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Zuschuss · bis 435 €/Mt. Land

Landesblindenhilfe Baden-Württemberg

Die Landesblindenhilfe ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung des Landes Baden-Württemberg zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen. Seit dem 1. April 2026 beträgt sie monatlich 435 € für erwachsene blinde Menschen und 230 € für blinde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Voraussetzung ist die Blindheit im Sinne des Gesetzes und ein gewöhnlicher Aufenthalt in Baden-Württemberg. Bei Bezug von Pflegeleistungen oder stationärer Unterbringung wird die Leistung gekürzt.

Monatliche Zahlung
435 €
pro Monat
Zuständig
Land Baden-Württemberg (Kommunalverband für Jugend und Soziales)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Baden-Württemberg (Kommunalverband für Jugend und Soziales)
Höhe pro Monat 230 € – 435 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Die Landesblindenhilfe wird in Baden-Württemberg auf Grundlage des Landesblindenhilfegesetzes gewährt; die Bearbeitung übernehmen die Stadt- und Landkreise, koordiniert über den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS).

Die Leistung ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Zum 1. April 2026 wurden die Sätze um 25 € angehoben.

Bei Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung (häusliche Pflege ab Pflegegrad 2 oder stationäre Pflege) wird die Landesblindenhilfe reduziert; in Pflege- oder Senioreneinrichtungen wird in der Regel die Hälfte gezahlt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Blind im Sinne des Gesetzes (Merkzeichen Bl)

Gewöhnlicher Aufenthalt in Baden-Württemberg

Erwachsen oder unter 18 Jahre

Erwachsen (ab 18) · Kind/Jugendlicher (unter 18)

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim Stadt- oder Landkreis stellen — zuständig ist die Eingliederungshilfe bzw. das Sozialamt am Wohnort.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder augenärztliches Gutachten zur Blindheit.
  3. Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden.
  4. Auszahlung monatlich nach Bewilligung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Landesblindenhilfe in Baden-Württemberg 2026?
Seit dem 1. April 2026 erhalten erwachsene blinde Menschen 435 € monatlich, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 230 €. Die Sätze wurden zum 1. April 2026 um 25 € angehoben.
Wird die Landesblindenhilfe bei Pflegebezug gekürzt?
Ja. Bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 2 oder bei stationärer Pflege wird die Leistung reduziert. In Pflege- oder Senioreneinrichtungen wird in der Regel die Hälfte des Satzes gezahlt.
Muss ich mein Einkommen offenlegen?
Nein. Die Landesblindenhilfe ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Eine Bedürftigkeitsprüfung findet nicht statt.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird beim Stadt- oder Landkreis am Wohnort gestellt (Sozialamt bzw. Eingliederungshilfe). Erforderlich ist der Nachweis der Blindheit über den Schwerbehindertenausweis oder ein augenärztliches Gutachten.

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