Förderungen für Alleinerziehende
Wer allein mit Kind lebt, hat Anspruch auf zusätzliche Leistungen: Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht zahlt, den steuerlichen Entlastungsbetrag und Mehrbedarfszuschläge im Bürgergeld. Viele davon lassen sich miteinander kombinieren.
3 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
3 Förderungen im Bereich Alleinerziehende
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Allein stehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen Kindergeld oder ein Freibetrag zusteht, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen. Er beträgt 4.260 Euro im Kalenderjahr und erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro.
Zuschuss zur Eltern- und Familienbildung am Wochenende (Bayern)
Der Freistaat Bayern bezuschusst die Teilnahme an Wochenendangeboten der Eltern- und Familienbildung (Freitag bis Sonntag). Antragsberechtigt sind Privatpersonen – Mütter, Väter, Alleinerziehende, werdende Eltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen Großeltern. Der Zuschuss beträgt je Veranstaltungstag bis zu 27,00 Euro pro Kind und bis zu 30,50 Euro pro Erwachsenem.
Unterhaltsvorschuss Bayern
Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende in Bayern: 227-394 EUR pro Monat für Kinder bis 17 Jahren, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
bis zu 394 €
Alleinerziehende: So greifen die Programme ineinander
In welcher Reihenfolge greifen die einzelnen Leistungen?
Am Anfang steht immer der Unterhalt des anderen Elternteils. Erst wenn der ausbleibt, zu spät kommt oder zu niedrig ausfällt, tritt der Unterhaltsvorschuss an seine Stelle. Er ersetzt die Forderung dabei nicht, sondern überbrückt sie: Das Land holt sich das ausgezahlte Geld anschließend beim Unterhaltspflichtigen zurück.
Erst danach kommen die einkommensabhängigen Leistungen ins Spiel. Kinderzuschlag und Bürgergeld sind nachrangig — Unterhalt und Unterhaltsvorschuss zählen dort als Einkommen des Kindes und senken den Betrag entsprechend.
Für dich bedeutet das: erst den Unterhalt klären, dann den Vorschuss, dann die einkommensabhängigen Leistungen. Eine Stufe zu überspringen bringt auf der nächsten nicht mehr Geld, sondern lässt die Lücke einfach bei dir liegen.
Wie verrechnet sich der Unterhaltsvorschuss mit dem Kindergeld?
Der Vorschuss orientiert sich am gesetzlichen Mindestunterhalt und ist in drei Altersstufen gestaffelt: bis fünf Jahre, sechs bis elf Jahre, zwölf bis siebzehn Jahre. Der ausgezahlte Betrag entspricht aber nicht dem Tabellenwert dieser Stufen.
Denn das Gesetz zieht ab: Die Leistung mindert sich um das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld. Das Kindergeld kommt weiterhin auf dein Konto, es taucht im Vorschuss nur nicht ein zweites Mal auf. Wer beide Beträge in voller Höhe addiert, plant mit Geld, das es nicht gibt.
Zahlt der andere Elternteil teilweise, oder bezieht dein Kind eine Halbwaisenrente, mindert auch das die Leistung. Solche Änderungen gehören umgehend zur Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt — sonst entsteht eine Rückforderung, die Monate später auf einmal fällig wird.
Entlastungsbetrag, Steuerklasse II und Mehrbedarf laufen über drei Stellen
Steuerlich gibt es den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, im Kalenderjahr 4.260 Euro, dazu 240 Euro je weiterem Kind. Er setzt voraus, dass keine weitere volljährige Person mit im Haushalt lebt. Ist dort jemand gemeldet, unterstellt das Gesetz zunächst eine gemeinsame Wirtschaftsführung — diese Vermutung lässt sich widerlegen, außer bei einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Damit der Betrag nicht erst mit dem Steuerbescheid ankommt, gehört er in die laufende Lohnabrechnung. Dafür steht die Steuerklasse II, die Arbeitnehmern zusteht, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist. Beantragt wird der Wechsel beim Finanzamt, nicht im Personalbüro.
Im Bürgergeld läuft eine dritte Schiene: der Mehrbedarf von 36 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs bei einem Kind unter sieben oder bei zwei bis drei Kindern unter sechzehn, alternativ zwölf Prozent je Kind und höchstens sechzig Prozent. Das Jobcenter setzt ihn nur an, wenn ihm die Alleinerziehung bekannt ist.
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