Auf einen Blick
| Förderart | Steuervorteil |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Finanzverwaltung des Bundes und der Länder |
| Förderhöhe | bis zu 4.260 € |
| Zielgruppe | Familie |
Worum geht es?
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG mindert das zu versteuernde Einkommen allein stehender Eltern. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind zum Haushalt gehört, für das Kindergeld oder ein Freibetrag für Kinder zusteht, und dass keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person besteht. Die Zugehörigkeit zum Haushalt wird angenommen, wenn das Kind in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist; das Kind ist über seine Identifikationsnummer nachzuweisen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Allein stehend (keine Haushaltsgemeinschaft mit anderer volljähriger Person)
Mindestens ein Kind mit Kindergeld-/Freibetragsanspruch im Haushalt gemeldet
Identifikationsnummer des Kindes angegeben
Wie stellst du den Antrag?
Der Entlastungsbetrag wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung über die Anlage Kind geltend gemacht. Bei Arbeitnehmern kann er über die Steuerklasse II bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Wer gilt als allein stehend?
Wie wird der Entlastungsbetrag beantragt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Entlastungsbetrag für Alleinerziehende — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleFinanzverwaltung des Bundes und der Länder
- [02]§ 24b EStG – Entlastungsbetrag für Alleinerziehendegesetze-im-internet.deRechtsgrundlageFinanzverwaltung des Bundes und der Länder