teilhabegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt seit Januar 2026 monatlich 460 € für volljährige blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.
bis zu 685 €
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung nach SGB XII Kapitel 4 für Menschen ab Renteneintritt oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Regelsatz 563 € plus Wohnkosten — kein Rückgriff auf Kinder mit Einkommen unter 100.000 €.
bis zu 563 €
Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II — Regelsatz 563 €/Monat für Alleinstehende plus Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher angemessener Höhe.
bis zu 563 €
Bremer Blindengeld (Landespflegegeld)
Das Bremer Blindengeld (Landespflegegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 559,73 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.
bis zu 560 €
Blindengeld Sachsen-Anhalt
Das Blindengeld Sachsen-Anhalt gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt ab dem 1. Juli 2026 monatlich 479,96 € für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, jährlich angepasst.
bis zu 480 €
Niedersächsisches Landesblindengeld
Das Niedersächsische Landesblindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 450 € monatlich für blinde Menschen außerhalb einer Einrichtung — einkommens- und vermögensunabhängig.
bis zu 450 €
Schleswig-Holsteinisches Landesblindengeld
Das Schleswig-Holsteinische Landesblindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt seit dem 1. April 2026 monatlich 350 € für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.
bis zu 450 €
Landesblindengeld Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesblindengeld Mecklenburg-Vorpommern gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt bis 430 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.
bis zu 430 €
Landesblindengeld Rheinland-Pfalz
Das Landesblindengeld Rheinland-Pfalz gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 410 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.
bis zu 410 €
Landesblindenhilfe Baden-Württemberg
Die Landesblindenhilfe Baden-Württemberg gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus — 410 € monatlich für erwachsene blinde Menschen, einkommens- und vermögensunabhängig.
bis zu 410 €
Sächsisches Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche
Nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz erhalten blinde, hochgradig sehbehinderte, gehörlose und taubblinde Menschen sowie schwerstbehinderte Kinder eine monatliche Geldleistung — unabhängig von Einkommen und Vermögen. Volljährige blinde Menschen bekommen den Höchstsatz von 380 €, blinde Kinder unter 14 Jahren 285 €, Gehörlose 150 €, schwerstbehinderte Kinder 120 € und hochgradig Sehbehinderte 100 €; taubblinde Menschen erhalten zusätzlich 320 €.
bis zu 380 €
Hessisches Gehörlosengeld
Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 178,96 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.
bis zu 179 €
Brandenburger Gehörlosengeld
Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 135,51 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.
bis zu 136 €
Gehörlosengeld NRW
Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 77 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.
bis zu 77 €
Gehörlosengeld Sachsen-Anhalt
Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 69,32 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.
bis zu 69 €
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Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
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