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Steuervorteil · bis 4.260 € Bund

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Allein stehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen Kindergeld oder ein Freibetrag zusteht, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen. Er beträgt 4.260 Euro im Kalenderjahr und erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro.

Max. Steuerermäßigung
4.260 €
gestaffelt mehrjährig
Zuständig
Finanzverwaltung des Bundes und der Länder
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Steuervorteil
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Finanzverwaltung des Bundes und der Länder
Förderhöhe bis zu 4.260 €
Zielgruppe Familie

Worum geht es?

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG mindert das zu versteuernde Einkommen allein stehender Eltern. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind zum Haushalt gehört, für das Kindergeld oder ein Freibetrag für Kinder zusteht, und dass keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person besteht. Die Zugehörigkeit zum Haushalt wird angenommen, wenn das Kind in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist; das Kind ist über seine Identifikationsnummer nachzuweisen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Allein stehend (keine Haushaltsgemeinschaft mit anderer volljähriger Person)

Mindestens ein Kind mit Kindergeld-/Freibetragsanspruch im Haushalt gemeldet

Identifikationsnummer des Kindes angegeben

Wie stellst du den Antrag?

Der Entlastungsbetrag wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung über die Anlage Kind geltend gemacht. Bei Arbeitnehmern kann er über die Steuerklasse II bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Der Entlastungsbetrag beträgt 4.260 Euro im Kalenderjahr für das erste Kind. Für jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht er sich um jeweils 240 Euro.
Wer gilt als allein stehend?
Allein stehend sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden – es sei denn, für diese Person steht ihnen Kindergeld oder ein Freibetrag für Kinder zu.
Wie wird der Entlastungsbetrag beantragt?
Er wird über die Anlage Kind in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Arbeitnehmer können ihn über die Steuerklasse II bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleFinanzverwaltung des Bundes und der Länder
  2. [02]
    § 24b EStG – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageFinanzverwaltung des Bundes und der Länder