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NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen — Zusatzdarlehen zu BEG/KFN/WEF (NRW)

Zinsgünstiges Zusatzdarlehen der NRW.BANK für Privatpersonen, die in NRW Wohneigentum nachhaltig bauen, sanieren oder erstkaufen — kombinierbar mit KfW-WEF/KFN/BEG. Bis 50 % beim Neubau, bis 100 % bei Sanierung. Die NRW.BANK fördert mit dem Programm NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen Privatpersonen, die in Nordrhein-Westfalen nachhaltiges Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, sanieren oder ersterwerben sowie einzelne energetische Maßnahmen umsetzen.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Die NRW.BANK fördert mit dem Programm NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen Privatpersonen, die in Nordrhein-Westfalen nachhaltiges Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, sanieren oder ersterwerben sowie einzelne energetische Maßnahmen umsetzen. Voraussetzung ist eine bereits beantragte oder geplante Bundesförderung — entweder KfW Wohneigentum für Familien (WEF, Programm 297/298 oder 300), KfW Klimafreundlicher Neubau (KFN, ausgenommen Effizienzhaus 55), KfW BEG-Sanierung (Programm 261) oder ein beantragtes Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Auch die Umwidmung von unbeheizten oder beheizten Nichtwohnflächen (Dachböden, Scheunen, Bürogebäude, Arztpraxen, Ladenlokale) in Wohnflächen wird gefördert. Selbstnutzung kann auch unentgeltliche Überlassung an nahe Angehörige sein.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Liegt der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen?

Werden Sie das Wohneigentum selbst bewohnen (oder unentgeltlich an nahe Angehörige überlassen)?

Haben Sie eine der folgenden Bundesförderungen beantragt: KfW-WEF (297/298/300), KfW-KFN (ausgenommen EH55), KfW-BEG (261) oder QNG-Zertifikat?

Welche Maßnahme planen Sie?

Neubau · Sanierung · Ersterwerb · Einzelmaßnahme · Umwidmung von Nichtwohnflächen

Was bekommst du konkret?

Annuitäten- oder endfälliges Darlehen mit Finanzierungsanteil bis 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei Sanierungsvorhaben und bis 50 % bei Neubauvorhaben. Kein Mindest- oder Höchstbetrag. Laufzeiten: Annuitätendarlehen 10/15/20/25/30/35 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr; endfälliges Darlehen 10/15/20 Jahre. Bei 35-jähriger Laufzeit Zinsbindung 10/15/20 Jahre, bei 30-jähriger Laufzeit optional 15/20 Jahre. Förderfähig sind auch Architekten-/Planungskosten, zugehörige Baunebenkosten und Energieeffizienz-Experten — nicht aber Außenanlagen oder Grundstücke. Bereitstellungsprovision 0,15 %/Monat ab dem 7. Monat. Kombinierbar mit BAFA-Zuschüssen, progres.nrw und Wohnraumförderung NRW; Summe aller Fördermittel darf die Gesamtmaßnahme nicht übersteigen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Bundesförderung beantragen (KfW WEF/KFN/BEG oder QNG-Zertifikat) bzw

    entsprechende Pläne dokumentieren.

  2. 02

    Hausbank-Beratung — die Hausbank prüft die Voraussetzungen und ermittelt das Konditionenpaket.

  3. 03

    Kreditantrag über die Hausbank an die NRW.BANK.

  4. 04

    Bei Förderzusage Vertragsabschluss und Auszahlung über die Hausbank — Abruffrist 12 Monate

    nicht verlängerbar.

  5. 05

    Vorhaben umsetzen und tilgen.

Häufige Fragen

Welche Bundesförderungen sind Voraussetzung?
Eine der folgenden: KfW Wohneigentum für Familien (WEF, Programm 297/298 oder 300), KfW Klimafreundlicher Neubau (KFN, ausgenommen Effizienzhaus 55), KfW Bundesförderung effiziente Gebäude — Sanierung (BEG, Programm 261) oder ein beantragtes Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Alternativ können Sie angemessene Unterlagen vorlegen, dass das Vorhaben die jeweilige Effizienzhaus-Stufe erreichen wird.
Wie hoch ist der Finanzierungsanteil?
Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei Sanierungsvorhaben und bis zu 50 % bei Neubauvorhaben. Kein Mindest- oder Höchstbetrag — die Höhe richtet sich nach Vorhaben und Bonität.
Was wird konkret gefördert?
Neubau, Sanierung, Ersterwerb von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung sowie einzelne energetische Maßnahmen. Auch die Umwidmung von Nichtwohnflächen (Dachböden, Scheunen, Bürogebäude, Arztpraxen, Ladenlokale) in Wohnflächen ist förderfähig. Architekten-/Planungskosten, zugehörige Baunebenkosten und Kosten für Energieeffizienz-Experten sind ebenfalls förderfähig — nicht aber Außenanlagen und Grundstücke.
Kann ich das mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja — explizit kombinierbar mit zinsgünstigen Darlehen der Wohnraumförderung Nordrhein-Westfalen, mit Zuschüssen des Bundes (BAFA) und des Landes (progres.nrw). Die Summe aller Fördermittel darf die Gesamtmaßnahme jedoch nicht übersteigen.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    NRW.BANK Tilgungsrechner
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  3. [03]
    Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
    qng.infoPrimärquelleNRW.BANK
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