Förderungen für Mietwohnungsbau & Vermietung
Förderung für alle, die Mietwohnungen bauen, kaufen oder modernisieren: private Vermieter, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Investoren. Die Landesförderbanken vergeben zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse, meist gegen Miet- und Belegungsbindungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Dazu gehören auch Wohnheime für Studierende und Auszubildende.
39 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
39 Förderungen im Bereich Mietwohnungsbau & Vermietung
L-Bank Mietwohnungsfinanzierung BW — Modernisierung
Zinsverbilligtes Darlehen (Sollzins 1,00 %) für die energetische Sanierung oder den barrierereduzierenden Umbau von landesseitig geförderten Mietwohnungen in Baden-Württemberg. Plus 3 % Tilgungszuschuss.
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung allgemeiner Sozialmietwohnraum
Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg für den Neubau, Erwerb oder die Schaffung von allgemeinem Sozialmietwohnraum mit Belegungs- und Mietbindung zugunsten von Haushalten mit niedrigerem Einkommen.
L-Bank Wohnungsbau BW — Modernisierungsförderung Mietwohnungsbestand
Land Baden-Württemberg fördert die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau von Mietwohnraum mit zwei Förderlinien — mit oder ohne neu zu begründende Miet- und Belegungsbindungen. Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse.
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten
Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse für Mietwohnraum, der gezielt Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird.
NRW.BANK Mietwohnraumförderung Erwerb von Bindungen
Mit dem Programm Erwerb von Bindungen unterstützt die NRW.BANK Eigentümer von Wohnraum in Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster und Mietniveau-M4-Gemeinden mit Zuschüssen — wenn sie für 5 oder 10 Jahre eine Mietpreis- und Belegungsbindung zugunsten von Haushalten der Einkommensgruppe A eingehen.
Konsortialer Restrukturierungskredit (KRK) Sachsen-Anhalt
Mit dem Konsortialen Restrukturierungskredit (KRK) finanziert die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gemeinsam mit anderen Kreditinstituten den Ankauf von Forderungen und die Ablösung von Krediten; Investitionsdarlehen für Erwerb, Modernisierung oder Instandsetzung von Wohnimmobilien sind ausgeschlossen. Das Produkt richtet sich an Wohnungsunternehmen und private Vermieter mit Bezug zum wohnwirtschaftlichen Sektor in Sachsen-Anhalt, spricht einen begrenzten Empfängerkreis an und wird ausschließlich nach individueller Beratung vergeben — ein offener Antragsweg existiert nicht.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
Modernisierung von Mietwohnungen MOD C 2. Förderweg Hamburg
IFB Hamburg fördert energetische und ausstattungsverbessernde Modernisierung von Mietwohngebäuden (≥ 3 WE, mind. 51 % der Wohnungen) mit Darlehen zu 1,40 % plus optionalen Baukostenzuschüssen. Laufende Zuschüsse im Fördersegment III möglich.
Modernisierung Mietwohnungen Integrierte Stadtteilentwicklung Hamburg
Hamburg fördert die Modernisierung erhaltungswürdiger Mietwohngebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung mit Baukostenzuschüssen und Mietzuschüssen über 21 Jahre Laufzeit, inkl. Mietpreis- und Belegungsbindung.
Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende – IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert den Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Studierende und Auszubildende in Hamburg mit zinsverbilligten Darlehen (Anfangszins 1,25 %) sowie einmaligen und laufenden Zuschüssen. Mietpreisbindung für 30 Jahre: Einzelapartments max. 280 €/Monat, Zwei-Personen-Apartments max. 526 €/Monat.
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) – IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert die umfassende energetische Modernisierung von Mietwohngebäuden in Hamburg mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss im Rahmen des Klimaschutzprogramms und ist modular aufgebaut: je Quadratmeter Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe, ergänzt um frei wählbare Zusatzmodule.
Mietwohnungsneubau 1. Förderweg Hamburg
Hamburg fördert den Neubau preisgünstiger Mietwohnungen (1. Förderweg) mit zinsverbilligten Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², Einkommensgrenzen nach HmbWoFG.
Mietwohnungsneubau 1. Förderweg plus Hamburg
Der 1. Förderweg plus Hamburg fördert Mietwohnungsneubau auf städtischen Erbpachtgrundstücken mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 50 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m² – dauerhaft günstig durch Erbpacht-Bindung.
Mietwohnungsneubau 2. Förderweg Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau im 2. Förderweg für mittleres Einkommen mit Darlehen zu 1,4 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Anfangsmiete 9,99 €/m² Nettokaltmiete bei Einkommensgrenzen nach HmbWoFG.
Mietwohnungsneubau 3. Förderweg Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau (3. Förderweg) für mittleres Einkommen mit Darlehen zu 1,5 % und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Anfangsmiete 12,95 €/m². Einkommensgrenze: max. 140 % des HmbWoFG-Schwellenwerts – das umfasst rund 65 % aller Hamburger Haushalte.
Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und sozialen Einrichtungen (Hessen)
Das Land Hessen sichert mit Ausfallbürgschaften die Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude und Gebäude mit sozialen Einrichtungen ab. Verbürgt werden Kredite für Errichtung, Erwerb und Modernisierung von Mietwohnraum, für Wohnheime und soziale Einrichtungen sowie für Photovoltaikanlagen bis 20 kW mit Batteriespeicher.
IBB CO2-Sparende Gebäude
Die Investitionsbank Berlin fördert energetische Sanierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden mit einem zinslosen Förderdarlehen von 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und eingespartem Kilogramm CO2. Wer zusätzlich Miet- und Belegungsbindungen begründet, erhält im Bonusmodul einen Zuschuss von 20 Prozent des bewilligten Darlehens.
ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen (RLP, 554/555)
Investoren in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen für die Schaffung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen sowie Wohngemeinschaften für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Studierende und Auszubildende.
ISB-Darlehen Mietwohnungen (RLP, Förderprogramm 551)
Das ISB-Darlehen Mietwohnungen unterstützt Investoren in Rheinland-Pfalz beim Neubau oder Ersterwerb von mindestens vier klimagerechten Mietwohnungen mit einem zinsgünstigen Darlehen zu 1 Prozent p. a. plus Tilgungszuschüssen.
ISB Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten (RLP, 781)
Eigentümer bestehender Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB einen einmaligen Zuschuss für die Vergabe von Belegungsrechten an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, wenn sie die Miete 15 Prozent unter dem Mittelwert des Mietspiegels halten.
Bayerisches Modernisierungsprogramm Mietwohnraum
Zinsgünstige Darlehen und ergänzende Zuschüsse der BayernLabo für Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden und Pflegeeinrichtungen in Bayern. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, plus Zuschüsse von bis zu 300 EUR/m² (allgemein) und bis zu 200 EUR/m² (Nachhaltigkeit), jeweils höchstens 25 Prozent des Darlehens.
Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern
Wohnungsbau Sozial M-V fördert in Mecklenburg-Vorpommern den Bau und Umbau belegungsgebundener Mietwohnungen mit zinsfreien Baudarlehen von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren
ILB-Kredit zur Modernisierung von Mietwohnraum in Brandenburg. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. Bis zu 25 Jahre Laufzeit, bis 20 Jahre Zinsbindung und Tilgungszuschuss bis 5 Prozent des Zusagebetrags.
Junges Wohnen Brandenburg — Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende
Brandenburger Förderprogramm 'Junges Wohnen' für Bauherren, Investoren und Träger zur Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Bis 500 Euro je m² Wohnfläche als Zuschuss, 2.200 Euro je m² als zinsfreies Darlehen über die Zweckbindungsfrist von 35 Jahren.
Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Niedersachsen)
Die NBank unterstützt Investoren bei der Modernisierung und energetischen Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Niedersachsen, die vor dem 1. Februar 2002 fertiggestellt wurden. Gewährt werden zunächst zinslose Darlehen von bis zu 75 Prozent der Modernisierungskosten, ein Tilgungsnachlass von 30 Prozent für Berechtigte mit geringem Einkommen sowie ein zusätzlicher Zuschuss von 5.000 Euro je barrierefrei nutzbarer Wohnung.
Modernisierung von Mietwohnungen B – 1. Förderweg IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert umfassende energetische Modernisierungen und Ausstattungsverbesserungen bei Hamburger Mietwohngebäuden ab 3 Wohneinheiten (mind. 51 % der Wohnungen) mit zinsvergünstigtem Darlehen (1,25 % Zinssatz) plus laufenden und einmaligen Baukostenzuschüssen. Mietpreis- und Belegungsbindung für die Förderdauer.
Ankauf Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg kauft bei Vermietern Belegungsrechte für Wohnungen an, um die Wohnraumversorgung von vordringlich Wohnungssuchenden in Hamburg zu verbessern. Voraussetzung ist ein gültiger Dringlichkeitsschein oder eine Dringlichkeitsbestätigung. Der Zuschuss ist nach Wohnungsgröße und Personenanzahl gestaffelt.
Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg bezuschusst den erstmaligen barrierefreien Umbau von Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Der Zuschuss richtet sich nach den gewählten Maßnahmen und ist bei Mietpreis- und Belegungsbindung (10 Jahre) höher als bei reiner Mietpreisbindung.
Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen (RLP, 553)
Vermieter in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein Darlehen bis 175.000 Euro je Wohnung für die Modernisierung von Mietwohnraum, ergänzt um einen Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent.
bis zu 175.000 €
Modernisierungskredit für Mietwohnungen Land Bremen (BAB)
Eigentümer von mehr als zwei Mietwohnungen im Land Bremen erhalten zinsverbilligte Darlehen bis 150.000 Euro je Wohneinheit und Kostenzuschüsse bis 35.000 Euro für die energetische Modernisierung von Wohnraum.
bis zu 150.000 €
IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus
Die Investitionsbank Berlin fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Berlin mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW plus zusätzlicher Zinssubvention der IBB. Zielgruppe sind Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter und Investoren. Je Wohneinheit gibt es zinsgünstige Darlehen bis zu 150.000 Euro und Tilgungszuschüsse.
bis zu 150.000 €
IBB Wohnraum modernisieren
IBB Wohnraum modernisieren ist ein zinsgünstiges Darlehen der Investitionsbank Berlin für die energetische Sanierung, Barrierereduzierung und allgemeine Modernisierung von Wohnraum in Berlin. Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter, Investoren und selbstnutzende Eigentümer. Der Kredit beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
bis zu 100.000 €
Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau Niedersachsen
Das NBank-Förderprogramm für energetisch hochwertigen Mietwohnungsneubau unterstützt den Neubau von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern in Niedersachsen ab KfW-Effizienzhaus-40-Niveau mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis 90.000 Euro je Wohneinheit.
bis zu 90.000 €
Modernisierung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende (Junges Wohnen)
Förderung der klimagerechten Modernisierung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende in Niedersachsen. Der nicht rückzahlbare Zuschuss steigt mit der Zahl der verbesserten Energieeffizienzklassen: von 50 Prozent (maximal 42.500 Euro je Wohnheimplatz) bis 70 Prozent (maximal 59.500 Euro je Wohnheimplatz).
bis zu 59.500 €
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Das Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen ist ein Landesprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), das das KfW-Programm 159 mit einem Tilgungszuschuss ergänzt. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft mit Bestandsimmobilien in Brandenburg. Das KfW-Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für barrierereduzierende Baumaßnahmen; die ILB gewährt zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent des Darlehensbetrags.
bis zu 50.000 €
KfW 266 — Gewerbe zu Wohnen
Direkter Bundeszuschuss für den Umbau leerstehender Büros, Läden und Praxen zu Wohnraum: 30 % der Umbaukosten, bis zu 30.000 € je neuer Wohneinheit. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
bis zu 30.000 €
Neubaukredit für Mietwohnungen Land Bremen (BAB)
Die Bremer Aufbau-Bank fördert den Neubau von Mietwohnungen mit zinslosem Darlehen für 30 Jahre und Kostenzuschuss bis 27.500 Euro je Wohneinheit — für bezahlbare, energieeffiziente Wohnungen mit mindestens dem Energieniveau nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz.
bis zu 27.500 €
Ankauf Belegungsbindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten
Die IFB Hamburg kauft bei Vermietern Belegungsrechte für Wohnungen an, damit Haushalte mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt besser versorgt werden können. Vermieter erhalten einen einmaligen Zuschuss von 15.000 Euro pro Belegungsrecht.
bis zu 15.000 €
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NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege
Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.
EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen
Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.
Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.
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