Förderungen für Familie
Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Kita-Zuschüsse — alle finanziellen Hilfen für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Vom Bund, den Ländern und den Kommunen.
30 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
30 Förderungen im Bereich Familie
Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien Angebote in Schule und Freizeit nutzen. Dazu zählen Schulausflüge und Klassenfahrten, ein Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf (195 Euro pro Jahr), Schülerbeförderung, Lernförderung, das gemeinschaftliche Mittagessen sowie 15 Euro monatlich für Vereine, Musikschule oder Freizeit.
NRW.BANK.Wohneigentum — Förderdarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum (NRW)
Zinsgünstiges Förderdarlehen der NRW.BANK für Privatpersonen, die in NRW selbstgenutztes Wohneigentum bauen, erwerben oder anschlussfinanzieren — bis zu 50 % Finanzierungsanteil, Laufzeiten bis 35 Jahre.
Ehrenpatenschaft bei Mehrlingsgeburten (Bayern)
Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen können Eltern in Bayern die Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bayerischen Ministerpräsidenten beantragen. Neben einer Urkunde erhalten sie eine einmalige finanzielle Zuwendung. Der Antrag kann online gestellt werden.
Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Eigenwohnraum
Befristet zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo für Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen in Bayern beim Bau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Zusätzlich Kinderzuschuss von 5.000 EUR je Kind.
Förderung des Erholungsaufenthalts in Familienferienstätten
Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen können in Bayern einen Zuschuss für einen gemeinsamen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte erhalten. Die Zuwendung beträgt bis zu 19,50 Euro pro Verpflegungstag je Person, für ein behindertes Kind bis zu 25,50 Euro; der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent.
Schülerbeförderung – Erstattung der Schulwegkosten (Bayern)
In Bayern ist die notwendige Schülerbeförderung bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 grundsätzlich kostenfrei. Ab Jahrgangsstufe 11 besteht Anspruch auf Erstattung der Schulwegkosten, soweit sie eine Eigenbeteiligung von 320 Euro je Schüler und Schuljahr – höchstens 490 Euro je Familie – übersteigen.
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung ihres im Haushalt lebenden Kindes, wenn der überwiegend für die Betreuung verantwortliche Elternteil aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt. Ziel ist der Erhalt des familiären Lebensraums für das Kind, damit es nicht außerhalb der Familie untergebracht werden muss. Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße bis zu 344.500 €.
bis zu 344.500 €
Stuttgarter Eigentumsprogramm — Förderung selbst genutztes Wohneigentum
Familien in Stuttgart erhalten beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum ein zinsverbilligtes L-Bank-Darlehen von bis zu 322.500 € (1 % Zinssatz für 15 Jahre, Familie mit 2 Kindern) und von der Stadt einen Baukostenzuschuss bis zu 55.000 €.
bis zu 322.500 €
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.
bis zu 270.000 €
Hessen-Darlehen Neubau
Das Hessen-Darlehen Neubau ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen des Landes Hessen (WIBank), das einkommensschwächeren Haushalten den Bau oder Ersterwerb eines selbstgenutzten Eigenheims erleichtert. Das Darlehen beträgt je nach Bodenpreiszone bis zu 220.000 € bei 0,60 % Sollzins und 20-jähriger Zinsbindung.
bis zu 220.000 €
Hessen-Darlehen Bestandserwerb
Das Hessen-Darlehen Bestandserwerb der WIBank finanziert den Kauf einer bestehenden selbst genutzten Immobilie in Hessen mit einem zinsgünstigen Darlehen bis 200.000 Euro (max. 50 % der Gesamtkosten) zu 0,60 % Sollzins p.a. bei 20-jähriger Zinsbindung. Einkommensabhängig und ausschließlich über die kommunale Wohnungsbauförderstelle zu beantragen.
bis zu 200.000 €
ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum)
Das ISB-Darlehen Wohneigentum unterstützt Käufer und Bauherren in Rheinland-Pfalz beim Erwerb, Bau, Ausbau oder der Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit einem zinsgünstigen Darlehen bis 190.000 Euro und einem Tilgungszuschuss bis zu 10 Prozent.
bis zu 190.000 €
NRW.BANK Eigentumsförderung — Neubau oder Kauf
Zinsgünstige Annuitätendarlehen der NRW.BANK für Neubau, Erwerb oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
bis zu 184.000 €
KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
Förderkredit 100.000–150.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie. Höhe abhängig von Einkommen und Kinderzahl.
bis zu 150.000 €
KfW 124 Wohneigentumsprogramm
Förderkredit der KfW bis zu 100.000 € für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Eigentumswohnung oder eines Eigenheims. Klassiker seit über 25 Jahren, gut kombinierbar mit anderen KfW-Programmen.
bis zu 100.000 €
Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen Schleswig-Holstein
Zinsgünstiges Förderdarlehen der IB.SH für Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen, die in Schleswig-Holstein selbstgenutztes Wohneigentum bauen, kaufen oder erweitern. Bis zu 100.000 Euro Grunddarlehen zu 0,00 Prozent Sollzins mit 20 Jahren Zinsbindung.
bis zu 100.000 €
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag stellt das steuerliche Existenzminimum eines Kindes von der Einkommensteuer frei. Für 2026 beträgt er bis zu 6.828 Euro jährlich je Kind (2025: 6.672 Euro). Hinzu kommt der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von bis zu 2.928 Euro.
bis zu 6.828 €
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Allein stehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen Kindergeld oder ein Freibetrag zusteht, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen. Er beträgt 4.260 Euro im Kalenderjahr und erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro.
bis zu 4.260 €
Familien in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Familien – insbesondere kinderreiche Familien und Alleinerziehende –, die unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, können in Bayern Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten. In der Regel werden bis zu 4.000 Euro bewilligt, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 10.500 Euro und für die Wohnraumbeschaffung bis zu 15.500 Euro.
bis zu 4.000 €
Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung
Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf mindert das zu versteuernde Einkommen von Eltern um bis zu 2.928 Euro je Kind. Das Finanzamt zieht ihn bei der Einkommensteuer nur ab, wenn die Steuerfreistellung nicht bereits durch das Kindergeld erreicht ist.
bis zu 2.928 €
Elterngeld
Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
bis zu 1.800 €
Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg
Das Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg zahlt Familien bei Drillingen oder mehr einen einmaligen Zuschuss von 1.700 € pro Kind — einkommensunabhängig und steuerfrei.
bis zu 1.700 €
Pflegegeld für Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII, Bayern)
Pflegefamilien, die ein Kind in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII aufnehmen, erhalten vom zuständigen Jugendamt monatliches Pflegegeld. Es setzt sich aus dem Sachaufwand und den Kosten der Pflege und Erziehung zusammen und ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt – in Bayern als Orientierungswerte etwa 1.060 bis 1.390 Euro pro Monat.
bis zu 1.390 €
Unterhaltsvorschuss Bayern
Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende in Bayern: 227-394 EUR pro Monat für Kinder bis 17 Jahren, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
bis zu 394 €
Sächsisches Landeserziehungsgeld
Das Sächsische Landeserziehungsgeld unterstützt Eltern im zweiten oder dritten Lebensjahr ihres Kindes mit bis zu 300 € monatlich, wenn kein geförderter Betreuungsplatz genutzt wird.
bis zu 300 €
Kinderzuschlag
Bis zu 297 €/Monat pro Kind für Eltern mit kleinem Einkommen — verhindert dass arbeitende Familien auf Bürgergeld angewiesen sind. Maximal bis zum Erreichen der Höchsteinkommensgrenze.
bis zu 297 €
Kindergeld
Monatliche Geldleistung für Eltern — seit 1. Januar 2026 einheitlich 259 € pro Kind, unabhängig von der Kinderzahl. Anspruch mindestens bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis 25.
bis zu 259 €
Zuschuss zur Eltern- und Familienbildung am Wochenende (Bayern)
Der Freistaat Bayern bezuschusst die Teilnahme an Wochenendangeboten der Eltern- und Familienbildung (Freitag bis Sonntag). Antragsberechtigt sind Privatpersonen – Mütter, Väter, Alleinerziehende, werdende Eltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen Großeltern. Der Zuschuss beträgt je Veranstaltungstag bis zu 27,00 Euro pro Kind und bis zu 30,50 Euro pro Erwachsenem.
bis zu 31 €
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Das IB.SH Immoflex ist ein Ergaenzungs-Darlehen ab 15.000 Euro fuer Privatpersonen als Eigentuemer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein. Bietet jaehrliches Sondertilgungsrecht von bis zu 10 Prozent.
Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW)
Mit ZunA NRW fördert das Land Nordrhein-Westfalen Investitionen in den Erhalt und Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur. Kommunen, kommunale Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen können Zuschüsse oder Darlehen für sechs Förderbereiche von industrieller Abwasserbehandlung bis Forschung erhalten.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Arbeitsmarktfonds (AMF)
Der Arbeitsmarktfonds foerdert Massnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsfoerderung mit dem Ziel der Integration von benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit. Unterstuetzung fuer Initiativen in vier Foerderschwerpunkten mit degressiver Finanzierung bis zu 3 Jahren.
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