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Zuschuss · bis 696 €/Mt. Land

Hamburger Blindengeld

Das Hamburger Blindengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Blindengeldgesetz (HmbBlinGG). Es beträgt seit dem 1. Juli 2025 monatlich 695,50 € und gleicht die durch die Blindheit entstehenden Mehraufwendungen aus. Voraussetzung ist das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis und ein Wohnsitz in Hamburg. Bei Bezug von Pflegeleistungen oder in Einrichtungen wird die Leistung reduziert, mindestens jedoch auf 347,75 € (die Hälfte).

Monatliche Zahlung
696 €
pro Monat
Zuständig
Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Höhe pro Monat 348 € – 696 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Hamburger Blindengeld wird nach dem Hamburgischen Blindengeldgesetz (HmbBlinGG) von der Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg gezahlt. Es ist ein Nachteilsausgleich für blindheitsbedingte Mehrkosten.

Die Leistung wird unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen gewährt. Zum 1. Juli 2025 wurde der Satz auf 695,50 € monatlich angehoben.

Vom Hamburger Blindengeld zu unterscheiden ist die einkommensabhängige Blindenhilfe nach SGB XII, die für Erwachsene höher liegt — beide Leistungen werden gegeneinander verrechnet, sodass insgesamt nicht doppelt gezahlt wird.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis

Wohnsitz in Hamburg

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag beim Grundsicherungs- und Sozialamt des zuständigen Bezirksamts stellen.
  2. Nachweise beilegen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl.
  3. Pflegeleistungen angeben, da diese angerechnet werden.
  4. Auszahlung monatlich nach Bewilligung, frühestens ab Antragsmonat.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Hamburger Blindengeld 2026?
Das Hamburger Blindengeld beträgt seit dem 1. Juli 2025 monatlich 695,50 € für blinde Menschen. Es wird unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen gezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Blindengeld und Blindenhilfe?
Das Hamburger Blindengeld nach HmbBlinGG ist einkommensunabhängig (695,50 €). Die Blindenhilfe nach SGB XII ist einkommensabhängig und für Erwachsene höher; beide Leistungen werden gegeneinander verrechnet, sodass nicht doppelt gezahlt wird.
Wird das Blindengeld in einer Einrichtung gekürzt?
In stationären Einrichtungen wird das Blindengeld reduziert, mindestens jedoch auf die Hälfte (347,75 €). Auch der Bezug von Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 kann zu einer Anrechnung führen.
Wo beantrage ich das Hamburger Blindengeld?
Der Antrag wird beim Grundsicherungs- und Sozialamt des zuständigen Bezirksamts gestellt. Erforderlich ist der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl.

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