Förderungen für Barrierefreies Wohnen
32 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
32 Förderungen im Bereich Barrierefreies Wohnen
Sachsen-Anhalt MODERN — Modernisierungsdarlehen
Mit Sachsen-Anhalt MODERN bietet die Investitionsbank zinsgünstige Annuitätendarlehen für altersgerechtes Umbauen, energieeffiziente Sanierung und allgemeine Modernisierung an. Nominaler Zinssatz ab 0,95 Prozent jährlich, Laufzeiten 10, 20 oder 30 Jahre.
ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen (RLP, 554/555)
Investoren in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen für die Schaffung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen sowie Wohngemeinschaften für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Studierende und Auszubildende.
Modernisierung von Mietwohnungen MOD C 2. Förderweg Hamburg
IFB Hamburg fördert energetische und ausstattungsverbessernde Modernisierung von Mietwohngebäuden (≥ 3 WE, mind. 51 % der Wohnungen) mit Darlehen zu 1,40 % plus optionalen Baukostenzuschüssen. Laufende Zuschüsse im Fördersegment III möglich.
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg erhalten zinsverbilligte L-Bank-Darlehen plus Zuschüsse für energetische Sanierung und altersgerechten Umbau. Für erneuerbare Energien greift ergänzend die KfW.
L-Bank Wohnungsbau BW — Modernisierungsförderung Mietwohnungsbestand
Land Baden-Württemberg fördert die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau von Mietwohnraum mit zwei Förderlinien — mit oder ohne neu zu begründende Miet- und Belegungsbindungen. Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse.
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten
Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse für Mietwohnraum, der gezielt Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird.
Modernisierung Mietwohnungen Integrierte Stadtteilentwicklung Hamburg
Hamburg fördert die Modernisierung erhaltungswürdiger Mietwohngebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung mit Baukostenzuschüssen und Mietzuschüssen über 21 Jahre Laufzeit, inkl. Mietpreis- und Belegungsbindung.
Modernisierung von Mietwohnungen B – 1. Förderweg IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert umfassende energetische Modernisierungen und Ausstattungsverbesserungen bei Hamburger Mietwohngebäuden ab 3 Wohneinheiten (mind. 51 % der Wohnungen) mit zinsvergünstigtem Darlehen (1,25 % Zinssatz) plus laufenden und einmaligen Baukostenzuschüssen. Mietpreis- und Belegungsbindung für die Förderdauer.
L-Bank Mietwohnungsfinanzierung BW — Modernisierung
Zinsverbilligtes Darlehen (Sollzins 1,00 %) für die energetische Sanierung oder den barrierereduzierenden Umbau von landesseitig geförderten Mietwohnungen in Baden-Württemberg. Plus 3 % Tilgungszuschuss.
Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg bezuschusst den erstmaligen barrierefreien Umbau von Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Der Zuschuss richtet sich nach den gewählten Maßnahmen und ist bei Mietpreis- und Belegungsbindung (10 Jahre) höher als bei reiner Mietpreisbindung.
Junges Wohnen Brandenburg — Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende
Brandenburger Förderprogramm 'Junges Wohnen' für Bauherren, Investoren und Träger zur Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Bis 500 Euro je m² Wohnfläche als Zuschuss, 2.200 Euro je m² als zinsfreies Darlehen über die Zweckbindungsfrist von 35 Jahren.
BAB Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Die Bremer Aufbau-Bank vergibt an Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen mit bis zu 90 Prozent Förderquote und einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren für sechs Programmbereiche rund ums Mehrparteienhaus.
L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen, ergänzt durch eine Anpassungsförderung von bis zu 50.000 € für barrierefreie Umbauten nach DIN 18040-2.
bis zu 344.500 €
NRW.BANK Eigentumsförderung — Modernisierung
Zinsgünstiges Annuitätendarlehen der NRW.BANK für die bauliche Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 50 % Tilgungsnachlass für hohe Energieeffizienz und Barrierereduzierung möglich.
bis zu 220.000 €
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Die NRW.BANK vergibt zinsgünstige Darlehen bis 150.000 Euro für energetische Sanierungen, Modernisierungen, Barrierereduzierung und Photovoltaikanlagen an selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über die Hausbank — vor Baubeginn.
bis zu 150.000 €
ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzter Wohnraum Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der ISB die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit einem zinsverbilligten Darlehen. Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts, zur Energie- und Wassereinsparung sowie barrierefreies Wohnen und die Nutzung regenerativer Energien.
bis zu 100.000 €
NBank Eigentumsförderung Niedersachsen
Niedersachsen fördert Bau, Erwerb und Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums mit Darlehen bis 100.000 Euro plus Zuschüssen je Kind und je Mensch mit Behinderung. Antrag über die zuständige Wohnraumförderstelle der Kommune.
bis zu 100.000 €
ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (RLP)
Eigentümer selbst genutzten Wohnraums in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen für Modernisierungen, ergänzt um einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent abhängig vom Haushaltseinkommen.
bis zu 100.000 €
L-Bank Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit — Eigentumsfinanzierung BW
Zinsverbilligtes Zusatzdarlehen des Landes Baden-Württemberg bis 50.000 € für den barrierearmen Umbau gebrauchter Eigenheime nach DIN 18040-2. 1,00 % Sollzins für 10 Jahre, plus Tilgungszuschuss bis 1.500 € bei vollständiger Barrierefreiheit.
bis zu 50.000 €
BAB Rund ums Haus
Das BAB-Programm Rund ums Haus bietet Eigentümern von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen aus sechs Förderbereichen: energetische Sanierung, Photovoltaik, altersgerechtes Umbauen, Einbruchschutz, Wasserinfrastruktur und Energieverteilung. Die Förderbereiche können beliebig miteinander kombiniert werden. Der Antrag ist direkt bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) zu stellen, bevor Aufträge vergeben werden.
bis zu 50.000 €
KfW 159 — Altersgerecht Umbauen Kredit
Förderkredit bis 50.000 € pro Wohneinheit für Barriereabbau und Einbruchschutz — unabhängig vom Alter. Auch für den Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie.
bis zu 50.000 €
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Das Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen ist ein Landesprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), das das KfW-Programm 159 mit einem Tilgungszuschuss ergänzt. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft mit Bestandsimmobilien in Brandenburg. Das KfW-Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für barrierereduzierende Baumaßnahmen; die ILB gewährt zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent des Darlehensbetrags.
bis zu 50.000 €
IB.SH WEGfinanz
Kleinstdarlehen ab 5.000 Euro bis 35.000 Euro pro Wohneinheit für Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Wohnungseigentümergemeinschaften in Schleswig-Holstein. Vergabe ohne Grundbucheintragung, jedes WEG-Mitglied haftet nur für das eigene Darlehen.
bis zu 35.000 €
IFB-WEGfinanz Hamburg
IFB-WEGfinanz bietet Wohnungseigentümergemeinschaften in Hamburg ein vereinfachtes Verfahren für zinsgünstige Modernisierungsdarlehen von 5.000 bis 35.000 € je Eigentümer – ohne Grundschuldeintrag und ohne Offenlegung privater Einkommensverhältnisse.
bis zu 35.000 €
Modernisierung von Wohnheimen fuer Studierende und Auszubildende (Junges Wohnen)
Förderung der energetischen Modernisierung von Wohnheimen fuer Studierende und Auszubildende in Niedersachsen. Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35% der Modernisierungskosten, maximal 31.500 Euro pro Wohnheimplatz.
bis zu 31.500 €
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den barrierefreien Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen mit Zuschüssen zwischen 3.000 und 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen, das die Hamburger Einkommensgrenzen um nicht mehr als 100 % übersteigt. Maßnahmen wie Treppenlift, barrierefreies Bad und stufenfreie Zuwege werden bezuschusst.
bis zu 20.000 €
Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum Hessen
Zuschuss bis zu 15.000 EUR der WIBank Hessen für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, gefördert nach DIN 18040 Teil 2.
bis zu 15.000 €
Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen
Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Eigentümer, deren Haushalt ein Mensch mit Behinderung angehört, erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit.
bis zu 15.000 €
SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für barrierereduzierende Umbauten in selbstgenutzten oder gemieteten Wohnungen in Sachsen — bis zu 4.000 € (Barriere-Reduzierung) oder 10.000 € (rollstuhlgerechter Umbau).
bis zu 10.000 €
Förderung der Anpassung von Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung
Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von selbst genutztem Eigenwohnraum mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Gefördert werden bauliche Maßnahmen im Bestand wie der Einbau eines behindertengerechten Bades, eines Treppenlifts oder die Errichtung einer Rollstuhlrampe.
bis zu 10.000 €
KfW 455-B — Barrierereduzierung Investitionszuschuss
Der KfW-Zuschuss 455-B fördert bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden mit 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € pro Wohneinheit. Wer den Standard 'Altersgerechtes Haus' erreicht, erhält 12,5 % und bis zu 6.250 € Zuschuss. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter jeden Alters — ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
bis zu 6.250 €
Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen (M-V)
Eigentümer und Mieter (mit Einverständnis des Vermieters) in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen Zuschuss von 30 Prozent (max. 15.000 Euro förderfähige Ausgaben je Wohneinheit) für Barrierereduzierungs-Maßnahmen wie Aufzüge, Türverbreiterungen oder Badumbauten.
bis zu 4.500 €
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Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
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