Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe |
| Höhe pro Monat | 77 € – 913 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Blinden- und Gehörlosengeld wird in Nordrhein-Westfalen nach dem GHBG von den beiden Landschaftsverbänden gezahlt — dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rheinland und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Westfalen. Es ist ein Nachteilsausgleich für die behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Anders als in den meisten Ländern unterscheidet NRW die Höhe nach dem Alter: Erwachsene unter 60 Jahren erhalten den vollen Satz, ab 60 Jahren einen reduzierten Betrag.
Gehörlose Menschen erhalten Gehörlosengeld; dieses kann zusätzlich zum Blindengeld gezahlt werden, wenn beide Merkzeichen vorliegen.
Passt Blinden- und Gehörlosengeld NRW zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind) oder Gl (gehörlos)
Bl (blind) · Hochgradig sehbehindert · Gl (gehörlos)
Gewöhnlicher Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen
Alter (bestimmt die Höhe)
0 € – 100 €
Wie stellst du den Antrag?
- Zuständigen Landschaftsverband bestimmen: LVR (Rheinland) oder LWL (Westfalen-Lippe), je nach Wohnort.
- Antrag stellen — online über den LVR-Beratungskompass bzw. das LWL-Serviceportal oder schriftlich.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. Gl oder augenärztliches Gutachten.
- Auszahlung monatlich nach Bewilligung, frühestens ab Antragsmonat.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Blindengeld in NRW 2026?
Warum ist das Blindengeld ab 60 Jahren niedriger?
Kann ich Blindengeld und Gehörlosengeld gleichzeitig bekommen?
Wer ist für meinen Antrag zuständig?
Mehr zu Blinden- und Gehörlosengeld NRW und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.