Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa / Bremer Aufbau-Bank GmbH |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 40 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit Mitteln der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Bundes und des Landes Bremen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) sowie des Landes Bremen allein werden Investitionsdarlehen, Investitionszuschüsse, Zinsverbilligungen und Bonusförderungen für volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen gefördert. Die Investitionsdarlehen der BAB sollen vorrangig zum Einsatz kommen. Bonusförderungen können für die Schaffung von Frauenarbeitsplätzen und von Ausbildungsplätzen gewährt werden. Bei der Investitionsförderung im D-Fördergebiet der Stadtgemeinde Bremen können nur Unternehmen berücksichtigt werden, die die Größenklassenkriterien der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht überschreiten. Die Förderung nicht-investiver Beratungsleistungen kann nur von KMU in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte im Land Bremen (Bremen oder Bremerhaven)
Im D-Fördergebiet Bremen Stadt nur KMU nach EU-Definition förderfähig
Antrag vor Beginn der Maßnahme
Angemessene Eigenbeteiligung des Investors
Wie stellst du den Antrag?
Anträge auf Förderung von Investitionen und nicht-investiven Maßnahmen sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen: für den Bereich der Stadtgemeinde Bremen bei der BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH, für den Bereich Bremerhaven bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH. Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen und vom Antragsteller eigenhändig zu unterzeichnen. Die antragsannehmende Stelle prüft die Förderfähigkeit und leitet eine Ausfertigung an die BAB weiter. Über die Anträge wird nach Einholung von Stellungnahmen der zuständigen Kammer beziehungsweise des Verbandes und der Agentur für Arbeit entschieden.
Häufige Fragen
Wer kann eine Förderung nach dem LIP 2014 beantragen?
Welche Leistungen werden gefördert?
Wo wird der Antrag gestellt?
Besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung?
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