Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
| Förderhöhe | bis zu 15.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Privatperson |
Worum geht es?
Aufstiegs-BAföG ist die Bundesförderung der beruflichen Aufstiegsweiterbildung für alle, die sich beruflich weiterqualifizieren wollen — typische Maßnahmen: Industrie-/Handwerksmeister, staatlich geprüfter Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher, Operative Professional, Bilanzbuchhalter.
Die Förderung ist auf zwei Säulen aufgeteilt:
- Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 € pro Aufstiegsfortbildung. Davon werden 50 % als direkter Zuschuss ausgezahlt, die anderen 50 % laufen als zinsgünstiges KfW-Darlehen (Förderbankkonditionen). Bei bestandener Prüfung werden 50 % des Restdarlehens zusätzlich erlassen — effektiv landet ihr bei einer Förderquote von 75 %.
- Unterhaltsbeitrag (nur bei Vollzeit-Maßnahmen): Lebensunterhaltspauschale plus Zuschläge für Familie + Kind, einkommens- und vermögensabhängig nach BAföG-Logik. Bedarfssätze 2026: 963 € für Alleinstehende plus Familienzuschläge.
Anders als beim Schüler-BAföG ist der Maßnahmebeitrag einkommensunabhängig — auch Vollberufstätige mit gutem Gehalt bekommen ihn. Nur der Unterhaltsbeitrag wird einkommensgeprüft.
Antragstellung erfolgt bei den Aufstiegsfortbildungsförderungsämtern der Länder — typisch das BAföG-Amt der Wohnsitzkommune oder die zuständige Bezirksregierung. Antrag VOR Lehrgangsbeginn (oder bis zum Ende des Folgemonats) ist Pflicht.
Passt Aufstiegs-BAföG zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Geplante Aufstiegsfortbildung
Meister (IHK/HWK) · Staatlich geprüfter Techniker · Fachwirt / Betriebswirt · Erzieher / Heilerziehungspfleger · Operative Professional · Andere anerkannte Aufstiegsweiterbildung
Lehrgangsform
Vollzeit · Teilzeit (berufsbegleitend)
Erstausbildung abgeschlossen oder vergleichbare Berufstätigkeit
Voraussichtliche Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (€)
500 € – 20.000 €
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 15.000 € |
Was bekommst du konkret?
Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren):
- Bis 15.000 € Fördervolumen pro Aufstiegsfortbildung
- 50 % direkter Zuschuss vom Bund (wird nicht zurückgefordert)
- 50 % KfW-Darlehen zu Förderbankkonditionen — bei bestandener Prüfung 50 % Resterlass = effektive Förderquote rund 75 %
Unterhaltsbeitrag (nur bei Vollzeit-Lehrgängen mit mindestens 25 Std/Woche):
- Bedarfssatz 2026: 963 € pro Monat für Alleinstehende
- Plus 150 € für Ehe- bzw. Lebenspartner mit eigenem Einkommen unter Freibetrag
- Plus 270 € pro Kind im Haushalt
- Maximalförderung Unterhaltsbeitrag: 24 Monate (Verlängerung bei Härte möglich)
Prüfungsvorbereitungs- und Meisterstücke-Erstattung: Zusätzlich Erstattung von Materialkosten für das Meisterstück bis 2.000 € als Zuschuss.
Kinderbetreuungszuschuss: Pauschal 160 € pro Monat pro Kind unter 14 (für Alleinerziehende).
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 30.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten30.000 €
- Förderfähige Basis30.000 €
- Zuschuss– 15.000 €
- Dein Eigenanteil15.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Förderfähigkeit prüfen
Abgeschlossene Berufsausbildung und förderfähige Aufstiegsfortbildung (mind. 400 Unterrichtsstunden, anerkannter Abschluss nach BBiG/HwO) sicherstellen. Informationen und Antrags-Assistent auf aufstiegs-bafoeg.de nutzen.
- 02
Zuständiges AFBG-Amt ermitteln
Das zuständige Amt richtet sich nach dem Wohnsitz. Über aufstiegs-bafoeg.de oder die Beratungshotline (0800 6223634) kann das passende Amt im Bundesland ermittelt werden.
- 03
Antrag stellen — möglichst vor Kursbeginn
Den Antrag frühzeitig vor Beginn der Massnahme stellen, da rückwirkende Förderung nicht möglich ist. Digital via AFBG-Digital (aufstiegs-bafoeg.de) oder mit Papierformular beim AFBG-Amt einreichen. Unterlagen: Personalausweis, Ausbildungsnachweis, Kursvertrag, ggf. Einkommensnachweise.
- 04
Bescheid und KfW-Darlehensvertrag
Nach Prüfung durch das Amt ergeht ein Förderbescheid. Für den Darlehensanteil (50 % des Massnahmebeitrags) wird ein separater Darlehensvertrag mit der KfW abgeschlossen. Der Zuschussanteil wird direkt ausgezahlt oder an die Bildungseinrichtung überwiesen.
- 05
Fortbildung absolvieren und Prüfung bestehen
Während der Massnahme können Änderungen (z. B. Verlängerung wegen Krankheit) dem Amt gemeldet werden. Der Unterhaltsbeitrag wird monatlich als Zuschuss ausgezahlt.
- 06
Bestehens-Erlass beantragen
Nach bestandener Abschlussprüfung das Prüfungszeugnis beim Darlehensgeber (KfW) vorlegen. Daraufhin werden 50 Prozent des noch ausstehenden Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen (§ 13b AFBG). Die verbleibende Darlehensschuld wird nach einer tilgungsfreien Zeit zurückgezahlt.
Wie hoch ist die Bewilligungsquote?
Daten aus 2024
Anträge
196.000
Bewilligt
94,1 %
Ø Betrag
4.090 €
Gesamt-Volumen
802 Mio. €
Häufige Fragen
Bekomme ich Aufstiegs-BAföG auch wenn ich gut verdiene?
Was zählt als „anerkannte Aufstiegsfortbildung"?
Was passiert mit dem KfW-Darlehen wenn ich die Prüfung bestehe?
Kann ich Aufstiegs-BAföG mehrmals bekommen?
Was ist der Unterschied zum Bildungsgutschein der Arbeitsagentur?
Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit
Passenden Kurs für die Förderung finden
Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.
Kurse in der Weiterbildungssuche findenMehr zu Aufstiegs-BAföG und verwandten Programmen
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Aufstiegs-BAföG — Offizielles Informationsportal des Bundesaufstiegs-bafoeg.dePrimärquelleBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- [02]Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) — Volltextgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (BMJ)
- [03]§ 12 AFBG — Massnahmebeitrag: 50 % Zuschuss, 50 % KfW-Darlehen, max. 15.000 Eurogesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (BMJ)
- [04]§ 13b AFBG — Bestehens-Erlass: 50 Prozent des ausstehenden Darlehens bei bestandener Prüfunggesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (BMJ)
- [05]KfW — Aufstiegs-BAföG Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebührenaufstiegs-bafoeg.dePrimärquelleKfW Bankengruppe