Förderungen für Gesundheit
Pflegegeld, Reha, Hilfsmittel, Zuzahlungsbefreiung — Förderungen rund um Gesundheit, Pflege und medizinische Versorgung. Auch für pflegende Angehörige.
13 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
13 Förderungen im Bereich Gesundheit
Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
Stationäre oder ambulante Reha-Maßnahmen für Berufstätige mit Gesundheitsproblemen — komplette Übernahme der Behandlungs- und Reisekosten plus Übergangsgeld zur Lohnfortzahlung während der Reha (typisch 3 Wochen).
ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen (RLP, 554/555)
Investoren in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen für die Schaffung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen sowie Wohngemeinschaften für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Studierende und Auszubildende.
1.000 Moore – Klimamoorschutz durch Wiedervernässung
Förderung für Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (5-200 Hektar). Ziel ist die dauerhafte CO2-Reduktion und der Schutz von Biodiversität. Investive und konzeptionelle Maßnahmen zur Moorrenaturierung.
KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen
Förderung für Kommunen und regionale Akteure in Kohleausstiegsregionen (Lausitzer, Mitteldeutsches, Rheinisches Revier) zur Umsetzung ökologischer Nachhaltigkeitsziele. Unterstützung investiver und konzeptioneller Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung.
Zuzahlungsbefreiung GKV
Befreiung von Praxis-, Medikamenten- und Heilmittel-Zuzahlungen sobald 2 % vom Brutto-Familieneinkommen erreicht sind (1 % bei chronisch Kranken). Antrag bei der eigenen Krankenkasse, gilt für das laufende Kalenderjahr.
Landarztprämie
Finanzielle Ausgleichsleistung für Ärzte und Psychotherapeuten, die sich im ländlichen Raum niederlassen oder ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen. Bis zu 60.000 Euro für Ärzte, bis zu 20.000 Euro für Psychotherapeuten.
bis zu 60.000 €
Bayerischer Demenzfonds – Förderung
Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen sowie Programme von Kommunen zum Aufbau demenzsensibler Strukturen. Gefördert wird mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens 15.000 Euro (Teilhabe-Angebote) bzw. 20.000 Euro (kommunale Programme).
bis zu 20.000 €
SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für barrierereduzierende Umbauten in selbstgenutzten oder gemieteten Wohnungen in Sachsen — bis zu 4.000 € (Barriere-Reduzierung) oder 10.000 € (rollstuhlgerechter Umbau).
bis zu 10.000 €
Behinderten-Pauschbetrag
Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer behinderungsbedingten Aufwendungen einen steuerlichen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Je nach Grad der Behinderung liegt er zwischen 384 und 2.840 Euro jährlich; bei Blindheit, Taubblindheit oder Hilflosigkeit beträgt er 7.400 Euro jährlich.
bis zu 7.400 €
Pflege-Pauschbetrag für Pflegepersonen
Wer einen Angehörigen unentgeltlich und persönlich pflegt, kann statt des Einzelnachweises der Kosten den Pflege-Pauschbetrag von der Steuer absetzen. Er beträgt 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 beziehungsweise bei Hilflosigkeit (Merkzeichen H).
bis zu 1.800 €
Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung im Saarland
Das Saarland bezuschusst zusammen mit Bundesmitteln den Eigenanteil an Kinderwunschbehandlungen. Gefördert werden künstliche Befruchtungen per IVF und ICSI in den ersten vier Behandlungszyklen; die maximalen Fördersummen belaufen sich je nach Voraussetzung auf 500 bis 1.000 Euro des Eigenanteils.
bis zu 1.000 €
Pflegegeld
Monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für häusliche Pflege durch Angehörige — je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 990 € pro Monat (Stand seit 1. Januar 2025, gilt unverändert auch 2026).
bis zu 990 €
Bayerisches Landespflegegeld
Das Bayerische Landespflegegeld zahlt allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mit Wohnsitz in Bayern jährlich 500 € — einkommensunabhängig und unabhängig von der Wohnform.
bis zu 500 €
Gesundheit: So greifen die Programme ineinander
Warum zahlt bei Gesundheit nie nur eine Stelle?
Wer zum ersten Mal Unterstützung braucht, sucht meist nach dem einen Amt, das zuständig ist. Das gibt es nicht. Die Aufgaben sind auf mehrere Kostenträger verteilt, und jeder von ihnen hat einen eigenen gesetzlichen Auftrag: die Krankenkasse für die Behandlung, die Pflegekasse für dauerhaft verlorene Selbständigkeit, die Rentenversicherung für alles, was die Erwerbsfähigkeit betrifft, die Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Eingliederungshilfe für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch führt diese Träger nebeneinander auf, nicht übereinander. Keiner ist dem anderen vorgesetzt.
Darüber liegt eine zweite Ebene, die leicht übersehen wird: Länder und Kommunen legen eigene Programme auf, die kein Bundesgesetz vorschreibt. Eine Prämie für Ärzte, die sich auf dem Land niederlassen, ein Landesfonds für Demenzprojekte, ein Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung. Solche Angebote entstehen dort, wo ein Bundesland eine Lücke sieht. Deshalb wirkt die Auswahl auf dieser Seite zunächst so ungleich: Die Programme stammen aus verschiedenen Rechtskreisen und werden an verschiedenen Schaltern entschieden.
Woran erkennst du, wer für dich zuständig ist?
Die hilfreichste Frage ist nicht, welche Diagnose vorliegt, sondern was die Leistung bewirken soll. Geht es darum, eine Krankheit zu behandeln, ist die Krankenkasse dran. Geht es darum, deinen Arbeitsplatz und deine Erwerbsfähigkeit zu erhalten, führt der Weg zur Rentenversicherung. Geht es um Hilfe im Alltag, weil Selbständigkeit dauerhaft verloren gegangen ist, entscheidet die Pflegekasse. Und geht es darum, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, also um Wohnen, Bildung, Arbeit und Kontakte, greift die Eingliederungshilfe.
Diese Zuordnung musst du nicht perfekt treffen. Für Teilhabeleistungen schreibt das Gesetz vor, dass der angeschriebene Träger binnen zwei Wochen prüft, ob er zuständig ist, und den Antrag andernfalls unverzüglich an den aus seiner Sicht richtigen Träger weiterleitet und dich darüber unterrichtet. Ein Antrag an der falschen Stelle kostet dich also keinen Anspruch, höchstens Zeit.
Der zweite Weg führt über die Steuererklärung
Neben den Direktleistungen der Träger läuft eine zweite Schiene, die davon unabhängig ist und oft ungenutzt bleibt: das Steuerrecht. Wer eine festgestellte Behinderung hat, kann statt eines Einzelnachweises einen Behinderten-Pauschbetrag ansetzen. Er ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt und reicht von 384 Euro ab einem Grad von 20 bis zu 2.840 Euro bei einem Grad von 100. Für Menschen, die hilflos, blind oder taubblind sind, sieht das Gesetz 7.400 Euro vor. Dieser Betrag tritt an die Stelle der Staffel, nicht neben sie.
Pflegende Angehörige haben einen eigenen Pauschbetrag: 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5, vorausgesetzt, du pflegst persönlich und erhältst dafür keine Einnahmen. Liegen deine tatsächlichen Kosten höher, als ein Pauschbetrag abdeckt, kannst du sie stattdessen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Abgezogen wird dann der Teil der Aufwendungen, der über deiner zumutbaren Belastung liegt. Für behinderungsbedingte Fahrten gibt es zusätzlich eine eigene Pauschale von 900 oder 4.500 Euro, je nach Grad und Merkzeichen.
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Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
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