Förderungen für Alleinerziehende
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3 Förderungen im Bereich Alleinerziehende
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Allein stehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen Kindergeld oder ein Freibetrag zusteht, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen. Er beträgt 4.260 Euro im Kalenderjahr und erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro.
bis zu 4.260 €
Unterhaltsvorschuss Bayern
Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende in Bayern: 227-394 EUR pro Monat für Kinder bis 17 Jahren, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
bis zu 394 €
Zuschuss zur Eltern- und Familienbildung am Wochenende (Bayern)
Der Freistaat Bayern bezuschusst die Teilnahme an Wochenendangeboten der Eltern- und Familienbildung (Freitag bis Sonntag). Antragsberechtigt sind Privatpersonen – Mütter, Väter, Alleinerziehende, werdende Eltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen Großeltern. Der Zuschuss beträgt je Veranstaltungstag bis zu 27,00 Euro pro Kind und bis zu 30,50 Euro pro Erwachsenem.
bis zu 31 €
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Sachsen-Anhalt MODERN — Modernisierungsdarlehen
Mit Sachsen-Anhalt MODERN bietet die Investitionsbank zinsgünstige Annuitätendarlehen für altersgerechtes Umbauen, energieeffiziente Sanierung und allgemeine Modernisierung an. Nominaler Zinssatz ab 0,95 Prozent jährlich, Laufzeiten 10, 20 oder 30 Jahre.
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung allgemeiner Sozialmietwohnraum
Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg für den Neubau, Erwerb oder die Schaffung von allgemeinem Sozialmietwohnraum mit Belegungs- und Mietbindung zugunsten von Haushalten mit niedrigerem Einkommen.
Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen (Hamburg)
Hamburg fördert für Haushalte mit geringem Einkommen die Anschaffung von Balkonkraftwerken (steckerfertige Solaranlagen) mit bis zu 90 Prozent der Anschaffungskosten. Das Programm der BUKEA in Kooperation mit dem Caritasverband richtet sich an Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder BAföG sowie an Haushalte mit Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag.
Denkmalschutz – Zuwendung aus dem Bayerischen Entschädigungsfonds
Der Bayerische Entschädigungsfonds gewährt Denkmaleigentümern Zuwendungen für die Instandsetzung von Denkmälern, wenn ihnen die vollen Kosten wirtschaftlich nicht zugemutet werden können. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und/oder zinsgünstiges bzw. zinsloses Darlehen; Art und Höhe ergeben sich aus einer Zumutbarkeitsprüfung.
NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen — Zusatzdarlehen zu BEG/KFN/WEF (NRW)
Zinsgünstiges Zusatzdarlehen der NRW.BANK für Privatpersonen, die in NRW Wohneigentum nachhaltig bauen, sanieren oder erstkaufen — kombinierbar mit KfW-WEF/KFN/BEG. Bis 50 % beim Neubau, bis 100 % bei Sanierung.
IB.SH Immofix
Mit dem Darlehen IB.SH Immofix finanzieren Privatpersonen in Schleswig-Holstein den Neubau, Kauf oder die Modernisierung selbst genutzter Immobilien ab 15.000 Euro mit 10 oder 15 Jahren Zinsbindung – wahlweise mit Annuitätentilgung oder über einen Bausparvertrag.
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