Förderungen für Familie
Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Kita-Zuschüsse — alle finanziellen Hilfen für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Vom Bund, den Ländern und den Kommunen.
33 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
33 Förderungen im Bereich Familie
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Eigenwohnraum
Befristet zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo für Haushalte mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen in Bayern beim Bau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Wer Kinder hat, erhält zusätzlich einen Kinderzuschuss von 5.000 EUR je Kind.
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung ihres im Haushalt lebenden Kindes, wenn der überwiegend für die Betreuung verantwortliche Elternteil aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt. Ziel ist der Erhalt des familiären Lebensraums für das Kind, damit es nicht außerhalb der Familie untergebracht werden muss. Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.
Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien Angebote in Schule und Freizeit nutzen. Dazu zählen Schulausflüge und Klassenfahrten, ein Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf (195 Euro pro Jahr), Schülerbeförderung, Lernförderung, das gemeinschaftliche Mittagessen sowie 15 Euro monatlich für Vereine, Musikschule oder Freizeit.
Förderung der Familienerholung (Rheinland-Pfalz)
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Familien mit niedrigem Einkommen und Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz Zuschüsse für gemeinsamen Familienurlaub. Gefördert werden Aufenthalte in Familienferienstätten, familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen. Je Kind und Tag werden bis zu 25 Euro gewährt.
NRW.BANK.Wohneigentum — Förderdarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum (NRW)
Zinsgünstiges Förderdarlehen der NRW.BANK für Privatpersonen, die in NRW selbstgenutztes Wohneigentum bauen, erwerben oder anschlussfinanzieren — bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten (bei Anschlussfinanzierungen 100 % des Restkapitals), Laufzeiten bis 35 Jahre.
NRW.BANK Eigentumsförderung — Neubau oder Kauf
Zinsgünstige Annuitätendarlehen der NRW.BANK für Neubau, Erwerb oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten (Bayern)
Der Freistaat Bayern bezuschusst Familienurlaube in anerkannten Familienferienstätten sowie Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende. Familien mit niedrigem Einkommen und Hauptwohnsitz in Bayern erhalten einen Tageszuschuss je Teilnehmer für einen Erholungsaufenthalt pro Jahr.
Zuschuss zur Eltern- und Familienbildung am Wochenende (Bayern)
Der Freistaat Bayern bezuschusst die Teilnahme an Wochenendangeboten der Eltern- und Familienbildung (Freitag bis Sonntag). Antragsberechtigt sind Privatpersonen – Mütter, Väter, Alleinerziehende, werdende Eltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen Großeltern. Der Zuschuss beträgt je Veranstaltungstag bis zu 27,00 Euro pro Kind und bis zu 30,50 Euro pro Erwachsenem.
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Allein stehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen Kindergeld oder ein Freibetrag zusteht, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen. Er beträgt 4.260 Euro im Kalenderjahr und erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro.
Förderung des Erholungsaufenthalts in Familienferienstätten
Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen können in Bayern einen Zuschuss für einen gemeinsamen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte erhalten. Die Zuwendung beträgt bis zu 19,50 Euro pro Verpflegungstag je Person, für ein behindertes Kind bis zu 25,50 Euro; der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent.
Schülerbeförderung – Erstattung der Schulwegkosten (Bayern)
In Bayern ist die notwendige Schülerbeförderung bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 grundsätzlich kostenfrei. Ab Jahrgangsstufe 11 besteht Anspruch auf Erstattung der Schulwegkosten, soweit sie eine Eigenbeteiligung von 320 Euro je Schüler und Schuljahr – höchstens 490 Euro je Familie – übersteigen.
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
bis zu 344.500 €
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.
bis zu 270.000 €
Hessen-Darlehen Neubau
Das Hessen-Darlehen Neubau ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen des Landes Hessen (WIBank), das einkommensschwächeren Haushalten den Bau oder Ersterwerb eines selbstgenutzten Eigenheims erleichtert. Das Darlehen beträgt je nach Bodenpreiszone bis zu 220.000 € bei 0,60 % Sollzins und 20-jähriger Zinsbindung.
bis zu 220.000 €
Hessen-Darlehen Bestandserwerb
Das Hessen-Darlehen Bestandserwerb der WIBank finanziert den Kauf einer bestehenden selbst genutzten Immobilie in Hessen mit einem zinsgünstigen Darlehen bis 200.000 Euro (max. 50 % der Gesamtkosten) zu 0,60 % Sollzins p.a. bei 20-jähriger Zinsbindung. Einkommensabhängig und ausschließlich über die kommunale Wohnungsbauförderstelle zu beantragen.
bis zu 200.000 €
ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum)
Das ISB-Darlehen Wohneigentum unterstützt Käufer und Bauherren in Rheinland-Pfalz beim Erwerb, Bau, Ausbau oder der Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit einem zinsgünstigen Darlehen bis 190.000 Euro und einem Tilgungszuschuss bis zu 10 Prozent.
bis zu 190.000 €
KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
Förderkredit von 140.000 bis 180.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie. Die Kredithöhe richtet sich nach der Anzahl der Kinder im Haushalt.
bis zu 180.000 €
KfW 124 Wohneigentumsprogramm
Förderkredit der KfW bis zu 100.000 € für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Eigentumswohnung oder eines Eigenheims. Klassiker seit über 25 Jahren, gut kombinierbar mit anderen KfW-Programmen.
bis zu 100.000 €
Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen Schleswig-Holstein
Zinsgünstiges Förderdarlehen der IB.SH für Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen, die in Schleswig-Holstein selbstgenutztes Wohneigentum bauen, kaufen oder erweitern. Bis zu 100.000 Euro Grunddarlehen zu 0,00 Prozent Sollzins mit 20 Jahren Zinsbindung.
bis zu 100.000 €
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag stellt das steuerliche Existenzminimum eines Kindes von der Einkommensteuer frei. Für 2026 beträgt er bis zu 6.828 Euro jährlich je Kind (2025: 6.672 Euro). Hinzu kommt der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von bis zu 2.928 Euro.
bis zu 6.828 €
Familien in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Familien – insbesondere kinderreiche Familien und Alleinerziehende –, die unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, können in Bayern Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten. In der Regel werden bis zu 4.000 Euro bewilligt, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 10.500 Euro und für die Wohnraumbeschaffung bis zu 15.500 Euro.
bis zu 4.000 €
Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung
Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf mindert das zu versteuernde Einkommen von Eltern um bis zu 2.928 Euro je Kind. Das Finanzamt zieht ihn bei der Einkommensteuer nur ab, wenn die Steuerfreistellung nicht bereits durch das Kindergeld erreicht ist.
bis zu 2.928 €
Elterngeld
Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
bis zu 1.800 €
Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg
Das Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg zahlt Familien bei Drillingen oder mehr einen einmaligen Zuschuss von 1.700 € pro Kind — einkommensunabhängig und steuerfrei.
bis zu 1.700 €
Pflegegeld für Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII, Bayern)
Pflegefamilien, die ein Kind in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII aufnehmen, erhalten vom zuständigen Jugendamt monatliches Pflegegeld. Es setzt sich aus dem Sachaufwand und den Kosten der Pflege und Erziehung zusammen und ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt – in Bayern als Orientierungswerte etwa 1.060 bis 1.390 Euro pro Monat.
bis zu 1.390 €
Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung im Saarland
Das Saarland bezuschusst zusammen mit Bundesmitteln den Eigenanteil an Kinderwunschbehandlungen. Gefördert werden künstliche Befruchtungen per IVF und ICSI in den ersten vier Behandlungszyklen; die maximalen Fördersummen belaufen sich je nach Voraussetzung auf 500 bis 1.000 Euro des Eigenanteils.
bis zu 1.000 €
Ehrenpatenschaft bei Mehrlingsgeburten (Bayern)
Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen können Eltern in Bayern die Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bayerischen Ministerpräsidenten beantragen. Neben einer Urkunde erhalten sie eine einmalige finanzielle Zuwendung. Der Antrag kann online gestellt werden.
bis zu 1.000 €
Unterhaltsvorschuss Bayern
Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende in Bayern: 227-394 EUR pro Monat für Kinder bis 17 Jahren, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
bis zu 394 €
Sächsisches Landeserziehungsgeld
Das Sächsische Landeserziehungsgeld unterstützt Eltern im zweiten oder dritten Lebensjahr ihres Kindes mit bis zu 300 € monatlich, wenn kein geförderter Betreuungsplatz genutzt wird.
bis zu 300 €
Kinderzuschlag
Bis zu 297 €/Monat pro Kind für Eltern mit kleinem Einkommen — verhindert dass arbeitende Familien auf Bürgergeld angewiesen sind. Maximal bis zum Erreichen der Höchsteinkommensgrenze.
bis zu 297 €
Kindergeld
Monatliche Geldleistung für Eltern — seit 1. Januar 2026 einheitlich 259 € pro Kind, unabhängig von der Kinderzahl. Anspruch mindestens bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis 25.
bis zu 259 €
Welche Programme im Bereich Familie sind beendet oder pausiert?
Diese Programme nehmen derzeit keine Anträge an. Die Seiten bleiben erreichbar, damit du nachlesen kannst, was galt und wie der aktuelle Stand ist.
Familie: So greifen die Programme ineinander
Gibt es in Baden-Württemberg noch ein Landeserziehungsgeld?
Nein. Das Sozialministerium Baden-Württemberg erklärte am 18. September 2012 die „Streichung des Landeserziehungsgeldes im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013/2014". Ein Anspruch blieb aus Gründen des Vertrauensschutzes nur für Kinder, die vor dem 1. Oktober 2012 geboren wurden — das ist die Besitzstandsregelung, nach der bis heute gesucht wird. Die zugehörige Verwaltungsvorschrift trat „mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft"; neue Anträge sind seither nicht möglich, und einen Rechtsanspruch gab es nach ihrem Wortlaut ohnehin nie.
Ein reguläres Landeserziehungsgeld für Neugeborene gibt es heute in Sachsen: Wie hoch ist das Sächsische Landeserziehungsgeld und wer bekommt es? Für Familien in Baden-Württemberg bleiben die Leistungen des Bundes — Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag —, die auf dieser Seite unter den jeweiligen Programmen stehen.
Kindergeld oder Familienkredit — warum folgen sie so verschiedenen Regeln?
Auf dieser Seite stehen zwei Arten von Programmen nebeneinander, die kaum etwas gemeinsam haben außer der Zielgruppe. Das Kindergeld läuft Monat für Monat: Es wird ab dem Monat gezahlt, in dem die Voraussetzungen vorliegen, bis zu dem Monat, in dem sie wegfallen, und beantragt wird es bei der Familienkasse. Steuerrechtlich ist es eine Steuervergütung — das Existenzminimum deines Kindes wird entweder über das Kindergeld oder über den Kinderfreibetrag freigestellt; zieht das Finanzamt die Freibeträge ab, rechnet es das Kindergeld gegen. Wer den Antrag spät stellt, bekommt nur begrenzt rückwirkend ausgezahlt; der Anspruch selbst bleibt davon unberührt.
Die Familienkredite der KfW für den klimafreundlichen Neubau und für den Kauf eines sanierungsbedürftigen Bestandshauses kennen dagegen nur einen Stichtag. Wie hoch die Förderung ausfällt und für wie viele Kinder sie gilt, entscheidet deine Lage am Tag der Antragstellung — ein Kind, das danach zur Welt kommt, zählt nicht mehr. Beantragt wird beim Finanzierungspartner vor dem Kaufvertrag oder mit aufschiebender Bedingung darin, und das Einkommen belegst du mit den Steuerbescheiden des vorletzten und vorvorletzten Jahres, nicht mit dem aktuellen Gehalt.
Zwei Ausschlüsse unterscheiden diese Kredite vom allgemeinen Wohneigentumsprogramm der KfW , das allen Privatpersonen offensteht und bei jedem neuen selbst genutzten Objekt erneut genutzt werden kann: Wer schon ein Wohngebäude oder einen Anteil daran in Deutschland besitzt, bleibt außen vor, ebenso wer früher Baukindergeld erhalten hat. Mit dem Kindergeld hat das Baukindergeld trotz des Namens nichts zu tun: Es war ein Zuschuss der KfW, den du heute nicht mehr beantragen kannst.
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NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege
Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.
EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen
Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.
Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.
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