Blindengeld nach Bundesland — 2026 im Vergleich
Blindengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung, die blindheitsbedingte Mehrkosten ausgleicht. Jedes Bundesland zahlt eigene Sätze — 2026 zwischen 350 € (Schleswig-Holstein) und 951,92 € monatlich (Nordrhein-Westfalen für Erwachsene unter 60). Anspruch hat, wer das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis besitzt und im jeweiligen Land wohnt; die Leistung wird zusätzlich zu Rente und Pflegeleistungen gezahlt.
Wie hoch ist das Blindengeld in den einzelnen Bundesländern?
Die Höhe des Blindengeldes ist **Ländersache** und unterscheidet sich erheblich. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Sätze für erwachsene blinde Menschen außerhalb stationärer Einrichtungen, ohne Anrechnung von Pflegeleistungen. In mehreren Ländern gelten abweichende Sätze für Kinder, taubblinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen — die Details stehen auf den verlinkten Länderseiten. **Hamburg steht in der letzten Zeile, weil das Land keinen aktuellen Betrag veröffentlicht — nicht, weil es am wenigsten zahlt.**
| Bundesland | Blindengeld (Erwachsene) | Besonderheit |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 951,92 € (unter 60) / 473 € | altersabhängig (GHBG) |
| Hessen | 818,65 € | 86 % der Blindenhilfe |
| Bayern | 809,00 € | 85 % der Blindenhilfe |
| Berlin | 761,54 € | 80 % der Blindenhilfe |
| Bremen | 559,73 € | Pflegegeld voll angerechnet |
| Sachsen-Anhalt | 479,96 € | jährlich zum 1. Juli angepasst |
| Thüringen | 472,00 € | Sinnesbehindertengeld |
| Saarland | 460,00 € | Teilhabegeld, fester Betrag |
| Niedersachsen | 450,00 € | außerhalb Einrichtung |
| Brandenburg | 443,03 € | Landesteilhabegeld, seit 2026 dynamisch |
| Mecklenburg-Vorpommern | 430,00 € | + Sehbehindertengeld |
| Baden-Württemberg | 410,00 € | Landesblindenhilfe, fester Betrag |
| Rheinland-Pfalz | 410,00 € | Landesblindengeldgesetz |
| Sachsen | 380,00 € | + Sehbehindertengeld 100 € |
| Schleswig-Holstein | 350,00 € | seit 1. April 2026 |
| Hamburg | kein amtlicher Aktualbetrag | Ausgangswert 453 €, seither dynamisiert |
Warum sind mehrere Sätze zum 1. Juli 2026 gestiegen?
Weil ein Teil der Länder das Blindengeld **an den Rentenwert koppelt**. Steigt der Rentenwert, steigt der Landessatz um denselben Prozentsatz — 2026 waren das 4,24 %. So funktioniert es in **Bayern** (85 % der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII), **Hessen** (86 %), **Berlin** (80 %), **Nordrhein-Westfalen**, **Bremen**, **Hamburg**, **Sachsen-Anhalt** und seit 2026 auch in **Brandenburg**. Die übrigen Länder — Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen — haben **feste Beträge im Gesetz** und ändern sie nur durch eine eigene Gesetzesänderung. Deshalb ist ein Bundesländer-Vergleich unmittelbar nach einer Rentenanpassung besonders fehleranfällig: Wer pauschal hochrechnet, erhöht auch dort, wo sich nichts bewegt hat.
Wo steht der aktuelle Satz, wenn das Land keinen nennt?
Hamburg ist der Sonderfall in dieser Tabelle. § 2 Abs. 1 des Hamburgischen Blindengeldgesetzes nennt **453 € als Ausgangsbetrag** und bestimmt, dass sich die Höhe jeweils zum 1. Juli um den Vomhundertsatz ändert, um den sich der Rentenwert ändert. Einen daraus folgenden **Zahlbetrag veröffentlicht die Stadt nicht laufend** — die Fachanweisung verweist auf die Anlage zur Arbeitshilfe zu § 72 SGB XII, deren letzter Stand vom 1. Juli 2023 datiert. Wir führen für Hamburg deshalb bewusst keine Zahl: Den geltenden Betrag nennt das Grundsicherungs- und Sozialamt des Bezirksamts im Bescheid. Eine falsche Zahl wäre hier schlechter als keine.
Wer hat Anspruch auf Blindengeld?
Anspruch auf Blindengeld hat, wer **blind im Sinne des Gesetzes** ist — in der Regel nachgewiesen durch das **Merkzeichen Bl** im Schwerbehindertenausweis. Maßgeblich ist außerdem der gewöhnliche Aufenthalt im jeweiligen Bundesland. Eine Einkommens- oder Vermögensprüfung findet nicht statt; das Blindengeld ist ein reiner Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Rente, Erwerbseinkommen oder Ersparnissen gezahlt. Mehrere Länder zahlen zusätzlich ein niedrigeres Sehbehindertengeld für hochgradig sehbehinderte Menschen sowie erhöhte Sätze für taubblinde Menschen.
Wird das Blindengeld auf Rente oder Pflegegeld angerechnet?
Auf die **Rente und auf Erwerbseinkommen** wird das Blindengeld nicht angerechnet — es kommt zusätzlich obendrauf. Anders sieht es bei **Pflegeleistungen** aus: Bei Bezug von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen aus der Pflegeversicherung wird das Blindengeld in den meisten Ländern ab Pflegegrad 2 teilweise gekürzt, höchstens um die Hälfte. Eine Sonderrolle spielt Bremen, wo Pflegeleistungen vollständig angerechnet werden. In stationären Einrichtungen reduziert sich das Blindengeld ebenfalls, meist auf die Hälfte.
Was ist der Unterschied zwischen Blindengeld und Blindenhilfe?
Das **Blindengeld** ist eine Landesleistung und wird einkommensunabhängig gezahlt. Die **Blindenhilfe** nach dem SGB XII ist dagegen eine bundesrechtliche Sozialleistung, die bedürftigkeitsabhängig ist — sie greift, wenn Einkommen und Vermögen unter bestimmten Grenzen liegen, und kann für Erwachsene höher ausfallen (seit dem 1. Juli 2026 bis 951,92 € monatlich, für Kinder und Jugendliche 476,78 €). Wer Anspruch auf beide Leistungen hat, bekommt sie nicht doppelt: Das Landesblindengeld wird auf die Blindenhilfe angerechnet, sodass insgesamt der höhere Betrag ausgezahlt wird.
Wie beantrage ich das Blindengeld?
Der Antrag wird je nach Bundesland bei unterschiedlichen Stellen gestellt — beim Landesamt, beim Landeswohlfahrts- bzw. Sozialverband oder bei der Kreis- bzw. Stadtverwaltung. Der Ablauf ist überall ähnlich:
- Zuständige Stelle ermitteln — meist das Sozialamt des Wohnorts, in einigen Ländern ein Landesamt oder Landschaftsverband.
- Antragsformular ausfüllen — online oder schriftlich, erhältlich auf der jeweiligen Landesseite.
- Nachweise beilegen — Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder ein augenärztliches Gutachten zur Sehschärfe.
- Pflegeleistungen angeben — Bezug von Pflegegeld bzw. Pflegegrad mitteilen, da dieser angerechnet wird.
- Bescheid abwarten — nach Bewilligung wird das Blindengeld monatlich gezahlt, frühestens ab dem Antragsmonat.
Häufige Fragen
In welchem Bundesland ist das Blindengeld am höchsten?
Bekomme ich Blindengeld zusätzlich zur Rente?
Was passiert mit dem Blindengeld, wenn ich Pflegegeld beziehe?
Brauche ich das Merkzeichen Bl für das Blindengeld?
Gibt es auch Geld für hochgradig sehbehinderte Menschen?
Wechselt das Blindengeld, wenn ich umziehe?
Bekommen taubblinde Menschen mehr Blindengeld?
Warum ist mein Blindengeld zum 1. Juli 2026 gestiegen — das meines Bekannten aber nicht?
Unsere Quellen
- [01]Blindengeld-Übersicht und Deutschlandkartedbsv.orgFachartikelDeutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
- [02]Bayerisches Blindengeld — Sätze ab 1. Juli 2026zbfs.bayern.dePrimärquelleZentrum Bayern Familie und Soziales
- [03]Blindengeld und Hilfe für hochgradig Sehbehinderte in NRWserviceportal.lwl.orgPrimärquelleLandschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
- [04]Blindengeld und Taubblindengeld in Hessen (Broschüre, Stand Juli 2026)lwv-hessen.dePrimärquelleLandeswohlfahrtsverband Hessen
- [05]Hamburgisches Blindengeldgesetz — § 2 Höhe des Blindengeldeslandesrecht-hamburg.deRechtsgrundlageFreie und Hansestadt Hamburg
- [06]Landesblindenhilfe Baden-Württembergsozialministerium.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleMinisterium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
- [07]Landesteilhabegeld Brandenburg — Sätze ab 1. Juli 2026masgz.brandenburg.dePrimärquelleMinisterium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt Brandenburg
- [08]Blinden- und Gehörlosengeld Sachsen-Anhalt — Sätze ab 1. Juli 2026las.sachsen-anhalt.dePrimärquelleLandesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt
- [09]Landespflegegeld für blinde und schwerstbehinderte Menschenservice.bremen.dePrimärquelleFreie Hansestadt Bremen
- [10]Rundschreiben Soz Nr. 01/2026 — Beträge der Blindenhilfe und des Landespflegegeldes ab 01.07.2026sozialrecht.berlin.dePrimärquelleSenatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
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