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Hamburger Blindengeld

Das Hamburger Blindengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Blindengeldgesetz (HmbBlinGG). Es gleicht die durch die Blindheit entstehenden Mehraufwendungen aus. § 2 Abs. 1 HmbBlinGG nennt einen Ausgangsbetrag von 453 € monatlich; die Höhe verändert sich seitdem jeweils zum 1. Juli um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Voraussetzung ist das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis und ein Wohnsitz in Hamburg.

Zuständig
Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Hamburger Blindengeld wird nach dem Hamburgischen Blindengeldgesetz (HmbBlinGG) von der Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg gezahlt. Es ist ein Nachteilsausgleich für blindheitsbedingte Mehrkosten.

Die Leistung wird unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen gewährt. Der Betrag steht nicht fest im Gesetz: § 2 Abs. 1 HmbBlinGG nennt 453 € als Ausgangswert und koppelt die Höhe an die Rentenentwicklung — sie verändert sich jeweils zum 1. Juli um denselben Vomhundertsatz wie der aktuelle Rentenwert. Den daraus folgenden aktuellen Zahlbetrag veröffentlicht Hamburg nicht laufend; die Fachanweisung verweist dafür auf die Anlage zur Arbeitshilfe zu § 72 SGB XII, deren letzter Stand vom 1. Juli 2023 datiert. Den für dich geltenden Betrag nennt dir das Grundsicherungs- und Sozialamt deines Bezirksamts.

Vom Hamburger Blindengeld zu unterscheiden ist die einkommensabhängige Blindenhilfe nach SGB XII, die für Erwachsene höher liegt — beide Leistungen werden gegeneinander verrechnet, sodass insgesamt nicht doppelt gezahlt wird.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis

Wohnsitz in Hamburg

Was bekommst du konkret?

Wie die Höhe zustande kommt:

  • Ausgangsbetrag nach § 2 Abs. 1 HmbBlinGG: 453 € monatlich
  • Anpassung jeweils zum 1. Juli um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert — das Blindengeld liegt dadurch heute deutlich darüber
  • Der Satz gilt unabhängig vom Lebensalter

Bei Aufenthalt in einer Einrichtung mit öffentlich getragenen Kosten und bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege verringert sich das Blindengeld — nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 HmbBlinGG zusammen um höchstens 50 % des vollen Betrages. Die höhere, einkommensabhängige Blindenhilfe nach SGB XII wird angerechnet.

Den aktuell für dich geltenden Zahlbetrag nennt dir das Grundsicherungs- und Sozialamt deines Bezirksamts — Hamburg veröffentlicht ihn nicht laufend.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim Grundsicherungs- und Sozialamt des zuständigen Bezirksamts stellen.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl.
  3. Aktuellen Satz erfragen — dort wird auch der derzeit gültige Zahlbetrag genannt.
  4. Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden.
  5. Auszahlung monatlich nach Bewilligung, frühestens ab Antragsmonat.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Hamburger Blindengeld 2026?
Hamburg nennt keinen festen Betrag: § 2 Abs. 1 HmbBlinGG gibt 453 € als Ausgangswert vor und koppelt die Höhe an den Rentenwert — sie steigt jeweils zum 1. Juli um denselben Vomhundertsatz. Den aktuell geltenden Zahlbetrag erfährst du beim Grundsicherungs- und Sozialamt deines Bezirksamts. Wir führen hier bewusst keinen Betrag, weil Hamburg ihn nicht laufend veröffentlicht.
Was ist der Unterschied zwischen Blindengeld und Blindenhilfe?
Das Hamburger Blindengeld nach HmbBlinGG ist einkommensunabhängig und altersunabhängig. Die Blindenhilfe nach SGB XII ist einkommensabhängig und für Erwachsene höher; beide Leistungen werden gegeneinander verrechnet, sodass nicht doppelt gezahlt wird.
Wird das Blindengeld in einer Einrichtung gekürzt?
Ja. Werden die Kosten des Aufenthalts aus öffentlichen Mitteln oder von einer privaten Pflegeversicherung getragen, verringert sich das Blindengeld — nach § 2 Abs. 2 HmbBlinGG um höchstens 50 % des vollen Betrages. Auch Leistungen der häuslichen Pflege führen zu einer Anrechnung, insgesamt ebenfalls gedeckelt auf 50 %.
Wo beantrage ich das Hamburger Blindengeld?
Der Antrag wird beim Grundsicherungs- und Sozialamt des zuständigen Bezirksamts gestellt. Erforderlich ist der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sozialbehörde Hamburg — Blindengeld und Blindenhilfe
    hamburg.dePrimärquelleSozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
  2. [02]
    hamburg.de — Blindengeld beantragen
    hamburg.dePrimärquelleSozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
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