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Antrag · Aufstiegsfortbildung

Aufstiegs-BAföG beantragen — Meister, Techniker, Fachwirt fördern lassen

Das Aufstiegs-BAföG (früher „Meister-BAföG", rechtlich AFBG) fördert die Vorbereitung auf höhere Berufsabschlüsse wie Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 Euro bezuschusst — die Hälfte geschenkt, der Rest als KfW-Darlehen mit Erlass-Optionen. Bei Vollzeit-Fortbildungen kommt ein Unterhaltsbeitrag als voller Zuschuss dazu. Der Antrag läuft über das Förderamt des Bundeslands oder digital über AFBG Digital.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
bis 15.000 €, davon 50 % Zuschuss
Unterhaltsbeitrag (Vollzeit)
bis 1.019 €/Monat als Voll-Zuschuss
Darlehenserlass
50 % bei bestandener Prüfung
Antragsfrist
bis zum Ende der Maßnahme

Was ist das Aufstiegs-BAföG — und für wen ist es gedacht?

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) — im Volksmund weiter „Meister-BAföG" — fördert die Teilnahme an Fortbildungen öffentlicher und privater Träger, die gezielt auf öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsabschlüsse vorbereiten[01]: Meisterprüfungen nach der Handwerksordnung, Fortbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz (etwa Fachwirt, Industriemeister, Betriebswirt HwO) und gleichwertige bundes- oder landesrechtliche Abschlüsse — vom Techniker bis zum Erzieher. Anders als das Schüler- und Studenten-BAföG ist es altersunabhängig angelegt und richtet sich an Berufserfahrene, die die nächste Qualifikationsstufe ansteuern.

Wie hoch ist die Förderung konkret?

Zwei Bausteine[02][03]: Der Maßnahmebeitrag deckt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro — davon werden 50 Prozent als Zuschuss geleistet, für den Rest besteht ein Anspruch auf ein KfW-Darlehen. Für das Meisterstück gibt es zusätzlich bis zur Hälfte der Materialkosten, höchstens 2.000 Euro. Bei Vollzeit-Maßnahmen kommt der Unterhaltsbeitrag hinzu — als voller Zuschuss, ohne Darlehensanteil: bis 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus 235 Euro für den Ehe- oder Lebenspartner und 235 Euro je Kind[03][04]. Alleinerziehende mit Kindern unter 14 erhalten zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro monatlich je Kind — auch bei Teilzeit-Fortbildungen[02].

BausteinHöheZuschuss-Anteil
Lehrgangs- und Prüfungsgebührenbis 15.000 €50 % Zuschuss, Rest KfW-Darlehensanspruch
Materialkosten Meisterstückbis zur Hälfte, max. 2.000 €50 % Zuschuss, Rest Darlehensanspruch
Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit)bis 1.019 €/Monat + 235 € Partner + 235 € je Kind100 % Zuschuss
Kinderbetreuungszuschlag (Alleinerziehende, Kind < 14)150 €/Monat je Kind100 % Zuschuss
Aufstiegs-BAföG-Bausteine nach AFBG[02][03][04]

Wo stelle ich den Antrag — und bis wann?

Zuständig sind die Förderämter der Bundesländer — je nach Land das Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis, der Bezirksregierung oder einer Landesbank; welches Amt für den eigenen Wohnort zuständig ist, zeigt die Postleitzahl-Suche auf aufstiegs-bafoeg.de[04]. Alternativ läuft der komplette Antrag digital über den bundesweiten Antragsassistenten AFBG Digital[04]. Die Frist ist ungewöhnlich kulant: Maßnahme- und Unterhaltsbeitrag müssen erst „spätestens bis zum Ende der Maßnahme" beantragt werden — bei mehreren selbstständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Abschnitts[05]. Wer den laufenden Unterhaltsbeitrag braucht, sollte trotzdem vor Beginn einreichen — die Bewilligung braucht Vorlauf.

Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt?

Über die zuständige Behörde, „auf schriftlichen oder elektronischen Antrag" mit den vorgesehenen Vordrucken[05]:

  1. Fortbildung und Träger festlegen — förderfähig sind Maßnahmen, die gezielt auf einen anerkannten Fortbildungsabschluss vorbereiten (Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher u. a.); der Bildungsträger bestätigt die Maßnahmedaten auf dem Formblatt.
  2. Zuständiges Förderamt über die PLZ-Suche auf aufstiegs-bafoeg.de ermitteln — oder direkt den digitalen Antragsassistenten AFBG Digital nutzen.
  3. Formblätter ausfüllen: Grundantrag (Formblatt A) plus Bescheinigung des Bildungsträgers (Formblatt B); bei Vollzeit mit Unterhaltsbeitrag kommen Einkommens- und Vermögensnachweise dazu, denn dort wird beides angerechnet.
  4. Bescheid abwarten — er weist Zuschuss- und Darlehensanteile getrennt aus. Den KfW-Darlehensvertrag kann man innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Bescheids verlangen — und auch einen geringeren, durch Hundert teilbaren Betrag wählen.
  5. Nach bestandener Prüfung: Prüfungszeugnis bei der KfW vorlegen — 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden erlassen.
  6. Bei anschließender Existenzgründung: Wer binnen drei Jahren gründet oder übernimmt, überwiegend die unternehmerische Verantwortung trägt und den Betrieb mindestens drei Jahre als Haupterwerb führt, bekommt auf Antrag das Restdarlehen auf die Lehrgangskosten in voller Höhe erlassen.

Welche Stolpersteine kosten Geld?

Erstens: Den Unterhaltsbeitrag unterschätzen — er fließt nur bei Vollzeit-Maßnahmen, wird aber in voller Höhe geschenkt; wer knapp kalkuliert, sollte die Vollzeit-Variante durchrechnen. Zweitens: Doppelförderung — Leistungen für denselben Zweck von Arbeitgeber, Fördereinrichtungen oder aus öffentlichen Mitteln mindern den Maßnahmebeitrag[02]; wer etwa eine Landes-Weiterbildungsprämie für dieselben Lehrgangskosten bezieht, muss das angeben. Drittens: Die Darlehensfrist verpassen — der Anspruch auf den KfW-Vertrag gilt nur drei Monate ab Bescheid[03]. Viertens: Den Existenzgründungs-Erlass verschenken — viele Absolventen kennen die Voll-Erlass-Option nach § 13b AFBG nicht; Fristen (Gründung binnen drei Jahren, drei Jahre Führung) im Kalender vermerken.

Häufige Fragen

Ist „Meister-BAföG" dasselbe wie Aufstiegs-BAföG?
Ja. „Meister-BAföG" ist der eingebürgerte Alt-Name der Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), die heute offiziell Aufstiegs-BAföG heißt. Gefördert werden längst nicht nur Meisterkurse, sondern über 700 Fortbildungsabschlüsse — vom Fachwirt über den Techniker bis zum Erzieher.
Muss ich den Antrag vor Beginn der Fortbildung stellen?
Nein — das AFBG ist hier kulanter als die meisten Förderprogramme: Maßnahme- und Unterhaltsbeitrag müssen laut § 19 AFBG erst „spätestens bis zum Ende der Maßnahme" beantragt werden, bei Abschnitts-Maßnahmen bis zum Ende des jeweiligen Abschnitts. Wer laufende Unterhaltszahlungen braucht, sollte trotzdem so früh wie möglich einreichen.
Wie funktioniert der Darlehenserlass nach der Prüfung?
Wer die Fortbildungsprüfung besteht, bekommt gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen (§ 13b AFBG). Zusammen mit dem 50-%-Zuschuss vorab bleibt damit im Erfolgsfall nur rund ein Viertel der Lehrgangskosten als echtes Darlehen übrig.
Was bringt der Existenzgründungs-Erlass?
Wer innerhalb von drei Jahren nach der Fortbildung ein Unternehmen gründet, übernimmt oder erweitert, überwiegend die unternehmerische Verantwortung trägt und den Betrieb mindestens drei Jahre als Haupterwerb führt, bekommt auf Antrag das restliche Lehrgangskosten-Darlehen komplett erlassen. In den ersten drei Jahren nach Gründung können Raten und Zinsen gestundet werden.
Wird mein Einkommen angerechnet?
Beim Maßnahmebeitrag (Lehrgangskosten) nicht — er ist einkommens- und vermögensunabhängig. Beim Unterhaltsbeitrag für Vollzeit-Maßnahmen werden dagegen eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners angerechnet (§ 10 AFBG). Deshalb dort die Einkommensnachweise vollständig einreichen.
Welche Zinsen fallen auf das KfW-Darlehen an?
Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich festgelegt: EURIBOR (6 Monate) zuzüglich 1 Prozent Verwaltungskostenaufschlag (§ 13 AFBG). Der Darlehensvertrag kann auf Wunsch auch über einen geringeren Betrag als im Bescheid geschlossen werden — sinnvoll, wenn nur ein Teil der Restkosten fremdfinanziert werden soll.
Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutschein — was passt zu mir?
Das Aufstiegs-BAföG fördert den geplanten Karriere-Aufstieg zu einem höheren Berufsabschluss — unabhängig davon, ob man beschäftigt ist. Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit zielt dagegen auf Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit und übernimmt dann die Kosten vollständig. Wer arbeitslos ist und einen anerkannten Abschluss nachholen will, prüft zuerst den Bildungsgutschein.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    § 2 AFBG — Förderfähige Fortbildungsziele
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  2. [02]
    §§ 10, 12 AFBG — Umfang der Förderung, Zuschuss- und Darlehensanteile
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  3. [03]
    §§ 13, 13b AFBG — KfW-Darlehen, Erlass bei Prüfungserfolg und Existenzgründung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  4. [04]
    aufstiegs-bafoeg.de — Offizielles BMBF-Portal (Fördersätze, Ämter-Suche, AFBG Digital)
    aufstiegs-bafoeg.dePrimärquelleBundesministerium für Bildung und Forschung
  5. [05]
    § 19 AFBG — Antrag und Antragsfrist
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

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