BundesBonus
Zuschuss · bis 40 % Land

Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)

Das Land Bremen fördert mit dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) betriebliche Investitionen von Unternehmen des Handwerks, Handels, der Industrie und des Dienstleistungsgewerbes in Bremen und Bremerhaven. Gefördert werden Investitionsdarlehen der BAB, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen.

Zuständig
Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa / Bremer Aufbau-Bank GmbH
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa / Bremer Aufbau-Bank GmbH
Förderhöhe
Förderquote 40 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit Mitteln der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Bundes und des Landes Bremen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) sowie des Landes Bremen allein werden Investitionsdarlehen, Investitionszuschüsse, Zinsverbilligungen und Bonusförderungen für volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen gefördert. Die Investitionsdarlehen der BAB sollen vorrangig zum Einsatz kommen. Bonusförderungen können für die Schaffung von Frauenarbeitsplätzen und von Ausbildungsplätzen gewährt werden. Bei der Investitionsförderung im D-Fördergebiet der Stadtgemeinde Bremen können nur Unternehmen berücksichtigt werden, die die Größenklassenkriterien der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht überschreiten. Die Förderung nicht-investiver Beratungsleistungen kann nur von KMU in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte im Land Bremen (Bremen oder Bremerhaven)

Im D-Fördergebiet Bremen Stadt nur KMU nach EU-Definition förderfähig

Antrag vor Beginn der Maßnahme

Angemessene Eigenbeteiligung des Investors

Wie stellst du den Antrag?

Anträge auf Förderung von Investitionen und nicht-investiven Maßnahmen sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen: für den Bereich der Stadtgemeinde Bremen bei der BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH, für den Bereich Bremerhaven bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH. Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen und vom Antragsteller eigenhändig zu unterzeichnen. Die antragsannehmende Stelle prüft die Förderfähigkeit und leitet eine Ausfertigung an die BAB weiter. Über die Anträge wird nach Einholung von Stellungnahmen der zuständigen Kammer beziehungsweise des Verbandes und der Agentur für Arbeit entschieden.

Häufige Fragen

Wer kann eine Förderung nach dem LIP 2014 beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen im Lande Bremen aus Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistungsgewerbe und sonstige Gewerbetreibende, soweit sie die Förderkriterien erfüllen und eigenbetrieblich genutzte Investitionen im Anlagevermögen vornehmen. Im D-Fördergebiet der Stadtgemeinde Bremen können nur Unternehmen berücksichtigt werden, die die EU-Größenklassenkriterien für KMU nicht überschreiten.
Welche Leistungen werden gefördert?
Gefördert werden Investitionsdarlehen der BAB, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen, Bonusförderungen für die Schaffung von Frauen- und Ausbildungsplätzen sowie nicht-investive Zuschüsse für Beratungsleistungen. Die Investitionsdarlehen der BAB sollen dabei vorrangig zum Einsatz kommen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Für den Bereich der Stadtgemeinde Bremen ist der Antrag bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) zu stellen, für den Bereich der Stadtgemeinde Bremerhaven bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung?
Nein, ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. In jedem Fall wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Investors vorausgesetzt. Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen, werden nicht gefördert.

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