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Nachteilsausgleich · Sehbehinderung

Blindengeld nach Bundesland — 2026 im Vergleich

Blindengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung, die blindheitsbedingte Mehrkosten ausgleicht. Jedes Bundesland zahlt eigene Sätze — 2026 zwischen rund 350 € (Schleswig-Holstein) und 913 € monatlich (Nordrhein-Westfalen für Erwachsene unter 60). Anspruch hat, wer das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis besitzt und im jeweiligen Land wohnt; die Leistung wird zusätzlich zu Rente und Pflegeleistungen gezahlt.

Höchster Satz (Erwachsene)
913 € · NRW
Niedrigster Satz
350 € · Schleswig-Holstein
Einkommensprüfung
keine
Länder mit Blindengeld
alle 16

Wie hoch ist das Blindengeld in den einzelnen Bundesländern?

Die Höhe des Blindengeldes ist **Ländersache** und unterscheidet sich erheblich. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Sätze für erwachsene blinde Menschen außerhalb stationärer Einrichtungen, ohne Anrechnung von Pflegeleistungen. In mehreren Ländern gelten abweichende Sätze für Kinder, taubblinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen — die Details stehen auf den verlinkten Länderseiten.

BundeslandBlindengeld (Erwachsene)Besonderheit
Nordrhein-Westfalen913,19 € (unter 60) / 473 €altersabhängig (GHBG)
Hessen785,34 €Landeswohlfahrtsverband
Bayern776,00 €85 % der Blindenhilfe
Berlin730,55 €Landespflegegeldgesetz
Hamburg695,50 €einkommensunabhängig
Bremen536,96 €Pflegegeld voll angerechnet
Thüringen472,00 €Sinnesbehindertengeld
Sachsen-Anhalt460,44 €jährliche Anpassung
Saarland460,00 €Teilhabegeld
Niedersachsen450,00 €außerhalb Einrichtung
Baden-Württemberg435,00 €Landesblindenhilfe
Mecklenburg-Vorpommern430,00 €+ Sehbehindertengeld
Brandenburg425,00 €Teilhabegeld
Rheinland-Pfalz410,00 €Landesblindengeldgesetz
Sachsen380,00 €+ Sehbehindertengeld 100 €
Schleswig-Holstein350,00 €seit 1. April 2026
Blindengeld pro Monat für erwachsene blinde Menschen (2026)

Wer hat Anspruch auf Blindengeld?

Anspruch auf Blindengeld hat, wer **blind im Sinne des Gesetzes** ist — in der Regel nachgewiesen durch das **Merkzeichen Bl** im Schwerbehindertenausweis. Maßgeblich ist außerdem der gewöhnliche Aufenthalt im jeweiligen Bundesland. Eine Einkommens- oder Vermögensprüfung findet nicht statt; das Blindengeld ist ein reiner Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Rente, Erwerbseinkommen oder Ersparnissen gezahlt. Mehrere Länder zahlen zusätzlich ein niedrigeres Sehbehindertengeld für hochgradig sehbehinderte Menschen sowie erhöhte Sätze für taubblinde Menschen.

Wird das Blindengeld auf Rente oder Pflegegeld angerechnet?

Auf die **Rente und auf Erwerbseinkommen** wird das Blindengeld nicht angerechnet — es kommt zusätzlich obendrauf. Anders sieht es bei **Pflegeleistungen** aus: Bei Bezug von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen aus der Pflegeversicherung wird das Blindengeld in den meisten Ländern ab Pflegegrad 2 teilweise gekürzt, höchstens um die Hälfte. Eine Sonderrolle spielt Bremen, wo Pflegeleistungen vollständig angerechnet werden. In stationären Einrichtungen reduziert sich das Blindengeld ebenfalls, meist auf die Hälfte.

Was ist der Unterschied zwischen Blindengeld und Blindenhilfe?

Das **Blindengeld** ist eine Landesleistung und wird einkommensunabhängig gezahlt. Die **Blindenhilfe** nach dem SGB XII ist dagegen eine bundesrechtliche Sozialleistung, die bedürftigkeitsabhängig ist — sie greift, wenn Einkommen und Vermögen unter bestimmten Grenzen liegen, und kann für Erwachsene höher ausfallen (bis 913,21 € monatlich, Stand 2026). Wer Anspruch auf beide Leistungen hat, bekommt sie nicht doppelt: Das Landesblindengeld wird auf die Blindenhilfe angerechnet, sodass insgesamt der höhere Betrag ausgezahlt wird.

Wie beantrage ich das Blindengeld?

Der Antrag wird je nach Bundesland bei unterschiedlichen Stellen gestellt — beim Landesamt, beim Landeswohlfahrts- bzw. Sozialverband oder bei der Kreis- bzw. Stadtverwaltung. Der Ablauf ist überall ähnlich:

  1. Zuständige Stelle ermitteln — meist das Sozialamt des Wohnorts, in einigen Ländern ein Landesamt oder Landschaftsverband.
  2. Antragsformular ausfüllen — online oder schriftlich, erhältlich auf der jeweiligen Landesseite.
  3. Nachweise beilegen — Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder ein augenärztliches Gutachten zur Sehschärfe.
  4. Pflegeleistungen angeben — Bezug von Pflegegeld bzw. Pflegegrad mitteilen, da dieser angerechnet wird.
  5. Bescheid abwarten — nach Bewilligung wird das Blindengeld monatlich gezahlt, frühestens ab dem Antragsmonat.

Häufige Fragen

In welchem Bundesland ist das Blindengeld am höchsten?
Den höchsten Satz zahlt Nordrhein-Westfalen mit 913,19 € monatlich für blinde Erwachsene unter 60 Jahren. Es folgen Hessen mit 785,34 € und Bayern mit 776 €. Am niedrigsten ist Schleswig-Holstein mit 350 €.
Bekomme ich Blindengeld zusätzlich zur Rente?
Ja. Das Blindengeld ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen, Rente und Vermögen gezahlt — zusätzlich zu allen anderen Leistungen. Eine Bedürftigkeitsprüfung findet nicht statt.
Was passiert mit dem Blindengeld, wenn ich Pflegegeld beziehe?
Bei Bezug von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2 wird das Blindengeld in den meisten Ländern teilweise gekürzt, höchstens um die Hälfte. Die Pflegeleistung selbst bleibt vollständig erhalten. In Bremen erfolgt eine vollständige Anrechnung.
Brauche ich das Merkzeichen Bl für das Blindengeld?
In der Regel ja. Das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis ist der übliche Nachweis der Blindheit. Alternativ akzeptieren die Stellen ein augenärztliches Gutachten, das die gesetzliche Blindheit bestätigt.
Gibt es auch Geld für hochgradig sehbehinderte Menschen?
Mehrere Länder zahlen ein niedrigeres Sehbehindertengeld für hochgradig sehbehinderte Menschen — etwa Sachsen 100 €, Mecklenburg-Vorpommern 107,50 € oder Bayern 232,80 € monatlich. Die genauen Sätze stehen auf den Länderseiten.
Wechselt das Blindengeld, wenn ich umziehe?
Ja. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt. Wer in ein anderes Bundesland zieht, erhält künftig das dort geltende Blindengeld — das kann je nach Land deutlich höher oder niedriger ausfallen. Ein neuer Antrag beim neuen Wohnort ist erforderlich.
Bekommen taubblinde Menschen mehr Blindengeld?
Ja. Taubblinde Menschen erhalten in fast allen Ländern erhöhte Sätze — zum Teil über 1.000 € monatlich (z. B. Bayern 1.552 €, Berlin und Rheinland-Pfalz je 1.189 €). Voraussetzung ist das Merkzeichen TBl.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Blindengeld-Übersicht und Deutschlandkarte
    dbsv.orgFachartikelDeutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
  2. [02]
    Bayerisches Blindengeld — Leistungen und Voraussetzungen
    zbfs.bayern.dePrimärquelleZentrum Bayern Familie und Soziales
  3. [03]
    Blinden- und Gehörlosengeld NRW (GHBG)
    lvr.dePrimärquelleLandschaftsverband Rheinland (LVR)
  4. [04]
    Hessisches Landesblindengeld
    lwv-hessen.dePrimärquelleLandeswohlfahrtsverband Hessen
  5. [05]
    Hamburger Blindengeld und Blindenhilfe
    hamburg.dePrimärquelleSozialbehörde Hamburg

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