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Zuschuss · bis 913 €/Mt. Land

Blinden- und Gehörlosengeld NRW

Das Blinden- und Gehörlosengeld in Nordrhein-Westfalen ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten 913,19 € monatlich, ab 60 Jahren 473,00 €, Kinder und Jugendliche 457,38 €. Hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen bekommen 77,00 €. Voraussetzung ist das jeweilige Merkzeichen und ein gewöhnlicher Aufenthalt in NRW; zuständig sind die Landschaftsverbände LVR und LWL.

Monatliche Zahlung
913 €
pro Monat
Zuständig
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Höhe pro Monat 77 € – 913 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Blinden- und Gehörlosengeld wird in Nordrhein-Westfalen nach dem GHBG von den beiden Landschaftsverbänden gezahlt — dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rheinland und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Westfalen. Es ist ein Nachteilsausgleich für die behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Anders als in den meisten Ländern unterscheidet NRW die Höhe nach dem Alter: Erwachsene unter 60 Jahren erhalten den vollen Satz, ab 60 Jahren einen reduzierten Betrag.

Gehörlose Menschen erhalten Gehörlosengeld; dieses kann zusätzlich zum Blindengeld gezahlt werden, wenn beide Merkzeichen vorliegen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind) oder Gl (gehörlos)

Bl (blind) · Hochgradig sehbehindert · Gl (gehörlos)

Gewöhnlicher Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen

Alter (bestimmt die Höhe)

0 € – 100 €

Wie stellst du den Antrag?

  1. Zuständigen Landschaftsverband bestimmen: LVR (Rheinland) oder LWL (Westfalen-Lippe), je nach Wohnort.
  2. Antrag stellen — online über den LVR-Beratungskompass bzw. das LWL-Serviceportal oder schriftlich.
  3. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl bzw. Gl oder augenärztliches Gutachten.
  4. Auszahlung monatlich nach Bewilligung, frühestens ab Antragsmonat.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Blindengeld in NRW 2026?
Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten 913,19 € monatlich, ab 60 Jahren 473,00 €. Blinde Kinder und Jugendliche bekommen 457,38 €, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen jeweils 77,00 €.
Warum ist das Blindengeld ab 60 Jahren niedriger?
Das GHBG NRW staffelt die Höhe nach Alter: Der volle Satz von 913,19 € gilt für Erwachsene unter 60 Jahren, ab dem 60. Lebensjahr wird der reduzierte Satz von 473,00 € gezahlt. Maßgeblich ist das Lebensalter.
Kann ich Blindengeld und Gehörlosengeld gleichzeitig bekommen?
Ja. Liegen sowohl das Merkzeichen Bl als auch Gl vor, kann das Gehörlosengeld zusätzlich zum Blindengeld gezahlt werden. Beide Leistungen werden vom Landschaftsverband geprüft.
Wer ist für meinen Antrag zuständig?
Im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig, in Westfalen der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Maßgeblich ist dein Wohnort in NRW.

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