BundesBonus
Zuschuss · bis 1.618 €/Mt. Land

Bayerisches Blindengeld

Das Bayerische Blindengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung des Freistaats Bayern, die blindheitsbedingte Mehraufwendungen ausgleicht. Es beträgt 85 % der Blindenhilfe nach dem SGB XII, das sind für die Zeit ab dem 1. Juli 2026 monatlich 809 € für blinde Menschen. Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten 242,70 €, taubblinde Menschen 1.618 € und taubsehbehinderte Menschen 485,40 €. Voraussetzung ist das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis und ein gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern.

Monatliche Zahlung
1.618 €
pro Monat
Zuständig
Zentrum Bayern Familie und Soziales
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Zentrum Bayern Familie und Soziales
Höhe pro Monat 243 € – 1.618 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Bayerische Blindengeld wird nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gezahlt. Es ist ein Nachteilsausgleich, der die durch die Blindheit entstehenden Mehrkosten pauschal abdeckt — etwa für Vorlesekräfte, Assistenz, Hilfsmittel oder Mobilität.

Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und wird zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt. Bei gleichzeitigem Bezug von Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung wird das Blindengeld jedoch teilweise angerechnet.

Die Höhe ist an die Blindenhilfe nach SGB XII gekoppelt und wird regelmäßig angepasst.

Schnell-Check

Passt Bayerisches Blindengeld zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis

Gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern

Art der Sehbeeinträchtigung

Blind · Hochgradig sehbehindert · Taubblind

Was bekommst du konkret?

Monatliche Sätze für die Zeit ab 1. Juli 2026:

  • Blinde Menschen: 809 €
  • Hochgradig sehbehinderte Menschen: 242,70 € (30 % des Satzes)
  • Taubblinde Menschen: 1.618 €
  • Taubsehbehinderte Menschen: 485,40 €

Bei Bezug von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen aus der Pflegeversicherung wird das Blindengeld anteilig gekürzt — um 159,62 € bei Pflegegrad 2 und um 197,67 € bei den Pflegegraden 3 bis 5. Bei vollstationärer Heimunterbringung mit Kostenübernahme reduziert sich die Leistung um höchstens 50 %.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim ZBFS stellen — die zuständige Regionalstelle richtet sich nach dem Wohnort. Antragsformular auf zbfs.bayern.de.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. augenärztliches Gutachten zur Sehschärfe.
  3. Bearbeitung durch das ZBFS; bei Bewilligung wird das Blindengeld monatlich gezahlt, rückwirkend frühestens ab dem Antragsmonat.
  4. Pflegeleistungen angeben: Bezug von Pflegegeld/Pflegesachleistung mitteilen, da dieser angerechnet wird.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bayerische Blindengeld 2026?
Für die Zeit ab dem 1. Juli 2026 erhalten blinde Menschen monatlich 809 €. Hochgradig sehbehinderte Menschen bekommen 242,70 €, taubblinde Menschen 1.618 € und taubsehbehinderte Menschen 485,40 €. Die Sätze entsprechen 85 % der Blindenhilfe nach SGB XII und ändern sich mit ihr.
Wird das Blindengeld auf Einkommen oder Rente angerechnet?
Nein. Das Bayerische Blindengeld wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt und zusätzlich zu Rente oder anderen Leistungen ausgezahlt. Eine Bedürftigkeitsprüfung findet nicht statt.
Was passiert bei gleichzeitigem Bezug von Pflegegeld?
Bei Bezug von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen aus der Pflegeversicherung wird das Blindengeld anteilig gekürzt. Den genauen Anrechnungsbetrag ermittelt das ZBFS im Bescheid.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gestellt, zuständig ist die Regionalstelle am Wohnort. Beizufügen sind der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder ein augenärztliches Gutachten.

Mehr zu Bayerisches Blindengeld und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ZBFS — Bayerisches Blindengeld
    zbfs.bayern.dePrimärquelleZentrum Bayern Familie und Soziales
  2. [02]
    Bayerisches Blindengeld — Offizielle Programmseite
    zbfs.bayern.dePrimärquelleZentrum Bayern Familie und Soziales
  3. [03]
    ZBFS — Antrag Bayerisches Blindengeld
    zbfs.bayern.dePrimärquelleZentrum Bayern Familie und Soziales
Teilen
Merken