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Förderungen für Alleinerziehende

Wer allein mit Kind lebt, hat Anspruch auf zusätzliche Leistungen: Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht zahlt, den steuerlichen Entlastungsbetrag und Mehrbedarfszuschläge im Bürgergeld. Viele davon lassen sich miteinander kombinieren.

3 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.

3 Förderungen im Bereich Alleinerziehende

Gut zu wissen

Alleinerziehende: So greifen die Programme ineinander

In welcher Reihenfolge greifen die einzelnen Leistungen?

Am Anfang steht immer der Unterhalt des anderen Elternteils. Erst wenn der ausbleibt, zu spät kommt oder zu niedrig ausfällt, tritt der Unterhaltsvorschuss an seine Stelle. Er ersetzt die Forderung dabei nicht, sondern überbrückt sie: Das Land holt sich das ausgezahlte Geld anschließend beim Unterhaltspflichtigen zurück.

Erst danach kommen die einkommensabhängigen Leistungen ins Spiel. Kinderzuschlag und Bürgergeld sind nachrangig — Unterhalt und Unterhaltsvorschuss zählen dort als Einkommen des Kindes und senken den Betrag entsprechend.

Für dich bedeutet das: erst den Unterhalt klären, dann den Vorschuss, dann die einkommensabhängigen Leistungen. Eine Stufe zu überspringen bringt auf der nächsten nicht mehr Geld, sondern lässt die Lücke einfach bei dir liegen.

Wie verrechnet sich der Unterhaltsvorschuss mit dem Kindergeld?

Der Vorschuss orientiert sich am gesetzlichen Mindestunterhalt und ist in drei Altersstufen gestaffelt: bis fünf Jahre, sechs bis elf Jahre, zwölf bis siebzehn Jahre. Der ausgezahlte Betrag entspricht aber nicht dem Tabellenwert dieser Stufen.

Denn das Gesetz zieht ab: Die Leistung mindert sich um das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld. Das Kindergeld kommt weiterhin auf dein Konto, es taucht im Vorschuss nur nicht ein zweites Mal auf. Wer beide Beträge in voller Höhe addiert, plant mit Geld, das es nicht gibt.

Zahlt der andere Elternteil teilweise, oder bezieht dein Kind eine Halbwaisenrente, mindert auch das die Leistung. Solche Änderungen gehören umgehend zur Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt — sonst entsteht eine Rückforderung, die Monate später auf einmal fällig wird.

Entlastungsbetrag, Steuerklasse II und Mehrbedarf laufen über drei Stellen

Steuerlich gibt es den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, im Kalenderjahr 4.260 Euro, dazu 240 Euro je weiterem Kind. Er setzt voraus, dass keine weitere volljährige Person mit im Haushalt lebt. Ist dort jemand gemeldet, unterstellt das Gesetz zunächst eine gemeinsame Wirtschaftsführung — diese Vermutung lässt sich widerlegen, außer bei einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Damit der Betrag nicht erst mit dem Steuerbescheid ankommt, gehört er in die laufende Lohnabrechnung. Dafür steht die Steuerklasse II, die Arbeitnehmern zusteht, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist. Beantragt wird der Wechsel beim Finanzamt, nicht im Personalbüro.

Im Bürgergeld läuft eine dritte Schiene: der Mehrbedarf von 36 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs bei einem Kind unter sieben oder bei zwei bis drei Kindern unter sechzehn, alternativ zwölf Prozent je Kind und höchstens sechzig Prozent. Das Jobcenter setzt ihn nur an, wenn ihm die Alleinerziehung bekannt ist.

Datenbasis

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Rente & Soziales

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.

Bund sonstige Aktiv
Beruf & Bildung

Max Weber-Programm – Hochbegabtenförderung im Studium

Das Max Weber-Programm im Elitenetzwerk Bayern fördert besonders begabte Studierende an bayerischen Hochschulen. Neben einer Bildungspauschale von 1.290 Euro pro Semester und finanzieller Unterstützung bei Auslandsaufenthalten erhalten die Stipendiaten eine fachliche und persönliche Betreuung.

Land Zuschuss Aktiv
Wohnen

Sachsen-Anhalt Junges Wohnen

Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.

Land Zuschuss Aktiv
Wohnen

Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.

Land Kredit Aktiv
Wohnen

Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg

Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.

Land Kredit Aktiv
Familie

Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.

Land Zuschuss Aktiv

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