Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Baden-Württemberg (L-Bank) |
| Förderhöhe | 1.700 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie |
Worum geht es?
Das Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg richtet sich an Familien, die Drillinge oder mehr Kinder gleichzeitig bekommen — eine Situation mit erheblichem finanziellen und organisatorischen Mehraufwand.
Das Land zahlt einen einmaligen Zuschuss von 1.700 € pro Mehrlingskind. Die Leistung ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar. Abgewickelt wird sie über die L-Bank, die Förderbank des Landes.
Antragsberechtigt sind Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Baden-Württemberg, die das Sorgerecht haben und die Kinder im eigenen Haushalt überwiegend selbst betreuen.
Passt Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Drillinge oder höhergradige Mehrlinge
Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Baden-Württemberg
Sorgerecht und Betreuung im eigenen Haushalt
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag bei der L-Bank stellen (Förderbank Baden-Württemberg, Bereich Familienförderung).
- Nachweise beilegen: Geburtsurkunden der Mehrlinge, Meldenachweis (Wohnsitz BW), Sorgerechtsnachweis.
- Frist beachten: Antrag binnen zwölf Monaten ab Geburt bzw. Aufnahme in den Haushalt.
- Auszahlung einmalig nach Bewilligung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Mehrlingsgeld in Baden-Württemberg 2026?
Gilt das auch für Zwillinge?
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Ist die Leistung einkommensabhängig?
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