Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe |
| Höhe pro Monat | 77 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Gehörlosengeld wird nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG NRW) gezahlt und ist ein Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und soll behinderungsbedingte Mehrkosten ausgleichen, die durch die eingeschränkte lautsprachliche Kommunikation entstehen.
Voraussetzung sind Taubheit oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit auf beiden Ohren, die seit Geburt besteht oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres eingetreten ist, und ein gewöhnlicher Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen verlangt keinen bestimmten Grad der Behinderung, sondern mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren. Wer die Taubheit erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres erworben hat, erhält keine Leistung.
Die Leistung wird zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt.
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Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Gehörlos oder an Taubheit grenzend schwerhörig (HNO-ärztliche Bescheinigung oder Merkzeichen Gl) |
| Gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland |
Was bekommst du konkret?
Monatlicher Satz:
- Gehörlose Menschen: 77 €
Die Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig und wird zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt. Nordrhein-Westfalen verlangt keinen bestimmten Grad der Behinderung, sondern mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren. Wer die Taubheit erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres erworben hat, erhält keine Leistung.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Antrag beim zuständigen Landschaftsverband (LVR oder LWL) stellen
Im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig, in Westfalen-Lippe der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Alternativ kann der Antrag auch bei der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung eingereicht werden.
- 02
Antragsformular ausfüllen oder Online-Antrag nutzen
Das Gehörlosengeld kann mit dem Antragsformular beantragt werden; beide Landschaftsverbände bieten auch einen Online-Antrag an.
- 03
Nachweis der Gehörlosigkeit beifügen
Beim LVR genügt mindestens einer von drei Nachweisen: HNO-fachärztliche Bescheinigung, Nachweis über den Eintritt vor dem 18. Lebensjahr oder Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl. Beim LWL ist eine HNO-ärztliche Bescheinigung einzureichen.
- 04
Vollmacht oder Kontoerklärung bei Bedarf beilegen
Eine Vollmachtserklärung ist nötig, wenn eine Vertrauensperson vertreten soll; eine Kontoerklärung, wenn die Leistung auf ein anderes Konto gehen soll.
- 05
Leistungsbeginn zum Antragsmonat beachten
Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs; sind die Voraussetzungen erfüllt, wird rückwirkend gewährt. Nach vollständigen Unterlagen folgt die Prüfung und ein Bescheid.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Gehörlosengeld NRW 2026?
Wer hat Anspruch auf Gehörlosengeld?
Wird das Gehörlosengeld auf die Rente angerechnet?
Wofür ist das Gehörlosengeld gedacht?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]LVR-Beratungskompass — Gehörlosengeldberatungskompass.lvr.dePrimärquelleLandschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
- [02]Gehörlosengeld beantragenlwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.dePrimärquelleLandschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.