Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Zentrum Bayern Familie und Soziales |
| Höhe pro Monat | 233 € – 1.552 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Bayerische Blindengeld wird nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gezahlt. Es ist ein Nachteilsausgleich, der die durch die Blindheit entstehenden Mehrkosten pauschal abdeckt — etwa für Vorlesekräfte, Assistenz, Hilfsmittel oder Mobilität.
Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und wird zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt. Bei gleichzeitigem Bezug von Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung wird das Blindengeld jedoch teilweise angerechnet.
Die Höhe ist an die Blindenhilfe nach SGB XII gekoppelt und wird regelmäßig angepasst.
Passt Bayerisches Blindengeld zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis
Gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern
Art der Sehbeeinträchtigung
Blind · Hochgradig sehbehindert · Taubblind
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag beim ZBFS stellen — die zuständige Regionalstelle richtet sich nach dem Wohnort. Antragsformular auf zbfs.bayern.de.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. augenärztliches Gutachten zur Sehschärfe.
- Bearbeitung durch das ZBFS; bei Bewilligung wird das Blindengeld monatlich gezahlt, rückwirkend frühestens ab dem Antragsmonat.
- Pflegeleistungen angeben: Bezug von Pflegegeld/Pflegesachleistung mitteilen, da dieser angerechnet wird.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bayerische Blindengeld 2026?
Wird das Blindengeld auf Einkommen oder Rente angerechnet?
Was passiert bei gleichzeitigem Bezug von Pflegegeld?
Wo stelle ich den Antrag?
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