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Mietwohnungen auf den Ostfriesischen Inseln (Niedersachsen)

Die Förderung Mietwohnungen auf den Ostfriesischen Inseln ist ein Programm der sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen. Sie kombiniert ein zunächst zinsloses Darlehen der NBank mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss für neue, umgebaute, erweiterte oder erstmals erworbene Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern auf Borkum, Norderney, Juist, Wangerooge, Baltrum, Langeoog und Spiekeroog. Der Antrag läuft über die örtliche Wohnraumförderstelle.

Fördergeber
Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit diesem Programm unterstützt das Land Niedersachsen über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum auf den Ostfriesischen Inseln. Fördergebiet sind die Städte Borkum und Norderney, die Inselgemeinde Juist, das Nordseebad Wangerooge sowie die Gemeinden Baltrum, Langeoog und Spiekeroog.

Gefördert werden der Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, die Änderung (Aus- und Umbau) und Erweiterung von Gebäuden sowie der erstmalige Erwerb von Mietwohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Förderfähig sind allgemeiner Mietwohnraum, Mietwohnraum für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen sowie gemeinschaftliche Wohnformen.

Die geförderten Wohnungen dürfen nur an Haushalte vermietet werden, deren Einkommen die Grenze des § 3 Abs. 2 NWoFG einhält (Einkommensgruppe A) oder um bis zu 40 % (Gruppe B) bzw. bis zu 60 % (Gruppe C) überschreitet. Die Zweckbestimmung beträgt 35 Jahre und beginnt mit der Bezugsfertigkeit, beim Ersterwerb mit dem Eigentumsübergang. Für jede Einkommensgruppe legt die NBank eine höchstzulässige Nettokaltmiete fest.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Liegt das Vorhaben auf einer der Ostfriesischen Inseln (Borkum, Norderney, Juist, Wangerooge, Baltrum, Langeoog oder Spiekeroog)?
Hat das Gebäude mindestens drei Wohneinheiten, davon mindestens zwei geförderte Mietwohnungen?
Bringt der Investor Eigenmittel von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Herstellungskosten auf?
Werden die Wohnungen für 35 Jahre an Haushalte der Einkommensgruppen A, B oder C zur festgelegten Miete vermietet?
Schließen Sie Liefer-, Leistungs-, Kauf- oder Werkverträge für das Vorhaben erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids (oder nach genehmigtem vorzeitigem Vorhabenbeginn), und haben die Bauarbeiten noch nicht begonnen?

Was bekommst du konkret?

Die Förderung besteht aus einem zunächst zinslosen Darlehen und einem nicht rückzahlbaren Zuschuss; der Zuschuss ist an die Inanspruchnahme des Darlehens gebunden. Die Höhe richtet sich nach der Einkommensgruppe der künftigen Mieterhaushalte: bei Gruppe A Darlehen bis zu 50 % und Zuschuss bis zu 40 %, bei Gruppe B Darlehen bis zu 65 % und Zuschuss bis zu 25 %, bei Gruppe C Darlehen bis zu 75 % und Zuschuss bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Herstellungskosten, dazu ein Anteil der Grundstückskosten.

Das Darlehen ist in den Jahren 1 bis 35 zinsfrei, danach marktüblich verzinst, und spätestens nach 42 Jahren vollständig getilgt. Hinzu kommen ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag und ein einmaliges Bearbeitungsentgelt. Die Zuwendung wird nach Baufortschritt in Raten ausgezahlt und mit einer nachrangigen Grundschuld besichert.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Förderbedarf am Bauort und Fördervoraussetzungen prüfen

    Es muss ein nicht nur kurzfristiger Bedarf für Mietwohnraum bestehen. Über die Landkarte Wohnraumförderung auf der Programmseite der NBank lässt sich prüfen, ob für das geplante Bauvorhaben ein Förderbedarf bereits als gegeben angesehen wird oder gesondert, zum Beispiel über ein Wohnraumversorgungskonzept, nachzuweisen ist. Förderfähig sind grundsätzlich nur Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, in denen mindestens zwei geförderte Mietwohnungen entstehen; die Eigenmittel müssen mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Herstellungskosten betragen. Beratung bietet die NBank unter 0511 30031-9333 oder beratung@nbank.de.

    Programmseite mit Landkarte Wohnraumförderung
  2. 02

    Antrag vor Vorhabensbeginn bei der zuständigen Wohnraumförderstelle stellen

    Den Förderantrag stellen Investoren bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde), die auch die Antragsformulare und weitere Informationen bereithält; die Formulare, darunter Vordruck 1011 zur Förderung von Mietwohnraum, stehen auch im Downloadbereich der NBank. Bereits begonnene Vorhaben werden nicht gefördert. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs-, Leistungs-, Kauf- oder Werkvertrages; Planung, Bodenuntersuchung, die Bestellung eines Erbbaurechts, der Grunderwerb, das Herrichten des Grundstücks und Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI gelten nicht als Beginn.

    Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen
  3. 03

    Antragsunterlagen nach der NBank-Checkliste zusammenstellen

    Die Checkliste der NBank zur Mietwohnraumförderung nennt unter anderem die Selbstauskunft mit Aufstellung des Haus- und Grundbesitzes, eine aktuelle Schufa-Auskunft, die Identitätsfeststellung nach dem Geldwäschegesetz, Einkommens- oder Unternehmensnachweise, Finanzierungsunterlagen sowie zum Bauvorhaben einen aktuellen Grundbuchauszug, Lageplan, Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung und die Baubeschreibung. Die Bauzeichnungen prüft die Wohnraumförderstelle; sie sind der NBank digital zu übermitteln.

  4. 04

    Bewilligung abwarten oder vorzeitigen Vorhabenbeginn genehmigen lassen

    Wird ein für die Umsetzung erforderlicher Lieferungs-, Leistungs-, Kauf- oder Werkvertrag vor Erhalt des Bewilligungsbescheides geschlossen, kann das Vorhaben nicht gefördert werden. Ist ein früherer Vertragsschluss zwingend notwendig, kann im Rahmen der Antragsbearbeitung bei der NBank die Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns beantragt werden; dafür muss ein zumindest überschlägig prüffähiger Förderantrag mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegen, und der Beginn erfolgt auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Bewilligung, Auszahlung und Verwaltung der Zuwendungen liegen bei der NBank; als Sicherheit ist eine nachrangige Grundschuld zu stellen.

  5. 05

    Auszahlung nach Baufortschritt, Fertigstellung und Verwendungsnachweis

    Die Zuwendung wird entsprechend dem Baufortschritt in Raten ausgezahlt, Darlehen und Zuschuss jeweils anteilig im gleichen Verhältnis. Für Mittelanforderung und Verwendungsnachweis stellt die NBank Vordrucke bereit, darunter Baubeginnanzeige, Nachweis über angefallene Kosten, Fertigstellungsanzeige und Verwendungsnachweis. Die Zweckbestimmung der Wohnungen beträgt 35 Jahre und beginnt mit der Bezugsfertigkeit, beim Ersterwerb mit dem Eigentumsübergang.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung für Mietwohnungen auf den Ostfriesischen Inseln beantragen?
Investoren, und zwar natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.
Welche Inseln gehören zum Fördergebiet?
Die Städte Borkum und Norderney, die Inselgemeinde Juist, das Nordseebad Wangerooge sowie die Gemeinden Baltrum, Langeoog und Spiekeroog.
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Aus einem zunächst zinslosen Darlehen und einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, der an das Darlehen gebunden ist. Die Anteile hängen von der Einkommensgruppe A, B oder C der künftigen Mieterhaushalte ab.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle des Landkreises, der Stadt oder der Gemeinde. Die Antragsformulare gibt es dort und im Downloadbereich der NBank.
Werden auch einzelne Eigentumswohnungen gefördert?
Nein. Zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen sind ausgeschlossen. Förderfähig sind grundsätzlich nur Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, in denen mindestens zwei geförderte Mietwohnungen entstehen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Mietwohnungen auf den Ostfriesischen Inseln (Niedersachsen) — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen
  2. [02]
    NBank: Mietwohnungen auf den Ostfriesischen Inseln
    nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen
  3. [03]
    Produktinformation (PDF)
    nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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