Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) |
| Förderquote | 40 % |
| Finanzierungsanteil | bis 45 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zinssatz | 0 % |
| Zielgruppe | Student, Arbeitnehmer, Unternehmen |
Worum geht es?
Das Programm unterstützt die Schaffung von Wohnheimplätzen für volljährige Studierende und Auszubildende in Niedersachsen. Gefördert werden der Neubau von Wohnheimen, die Änderung (Aus- und Umbau) und Erweiterung von Gebäuden sowie der erstmalige Erwerb von Wohnheimen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Wohnheime, die ausschließlich Studierenden vorbehalten sind, werden nur an einem Hochschulstandort gefördert.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Wohnheimplätze für volljährige Studierende und Auszubildende in Einzelapartments oder gemeinschaftlichen Wohnformen
Es müssen mindestens vier zusammenhängende Wohnheimplätze entstehen. Einzelapartments sollen 18 m² Wohnfläche nicht unterschreiten, Individualräume in gemeinschaftlich genutzten Wohneinheiten mindestens 12 m² groß sein.
Reine Studierendenwohnheime werden nur an einem Hochschulstandort in Niedersachsen gefördert
Wohnheime für Auszubildende oder in gemischter Belegung sind auch außerhalb von Hochschulstandorten möglich. Dort ist ein Bedarfsnachweis zu erbringen.
Neubau, Änderung (Aus-/Umbau), Erweiterung oder Ersterwerb innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung
Bereits begonnene Bauvorhaben sind ausgeschlossen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs-, Leistungs-, Kauf- oder Werkvertrages.
Was bekommst du konkret?
Bei 25 Jahren Belegungs- und Mietbindung: Darlehen bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 49.500 Euro je Wohnheimplatz, dazu ein Zuschuss bis zu 40 Prozent, höchstens 44.000 Euro je Wohnheimplatz. Bei 40 Jahren Bindung: Darlehen bis zu 25 Prozent, höchstens 27.500 Euro, dazu ein Zuschuss bis zu 60 Prozent, höchstens 66.000 Euro je Wohnheimplatz. Für Eltern-Kind-Apartments und für Wohnheimplätze nach DIN 18040-2 „R“ erhöhen sich diese Höchstbeträge um 15 Prozent. Das Darlehen ist über die gesamte Laufzeit zinslos und bis zum Ende der Bindung vollständig zu tilgen; der Zuschuss ist nicht rückzahlbar, wird aber nur zusammen mit dem Darlehen gewährt.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag bei der Wohnraumförderstelle
Der Antrag auf Darlehen und Zuschuss wird bei der für den Bauort zuständigen kommunalen Wohnraumförderstelle eingereicht (Landkreis, Stadt, Gemeinde).
- 02
Unterlagen beifügen
Erforderlich sind unter anderem Selbstauskunft, Baubeschreibung, Kosten- und Finanzierungsaufteilung sowie die Identitätsfeststellung nach dem Geldwäschegesetz. Die Vordrucke stehen im Downloadcenter der NBank bereit.
- 03
Checkliste nutzen
Eine Checkliste der beizufügenden Antragsunterlagen für die Mietwohnraumförderung ist bei den Wohnraumförderstellen und im Downloadcenter der NBank erhältlich.
Häufige Fragen
Wie hoch sind Darlehen und Zuschuss?
Muss das Darlehen zurückgezahlt werden?
Wer kann Anträge stellen?
Wo stelle ich einen Antrag?
Was bedeutet die Belegungs- und Mietbindung?
Wie hoch darf die Miete sein?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Junges Wohnen — Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende — Offizielle Programmseitenbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- [02]Produktinformation Junges Wohnen — Schaffung von Wohnheimplätzennbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- [03]Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und für Auszubildende (RL Junges Wohnen 2026)nbank.deRechtsgrundlageNiedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (Nds. MBl. 2026 Nr. 318)