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Unternehmen · KMU · Selbstständige

Förderprogramme für Unternehmen

Unternehmensförderung umfasst Zuschüsse, zinsgünstige Förderkredite, Bürgschaften und Beteiligungskapital, mit denen Bund, Länder, Kommunen und die EU Investitionen von Unternehmen unterstützen.[1] Gefördert werden unter anderem Gründung, Digitalisierung, Forschung, Energieeffizienz und Weiterbildung. Die Programme richten sich an KMU, Selbstständige und je nach Programm auch an größere Unternehmen — beantragt wird in der Regel vor Vorhabensbeginn bei der zuständigen Förderbank oder Behörde.

Programme für Unternehmen
747
Bundesweite Programme
183
Landesprogramme
555
Themenfelder
7

Welche Förderarten gibt es für Unternehmen?

Unternehmensförderung kommt in vier Grundformen, die sich in Rückzahlung, Antragsweg und typischem Einsatzzweck unterscheiden. Welche Form ein konkretes Programm nutzt, legt seine Förderrichtlinie fest — viele Vorhaben kombinieren mehrere Formen, etwa einen Förderkredit mit einer Bürgschaft als Sicherheit.[2]

Förderart Rückzahlung Typischer Einsatz Typische Fördergeber
Zuschuss Nicht rückzahlbar (bei Einhaltung der Auflagen) Beratung, Digitalisierung, Forschung, Energieeffizienz BAFA, Projektträger des Bundes, Länder
Förderkredit Tilgung, oft mit Zinsvorteil und tilgungsfreien Anlaufjahren Investitionen, Betriebsmittel, Gründung, Nachfolge KfW, Landesförderbanken (Hausbankverfahren)
Bürgschaft Keine Auszahlung — sichert einen Bankkredit ab Kredite ohne ausreichende eigene Sicherheiten Bürgschaftsbanken der Länder[4]
Beteiligung Eigenkapital auf Zeit, Rückkauf oder Exit Wachstum, Innovation, Start-up-Finanzierung Mittelständische Beteiligungsgesellschaften, ERP/KfW

In welchen Bereichen wird gefördert?

Wir sortieren Unternehmens-Förderungen nach Investitions-Fokus statt nach Behörden. Jedes Themenfeld bündelt die passenden Programme von Bund, Ländern und EU — mit Voraussetzungen, Förderhöhen und dem konkreten Antragsweg.

Wie beantragt ein Unternehmen Fördermittel?

Der Ablauf folgt bei fast allen Programmen demselben Grundmuster — entscheidend ist die Reihenfolge: erst bewilligen lassen, dann beauftragen. Wer vor der Antragstellung verbindliche Verträge schließt, verliert bei den meisten Programmen den Förderanspruch.[1]

  1. Programm finden. Über die Themenfelder oben oder die Suche das passende Programm identifizieren — inklusive Abgleich, ob dein Unternehmen zur Zielgruppe gehört (Größe, Branche, Standort).
  2. Voraussetzungen und Fristen prüfen. Förderrichtlinie lesen: förderfähige Kosten, KMU-Kriterien[6], Kumulierungsregeln und Stichtage. Bei Kreditprogrammen früh die Hausbank einbinden.
  3. Antrag vor Vorhabensbeginn stellen. Je nach Programm bei KfW über die Hausbank, direkt beim BAFA, beim Projektträger oder bei der Landesförderbank.[2][3]
  4. Bewilligung abwarten, dann starten. Erst der Bewilligungsbescheid (oder die genehmigte Ausnahme zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn) macht den Start unschädlich für die Förderung.
  5. Nachweise einreichen. Verwendungsnachweis, Rechnungen und gegebenenfalls Berichte fristgerecht einreichen — sonst droht die Rückforderung.

Wer vergibt Förderungen für Unternehmen?

Auf Bundesebene sind die KfW (Förderkredite und Beteiligungskapital, meist im Hausbankverfahren)[2] und das BAFA (Zuschüsse, etwa für Beratung und Energieeffizienz)[3] die zentralen Anlaufstellen, ergänzt um Projektträger für Forschungs- und Innovationsprogramme. Die zentrale Übersicht aller Programme von Bund, Ländern und EU führt die Förderdatenbank des Bundes.[1]

Jedes Bundesland betreibt zusätzlich eine eigene Landesförderbank — etwa L-Bank, NRW.BANK, LfA oder SAB — mit eigenen Kredit- und Zuschussprogrammen, die Bundesförderung oft ergänzen oder aufstocken. Bürgschaftsbanken sichern Kredite ab, wenn eigene Sicherheiten fehlen.[4] Für Gründer bündelt das Existenzgründungsportal des Bundes die Einstiegs-Förderwege.[5]

Dazu kommen EU-Programme für Forschung, Innovation und KMU-Finanzierung sowie kommunale Wirtschaftsförderung. Auf unseren Programm-Detailseiten steht jeweils der zuständige Fördergeber mit Link zur offiziellen Antragsstelle.

Aktuelle Förderprogramme für Unternehmen

Eine Auswahl aus 747 aktiven Programmen — die vollständige Liste je Investitions-Fokus findest du in den Themenfeldern oben.

Zuschuss Bund

Gründungszuschuss

Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger: 6 Monate weiterhin Arbeitslosengeld plus pauschal 300 €/Monat für die Sozialversicherung, anschließend optional 9 weitere Monate nur die 300 €.

Darlehen Bund

KfW StartGeld

Förderkredit der KfW für kleine Gründungen und junge Unternehmen — bis 200.000 €, 80 % Haftungsfreistellung der Hausbank, kein Eigenkapital nötig. Antrag über die Hausbank.

bis zu 200.000 €

Steuervorteil Bund

Forschungszulage (FZulG)

Steuergutschrift auf Forschungs- und Entwicklungs-Aufwendungen — 25 % für alle Unternehmen, 35 % für KMU. Ab 1. Januar 2026 mit erhöhter Eigenleistungs-Pauschale (100 €/Stunde) und neuer 20 %-Gemeinkostenpauschale. Maximale Bemessungsgrundlage 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr.

Darlehen Bund

ERP-Gründerkredit Universell

Großer KfW-Förderkredit für etablierte Gründungen und mittlere Unternehmen — bis 25 Mio € Kreditrahmen, optional 50 % Haftungsfreistellung der Hausbank, lange Laufzeiten bis 20 Jahre.

bis zu 25 Mio. €

Zuschuss Bund

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

25 % Erwerbszuschuss für Business Angels die in junge innovative Unternehmen investieren — bis 100.000 € Zuschuss pro Investor und Jahr. Indirekte Förderung für junge Unternehmen, die sich Eigenkapital von Privat­investoren holen.

bis zu 100.000 €

Zuschuss Bund

EXIST-Gründerstipendium

Stipendium für Hochschul-Gründer in der Gründungs-Vorbereitungs­phase: 1.000–3.000 €/Monat plus Sachausgaben bis 30.000 € + Coaching-Budget 5.000 €, über bis zu 12 Monate. Antrag über die Hochschule.

bis zu 3.000 €

Zuschuss Land

Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)

Das Land Bremen fördert mit dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) betriebliche Investitionen von Unternehmen des Handwerks, Handels, der Industrie und des Dienstleistungsgewerbes in Bremen und Bremerhaven. Gefördert werden Investitionsdarlehen der BAB, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen.

Zuschuss Bund

KMU-innovativ: Produktionsforschung

KMU-innovativ Produktionsforschung fördert risikoreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen mit Zuschüssen. Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, Hochschulen bis zu 100 Prozent. Skizzeneinreichung jeweils zum 15.04. und 15.10.

Zuschuss Land

ESF Plus Gründungsberatung Sachsen

Die ESF Plus Gründungsberatung Sachsen bezuschusst Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase. Gefördert werden Existenzgründer mit einem Festbetrag von 400 Euro je Tagewerk (bis fünf Tagewerke) und Unternehmensnachfolgen mit 500 Euro je Tagewerk (bis zehn Tagewerke). Ziel ist ein leichterer Zugang zu qualifizierter Gründungsberatung.

Häufige Fragen

Was zählt als KMU?
Die EU-Definition unterscheidet Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen anhand von Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme. Viele Förderprogramme — etwa von KfW oder BAFA — knüpfen ihre Konditionen oder die Antragsberechtigung an diese KMU-Einstufung. Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen werden dabei anteilig mitgerechnet, weshalb sich die Einstufung nicht allein aus dem eigenen Betrieb ergibt. Die verbindlichen Schwellenwerte stehen in der KMU-Definition der Europäischen Kommission.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
In der Regel vor Vorhabensbeginn: Wer einen Vertrag unterschreibt oder eine Bestellung auslöst, bevor der Antrag gestellt ist, verliert bei den meisten Programmen den Anspruch. Was als Vorhabensbeginn zählt, definiert die jeweilige Förderrichtlinie — oft sind Planungsleistungen erlaubt, verbindliche Liefer- und Leistungsverträge aber nicht. Der sichere Weg: erst Antrag stellen oder die schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn einholen, dann beauftragen.
Kann ein Unternehmen mehrere Förderungen kombinieren?
Häufig ja — etwa ein zinsgünstiger Förderkredit der Landesförderbank plus ein Zuschussprogramm des Bundes für dasselbe Vorhaben. Die Grenzen setzen die Kumulierungsregeln der einzelnen Richtlinien und das EU-Beihilferecht: Für dieselben förderfähigen Kosten darf die zulässige Beihilfeintensität insgesamt nicht überschritten werden. Ob eine Kombination zulässig ist, steht in der Förderrichtlinie des jeweiligen Programms — im Zweifel klärt das die bewilligende Stelle vor Antragstellung.
Muss eine Förderung zurückgezahlt werden?
Das hängt von der Förderart ab: Zuschüsse sind nicht rückzahlbar, solange die Bedingungen des Bewilligungsbescheids eingehalten werden. Förderkredite werden regulär getilgt — der Vorteil liegt im günstigeren Zins, in tilgungsfreien Anlaufjahren oder in Teilschulderlassen. Bürgschaften sichern einen Bankkredit ab, ersetzen ihn aber nicht. Bei Verstößen gegen Auflagen — etwa Zweckentfremdung oder verletzte Haltefristen — kann jede Förderung zurückgefordert werden.
Wo beantragt ein Unternehmen die Förderung?
Das legt die jeweilige Förderrichtlinie fest. Bundesprogramme laufen je nach Programm über die KfW (meist im Hausbankverfahren), das BAFA oder beauftragte Projektträger. Landesprogramme beantragst du bei der Landesförderbank deines Bundeslandes, kommunale Programme direkt bei Stadt oder Landkreis. Auf jeder Programm-Detailseite bei uns steht der konkrete Antragsweg mit Link zur offiziellen Antragsstelle.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes — Förderprogramme von Bund, Ländern und EU
    foerderdatenbank.dePrimärquelleBundeswirtschaftsministerium
  2. [02]
    KfW — Förderprodukte für Unternehmen
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    BAFA — Förderprogramme für die Wirtschaft
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  4. [04]
    Verband Deutscher Bürgschaftsbanken — Bürgschaften und Garantien
    vdb-info.dePrimärquelleVerband Deutscher Bürgschaftsbanken
  5. [05]
    Existenzgründungsportal des Bundes — Förderung und Finanzierung
    existenzgruender.dePrimärquelleBundeswirtschaftsministerium
  6. [06]
    KMU-Definition der Europäischen Kommission
    single-market-economy.ec.europa.euRechtsgrundlageEuropäische Kommission

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