Förderungen für Miete & Wohngeld
Wohngeld ist der staatliche Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen und muss nicht zurückgezahlt werden. Dazu kommen der Lastenzuschuss für selbst genutztes Eigentum und regionale Mietzuschüsse. Wie viel zusteht, hängt von Einkommen, Haushaltsgröße und der Mietstufe des Wohnorts ab.
5 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
5 Förderungen im Bereich Miete & Wohngeld
Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin
Der Mietzuschuss in Sozialwohnungen nach § 2 WoG Bln unterstützt Berliner Mieterhaushalte, die in einer Sozialwohnung des Ersten Förderwegs leben und deren Mietbelastung mehr als 30 % des anrechenbaren Einkommens beträgt. Der Zuschuss wird monatlich gezahlt und ist auf die Hälfte der förderfähigen Bruttowarmmiete gedeckelt.
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
L-Bank G15 — Förderung von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum
Zinsverbilligtes G15-Darlehen oder alternativ Zuschuss des Landes Baden-Württemberg für Privatpersonen, die Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden, um eine Genossenschaftswohnung anzumieten.
bis zu 50.000 €
ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen (RLP, 704)
Haushalte in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 Euro für den Erwerb von Wohnungsgenossenschaftsanteilen, um Anrecht auf eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung zu erwerben.
bis zu 50.000 €
Zuschuss Erwerb Genossenschaftsanteile Schleswig-Holstein
Zuschuss bis zu 25.000 EUR der IB.SH für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein, die Genossenschaftsanteile für eine selbstgenutzte, sozial geförderte Wohnung erwerben. Pro Kind im Haushalt erhöht sich der Zuschuss um 5.000 EUR, insgesamt auf höchstens 25.000 EUR.
bis zu 25.000 €
Miete & Wohngeld: So greifen die Programme ineinander
Wohngeld oder Wohnraumförderung — was ist der Unterschied?
Auf dieser Seite geht es um Geld, das deine laufenden Wohnkosten senkt, nicht um die Finanzierung einer Immobilie. Das Wohngeld soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich sichern und kommt in zwei Formen: als Mietzuschuss, wenn du deine Wohnung gemietet hast und selbst nutzt, und als Lastenzuschuss, wenn dir der selbst genutzte Wohnraum gehört. Die soziale Wohnraumförderung setzt dagegen vor allem beim Bau und Erwerb von Wohnraum an. Wer als Vermieter oder Investor Mietwohnungen schaffen will, findet die passenden Programme unter Mietwohnungsbau und Vermietung .
Die Grenze zwischen Miet- und Lastenzuschuss verläuft nicht ganz dort, wo man sie erwartet. Bewohnst du eine Wohnung im eigenen Haus und hat dieses Haus mehr als zwei Wohnungen, behandelt dich das Wohngeldgesetz wie einen Mieter — du beantragst dann den Mietzuschuss, nicht den Lastenzuschuss.
Wohngeld ergänzt außerdem keine Grundsicherung. Wer Grundsicherungsgeld vom Jobcenter oder Grundsicherung im Alter bezieht und dort seine Unterkunftskosten berücksichtigt bekommt, ist nach § 7 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen. Die Wohnkosten stecken dort bereits in der Leistung; einen zweiten Zuschuss für dieselbe Miete sieht das Gesetz nicht vor.
Wo stellst du den Antrag, und ab wann zählt er?
Wohngeld gibt es nur auf Antrag. Zuständig ist die Wohngeldbehörde, die jedes Land selbst bestimmt. Bewilligt wird ab dem Ersten des Monats, in dem dein Antrag eingeht — für frühere Monate gibt es grundsätzlich nichts. Eine Ausnahme schützt dich, wenn das Jobcenter oder Sozialamt ablehnt: Stellst du den Wohngeldantrag vor Ablauf des Monats, der auf die Ablehnung folgt, beginnt die Bewilligung ab dem Monat, für den die Grundsicherung abgelehnt wurde.
Der Berliner Mietzuschuss in Sozialwohnungen knüpft dagegen an die Wohnung an: Er gilt nur, solange sie noch der Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegt, und wird bei der Investitionsbank Berlin beantragt. Was Dritte an deiner Miete tragen, etwa über einen Wohngeldbescheid, wird dort vorher abgezogen — das Wohngeld kommt also zuerst.
Einen anderen Weg gehen die Programme für Genossenschaftsanteile: Sie finanzieren den Einstieg in eine Genossenschaftswohnung statt die laufende Miete. Schleswig-Holstein zahlt einen Zuschuss für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein direkt an die Genossenschaft, Rheinland-Pfalz vergibt ein ISB-Darlehen für Genossenschaftsanteile über die Stadt- oder Kreisverwaltung am Ort der Wohnung, Baden-Württemberg das G15-Darlehen der L-Bank wahlweise als Zuschuss. Gemeinsam ist allen dreien: Beantragt wird, bevor du die Anteile zeichnest.
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NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege
Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.
EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen
Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.
Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.
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