Förderungen für Barrierefreies Wohnen
Umbauten, die eine Wohnung altersgerecht oder rollstuhlgeeignet machen — bodengleiche Duschen, breitere Türen, Rampen, Treppenlifte. Neben KfW-Zuschüssen kommen Leistungen der Pflegekassen zur Wohnumfeldverbesserung infrage, die an einen Pflegegrad gebunden sind.
31 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
31 Förderungen im Bereich Barrierefreies Wohnen
KfW 455-B — Barrierereduzierung Investitionszuschuss
Der KfW-Zuschuss 455-B fördert bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden mit 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € pro Wohneinheit. Wer den Standard 'Altersgerechtes Haus' erreicht, erhält 12,5 % und bis zu 6.250 € Zuschuss. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter jeden Alters — ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Derzeit nimmt die KfW keine Anträge entgegen, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind; als Alternative nennt sie den Kredit 159 Altersgerecht Umbauen. Anträge müssen grundsätzlich vor Maßnahmenbeginn im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Modernisierung Mietwohnungen Integrierte Stadtteilentwicklung Hamburg
Hamburg fördert die Modernisierung erhaltungswürdiger Mietwohngebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung mit Baukostenzuschüssen und Mietzuschüssen über 21 Jahre Laufzeit, inkl. Mietpreis- und Belegungsbindung.
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg erhalten zinsverbilligte L-Bank-Darlehen plus Zuschüsse für energetische Sanierung und altersgerechten Umbau. Für erneuerbare Energien greift ergänzend die KfW.
SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank für barrierereduzierende Umbauten in selbstgenutzten oder gemieteten Wohnungen in Sachsen. Der Regelsatz beträgt 80 % der förderfähigen Ausgaben — bis 4.000 € für Barriere-Reduzierung, bis 10.000 € für Rollstuhlfahrer. Bei Bezug von Sozialleistungen steigt der Satz auf 100 % bis 5.000 € beziehungsweise bis 12.500 € bei rollstuhlgerechtem Ausbau.
Modernisierung von Mietwohnungen MOD C 2. Förderweg Hamburg
IFB Hamburg fördert energetische und ausstattungsverbessernde Modernisierung von Mietwohngebäuden (≥ 3 WE, mind. 51 % der Wohnungen) mit Darlehen zu 1,40 % plus optionalen Baukostenzuschüssen. Laufende Zuschüsse im Fördersegment III möglich.
L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen, ergänzt durch eine Anpassungsförderung von bis zu 50.000 € für barrierefreie Umbauten nach DIN 18040-2.
Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg bezuschusst den erstmaligen barrierefreien Umbau von Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Der Zuschuss richtet sich nach den gewählten Maßnahmen und ist bei Mietpreis- und Belegungsbindung (10 Jahre) höher als bei reiner Mietpreisbindung.
BAB Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Die Bremer Aufbau-Bank vergibt an Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen mit bis zu 90 Prozent Förderquote und einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren für sechs Programmbereiche rund ums Mehrparteienhaus.
Modernisierung von Mietwohnungen B – 1. Förderweg IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert umfassende energetische Modernisierungen und Ausstattungsverbesserungen bei Hamburger Mietwohngebäuden ab 3 Wohneinheiten (mind. 51 % der Wohnungen) mit zinsvergünstigtem Darlehen (1,25 % Zinssatz) plus laufenden und einmaligen Baukostenzuschüssen. Mietpreis- und Belegungsbindung für die Förderdauer.
L-Bank Mietwohnungsfinanzierung BW — Modernisierung
Zinsverbilligtes Darlehen (Sollzins 1,00 %) für die energetische Sanierung oder den barrierereduzierenden Umbau von landesseitig geförderten Mietwohnungen in Baden-Württemberg. Plus 3 % Tilgungszuschuss.
L-Bank Wohnungsbau BW — Modernisierungsförderung Mietwohnungsbestand
Land Baden-Württemberg fördert die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau von Mietwohnraum mit zwei Förderlinien — mit oder ohne neu zu begründende Miet- und Belegungsbindungen. Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse.
Sachsen-Anhalt MODERN — Modernisierungsdarlehen
Mit Sachsen-Anhalt MODERN bietet die Investitionsbank zinsgünstige Annuitätendarlehen für altersgerechtes Umbauen, energieeffiziente Sanierung und allgemeine Modernisierung an. Nominaler Zinssatz ab 0,95 Prozent jährlich, Laufzeiten 10, 20 oder 30 Jahre.
Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen (M-V)
Eigentümer und Mieter (mit Einverständnis des Vermieters) in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen Zuschuss von 30 Prozent (max. 15.000 Euro förderfähige Ausgaben je Wohneinheit) für Barrierereduzierungs-Maßnahmen wie Aufzüge, Türverbreiterungen oder Badumbauten.
ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (RLP)
Eigentümer selbst genutzten Wohnraums in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen für Modernisierungen, ergänzt um einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent abhängig vom Haushaltseinkommen.
ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen (RLP, 554/555)
Investoren in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen für die Schaffung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen sowie Wohngemeinschaften für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Studierende und Auszubildende.
NRW.BANK Eigentumsförderung — Modernisierung
Zinsgünstiges Annuitätendarlehen der NRW.BANK für die bauliche Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 50 % Tilgungsnachlass für hohe Energieeffizienz und Barrierereduzierung möglich.
bis zu 220.000 €
NBank Eigentumsförderung Niedersachsen
Niedersachsen fördert Neubau und Kauf von selbst genutztem Wohneigentum mit einem anfänglich zinslosen Darlehen: bis zu 180.000 Euro für Haushalte der Einkommensgruppe A, bis zu 140.000 Euro für die Gruppen B und C. Je Kind und je Person mit Behinderungen erhöht sich der Höchstbetrag, dazu kommt ein Zuschuss von 10.000 Euro. Der Antrag läuft über die Wohnraumförderstelle der Kommune.
bis zu 180.000 €
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Die NRW.BANK vergibt zinsgünstige Darlehen bis 150.000 Euro für energetische Sanierungen, Modernisierungen, Barrierereduzierung und Photovoltaikanlagen an selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über die Hausbank — vor Baubeginn.
bis zu 150.000 €
IBB Wohnraum modernisieren
IBB Wohnraum modernisieren ist ein zinsgünstiges Darlehen der Investitionsbank Berlin für die energetische Sanierung, Barrierereduzierung und allgemeine Modernisierung von Wohnraum in Berlin. Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter, Investoren und selbstnutzende Eigentümer. Der Kredit beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
bis zu 100.000 €
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Das Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen ist ein Landesprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), das das KfW-Programm 159 mit einem Tilgungszuschuss ergänzt. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft mit Bestandsimmobilien in Brandenburg. Das KfW-Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für barrierereduzierende Baumaßnahmen; die ILB gewährt zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent des Darlehensbetrags.
bis zu 50.000 €
BAB Rund ums Haus
Das BAB-Programm Rund ums Haus bietet Eigentümern von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen bis zu 50.000 Euro (Privatpersonen; bei Wohnungseigentümergemeinschaften nach deren Rahmenbedingungen) für Maßnahmen aus sechs Förderbereichen: energetische Sanierung, Photovoltaik, altersgerechtes Umbauen, Einbruchschutz, Wasserinfrastruktur und Energieverteilung. Die Förderbereiche können beliebig miteinander kombiniert werden. Der Antrag ist direkt bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) zu stellen, bevor Aufträge vergeben werden.
bis zu 50.000 €
KfW 159 — Altersgerecht Umbauen Kredit
Förderkredit bis 50.000 € pro Wohneinheit für Barriereabbau und Einbruchschutz — unabhängig vom Alter. Auch für den Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie.
bis zu 50.000 €
IBB Altersgerecht Wohnen
Die Investitionsbank Berlin fördert mit IBB Altersgerecht Wohnen die Modernisierung vermieteter Wohnungen in Berlin: Barrierereduzierung, mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz. Es gibt einen zinsgünstigen Kredit der KfW, den die IBB zusätzlich verbilligen kann, mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit.
bis zu 50.000 €
L-Bank Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit — Eigentumsfinanzierung BW
Zinsverbilligtes Zusatzdarlehen des Landes Baden-Württemberg bis 50.000 € für den barrierearmen Umbau gebrauchter Eigenheime nach DIN 18040-2. 1,00 % Sollzins für 10 Jahre, plus Tilgungszuschuss bis 1.500 € bei vollständiger Barrierefreiheit.
bis zu 50.000 €
IB.SH WEGfinanz
Kleinstdarlehen ab 5.000 Euro bis 35.000 Euro pro Wohneinheit für Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Wohnungseigentümergemeinschaften in Schleswig-Holstein. Vergabe ohne Grundbucheintragung, jedes WEG-Mitglied haftet nur für das eigene Darlehen.
bis zu 35.000 €
IFB-WEGfinanz Hamburg
IFB-WEGfinanz bietet Wohnungseigentümergemeinschaften in Hamburg ein vereinfachtes Verfahren für zinsgünstige Modernisierungsdarlehen von 5.000 bis 35.000 € je Eigentümer – ohne Grundschuldeintrag und ohne Offenlegung privater Einkommensverhältnisse.
bis zu 35.000 €
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den barrierefreien Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen mit Zuschüssen zwischen 3.000 und 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen, das die Hamburger Einkommensgrenzen um nicht mehr als 100 % übersteigt. Maßnahmen wie Treppenlift, barrierefreies Bad und stufenfreie Zuwege werden bezuschusst.
bis zu 20.000 €
Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum Hessen
Zuschuss bis zu 15.000 EUR der WIBank Hessen für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, gefördert nach DIN 18040 Teil 2.
bis zu 15.000 €
Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen
Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Eigentümer, deren Haushalt ein Mensch mit Behinderung angehört, erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit.
bis zu 15.000 €
Förderung der Anpassung von Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung
Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von selbst genutztem Eigenwohnraum mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Gefördert werden bauliche Maßnahmen im Bestand wie der Einbau eines behindertengerechten Bades, eines Treppenlifts oder die Errichtung einer Rollstuhlrampe.
bis zu 10.000 €
Modernisierungs- und Klimaschutzzuschuss für ältere Menschen Mainz
Die Landeshauptstadt Mainz bezuschusst kleinere Modernisierungs- und Klimaschutzmaßnahmen im selbst genutzten Wohneigentum älterer Menschen mit geringem Einkommen. Gefördert werden energetische Verbesserungen wie der Austausch von Fenstern und Haustür oder die Dämmung von Keller und Dach, Maßnahmen für altersgerechtes Wohnen und Barrierefreiheit, ökologische Maßnahmen wie Entsiegelung und Regenwassernutzung sowie die Anpflanzung hitzeresistenter Bäume. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 6.000 Euro. Antragsteller müssen das 65. Lebensjahr vollendet haben und die Einkommensgrenze einhalten.
bis zu 6.000 €
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NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege
Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.
EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen
Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.
Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.
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