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Themen-Welt

Förderungen für Gesundheit

Pflegegeld, Reha, Hilfsmittel, Zuzahlungsbefreiung — Förderungen rund um Gesundheit, Pflege und medizinische Versorgung. Auch für pflegende Angehörige.

9 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.

9 Förderungen im Bereich Gesundheit

Sachleistung Bund

Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung

Stationäre oder ambulante Reha-Maßnahmen für Berufstätige mit Gesundheitsproblemen — komplette Übernahme der Behandlungs- und Reisekosten plus Übergangsgeld, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers verbraucht ist (typisch 3 Wochen).

Zuschuss Land

SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank für barrierereduzierende Umbauten in selbstgenutzten oder gemieteten Wohnungen in Sachsen. Der Regelsatz beträgt 80 % der förderfähigen Ausgaben — bis 4.000 € für Barriere-Reduzierung, bis 10.000 € für Rollstuhlfahrer. Bei Bezug von Sozialleistungen steigt der Satz auf 100 % bis 5.000 € beziehungsweise bis 12.500 € bei rollstuhlgerechtem Ausbau.

Zuschuss Bund

Zuzahlungsbefreiung GKV

Befreiung von Praxis-, Medikamenten- und Heilmittel-Zuzahlungen sobald 2 % vom Brutto-Familieneinkommen erreicht sind (1 % bei chronisch Kranken). Antrag bei der eigenen Krankenkasse, gilt für das laufende Kalenderjahr.

Zuschuss Land

Bayerischer Demenzfonds – Förderung

Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen sowie Programme von Kommunen zum Aufbau demenzsensibler Strukturen. Gefördert wird mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens 15.000 Euro (Teilhabe-Angebote) bzw. 20.000 Euro (kommunale Programme).

bis zu 20.000 €

Steuervorteil Bund

Behinderten-Pauschbetrag

Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer behinderungsbedingten Aufwendungen einen steuerlichen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Je nach Grad der Behinderung liegt er zwischen 384 und 2.840 Euro jährlich; bei Blindheit, Taubblindheit oder Hilflosigkeit beträgt er 7.400 Euro jährlich.

bis zu 7.400 €

Steuervorteil Bund

Pflege-Pauschbetrag für Pflegepersonen

Wer einen Angehörigen unentgeltlich und persönlich pflegt, kann statt des Einzelnachweises der Kosten den Pflege-Pauschbetrag von der Steuer absetzen. Er beträgt 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 beziehungsweise bei Hilflosigkeit (Merkzeichen H).

bis zu 1.800 €

Zuschuss Land

Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung im Saarland

Das Saarland bezuschusst zusammen mit Bundesmitteln den Eigenanteil an Kinderwunschbehandlungen. Gefördert werden künstliche Befruchtungen per IVF und ICSI in den ersten vier Behandlungszyklen; die maximalen Fördersummen belaufen sich je nach Voraussetzung auf 500 bis 1.000 Euro des Eigenanteils.

bis zu 1.000 €

Zuschuss Bund

Pflegegeld

Monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für häusliche Pflege durch Angehörige — je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 990 € pro Monat (Stand seit 1. Januar 2025, gilt unverändert auch 2026).

bis zu 990 €

Zuschuss Land

Bayerisches Landespflegegeld

Das Bayerische Landespflegegeld zahlt allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mit Wohnsitz in Bayern jährlich 500 € — einkommensunabhängig und unabhängig von der Wohnform.

bis zu 500 €

Gut zu wissen

Gesundheit: So greifen die Programme ineinander

Warum zahlt bei Gesundheit nie nur eine Stelle?

Wer zum ersten Mal Unterstützung braucht, sucht meist nach dem einen Amt, das zuständig ist. Das gibt es nicht. Die Aufgaben sind auf mehrere Kostenträger verteilt, und jeder von ihnen hat einen eigenen gesetzlichen Auftrag: die Krankenkasse für die Behandlung, die Pflegekasse für dauerhaft verlorene Selbständigkeit, die Rentenversicherung für alles, was die Erwerbsfähigkeit betrifft, die Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Eingliederungshilfe für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch führt diese Träger nebeneinander auf, nicht übereinander. Keiner ist dem anderen vorgesetzt.

Darüber liegt eine zweite Ebene, die leicht übersehen wird: Länder und Kommunen legen eigene Programme auf, die kein Bundesgesetz vorschreibt. Eine Prämie für Ärzte, die sich auf dem Land niederlassen, ein Landesfonds für Demenzprojekte, ein Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung. Solche Angebote entstehen dort, wo ein Bundesland eine Lücke sieht. Deshalb wirkt die Auswahl auf dieser Seite zunächst so ungleich: Die Programme stammen aus verschiedenen Rechtskreisen und werden an verschiedenen Schaltern entschieden.

Woran erkennst du, wer für dich zuständig ist?

Die hilfreichste Frage ist nicht, welche Diagnose vorliegt, sondern was die Leistung bewirken soll. Geht es darum, eine Krankheit zu behandeln, ist die Krankenkasse dran. Geht es darum, deinen Arbeitsplatz und deine Erwerbsfähigkeit zu erhalten, führt der Weg zur Rentenversicherung. Geht es um Hilfe im Alltag, weil Selbständigkeit dauerhaft verloren gegangen ist, entscheidet die Pflegekasse. Und geht es darum, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, also um Wohnen, Bildung, Arbeit und Kontakte, greift die Eingliederungshilfe.

Diese Zuordnung musst du nicht perfekt treffen. Für Teilhabeleistungen schreibt das Gesetz vor, dass der angeschriebene Träger binnen zwei Wochen prüft, ob er zuständig ist, und den Antrag andernfalls unverzüglich an den aus seiner Sicht richtigen Träger weiterleitet und dich darüber unterrichtet. Ein Antrag an der falschen Stelle kostet dich also keinen Anspruch, höchstens Zeit.

Der zweite Weg führt über die Steuererklärung

Neben den Direktleistungen der Träger läuft eine zweite Schiene, die davon unabhängig ist und oft ungenutzt bleibt: das Steuerrecht. Wer eine festgestellte Behinderung hat, kann statt eines Einzelnachweises einen Behinderten-Pauschbetrag ansetzen. Er ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt und reicht von 384 Euro ab einem Grad von 20 bis zu 2.840 Euro bei einem Grad von 100. Für Menschen, die hilflos, blind oder taubblind sind, sieht das Gesetz 7.400 Euro vor. Dieser Betrag tritt an die Stelle der Staffel, nicht neben sie.

Pflegende Angehörige haben einen eigenen Pauschbetrag: 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5, vorausgesetzt, du pflegst persönlich und erhältst dafür keine Einnahmen. Liegen deine tatsächlichen Kosten höher, als ein Pauschbetrag abdeckt, kannst du sie stattdessen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Abgezogen wird dann der Teil der Aufwendungen, der über deiner zumutbaren Belastung liegt. Für behinderungsbedingte Fahrten gibt es zusätzlich eine eigene Pauschale von 900 oder 4.500 Euro, je nach Grad und Merkzeichen.

Datenbasis

Bundesweite Förderlandschaft, mit Quellen belegt.

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Bundesweit
Bund, Länder & Kommunen

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Förderungen aus anderen Themen-Welten — oft profitierst du von mehreren Programmen gleichzeitig.

Wohnen

NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege

bis 350.000 €

Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.

Land Zuschuss Aktiv
Wohnen

L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)

bis 344.500 €

Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.

Land Kredit Aktiv
Wohnen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende

bis 300.000 €

Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.

Land Zuschuss Aktiv
Eigentum & Hausbau

KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)

bis 270.000 €

Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.

Bund Kredit Aktiv
Wohnen

EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen

bis 250.000 €

Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.

Land Kredit Aktiv
Modernisierung

Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)

bis 250.000 €

Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.

Kommune Zuschuss Aktiv

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