BundesBonus
Zuschuss · bis 77 €/Mt. Land

Gehörlosengeld NRW

Das Gehörlosengeld in Nordrhein-Westfalen ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung zum Ausgleich gehörlosigkeitsbedingter Mehraufwendungen — etwa für Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshilfen oder technische Hilfsmittel. Es beträgt 77 € monatlich. Anspruch haben gehörlose Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen. Das Land verlangt keinen bestimmten Grad der Behinderung, sondern mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren; wer die Taubheit erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres erworben hat, erhält keine Leistung.

Monatliche Zahlung
77 €
pro Monat
Zuständig
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Höhe pro Monat 77 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Gehörlosengeld wird nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG NRW) gezahlt und ist ein Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und soll behinderungsbedingte Mehrkosten ausgleichen, die durch die eingeschränkte lautsprachliche Kommunikation entstehen.

Voraussetzung sind Taubheit oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit auf beiden Ohren, die seit Geburt besteht oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres eingetreten ist, und ein gewöhnlicher Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen verlangt keinen bestimmten Grad der Behinderung, sondern mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren. Wer die Taubheit erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres erworben hat, erhält keine Leistung.

Die Leistung wird zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Gehörlos oder an Taubheit grenzend schwerhörig (HNO-ärztliche Bescheinigung oder Merkzeichen Gl)
Gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland

Was bekommst du konkret?

Monatlicher Satz:

  • Gehörlose Menschen: 77 €

Die Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig und wird zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt. Nordrhein-Westfalen verlangt keinen bestimmten Grad der Behinderung, sondern mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren. Wer die Taubheit erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres erworben hat, erhält keine Leistung.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Antrag beim zuständigen Landschaftsverband (LVR oder LWL) stellen

    Im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig, in Westfalen-Lippe der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Alternativ kann der Antrag auch bei der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung eingereicht werden.

  2. 02

    Antragsformular ausfüllen oder Online-Antrag nutzen

    Das Gehörlosengeld kann mit dem Antragsformular beantragt werden; beide Landschaftsverbände bieten auch einen Online-Antrag an.

  3. 03

    Nachweis der Gehörlosigkeit beifügen

    Beim LVR genügt mindestens einer von drei Nachweisen: HNO-fachärztliche Bescheinigung, Nachweis über den Eintritt vor dem 18. Lebensjahr oder Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl. Beim LWL ist eine HNO-ärztliche Bescheinigung einzureichen.

  4. 04

    Vollmacht oder Kontoerklärung bei Bedarf beilegen

    Eine Vollmachtserklärung ist nötig, wenn eine Vertrauensperson vertreten soll; eine Kontoerklärung, wenn die Leistung auf ein anderes Konto gehen soll.

  5. 05

    Leistungsbeginn zum Antragsmonat beachten

    Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs; sind die Voraussetzungen erfüllt, wird rückwirkend gewährt. Nach vollständigen Unterlagen folgt die Prüfung und ein Bescheid.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Gehörlosengeld NRW 2026?
Gehörlose Menschen erhalten 77 € monatlich. Die Leistung ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt, zusätzlich zu Rente oder anderen Leistungen.
Wer hat Anspruch auf Gehörlosengeld?
Anspruchsberechtigt sind Menschen, die gehörlos sind oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit auf beiden Ohren haben (mindestens 80 % Hörverlust), wenn die Hörbeeinträchtigung seit Geburt besteht oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres eingetreten ist und sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben. Das Merkzeichen Gl ist nur einer von mehreren möglichen Nachweisen.
Wird das Gehörlosengeld auf die Rente angerechnet?
Nein. Das Gehörlosengeld ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt — zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen.
Wofür ist das Gehörlosengeld gedacht?
Es soll gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten ausgleichen — etwa für Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshilfen oder technische Hilfsmittel, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LVR-Beratungskompass — Gehörlosengeld
    beratungskompass.lvr.dePrimärquelleLandschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
  2. [02]
    Gehörlosengeld beantragen
    lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.dePrimärquelleLandschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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