Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Baden-Württemberg (Kommunalverband für Jugend und Soziales) |
| Höhe pro Monat | 230 € – 435 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Die Landesblindenhilfe wird in Baden-Württemberg auf Grundlage des Landesblindenhilfegesetzes gewährt; die Bearbeitung übernehmen die Stadt- und Landkreise, koordiniert über den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS).
Die Leistung ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Zum 1. April 2026 wurden die Sätze um 25 € angehoben.
Bei Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung (häusliche Pflege ab Pflegegrad 2 oder stationäre Pflege) wird die Landesblindenhilfe reduziert; in Pflege- oder Senioreneinrichtungen wird in der Regel die Hälfte gezahlt.
Passt Landesblindenhilfe Baden-Württemberg zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Blind im Sinne des Gesetzes (Merkzeichen Bl)
Gewöhnlicher Aufenthalt in Baden-Württemberg
Erwachsen oder unter 18 Jahre
Erwachsen (ab 18) · Kind/Jugendlicher (unter 18)
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag beim Stadt- oder Landkreis stellen — zuständig ist die Eingliederungshilfe bzw. das Sozialamt am Wohnort.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder augenärztliches Gutachten zur Blindheit.
- Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden.
- Auszahlung monatlich nach Bewilligung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Landesblindenhilfe in Baden-Württemberg 2026?
Wird die Landesblindenhilfe bei Pflegebezug gekürzt?
Muss ich mein Einkommen offenlegen?
Wo stelle ich den Antrag?
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