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ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen (RLP, 554/555)

Investoren in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen für die Schaffung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen sowie Wohngemeinschaften für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Studierende und Auszubildende.

Zuständig
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderhöhe
Finanzierungsanteil bis 1 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Auf Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) unterstützt die ISB den Neubau, Ersterwerb, Umbau, die Umwandlung, Erweiterung und den Ausbau von Wohnraum für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften in Rheinland-Pfalz. Wohnformen, die barrierefrei ein gemeinschaftliches Wohnen ermöglichen – auch für Menschen mit Demenz. Bei betreuten Wohngruppen ist eine konzeptionelle Ausrichtung nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) erforderlich.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Bauobjekt in Rheinland-Pfalz

Gemeinschaftswohnung für betreute Wohngruppe oder WG

Barrierefrei errichtet

Bei betreuten Wohngruppen: Konzept nach LWTG

Mindestens 15 Prozent Eigenleistung

Antrag vor Baubeginn gestellt

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Beratungsgespräch mit der ISB führen

    Ein Beratungsgespräch bei der ISB wird empfohlen, um Förderfähigkeit und Voraussetzungen vor Antragstellung zu klären.

  2. 02

    Antrag mit Unterlagen bei der ISB einreichen

    Antrag mit Stellungnahme der Gemeinde und erforderlichen Nachweisen vor Baubeginn bei der ISB einreichen.

  3. 03

    Prüfung durch die ISB

    Die ISB prüft die Fördervoraussetzungen und die Kreditwürdigkeit des Antragstellers.

  4. 04

    Förderzusage und Darlehensvertrag erhalten

    Nach positiver Prüfung erteilt die ISB die Förderzusage und schließt den Darlehensvertrag ab. Baubeginn erst nach Förderzusage zulässig.

  5. 05

    Auszahlung und Verwendungsnachweis

    Auszahlung erfolgt beim Neubau in Raten nach Baufortschritt. Nach Abschluss ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Investoren, die Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen (für ältere Menschen, volljährige Menschen mit Behinderung, pflegebedürftige Menschen mit Unterstützungsbedarf) schaffen, sowie Investoren, die Wohngemeinschaften für Studierende, Auszubildende, ältere oder behinderte Menschen errichten und preisgünstig zur Verfügung stellen.
Welche Konditionen gelten?
Zinssatz 1 Prozent p. a., Mindesttilgung 1 Prozent p. a. (Annuitätendarlehen). Sondertilgungen jederzeit möglich. Zusätzlich werden Tilgungszuschüsse gewährt.
Wieviel Eigenleistung ist erforderlich?
15 Prozent der Gesamtkosten sind als Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen einzubringen. Wohnflächenobergrenzen sind einzuhalten.
Welche Mietobergrenzen gelten?
Die zulässige Nettokaltmiete variiert je Fördermietenstufe und Programm. Für betreute Wohngruppen reicht sie von 6,30 EUR/m² (Stufe 1) bis 8,45 EUR/m² (Stufe 7) bei Haushalten mit geringem Einkommen. Für Wohngemeinschaften gelten Werte von 4,75 EUR/m² bis 7,90 EUR/m².

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen (RLP, 554/555) — Offizielle Programmseite
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  2. [02]
    isb.rlp.de — Förderbank-Übersicht
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)