Förderungen für Alleinerziehende
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3 Förderungen im Bereich Alleinerziehende
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Allein stehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen Kindergeld oder ein Freibetrag zusteht, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen. Er beträgt 4.260 Euro im Kalenderjahr und erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro.
bis zu 4.260 €
Unterhaltsvorschuss Bayern
Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende in Bayern: 227-394 EUR pro Monat für Kinder bis 17 Jahren, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
bis zu 394 €
Zuschuss zur Eltern- und Familienbildung am Wochenende (Bayern)
Der Freistaat Bayern bezuschusst die Teilnahme an Wochenendangeboten der Eltern- und Familienbildung (Freitag bis Sonntag). Antragsberechtigt sind Privatpersonen – Mütter, Väter, Alleinerziehende, werdende Eltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen Großeltern. Der Zuschuss beträgt je Veranstaltungstag bis zu 27,00 Euro pro Kind und bis zu 30,50 Euro pro Erwachsenem.
bis zu 31 €
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Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
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