Förderungen für Beruf & Bildung
BAföG, Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsförderung — Zuschüsse, Stipendien und Bildungskredite für Schule, Studium, Ausbildung und die persönliche Karriere.
40 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
40 Förderungen im Bereich Beruf & Bildung
Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende – IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert den Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Studierende und Auszubildende in Hamburg mit zinsverbilligten Darlehen (Anfangszins 1,25 %) sowie einmaligen und laufenden Zuschüssen. Mietpreisbindung für 30 Jahre: Einzelapartments max. 280 €/Monat, Zwei-Personen-Apartments max. 526 €/Monat.
Bildungsgutschein
Komplette Übernahme der Lehrgangs- und Fahrtkosten plus Weiterzahlung von Arbeitslosen- oder Bürgergeld während der Weiterbildung — für Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte.
Schülerbeförderung – Erstattung der Schulwegkosten (Bayern)
In Bayern ist die notwendige Schülerbeförderung bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 grundsätzlich kostenfrei. Ab Jahrgangsstufe 11 besteht Anspruch auf Erstattung der Schulwegkosten, soweit sie eine Eigenbeteiligung von 320 Euro je Schüler und Schuljahr – höchstens 490 Euro je Familie – übersteigen.
Härtefalldarlehen und Zuschüsse für Auszubildende in finanzieller Notlage
Auszubildende und Studierende, die in eine finanzielle Notlage geraten und keinen vorrangigen Anspruch auf Bürgergeld haben, können beim Jobcenter ergänzende Hilfen beantragen. Dazu zählen zinslose Härtefall- und Übergangsdarlehen, Zuschüsse für Mehrbedarfe sowie eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) – Bayern
Bayern fördert das Freiwillige Soziale Jahr durch Zuwendungen an zugelassene Träger als Projektförderung. Träger erhalten eine Teilnehmendenpauschale von 28 EUR pro Dienstmonat pro Teilnehmer für pädagogische Begleitung und Organisationskosten.
Arbeitsmarktfonds (AMF)
Der Arbeitsmarktfonds fördert Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung mit dem Ziel der Integration von benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit. Unterstützung für Initiativen in vier Förderschwerpunkten mit degressiver Finanzierung bis zu 3 Jahren.
Zuschuss für Berufsschüler an außerbayerischer Berufsschule bei auswärtiger Unterbringung
Berufsschüler, die zum Besuch einer außerbayerischen Berufsschule verpflichtet sind (vor allem in den sogenannten Splitterberufen), erhalten bei notwendiger auswärtiger Unterbringung Kostenersatz für Unterbringung und Verpflegung. Der Eigenanteil an den Verpflegungskosten beträgt bei Vollverpflegung derzeit bis zu 5,10 Euro je Tag.
Junges Wohnen — Studierenden- und Auszubildendenwohnheime 556, 557
Darlehensförderung für Errichtung preiswerterer Studierenden- und Auszubildendenwohnheime in RLP. 10 Jahre zinslos, dann 0,5% p.a., mit Tilgungszuschüssen.
Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026)
Die Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026) fördert berufliche Weiterbildung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Beschäftigte bekommen über den Bildungsscheck 60 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet — ohne Höchstbetrag, ab einem Zuschuss von 500 Euro. Unternehmen und Vereine werden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.
Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt
Zuschüsse zu Aus- und Weiterbildungskosten für Binnenschifffahrtsunternehmen, anerkannte Ausbildungsvereine und Verbundausbildungs-Unternehmen. Gefördert werden bis zu 70 Prozent der Kosten, maximal 76.000 Euro für die 42-monatige Ausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän.
bis zu 76.000 €
KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit finanziert die Lebenshaltungskosten während des Studiums mit monatlichen Auszahlungen zwischen 100 und 650 Euro – ohne Kreditsicherheiten und unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Über 14 Fördersemester summiert sich der Finanzierungsrahmen auf höchstens 54.600 Euro. Volljährige Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland können ihn bis zu einem Alter von 44 Jahren beantragen.
bis zu 54.600 €
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang)
Förderung individueller beruflicher Weiterbildungen in Sachsen-Anhalt mit Zuschuss bis zu 90 Prozent der anerkannten Ausgaben, maximal 25.000 Euro. Antragstellung digital über das IB-Kundenportal.
bis zu 25.000 €
Aufstiegs-BAföG
AFBG-Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildung — bis 15.000 € Maßnahmebeitrag plus Unterhaltsbeitrag, Zuschuss-Anteil 50 % auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, einkommensunabhängig.
bis zu 15.000 €
Stipendienprogramm Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Hamburg
Die IFB Hamburg fördert die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse mit einem Einmalzuschuss von bis zu 4.000 €, einem zinslosen Darlehen von bis zu 10.000 € für Mehrkosten sowie einem monatlichen Stipendium (50 % Zuschuss, 50 % zinsloses Darlehen, max. 36 Monate). Antragstellung nur gemeinsam mit der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung des Diakonischen Werks Hamburg.
bis zu 10.000 €
Weiterbildungsstipendium für Berufe im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft bei fachlicher und persönlicher Weiterbildung. Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse von insgesamt 9.135 Euro (jährlich 3.045 Euro) bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme beantragt werden.
bis zu 9.135 €
Meisterbonus Berlin
Der Berliner Meister- und MeisterinnenBONUS belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 5.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Berlin.
bis zu 6.000 €
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist ein ESF-Plus-Zuschuss der IB.SH für Beschäftigte in Schleswig-Holstein. Er übernimmt 60 Prozent der Seminarkosten beruflicher Weiterbildungen, maximal 5.000 EUR pro Weiterbildung.
bis zu 5.000 €
Meisterprämie im Handwerk
Finanzielle Belohnung für bestandene Meisterprüfung im Handwerk in Niedersachsen. Einmalige Zuschussleistung von 4.000 Euro ohne Rückzahlungspflicht.
bis zu 4.000 €
Hessische Aufstiegsprämie
Die Hessische Aufstiegsprämie belohnt eine bestandene öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung (z. B. Meister, Fachwirt) mit einer einmaligen Prämie von 3.500 € — einkommensunabhängig.
bis zu 3.500 €
Meisterbonus für schulische Fortbildungsabschlüsse (Bayern)
Wer eine berufliche Fortbildung an einer bayerischen Fachschule oder Fachakademie erfolgreich abschließt, erhält vom Freistaat Bayern einen Meisterbonus von 3.000 Euro. Der Bonus gilt auch für gleichgestellte Abschlüsse sowie für bestandene Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen. Ein Antrag ist nicht erforderlich – die Berechtigten werden von den Schulen ermittelt.
bis zu 3.000 €
Sächsischer Meisterbonus
Der Sächsische Meisterbonus belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 3.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Sachsen.
bis zu 3.000 €
Meisterbonus Bayern
Der Freistaat Bayern gewährt erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen einen Zuschuss von 3.000 Euro als finanzielle Anerkennung.
bis zu 3.000 €
Meisterprämie NRW
Die Meisterprämie NRW belohnt die erfolgreich bestandene Meisterprüfung im Handwerk mit einer einmaligen Prämie von 2.500 € — für Handwerksmeister mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
bis zu 2.500 €
Meisterbonus Saarland
Der Meisterbonus Saarland belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu dem Saarland.
bis zu 2.000 €
Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz
Der Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Rheinland-Pfalz.
bis zu 2.000 €
Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern
Das Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern.
bis zu 2.000 €
Meisterbonus Thüringen
Der Thüringer Meisterbonus belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Thüringen.
bis zu 2.000 €
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Der QualiScheck Rheinland-Pfalz ist ein Zuschuss für abhängig Beschäftigte zur beruflichen Weiterbildung. Das Land fördert mit Mitteln des ESF Plus bis zu 60 Prozent der Kurskosten, maximal 1.500 Euro pro Person und Jahr. Damit wird die individuelle berufsbezogene Weiterbildung finanziell unterstützt.
bis zu 1.500 €
Meisterprämie Baden-Württemberg
Die Meisterprämie Baden-Württemberg belohnt die erfolgreich bestandene Meisterprüfung im Handwerk mit einer einmaligen Prämie von 1.500 € — für Absolventen mit Bezug zu Baden-Württemberg.
bis zu 1.500 €
Aufstiegsfortbildungsprämie Bremen
Die Bremer Aufstiegsfortbildungsprämie belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 1.300 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Bremen.
bis zu 1.300 €
Meisterprämie Hamburg
Die Hamburger Meisterprämie belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 1.300 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Hamburg.
bis zu 1.300 €
Max Weber-Programm – Hochbegabtenförderung im Studium
Das Max Weber-Programm im Elitenetzwerk Bayern fördert besonders begabte Studierende an bayerischen Hochschulen. Neben einer Bildungspauschale von 1.290 Euro pro Semester und finanzieller Unterstützung bei Auslandsaufenthalten erhalten die Stipendiaten eine fachliche und persönliche Betreuung.
bis zu 1.290 €
Niedersächsische Weiterbildungsprämie
Die Niedersächsische Weiterbildungsprämie ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro des Landes Niedersachsen für Personen, die eine Industrie- oder Fachmeisterprüfung im gewerblich-technischen sowie land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich erfolgreich bestanden haben. Voraussetzung ist ein Wohn- oder Arbeitsort in Niedersachsen.
bis zu 1.000 €
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS ist ein Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten und Selbstständigen mit Wohn- oder Arbeitsort in Hamburg. Gefördert werden in der Regel bis zu 50 Prozent der Kurskosten, maximal 750 Euro, im Handwerk bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro.
bis zu 1.000 €
NBank Weiterbildungsprämie (Niedersachsen)
Einmalige Weiterbildungsprämie von 1.000 Euro für Industrie- und Fachmeister, die ihre Prüfung seit dem 01.07.2024 bestanden haben und mindestens 6 Monate in Niedersachsen leben oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Antragstellung über das NBank-Kundenportal bis zur Ausschlussfrist am 31.10.2026.
bis zu 1.000 €
Sachsen-Anhalt Meisterbonus PLUS
Einmaliger Bonus von 1.000 Euro für den erfolgreichen Prüfungsabschluss einer Aufstiegsfortbildung auf DQR-Stufe 6 (Bachelor Professional) in Sachsen-Anhalt. Förderung als Festbetrag, unabhängig von der Lehrgangsform.
bis zu 1.000 €
BAföG — Bundesausbildungsförderung
Staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende. Zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Darlehen — Rückzahlung erst ab 6.500 € Netto/Jahr, gedeckelt bei 10.010 €.
bis zu 992 €
Bildungsscheck NRW
Der Bildungsscheck NRW 2.0 übernimmt 50 % der Kosten einer beruflichen Weiterbildung, maximal 500 € pro Jahr — für Beschäftigte mit Wohnsitz in NRW unterhalb der Einkommensgrenze.
bis zu 500 €
Qualifizierungsbonus für Beschäftigte (Bremen)
Mit dem Qualifizierungsbonus für Beschäftigte fördert das Land Bremen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mit einem gültigen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit eine abschlussbezogene Weiterbildung machen. Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 200 Euro für jeden begonnenen Monat der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme.
bis zu 200 €
Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe (VwVSchulRed)
Baden-Württemberg unterstützt Schulträger freier Ersatz- und Ergänzungsschulen dabei, das monatliche Schulgeld für Auszubildende in Gesundheitsfachberufen wie Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Medizinisch-Technischer Assistenz, Diätassistenz oder Masseur und medizinischem Bademeister zu senken. Ersatzschulen erhalten dafür bis zu 40 Euro, Ergänzungsschulen bis zu 140 Euro pro Schüler und Monat.
bis zu 140 €
Beruf & Bildung: So greifen die Programme ineinander
Welche Förderung gehört zu welcher Station im Berufsleben?
Bildungsförderung wirkt unübersichtlich, weil sie nicht nach Themen sortiert ist, sondern nach Lebensabschnitten. In Schule und Ausbildung geht es um den Lebensunterhalt während einer Erstausbildung — hier greifen BAföG für Schüler und die Hilfen rund um die betriebliche Ausbildung. Im Studium kommen drei Quellen zusammen, die sich ergänzen statt auszuschließen: die staatliche Ausbildungsförderung, ein Studienkredit für den Teil, den sie nicht deckt, und Stipendien der Begabtenförderungswerke.
Bist du bereits im Beruf, wechselt die Logik komplett. Jetzt wird nicht mehr dein Lebensunterhalt während einer Erstausbildung finanziert, sondern ein zusätzlicher Abschluss: Meister, Fachwirt, Techniker, Betriebswirt oder eine fachliche Weiterbildung neben dem Job. Und im beruflichen Umbruch — nach Arbeitslosigkeit, im Betrieb bedrohter Tätigkeit oder beim Quereinstieg — steht die Arbeitsförderung mit dem Bildungsgutschein bereit, die an eine ganz eigene Bedingung geknüpft ist: Nicht dein Wunsch entscheidet, sondern die Einschätzung der Agentur für Arbeit.
Die praktische Konsequenz aus dieser Landkarte: Sortiere zuerst deine Station, dann das Programm. Die Frage „Welche Förderung gibt es für Weiterbildung?" hat je nach Lebenslage vier verschiedene richtige Antworten — und ein Programm der falschen Station lehnt dich nicht wegen deiner Person ab, sondern weil du in der falschen Spalte stehst.
Zuschuss, Darlehen, Prämie oder Stipendium — worin liegt der Unterschied?
Quer zu den Lebensphasen liegt eine zweite Ordnung, und sie entscheidet darüber, wie sich eine Förderung für dich anfühlt. Ein Zuschuss fließt vorab oder begleitend und wird nicht zurückgezahlt. Ein Darlehen verschiebt die Last hinter den Abschluss; entscheidend ist dort nicht die Summe, sondern die Rückzahlungsregel — zinsfrei oder zinsgünstig, mit Karenzphase, mit Deckelung oder mit Erlassmöglichkeit. Manche Programme mischen beides in einem einzigen Bescheid.
Eine Prämie funktioniert rückwärts: Du zahlst zunächst selbst, legst nach bestandener Prüfung dein Zeugnis vor und bekommst danach Geld. Das bedeutet, dass du die Kosten zwischenfinanzieren musst — und dass ein Nichtbestehen die Förderung kostet, nicht nur die Prüfung. Ein Stipendium wiederum ist kein Antrag, sondern eine Bewerbung mit Auswahlverfahren; du konkurrierst um Plätze und trittst in ein Programm ein, das meist auch ideelle Förderung, Seminare und ein Netzwerk umfasst.
Diese vier Typen kombinieren sich unterschiedlich gut. Zuschuss und Prämie schließen sich selten aus, weil sie an verschiedene Zeitpunkte anknüpfen. Zwei Programme für dieselben Kosten dagegen fast immer — eine Doppelförderung derselben Rechnung ist der Standardgrund für eine Rückforderung. Prüfe deshalb bei jedem zweiten Antrag, worauf sich die Förderung bezieht: auf die Gebühr, auf deinen Lebensunterhalt oder auf den Abschluss.
Stipendien sind nicht nur für Einserkandidaten — und Auslandsabschlüsse haben eine eigene Schiene
Die verbreitetste Fehlannahme in diesem Thema lautet, Stipendien seien etwas für Abiturienten mit Bestnoten. Für die berufliche Bildung stimmt das nicht. Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an Menschen mit einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf; die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich, und gefördert werden bis zu 9.135 Euro innerhalb von maximal drei Jahren für fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen. Beim Aufstiegsstipendium für ein Studium spielt der Schulabschluss bei der Bewerbung ausdrücklich keine Rolle — was zählt, sind die Leistungen in der Berufsausbildung und der Berufspraxis, dazu mindestens zwei Jahre Arbeit nach der Ausbildung.
Wer seinen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, steht vor einer eigenen Vorstufe. Bevor Weiterbildungsförderung überhaupt sinnvoll ist, muss geklärt sein, ob und wie der vorhandene Abschluss in Deutschland anerkannt wird — bei reglementierten Berufen ist die Anerkennung sogar Voraussetzung für die Berufsausübung. Das Verfahren selbst ist Verwaltungsarbeit mit Gebühren, Übersetzungen und Gutachten, und genau dafür gibt es eigene Förderangebote, die mit klassischer Weiterbildungsförderung nichts zu tun haben.
Den Einstieg dafür bietet das Portal „Anerkennung in Deutschland" des Bundesinstituts für Berufsbildung, das in mehreren Sprachen erklärt, wie und wo du deinen ausländischen Beruf anerkennen lassen kannst. Erst danach lohnt der Blick auf die Programme in der Übersicht oben — mit einem anerkannten Abschluss stehen dir dieselben Wege offen wie allen anderen.
Bundesweite Förderlandschaft, mit Quellen belegt.
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Förderprogramme von Bundesbanken, Landesförderinstituten und kommunalen Trägern.
Jede Aussage verweist auf die offizielle Primärquelle.
Neue Richtlinien fließen in die Detail-Seiten ein, sobald sie veröffentlicht sind.
Keine geheime Redaktionslogik — alle Kriterien, Beträge und Fristen sind verlinkt.
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Förderungen aus anderen Themen-Welten — oft profitierst du von mehreren Programmen gleichzeitig.
Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
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