Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank — Förderbank |
| Förderhöhe | bis zu 10.000 € |
| Förderquote | 80 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner, Eigentümer, Familie |
Worum geht es?
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert mit dem Programm Wohnraumanpassung Umbaumaßnahmen in selbstgenutztem oder vertraglich gebundenem gemieteten Wohnraum, die Menschen mit voraussichtlich dauerhaft eingeschränkter Mobilität die Wohnraumnutzung ermöglichen oder verbessern. Förderfähig sind Umbauten insbesondere in Sanitärräumen und an Türen, orientiert an den technischen Regeln des barrierefreien Bauens (DIN 18040-2 Kapitel 5), sowie abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohngebäude. In selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern können auch Ausgaben für den Barriereabbau außerhalb der Wohnung förderfähig sein. Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Einfamilienhauses als auch gegenwärtige oder vertraglich gebundene zukünftige Mieter.
Passt SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Liegt der zu fördernde Wohnraum in Sachsen?
Sind Sie oder im Haushalt lebende Angehörige voraussichtlich dauerhaft in der Mobilität eingeschränkt?
Liegt Ihr Haushalts-Bruttoeinkommen unter der Einkommensgrenze (1-Person 40.000 €, 2-Personen 60.000 €, je weitere Person +10.000 €)?
Sind Sie Eigentümer (selbstgenutzt) oder gegenwärtig:e/vertraglich gebundene:r zukünftige:r Mieter?
Stellen Sie den Antrag VOR Vorhabenbeginn (Auftragserteilung gilt bereits als Beginn)?
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 26.4.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag80 %10.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 12.500 €
pro Antrag
- Gesamtkosten12.500 €
- Förderfähige Basis12.500 €
- Zuschuss– 10.000 €
- Dein Eigenanteil2.500 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Erforderliche Dokumente einreichen: Antragsformular mit ergänzenden Dokumenten
Datenschutzerklärung, Nachweis der Mobilitätseinschränkung, ggf. Vermieter-Einverständnis, Einkommensnachweise.
- 02
Bei schriftlichem Antrag prüft die Beratungsstelle Mobilitätseinschränkung und Eignung der Maßnahme und leitet anschließend an die SAB weiter; bei elektronischem Antrag direkter Eingang bei der SAB.
- 03
Prüfung durch Beratungsstelle oder direkte SAB-Bearbeitung
Bei schriftlichem Antrag prüft die Beratungsstelle Mobilitätseinschränkung und Eignung der Maßnahme und leitet an die SAB weiter. Bei elektronischem Antrag direkter Eingang bei der SAB.
- 04
Bewilligungsbescheid abwarten
Erst nach elektronischem oder postalischem Antragseingang darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Vorhaben erst nach Bewilligungsbescheid starten.
Häufige Fragen
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Was wird konkret gefördert?
Darf ich vor dem Bewilligungsbescheid mit dem Umbau beginnen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen) — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank
- [02]Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum (FRL Wohnraumanpassung — RL WRA)recht.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank