Blindengeld nach Bundesland — 2026 im Vergleich
Blindengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung, die blindheitsbedingte Mehrkosten ausgleicht. Jedes Bundesland zahlt eigene Sätze — 2026 zwischen rund 350 € (Schleswig-Holstein) und 913 € monatlich (Nordrhein-Westfalen für Erwachsene unter 60). Anspruch hat, wer das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis besitzt und im jeweiligen Land wohnt; die Leistung wird zusätzlich zu Rente und Pflegeleistungen gezahlt.
Wie hoch ist das Blindengeld in den einzelnen Bundesländern?
Die Höhe des Blindengeldes ist **Ländersache** und unterscheidet sich erheblich. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Sätze für erwachsene blinde Menschen außerhalb stationärer Einrichtungen, ohne Anrechnung von Pflegeleistungen. In mehreren Ländern gelten abweichende Sätze für Kinder, taubblinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen — die Details stehen auf den verlinkten Länderseiten.
| Bundesland | Blindengeld (Erwachsene) | Besonderheit |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 913,19 € (unter 60) / 473 € | altersabhängig (GHBG) |
| Hessen | 785,34 € | Landeswohlfahrtsverband |
| Bayern | 776,00 € | 85 % der Blindenhilfe |
| Berlin | 730,55 € | Landespflegegeldgesetz |
| Hamburg | 695,50 € | einkommensunabhängig |
| Bremen | 536,96 € | Pflegegeld voll angerechnet |
| Thüringen | 472,00 € | Sinnesbehindertengeld |
| Sachsen-Anhalt | 460,44 € | jährliche Anpassung |
| Saarland | 460,00 € | Teilhabegeld |
| Niedersachsen | 450,00 € | außerhalb Einrichtung |
| Baden-Württemberg | 435,00 € | Landesblindenhilfe |
| Mecklenburg-Vorpommern | 430,00 € | + Sehbehindertengeld |
| Brandenburg | 425,00 € | Teilhabegeld |
| Rheinland-Pfalz | 410,00 € | Landesblindengeldgesetz |
| Sachsen | 380,00 € | + Sehbehindertengeld 100 € |
| Schleswig-Holstein | 350,00 € | seit 1. April 2026 |
Wer hat Anspruch auf Blindengeld?
Anspruch auf Blindengeld hat, wer **blind im Sinne des Gesetzes** ist — in der Regel nachgewiesen durch das **Merkzeichen Bl** im Schwerbehindertenausweis. Maßgeblich ist außerdem der gewöhnliche Aufenthalt im jeweiligen Bundesland. Eine Einkommens- oder Vermögensprüfung findet nicht statt; das Blindengeld ist ein reiner Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Rente, Erwerbseinkommen oder Ersparnissen gezahlt. Mehrere Länder zahlen zusätzlich ein niedrigeres Sehbehindertengeld für hochgradig sehbehinderte Menschen sowie erhöhte Sätze für taubblinde Menschen.
Wird das Blindengeld auf Rente oder Pflegegeld angerechnet?
Auf die **Rente und auf Erwerbseinkommen** wird das Blindengeld nicht angerechnet — es kommt zusätzlich obendrauf. Anders sieht es bei **Pflegeleistungen** aus: Bei Bezug von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen aus der Pflegeversicherung wird das Blindengeld in den meisten Ländern ab Pflegegrad 2 teilweise gekürzt, höchstens um die Hälfte. Eine Sonderrolle spielt Bremen, wo Pflegeleistungen vollständig angerechnet werden. In stationären Einrichtungen reduziert sich das Blindengeld ebenfalls, meist auf die Hälfte.
Was ist der Unterschied zwischen Blindengeld und Blindenhilfe?
Das **Blindengeld** ist eine Landesleistung und wird einkommensunabhängig gezahlt. Die **Blindenhilfe** nach dem SGB XII ist dagegen eine bundesrechtliche Sozialleistung, die bedürftigkeitsabhängig ist — sie greift, wenn Einkommen und Vermögen unter bestimmten Grenzen liegen, und kann für Erwachsene höher ausfallen (bis 913,21 € monatlich, Stand 2026). Wer Anspruch auf beide Leistungen hat, bekommt sie nicht doppelt: Das Landesblindengeld wird auf die Blindenhilfe angerechnet, sodass insgesamt der höhere Betrag ausgezahlt wird.
Wie beantrage ich das Blindengeld?
Der Antrag wird je nach Bundesland bei unterschiedlichen Stellen gestellt — beim Landesamt, beim Landeswohlfahrts- bzw. Sozialverband oder bei der Kreis- bzw. Stadtverwaltung. Der Ablauf ist überall ähnlich:
- Zuständige Stelle ermitteln — meist das Sozialamt des Wohnorts, in einigen Ländern ein Landesamt oder Landschaftsverband.
- Antragsformular ausfüllen — online oder schriftlich, erhältlich auf der jeweiligen Landesseite.
- Nachweise beilegen — Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder ein augenärztliches Gutachten zur Sehschärfe.
- Pflegeleistungen angeben — Bezug von Pflegegeld bzw. Pflegegrad mitteilen, da dieser angerechnet wird.
- Bescheid abwarten — nach Bewilligung wird das Blindengeld monatlich gezahlt, frühestens ab dem Antragsmonat.
Häufige Fragen
In welchem Bundesland ist das Blindengeld am höchsten?
Bekomme ich Blindengeld zusätzlich zur Rente?
Was passiert mit dem Blindengeld, wenn ich Pflegegeld beziehe?
Brauche ich das Merkzeichen Bl für das Blindengeld?
Gibt es auch Geld für hochgradig sehbehinderte Menschen?
Wechselt das Blindengeld, wenn ich umziehe?
Bekommen taubblinde Menschen mehr Blindengeld?
Unsere Quellen
- [01]Blindengeld-Übersicht und Deutschlandkartedbsv.orgFachartikelDeutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
- [02]Bayerisches Blindengeld — Leistungen und Voraussetzungenzbfs.bayern.dePrimärquelleZentrum Bayern Familie und Soziales
- [03]Blinden- und Gehörlosengeld NRW (GHBG)lvr.dePrimärquelleLandschaftsverband Rheinland (LVR)
- [04]Hessisches Landesblindengeldlwv-hessen.dePrimärquelleLandeswohlfahrtsverband Hessen
- [05]Hamburger Blindengeld und Blindenhilfehamburg.dePrimärquelleSozialbehörde Hamburg
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