BundesBonus
Zuschuss · bis 90.000 € Land Aktuell bis 31.12.2031

Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau Niedersachsen

Das NBank-Förderprogramm für energetisch hochwertigen Mietwohnungsneubau unterstützt den Neubau von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern in Niedersachsen ab KfW-Effizienzhaus-40-Niveau mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis 90.000 Euro je Wohneinheit.

Max. Förderung
90.000 €
je Wohneinheit
Zuständig
Investitions- und Förderbank Niedersachsen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Förderhöhe bis zu 90.000 € je Wohneinheit
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Programm Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau in Mehrfamilienhäusern fördert die NBank für das Land Niedersachsen den Neubau von Mietwohnraum, der mindestens das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 40 erreicht. Gefördert werden allgemeiner Mietwohnraum sowie Mietwohnraum für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen einschließlich gemeinschaftlicher Wohnformen und besondere Bedarfsgruppen. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Förderbedarf am Bauort sowie ein Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten. Bereits begonnene Bauvorhaben, mobile Unterkünfte und zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen sind ausgeschlossen.

Schnell-Check

Passt Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau Niedersachsen zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Neubau erreicht mindestens KfW-Effizienzhaus 40
Bauort liegt in Niedersachsen
Förderbedarf für Mietwohnraum am Bauort nachgewiesen
Kein Baubeginn vor Antragstellung

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Neubau von Mietwohnraum, gestaffelt nach der Einkommensgruppe der späteren Mieter: Einkommensgruppe A bis zu 50 Prozent, höchstens 90.000 Euro je Wohneinheit; Einkommensgruppe B bis zu 40 Prozent, höchstens 75.000 Euro; Einkommensgruppe C bis zu 30 Prozent, höchstens 60.000 Euro der Herstellungs- und Grundstückskosten. Gefördert werden nur Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, darin mindestens zwei geförderte Mietwohnungen. Die Zweckbestimmung beträgt 35 Jahre ab Bezugsfertigkeit, das Bearbeitungsentgelt einmalig 0,75 Prozent der bewilligten Zuschüsse. Eine Kombination mit Förderdarlehen aus anderen Fördersegmenten der Richtlinie Mietwohnraum 2026 ist ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Wohnraumförderstelle

    Der Antrag wird bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt oder Gemeinde) eingereicht; Formulare stehen im Downloadcenter der NBank zur Verfügung.

  2. 02

    Bedarfsnachweis erbringen

    Voraussetzung ist ein Bedarfsnachweis für den Mikrostandort (gegeben oder durch ein Wohnraumversorgungskonzept gesondert nachzuweisen) sowie eine Bedarfsbestätigung der Kommune.

  3. 03

    Nicht vorzeitig beginnen

    Ein Vorhabensbeginn vor dem Antrag führt zum Ausschluss.

Häufige Fragen

Wer kann den Mietwohnungsneubau-Zuschuss beantragen?
Investierende können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.
Wie hoch ist der Zuschuss pro Wohneinheit?
Der Zuschuss ist nach der Einkommensgruppe der späteren Mieter gestaffelt: Einkommensgruppe A bis zu 50 Prozent, höchstens 90.000 Euro je Wohneinheit; Einkommensgruppe B bis zu 40 Prozent, höchstens 75.000 Euro; Einkommensgruppe C bis zu 30 Prozent, höchstens 60.000 Euro der Herstellungs- und Grundstückskosten.
Welche Energie-Anforderung muss der Neubau erfüllen?
Das Gebäude muss mindestens das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 40 erreichen. Gefördert wird sowohl allgemeiner Mietwohnraum als auch Mietwohnraum für Senioren, Menschen mit Behinderungen und besondere Bedarfsgruppen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag geht an die für den Bauort zuständige Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt oder Gemeinde). Die NBank übernimmt anschließend Bewilligung, Auszahlung und Verwaltung der Zuwendung.

Mehr zu Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau Niedersachsen und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau Niedersachsen — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  2. [02]
    Niedersachsen — Sonderregelungen energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau (soziale Wohnraumförderung)
    mw.niedersachsen.deRechtsgrundlageNiedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken