BundesBonus
Förderkredit · bis 27.500 € Land

Neubaukredit für Mietwohnungen Land Bremen (BAB)

Die Bremer Aufbau-Bank fördert den Neubau von Mietwohnungen mit zinslosem Darlehen für 30 Jahre und Kostenzuschuss bis 27.500 Euro je Wohneinheit — für bezahlbare, energieeffiziente Wohnungen mit mindestens dem Energieniveau nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Für 2026 werden keine neuen Projekte mehr aufgenommen: Die Wohnraumförderungsprogramme bis einschließlich 2026 sind ausgebucht, neu eingereichte Projekte kann Bremen erst im Wohnraumförderungsprogramm 2027 berücksichtigen.

Max. Kreditrahmen
27.500 €
je Wohneinheit
Zuständig
Bremer Aufbau-Bank (BAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bremer Aufbau-Bank (BAB)
Förderhöhe bis zu 27.500 € je Wohneinheit
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Neubaukredit der klassischen Wohnraumförderung unterstützt die BAB den Neubau von Mietwohnungen im Land Bremen. Gefördert wird der Neubau von Wohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern. Die Fördermittel werden aus Bundes- und Landesmitteln finanziert. Die geförderten Wohnungen müssen mindestens das Energieniveau nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz erreichen und sollen barrierefrei gemäß § 50 BremLBO sein.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Bauvorhaben im Land Bremen
Wohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder Mietreihenhäuser
Erfüllt das Gebäude mindestens das Energieniveau nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?
Eigenleistung mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten
Förderfähige Kosten höchstens 5.100 EUR/m² Wohnfläche

Was bekommst du konkret?

Zinsloses Darlehen von bis zu 330.000 Euro je Wohneinheit, abhängig vom Wohnungstyp: 220.000 Euro für Wohnungen für ein bis zwei Personen, 275.000 Euro für Alleinerziehende und Drei-Personen-Haushalte, 330.000 Euro für Familienwohnungen ab vier Personen, 130.000 Euro für 1-Zimmer-Apartments. Dazu ein Kostenzuschuss je Wohneinheit von 27.500 Euro in Mietenstufe 1 und 10.000 Euro in Mietenstufe 2 (1-Zimmer-Apartments 13.750 bzw. 5.000 Euro). Kostenzuschuss und Förderdarlehen dürfen zusammen höchstens 90 Prozent der Gesamtkosten abdecken. Das Darlehen ist ab Vollauszahlung 30 Jahre zinsfrei, ab dem 31. Jahr marktüblich verzinst.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Formlose Anmeldung zur Prüfung der Förderungswürdigkeit

    Formlose Anmeldung bei der Senatorin für Bau zur Prüfung der Förderungswürdigkeit und Bonitätsprüfung durch die BAB.

  2. 02

    Beratung und Unterlagen bei der BAB anfordern

    Beratung durch die BAB in Anspruch nehmen und die erforderlichen Antragsunterlagen anfordern.

  3. 03

    Antrag bei der BAB stellen

    Vollständige Antragsunterlagen bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) einreichen.

  4. 04

    Fördervertrag unterzeichnen

    Nach positiver Prüfung den Fördervertrag mit der BAB unterzeichnen.

  5. 05

    Mittel abrufen

    Fördermittel nach Vertragsunterzeichnung entsprechend dem Projektfortschritt abrufen.

Häufige Fragen

Wer kann den Neubaukredit beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die im Land Bremen Mietwohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder Mietreihenhäuser neu errichten und an Berechtigte vermieten.
Wie hoch ist die Förderung?
Zinsloses Darlehen je Wohneinheit von 220.000 Euro (ein bis zwei Personen) über 275.000 Euro (Alleinerziehende, drei Personen) bis 330.000 Euro (Familienwohnungen ab vier Personen); 1-Zimmer-Apartments 130.000 Euro. Zusätzlich ein Kostenzuschuss von 27.500 Euro je Wohneinheit in Mietenstufe 1 und 10.000 Euro in Mietenstufe 2. Beides zusammen deckt höchstens 90 Prozent der Gesamtkosten.
Welche Anfangsmiete gilt?
Die anfängliche Nettokaltmiete beträgt in der Mietenstufe 1 höchstens 6,80 Euro und in der Mietenstufe 2 höchstens 9,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich. Bei 1-Zimmer-Apartments ist ein Zuschlag von 0,70 Euro pro Quadratmeter zulässig. Die Zweckbestimmung beträgt 30 Jahre.
Welche Belegungsbindung gilt?
Die Wohnungen sind an Berechtigte zu vermieten. 20 Prozent der geförderten Wohnungen sollen an Menschen vermietet werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Gelingt das nicht, ist eine entsprechende Zahl anderer Wohnungen an diese Gruppe zu vermieten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Neubaukredit für Mietwohnungen Land Bremen (BAB) — Offizielle Programmseite
    bab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)
  2. [02]
    Senatorin für Bau Bremen – Wohnraumförderung
    bau.bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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