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Zuschuss · bis 394 € Land

Unterhaltsvorschuss Bayern

Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende in Bayern: 227-394 EUR pro Monat für Kinder bis 17 Jahren, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.

Max. Förderung
394 €
pro Antrag
Zuständig
Freistaat Bayern / Jugendämter
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern / Jugendämter
Förderhöhe bis zu 394 €
Zielgruppe Familie

Worum geht es?

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für alleinerziehende in Bayern, deren Kind keinen, unregelmäßig oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält. Die monatlichen Beträge richten sich nach dem Alter des Kindes. Zusammen mit dem Kindergeld deckt die Leistung den Mindestunterhalt des Kindes. Der Freistaat fordert den Unterhalt gegenüber dem anderen Elternteil zurück, sofern unterhaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sie sind alleinerziehend und erziehen das Kind überwiegend ohne den anderen Elternteil

Das Kind erhält keinen, wenig oder nur unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil

Das Kind lebt in Deutschland

Der Elternteil ist ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend

Für Kinder ab 12 Jahren: Betreuender Elternteil hat mind. 600 EUR monatliches Einkommen ODER Kind bezieht kein Bürgergeld

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag beim zuständigen Jugendamt

    Die schriftliche Antragstellung erfolgt bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt.

  2. 02

    Elektronische Antragstellung möglich

    Eine elektronische Antragstellung ist möglich, wenn die Behörde ein entsprechendes Online-Verfahren bereitstellt.

  3. 03

    Rückwirkende Bewilligung

    Der Unterhaltsvorschuss kann auch für einen Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen bereits erfüllt waren.

Häufige Fragen

Wie viel Unterhaltsvorschuss bekomme ich pro Monat?
Die Höhe richtet sich nach dem Alter: bis zu 227 EUR für Kinder 0-5 Jahre, bis zu 299 EUR für Kinder 6-11 Jahre, bis zu 394 EUR für Kinder 12-17 Jahre (Stand 1. Januar 2025).
Bis zu welchem Alter wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?
Unterhaltsvorschuss wird bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben.
Was muss ich dem Jugendamt mitteilen, wenn sich meine Situation ändert?
Sie sind verpflichtet, das Jugendamt zu informieren, wenn Sie umziehen, heiraten, mit dem anderen Elternteil zusammenziehen, dieser Unterhalt zahlt, oder sich der Betreuungsumfang erheblich ändert.
Kann Unterhaltsvorschuss rückwirkend bewilligt werden?
Ja, für einen Monat rückwirkend, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren und bereits Unterhalt vom anderen Elternteil gefordert wurde.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Unterhaltsvorschuss Bayern — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern / Jugendämter
  2. [02]
    Verzeichnis der Jugendämter in Bayern
    blja.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern / Jugendämter
  3. [03]
    Familienportal Bund: Unterhaltsvorschuss
    familienportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern / Jugendämter
  4. [04]
    Familienland Bayern
    familienland.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern / Jugendämter