Aufstiegs-BAföG beantragen — Meister, Techniker, Fachwirt fördern lassen
Das Aufstiegs-BAföG (früher „Meister-BAföG", rechtlich AFBG) fördert die Vorbereitung auf höhere Berufsabschlüsse wie Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 Euro bezuschusst — die Hälfte geschenkt, der Rest als KfW-Darlehen mit Erlass-Optionen. Bei Vollzeit-Fortbildungen kommt ein Unterhaltsbeitrag als voller Zuschuss dazu. Der Antrag läuft über das Förderamt des Bundeslands oder digital über AFBG Digital.
Was ist das Aufstiegs-BAföG — und für wen ist es gedacht?
Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) — im Volksmund weiter „Meister-BAföG" — fördert die Teilnahme an Fortbildungen öffentlicher und privater Träger, die gezielt auf öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsabschlüsse vorbereiten[01]: Meisterprüfungen nach der Handwerksordnung, Fortbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz (etwa Fachwirt, Industriemeister, Betriebswirt HwO) und gleichwertige bundes- oder landesrechtliche Abschlüsse — vom Techniker bis zum Erzieher. Anders als das Schüler- und Studenten-BAföG ist es altersunabhängig angelegt und richtet sich an Berufserfahrene, die die nächste Qualifikationsstufe ansteuern.
Wie hoch ist die Förderung konkret?
Zwei Bausteine[02][03]: Der Maßnahmebeitrag deckt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro — davon werden 50 Prozent als Zuschuss geleistet, für den Rest besteht ein Anspruch auf ein KfW-Darlehen. Für das Meisterstück gibt es zusätzlich bis zur Hälfte der Materialkosten, höchstens 2.000 Euro. Bei Vollzeit-Maßnahmen kommt der Unterhaltsbeitrag hinzu — als voller Zuschuss, ohne Darlehensanteil: bis 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus 235 Euro für den Ehe- oder Lebenspartner und 235 Euro je Kind[03][04]. Alleinerziehende mit Kindern unter 14 erhalten zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro monatlich je Kind — auch bei Teilzeit-Fortbildungen[02].
| Baustein | Höhe | Zuschuss-Anteil |
|---|---|---|
| Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | bis 15.000 € | 50 % Zuschuss, Rest KfW-Darlehensanspruch |
| Materialkosten Meisterstück | bis zur Hälfte, max. 2.000 € | 50 % Zuschuss, Rest Darlehensanspruch |
| Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit) | bis 1.019 €/Monat + 235 € Partner + 235 € je Kind | 100 % Zuschuss |
| Kinderbetreuungszuschlag (Alleinerziehende, Kind < 14) | 150 €/Monat je Kind | 100 % Zuschuss |
Wo stelle ich den Antrag — und bis wann?
Zuständig sind die Förderämter der Bundesländer — je nach Land das Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis, der Bezirksregierung oder einer Landesbank; welches Amt für den eigenen Wohnort zuständig ist, zeigt die Postleitzahl-Suche auf aufstiegs-bafoeg.de[04]. Alternativ läuft der komplette Antrag digital über den bundesweiten Antragsassistenten AFBG Digital[04]. Die Frist ist ungewöhnlich kulant: Maßnahme- und Unterhaltsbeitrag müssen erst „spätestens bis zum Ende der Maßnahme" beantragt werden — bei mehreren selbstständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Abschnitts[05]. Wer den laufenden Unterhaltsbeitrag braucht, sollte trotzdem vor Beginn einreichen — die Bewilligung braucht Vorlauf.
Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt?
Über die zuständige Behörde, „auf schriftlichen oder elektronischen Antrag" mit den vorgesehenen Vordrucken[05]:
- Fortbildung und Träger festlegen — förderfähig sind Maßnahmen, die gezielt auf einen anerkannten Fortbildungsabschluss vorbereiten (Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher u. a.); der Bildungsträger bestätigt die Maßnahmedaten auf dem Formblatt.
- Zuständiges Förderamt über die PLZ-Suche auf aufstiegs-bafoeg.de ermitteln — oder direkt den digitalen Antragsassistenten AFBG Digital nutzen.
- Formblätter ausfüllen: Grundantrag (Formblatt A) plus Bescheinigung des Bildungsträgers (Formblatt B); bei Vollzeit mit Unterhaltsbeitrag kommen Einkommens- und Vermögensnachweise dazu, denn dort wird beides angerechnet.
- Bescheid abwarten — er weist Zuschuss- und Darlehensanteile getrennt aus. Den KfW-Darlehensvertrag kann man innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Bescheids verlangen — und auch einen geringeren, durch Hundert teilbaren Betrag wählen.
- Nach bestandener Prüfung: Prüfungszeugnis bei der KfW vorlegen — 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden erlassen.
- Bei anschließender Existenzgründung: Wer binnen drei Jahren gründet oder übernimmt, überwiegend die unternehmerische Verantwortung trägt und den Betrieb mindestens drei Jahre als Haupterwerb führt, bekommt auf Antrag das Restdarlehen auf die Lehrgangskosten in voller Höhe erlassen.
Welche Stolpersteine kosten Geld?
Erstens: Den Unterhaltsbeitrag unterschätzen — er fließt nur bei Vollzeit-Maßnahmen, wird aber in voller Höhe geschenkt; wer knapp kalkuliert, sollte die Vollzeit-Variante durchrechnen. Zweitens: Doppelförderung — Leistungen für denselben Zweck von Arbeitgeber, Fördereinrichtungen oder aus öffentlichen Mitteln mindern den Maßnahmebeitrag[02]; wer etwa eine Landes-Weiterbildungsprämie für dieselben Lehrgangskosten bezieht, muss das angeben. Drittens: Die Darlehensfrist verpassen — der Anspruch auf den KfW-Vertrag gilt nur drei Monate ab Bescheid[03]. Viertens: Den Existenzgründungs-Erlass verschenken — viele Absolventen kennen die Voll-Erlass-Option nach § 13b AFBG nicht; Fristen (Gründung binnen drei Jahren, drei Jahre Führung) im Kalender vermerken.
Häufige Fragen
Ist „Meister-BAföG" dasselbe wie Aufstiegs-BAföG?
Muss ich den Antrag vor Beginn der Fortbildung stellen?
Wie funktioniert der Darlehenserlass nach der Prüfung?
Was bringt der Existenzgründungs-Erlass?
Wird mein Einkommen angerechnet?
Welche Zinsen fallen auf das KfW-Darlehen an?
Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutschein — was passt zu mir?
Unsere Quellen
- [01]§ 2 AFBG — Förderfähige Fortbildungszielegesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- [02]§§ 10, 12 AFBG — Umfang der Förderung, Zuschuss- und Darlehensanteilegesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- [03]§§ 13, 13b AFBG — KfW-Darlehen, Erlass bei Prüfungserfolg und Existenzgründunggesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- [04]aufstiegs-bafoeg.de — Offizielles BMBF-Portal (Fördersätze, Ämter-Suche, AFBG Digital)aufstiegs-bafoeg.dePrimärquelleBundesministerium für Bildung und Forschung
- [05]§ 19 AFBG — Antrag und Antragsfristgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
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