BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Bund

Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG (offiziell: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) ist die Bundesförderung für berufliche Weiterbildung Richtung Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher, Betriebswirt oder andere anerkannte Aufstiegsabschlüsse. Pro Lehrgang werden bis zu 15.000 € der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert — 50 % als direkter Zuschuss, 50 % als zinsgünstiges KfW-Darlehen mit weiterem 50 % Erlass bei bestandener Prüfung. Bei Vollzeit-Maßnahmen kommt zusätzlich ein einkommensabhängiger Unterhaltsbeitrag dazu. Anders als beim Schüler-BAföG ist Aufstiegs-BAföG einkommens­unabhängig: Auch Erwerbstätige mit normalem Einkommen können den Maßnahmebeitrag voll bekommen.

Max. Förderung
15.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Förderhöhe bis zu 15.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Arbeitnehmer, Privatperson

Worum geht es?

Aufstiegs-BAföG ist die Bundesförderung der beruflichen Aufstiegs­weiterbildung für alle, die sich beruflich weiterqualifizieren wollen — typische Maßnahmen: Industrie-/Handwerksmeister, staatlich geprüfter Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher, Operative Professional, Bilanzbuchhalter.

Die Förderung ist auf zwei Säulen aufgeteilt:

  1. Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 € pro Aufstiegsfortbildung. Davon werden 50 % als direkter Zuschuss ausgezahlt, die anderen 50 % laufen als zinsgünstiges KfW-Darlehen (Förderbankkonditionen). Bei bestandener Prüfung werden 50 % des Restdarlehens zusätzlich erlassen — effektiv landet ihr bei einer Förderquote von 75 %.
  1. Unterhaltsbeitrag (nur bei Vollzeit-Maßnahmen): Lebensunterhaltspauschale plus Zuschläge für Familie + Kind, einkommens- und vermögensabhängig nach BAföG-Logik. Bedarfssätze 2026: 963 € für Alleinstehende plus Familienzuschläge.

Anders als beim Schüler-BAföG ist der Maßnahmebeitrag einkommensunabhängig — auch Voll­berufstätige mit gutem Gehalt bekommen ihn. Nur der Unterhaltsbeitrag wird einkommensgeprüft.

Antragstellung erfolgt bei den Aufstiegsfortbildungs­förderungs­ämtern der Länder — typisch das BAföG-Amt der Wohnsitzkommune oder die zuständige Bezirks­regierung. Antrag VOR Lehrgangsbeginn (oder bis zum Ende des Folgemonats) ist Pflicht.

Schnell-Check

Passt Aufstiegs-BAföG zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Geplante Aufstiegsfortbildung

Meister (IHK/HWK) · Staatlich geprüfter Techniker · Fachwirt / Betriebswirt · Erzieher / Heilerziehungspfleger · Operative Professional · Andere anerkannte Aufstiegsweiterbildung

Lehrgangsform

Vollzeit · Teilzeit (berufsbegleitend)

Erstausbildung abgeschlossen oder vergleichbare Berufstätigkeit

Voraussichtliche Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (€)

500 € – 20.000 €

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %15.000 €

Was bekommst du konkret?

Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren):

  • Bis 15.000 € Förder­volumen pro Aufstiegsfortbildung
  • 50 % direkter Zuschuss vom Bund (wird nicht zurückgefordert)
  • 50 % KfW-Darlehen zu Förderbankkonditionen — bei bestandener Prüfung 50 % Resterlass = effektive Förderquote rund 75 %

Unterhaltsbeitrag (nur bei Vollzeit-Lehrgängen mit mindestens 25 Std/Woche):

  • Bedarfssatz 2026: 963 € pro Monat für Alleinstehende
  • Plus 150 € für Ehe- bzw. Lebenspartner mit eigenem Einkommen unter Freibetrag
  • Plus 270 € pro Kind im Haushalt
  • Maximalförderung Unterhalts­beitrag: 24 Monate (Verlängerung bei Härte möglich)

Prüfungsvorbereitungs- und Meisterstücke-Erstattung: Zusätzlich Erstattung von Materialkosten für das Meisterstück bis 2.000 € als Zuschuss.

Kinderbetreuungs­zuschuss: Pauschal 160 € pro Monat pro Kind unter 14 (für Alleinerziehende).

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Aufstiegs-BAföG
30.000 €

Förderfähig sind max. 30.000 €

Rechnerische Schätzung
15.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten30.000 €
  • Förderfähige Basis30.000 €
  • Zuschuss– 15.000 €
  • Dein Eigenanteil15.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Förderfähigkeit prüfen

    Abgeschlossene Berufsausbildung und förderfähige Aufstiegsfortbildung (mind. 400 Unterrichtsstunden, anerkannter Abschluss nach BBiG/HwO) sicherstellen. Informationen und Antrags-Assistent auf aufstiegs-bafoeg.de nutzen.

  2. 02

    Zuständiges AFBG-Amt ermitteln

    Das zuständige Amt richtet sich nach dem Wohnsitz. Über aufstiegs-bafoeg.de oder die Beratungshotline (0800 6223634) kann das passende Amt im Bundesland ermittelt werden.

  3. 03

    Antrag stellen — möglichst vor Kursbeginn

    Den Antrag frühzeitig vor Beginn der Massnahme stellen, da rückwirkende Förderung nicht möglich ist. Digital via AFBG-Digital (aufstiegs-bafoeg.de) oder mit Papierformular beim AFBG-Amt einreichen. Unterlagen: Personalausweis, Ausbildungsnachweis, Kursvertrag, ggf. Einkommensnachweise.

  4. 04

    Bescheid und KfW-Darlehensvertrag

    Nach Prüfung durch das Amt ergeht ein Förderbescheid. Für den Darlehensanteil (50 % des Massnahmebeitrags) wird ein separater Darlehensvertrag mit der KfW abgeschlossen. Der Zuschussanteil wird direkt ausgezahlt oder an die Bildungseinrichtung überwiesen.

  5. 05

    Fortbildung absolvieren und Prüfung bestehen

    Während der Massnahme können Änderungen (z. B. Verlängerung wegen Krankheit) dem Amt gemeldet werden. Der Unterhaltsbeitrag wird monatlich als Zuschuss ausgezahlt.

  6. 06

    Bestehens-Erlass beantragen

    Nach bestandener Abschlussprüfung das Prüfungszeugnis beim Darlehensgeber (KfW) vorlegen. Daraufhin werden 50 Prozent des noch ausstehenden Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen (§ 13b AFBG). Die verbleibende Darlehensschuld wird nach einer tilgungsfreien Zeit zurückgezahlt.

Wie hoch ist die Bewilligungsquote?

Daten aus 2024

Anträge

196.000

Bewilligt

94,1 %

Ø Betrag

4.090 €

Gesamt-Volumen

802 Mio. €

Häufige Fragen

Bekomme ich Aufstiegs-BAföG auch wenn ich gut verdiene?
Ja — der Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 €) ist EINKOMMENSUNABHÄNGIG. Auch Vollzeit-Berufstätige mit normalem oder hohem Einkommen bekommen die volle Förderung der Lehrgangskosten. Nur der zusätzliche Unterhaltsbeitrag (für Vollzeit-Lehrgänge) wird einkommensgeprüft nach BAföG-Logik. Für Berufsbegleitende ist der Unterhaltsbeitrag ohnehin nicht relevant.
Was zählt als „anerkannte Aufstiegsfortbildung"?
Förderfähig sind alle Lehrgänge, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Standard-Beispiele: alle IHK-/HWK-Meister, staatlich geprüfter Techniker, Bilanzbuchhalter, Fachwirt (z. B. Industrie-/Handelsfachwirt), Erzieher (an Fachschulen), Heilerziehungspfleger, Logopäde, Operative Professional, Verwaltungsfachwirt. Komplette Liste über das jeweilige Aufstiegs­förderungsamt — bei IHK/HWK oder direkt beim örtlichen BAföG-Amt erfragen.
Was passiert mit dem KfW-Darlehen wenn ich die Prüfung bestehe?
50 % des bei Prüfungsbestehen noch offenen Darlehensbetrags wird ERLASSEN — das ist der "Erfolgsbonus". Wenn du also 7.500 € als Darlehen bekommen hattest, sind nach bestandener Prüfung nur noch 3.750 € zurückzuzahlen. Plus den 50-%-Direkt­zuschuss von 7.500 € hattest du. Effektive Förderquote: 75 % der Lehrgangskosten als Zuschuss, 25 % als zinsgünstiger Kredit. Der Antrag auf Resterlass wird beim AFBG-Amt gestellt — Prüfungs­zeugnis als Nachweis.
Kann ich Aufstiegs-BAföG mehrmals bekommen?
Grundsätzlich nicht für die gleiche Aufstiegsstufe — pro Aufstiegsstufe (z. B. erste Fortbildung wie Meister) gibt es einmalig Förderung. ABER: Eine zweite Aufstiegsfortbildung auf höherer Ebene (z. B. erst Meister, danach Betriebswirt) ist erneut förderfähig. Das macht das System für ambitionierte Karrierewege attraktiv — mehrere Förder­zyklen über die Berufsjahre hinweg möglich.
Was ist der Unterschied zum Bildungsgutschein der Arbeitsagentur?
Aufstiegs-BAföG fördert AUFSTIEGSqualifikationen (Meister, Techniker, Fachwirt) für alle — Arbeitssuchende UND Erwerbstätige. Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit (§ 81 SGB III) fördert dagegen UMSCHULUNGEN oder Weiterbildungen primär für Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte, mit dem Ziel der Arbeitsmarkt-Wiedereingliederung. Faustregel: Karrieresprung in deinem Beruf → AFBG. Berufswechsel oder Wiedereinstieg → Bildungsgutschein. Beide schließen sich für dieselbe Maßnahme nicht vollständig aus: Übernimmt die Arbeitsagentur die Maßnahmekosten für Personen ohne Vorbeschäftigungszeit, bleibt der Anspruch auf Aufstiegs-BAföG bestehen und ist auf die Leistungen zum Lebensunterhalt beschränkt (§ 3 Satz 2 AFBG). Vollständig ausgeschlossen ist das Aufstiegs-BAföG dagegen, solange Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung gezahlt wird (§ 3 Satz 1 Nummer 2 AFBG).

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

Mehr zu Aufstiegs-BAföG und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Aufstiegs-BAföG — Offizielles Informationsportal des Bundes
    aufstiegs-bafoeg.dePrimärquelleBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  2. [02]
    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) — Volltext
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (BMJ)
  3. [03]
    § 12 AFBG — Massnahmebeitrag: 50 % Zuschuss, 50 % KfW-Darlehen, max. 15.000 Euro
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (BMJ)
  4. [04]
    § 13b AFBG — Bestehens-Erlass: 50 Prozent des ausstehenden Darlehens bei bestandener Prüfung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (BMJ)
  5. [05]
    KfW — Aufstiegs-BAföG Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
    aufstiegs-bafoeg.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
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