Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg |
| Höhe pro Monat | 348 € – 696 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Hamburger Blindengeld wird nach dem Hamburgischen Blindengeldgesetz (HmbBlinGG) von der Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg gezahlt. Es ist ein Nachteilsausgleich für blindheitsbedingte Mehrkosten.
Die Leistung wird unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen gewährt. Zum 1. Juli 2025 wurde der Satz auf 695,50 € monatlich angehoben.
Vom Hamburger Blindengeld zu unterscheiden ist die einkommensabhängige Blindenhilfe nach SGB XII, die für Erwachsene höher liegt — beide Leistungen werden gegeneinander verrechnet, sodass insgesamt nicht doppelt gezahlt wird.
Passt Hamburger Blindengeld zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis
Wohnsitz in Hamburg
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag beim Grundsicherungs- und Sozialamt des zuständigen Bezirksamts stellen.
- Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl.
- Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden.
- Auszahlung monatlich nach Bewilligung, frühestens ab Antragsmonat.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Hamburger Blindengeld 2026?
Was ist der Unterschied zwischen Blindengeld und Blindenhilfe?
Wird das Blindengeld in einer Einrichtung gekürzt?
Wo beantrage ich das Hamburger Blindengeld?
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