BundesBonus
Themen-Welt

Förderungen für Rente & Soziales

Grundsicherungsgeld, Grundsicherung im Alter, Prozesskostenhilfe, Härtefall-Fonds — Sozialleistungen die das Existenzminimum sichern und bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Notlagen helfen.

35 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.

35 Förderungen im Bereich Rente & Soziales

Zuschuss Land

Thüringer Sinnesbehindertengeld

Das Thüringer Sinnesbehindertengeld ist eine Leistung für blinde, gehörlose und taubblinde Menschen: 472 € monatlich bei Blindheit, 172 € bei Gehörlosigkeit, bei Taubblindheit erhöht sich der Blindensatz um 172 €. Einkommen und Vermögen werden nicht angerechnet.

Zuschuss Land

Förderung des Erholungsaufenthalts in Familienferienstätten

Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen können in Bayern einen Zuschuss für einen gemeinsamen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte erhalten. Die Zuwendung beträgt bis zu 19,50 Euro pro Verpflegungstag je Person, für ein behindertes Kind bis zu 25,50 Euro; der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent.

Sonstige Bund

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.

Zuschuss Land

Hamburger Blindengeld

Das Hamburger Blindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus — einkommens- und vermögensunabhängig, für Menschen mit Merkzeichen Bl und Wohnsitz in Hamburg. Der Satz ist an den Rentenwert gekoppelt und ändert sich jeweils zum 1. Juli.

Zuschuss Land

SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank für barrierereduzierende Umbauten in selbstgenutzten oder gemieteten Wohnungen in Sachsen. Der Regelsatz beträgt 80 % der förderfähigen Ausgaben — bis 4.000 € für Barriere-Reduzierung, bis 10.000 € für Rollstuhlfahrer. Bei Bezug von Sozialleistungen steigt der Satz auf 100 % bis 5.000 € beziehungsweise bis 12.500 € bei rollstuhlgerechtem Ausbau.

Zuschuss Bund

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.

Zuschuss Bund

Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien Angebote in Schule und Freizeit nutzen. Dazu zählen Schulausflüge und Klassenfahrten, ein Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf (195 Euro pro Jahr), Schülerbeförderung, Lernförderung, das gemeinschaftliche Mittagessen sowie 15 Euro monatlich für Vereine, Musikschule oder Freizeit.

Zuschuss Land

Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin

Der Mietzuschuss in Sozialwohnungen nach § 2 WoG Bln unterstützt Berliner Mieterhaushalte, die in einer Sozialwohnung des Ersten Förderwegs leben und deren Mietbelastung mehr als 30 % des anrechenbaren Einkommens beträgt. Der Zuschuss wird monatlich gezahlt und ist auf die Hälfte der förderfähigen Bruttowarmmiete gedeckelt.

Darlehen Land

Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen Schleswig-Holstein

Zinsgünstiges Förderdarlehen der IB.SH für Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen, die in Schleswig-Holstein selbstgenutztes Wohneigentum bauen, kaufen oder erweitern. Bis zu 100.000 Euro Grunddarlehen zu 0,00 Prozent Sollzins mit 20 Jahren Zinsbindung.

bis zu 100.000 €

Steuervorteil Bund

Aktivrente

Wer nach der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, bekommt bis zu 24.000 Euro Arbeitslohn im Jahr steuerfrei — höchstens 2.000 Euro im Monat, ohne Antrag.

bis zu 24.000 €

Zuschuss Land

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum Hessen

Zuschuss bis zu 15.000 EUR der WIBank Hessen für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, gefördert nach DIN 18040 Teil 2.

bis zu 15.000 €

Steuervorteil Bund

Behinderten-Pauschbetrag

Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer behinderungsbedingten Aufwendungen einen steuerlichen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Je nach Grad der Behinderung liegt er zwischen 384 und 2.840 Euro jährlich; bei Blindheit, Taubblindheit oder Hilflosigkeit beträgt er 7.400 Euro jährlich.

bis zu 7.400 €

Zuschuss Land

Familien in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Familien – insbesondere kinderreiche Familien und Alleinerziehende –, die unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, können in Bayern Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten. In der Regel werden bis zu 4.000 Euro bewilligt, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 10.500 Euro und für die Wohnraumbeschaffung bis zu 15.500 Euro.

bis zu 4.000 €

Steuervorteil Bund

Altersentlastungsbetrag

Steuerpflichtige, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Altersentlastungsbetrag. Maßgeblich ist der Jahrgang, nicht das Steuerjahr: Der Prozentsatz der eigenen Kohorte bleibt dauerhaft erhalten. Für die Geburtsjahrgänge 1940 und früher sind es 40 Prozent der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.900 Euro im Jahr. Wer 2025 das 64. Lebensjahr vollendet hat, kommt auf 12,8 Prozent und höchstens 608 Euro. Das Wachstumschancengesetz hat die Abschmelzung gestreckt; sie endet erst im Jahr 2058. Nicht begünstigt sind Leibrenten und Versorgungsbezüge.

bis zu 1.900 €

Zuschuss Land

Bayerisches Blindengeld

Das Bayerische Blindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 809 € monatlich für blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu Leistungen der Pflegeversicherung.

bis zu 1.618 €

Zuschuss Land

Berliner Landespflegegeld (LPflGG)

Das Berliner Landespflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz ist eine Leistung für blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen: 761,54 € monatlich bei Blindheit, 190,38 € bei hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit, 1.189,00 € bei Taubblindheit.

bis zu 1.189 €

Zuschuss Land

Blinden- und Gehörlosengeld NRW

Das Blinden- und Gehörlosengeld nach dem GHBG NRW gleicht behinderungsbedingte Mehrkosten aus — bis zu 951,92 € monatlich für blinde Erwachsene unter 60, einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 952 €

Zuschuss Land

Brandenburger Blindengeld (Landesteilhabegeld)

Das Brandenburger Blindengeld (Landesteilhabegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt ab dem 1. Juli 2026 monatlich 443,03 € für erwachsene blinde Menschen; den Höchstsatz von 886,05 € erhalten taubblinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 886 €

Zuschuss Land

Hessisches Landesblindengeld

Das Hessische Landesblindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 818,65 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, gezahlt vom LWV Hessen.

bis zu 819 €

Zuschuss Land

Saarländisches Blindengeld (Teilhabegeld)

Das Saarländische Blindengeld (Teilhabegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt seit Januar 2026 monatlich 460 € für volljährige blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 685 €

Zuschuss Bund

Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II — Regelsatz 563 €/Monat für Alleinstehende plus Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher angemessener Höhe.

bis zu 563 €

Zuschuss Bund

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung nach SGB XII Kapitel 4 für Menschen ab Renteneintritt oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Regelsatz 563 € plus Wohnkosten — kein Rückgriff auf Kinder mit Einkommen unter 100.000 €.

bis zu 563 €

Zuschuss Land

Bremer Blindengeld (Landespflegegeld)

Das Bremer Blindengeld (Landespflegegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 559,73 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 560 €

Zuschuss Bund

Altersvorsorgedepot (geförderte private Altersvorsorge)

Nachfolger der Riester-Rente ab dem Beitragsjahr 2027: Grundzulage von bis zu 540 Euro im Jahr, bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind und ein Depot ohne Beitragsgarantie.

bis zu 540 €

Zuschuss Land

Blindengeld Sachsen-Anhalt

Das Blindengeld Sachsen-Anhalt gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt ab dem 1. Juli 2026 monatlich 479,96 € für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, jährlich angepasst.

bis zu 480 €

Zuschuss Land

Schleswig-Holsteinisches Landesblindengeld

Das Schleswig-Holsteinische Landesblindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt seit dem 1. April 2026 monatlich 350 € für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 450 €

Zuschuss Land

Niedersächsisches Landesblindengeld

Das Niedersächsische Landesblindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 450 € monatlich für blinde Menschen außerhalb einer Einrichtung — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 450 €

Zuschuss Land

Landesblindengeld Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesblindengeld Mecklenburg-Vorpommern gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt bis 430 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 430 €

Zuschuss Land

Landesblindenhilfe Baden-Württemberg

Die Landesblindenhilfe Baden-Württemberg gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus — 410 € monatlich für erwachsene blinde Menschen, einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 410 €

Zuschuss Land

Landesblindengeld Rheinland-Pfalz

Das Landesblindengeld Rheinland-Pfalz gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 410 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 410 €

Zuschuss Land

Sächsisches Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche

Nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz erhalten blinde, hochgradig sehbehinderte, gehörlose und taubblinde Menschen sowie schwerstbehinderte Kinder eine monatliche Geldleistung — unabhängig von Einkommen und Vermögen. Volljährige blinde Menschen bekommen den Höchstsatz von 380 €, blinde Kinder unter 14 Jahren 285 €, Gehörlose 150 €, schwerstbehinderte Kinder 120 € und hochgradig Sehbehinderte 100 €; taubblinde Menschen erhalten zusätzlich 320 €.

bis zu 380 €

Zuschuss Land

Hessisches Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 178,96 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

bis zu 179 €

Zuschuss Land

Brandenburger Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 135,51 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

bis zu 136 €

Zuschuss Land

Gehörlosengeld NRW

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 77 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

bis zu 77 €

Zuschuss Land

Gehörlosengeld Sachsen-Anhalt

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 69,32 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

bis zu 69 €

Welche Programme im Bereich Rente & Soziales sind beendet oder pausiert?

Diese Programme nehmen derzeit keine Anträge an. Die Seiten bleiben erreichbar, damit du nachlesen kannst, was galt und wie der aktuelle Stand ist.

Gut zu wissen

Rente & Soziales: So greifen die Programme ineinander

Warum stehen hier Leistungen für dich neben Programmen für Einrichtungen?

Dieses Thema bündelt zwei Sorten von Förderung, die wenig miteinander zu tun haben. Die eine richtet sich an dich persönlich: Grundsicherung im Alter, der Altersentlastungsbetrag, das Einstiegsgeld und die Prozesskostenhilfe. Die andere geht an Einrichtungen — Frauenhäuser, Fachberatungs- und Interventionsstellen, Dolmetscherdienste für Gewaltbetroffene, Projekte und Stellen für soziale Innovation. Diese Programme kannst du nicht für dich beantragen; sie finanzieren die Stellen, bei denen du Hilfe bekommst.

Auch bei den vier Leistungen für Privatpersonen gibt es keinen gemeinsamen Schalter. Über die Grundsicherung entscheidet das Sozialamt deines Kreises oder deiner kreisfreien Stadt, über den Altersentlastungsbetrag das Finanzamt, über das Einstiegsgeld das Jobcenter und über die Prozesskostenhilfe das Gericht, bei dem dein Verfahren läuft. Keine dieser Stellen prüft mit, ob dir bei einer der anderen etwas zusteht.

Die Trennlinie zwischen Jobcenter und Sozialamt verläuft dabei nicht über die Bedürftigkeit, sondern über Alter und Erwerbsfähigkeit. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, fällt aus dem Grundsicherungsgeld heraus und in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Altersgrenzen sind in beiden Gesetzen wortgleich geregelt, der Wechsel passiert also taggenau und ohne Lücke.

Warum zahlt die Rentenversicherung die Grundsicherung nicht?

Weil sie keine Rente ist. Die Deutsche Rentenversicherung stellt das auf ihrer eigenen Seite ungewöhnlich deutlich klar: Die Grundsicherung sei entgegen einer verbreiteten Meinung keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Form einer Grundrente, sondern eine am persönlichen Bedarf orientierte Leistung. Entschieden wird im Sozialamt.

Ganz aus dem Spiel ist die Rentenversicherung trotzdem nicht. Sie ist gesetzlich verpflichtet, über die Leistung zu informieren, Anträge entgegenzunehmen und an das Sozialamt weiterzuleiten. Und sie geht einen Schritt weiter: Liegt deine Rente unter dem 27-fachen des aktuellen Rentenwerts, legt sie dem Rentenbescheid ungefragt ein Antragsformular bei. Eine Aussage über deinen Anspruch ist das nicht — die übrigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse kennt sie gar nicht.

Zwei Dinge entscheiden danach über die Höhe. Erstens gibt es die Leistung nur auf Antrag: Er wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem du ihn stellst; für frühere Monate wird nichts nachgezahlt. Zweitens wird deine Rente als Einkommen angerechnet, und zwar in voller Höhe. Verschont bleiben nur zwei Töpfe: aus einer zusätzlichen Altersvorsorge — Betriebsrente, Riester, Basisrente — bleiben 100 Euro im Monat anrechnungsfrei plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags, und wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten zusammenbekommt, bekommt dieselbe Rechnung auf die gesetzliche Rente. Beide Freibeträge sind auf die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 gedeckelt, im Jahr 2026 also auf 281,50 Euro.

Holt sich das Sozialamt das Geld bei den Kindern zurück?

In aller Regel nicht. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern bleiben außer Betracht, solange deren Jahreseinkommen jeweils 100.000 Euro nicht übersteigt — die Grenze gilt pro Person, nicht für alle Kinder zusammen. Entscheidend ist aber der Satz, der danach im Gesetz steht: Es wird vermutet, dass das Einkommen die Grenze nicht überschreitet. Die Beweislast liegt damit beim Amt, nicht bei deiner Familie, und die Rentenversicherung hält in ihrer Broschüre ausdrücklich fest, dass das Einkommen der Kinder dann gar nicht nachgewiesen werden muss.

Eine zweite Sorge lässt sich genauso ausräumen. Wer bei seinen Kindern wohnt, muss nicht fürchten, deshalb leer auszugehen: Die sonst im Sozialhilferecht geltende Vermutung, dass in einer Haushaltsgemeinschaft der Bedarf schon gedeckt sei, ist für die Grundsicherung im Alter ausdrücklich abgeschaltet.

Genau darum geht es dem Gesetzgeber bei dieser Leistung. Die Rentenversicherung benennt den Zweck offen: Sie verspricht sich von der Grundsicherung vor allem, dass die sogenannte verschämte Altersarmut zurückgeht — also die Fälle, in denen jemand aus Scham oder aus Sorge um die Kinder nichts beantragt, obwohl ihm etwas zusteht.

Was unterscheidet Altersentlastungsbetrag, Einstiegsgeld und Prozesskostenhilfe?

Drei Leistungen, drei grundverschiedene Logiken. Der Altersentlastungsbetrag hängt allein am Alter: Wer vor Beginn des Jahres das 64. Lebensjahr vollendet hatte, bekommt ihn, ohne Antrag und ohne Prüfung der Bedürftigkeit; im Lohnsteuerabzug berücksichtigt ihn der Arbeitgeber. Maßgeblich ist dabei nicht das laufende Steuerjahr, sondern dein Jahrgang — der Prozentsatz, der für deine Kohorte gilt, bleibt dir dauerhaft erhalten. Das Einkommensteuer-Handbuch rechnet das selbst vor: Wer 2014 das 64. Lebensjahr vollendet hat, rechnet auch elf Jahre später noch mit den 24 Prozent und dem Höchstbetrag von 1.140 Euro seiner Kohorte. Wer 2025 an der Reihe war, kommt auf 12,8 Prozent und höchstens 608 Euro.

Was dabei gern übersehen wird: Auf deine Rente wirkt der Betrag nicht. Leibrenten und Versorgungsbezüge sind ausdrücklich ausgenommen. Er entlastet die anderen Einkünfte älterer Menschen — Arbeitslohn, Mieteinnahmen, Kapitalerträge —, und in der Grundsicherung zählt er ohnehin nicht mit, weil dort nur tatsächlich gezahlte Steuern abgesetzt werden, keine steuerlichen Freibeträge.

Das Einstiegsgeld ist der Gegenpol: eine reine Ermessensleistung. Das Gesetz sagt, es könne erbracht werden, und das Jobcenter entscheidet im Einzelfall — einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Zwei praktische Punkte entscheiden über den Erfolg. Der Antrag muss gestellt sein, bevor du die Stelle antrittst; nachträglich geht es nicht. Dafür wird das Geld nicht auf dein Grundsicherungsgeld angerechnet, und es läuft weiter, auch wenn die Hilfebedürftigkeit durch die neue Arbeit endet.

Die Prozesskostenhilfe schließlich ist wieder ein echter Anspruch, geknüpft an zwei Bedingungen: Deine Rechtsverfolgung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein. Sie deckt aber weniger ab, als ihr Name verspricht. Verlierst du den Prozess, musst du die Kosten der Gegenseite in aller Regel trotzdem erstatten — daran ändert die Bewilligung nichts. Und sie ist oft nur gestundet statt geschenkt: Je nach Einkommen zahlst du in bis zu 48 Monatsraten zurück, und vier Jahre lang darf das Gericht nachprüfen. Verbessern sich deine Verhältnisse in dieser Zeit um mehr als 100 Euro brutto im Monat, musst du das von dir aus melden.

Datenbasis

Bundesweite Förderlandschaft, mit Quellen belegt.

Wir halten alle Förderprogramme aktuell und liefern dir die besten Ergebnisse — direkt verlinkt zur offiziellen Stelle, damit du immer auf dem neusten Stand bist.

Bundesweit
Bund, Länder & Kommunen

Förderprogramme von Bundesbanken, Landesförderinstituten und kommunalen Trägern.

Mit Quellen belegt
BMWE · KfW · BAFA · Landesportale

Jede Aussage verweist auf die offizielle Primärquelle.

Aktuell gepflegt
laufend aktualisiert

Neue Richtlinien fließen in die Detail-Seiten ein, sobald sie veröffentlicht sind.

Transparent
Jede Aussage nachlesbar

Keine geheime Redaktionslogik — alle Kriterien, Beträge und Fristen sind verlinkt.

Unabhängige Förderdaten · transparente Quellen
Cross-Discovery

Auch das könnte für dich relevant sein.

Förderungen aus anderen Themen-Welten — oft profitierst du von mehreren Programmen gleichzeitig.

Wohnen

NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege

bis 350.000 €

Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.

Land Zuschuss Aktiv
Wohnen

L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)

bis 344.500 €

Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.

Land Kredit Aktiv
Wohnen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende

bis 300.000 €

Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.

Land Zuschuss Aktiv
Eigentum & Hausbau

KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)

bis 270.000 €

Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.

Bund Kredit Aktiv
Wohnen

EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen

bis 250.000 €

Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.

Land Kredit Aktiv
Modernisierung

Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)

bis 250.000 €

Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.

Kommune Zuschuss Aktiv

Alle Förderungen ansehen →

Passend zu dir

Noch mehr zu Rente & Soziales?

Schau dir verwandte Themen an, oder starte direkt mit deiner PLZ — wir zeigen dir, was in deiner Region zusätzlich gefördert wird.

Alle Themen ansehen Kostenlos · keine Anmeldung · kein Tracking