BundesBonus
Zuschuss · bis 70 % Bund

Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt

Zuschüsse zu Aus- und Weiterbildungskosten für Binnenschifffahrtsunternehmen, anerkannte Ausbildungsvereine und Verbundausbildungs-Unternehmen. Gefördert werden bis zu 70 Prozent der Kosten, maximal 76.000 Euro für die 42-monatige Ausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän.

Max. Förderung
76.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Förderhöhe bis zu 76.000 €
Förderquote 70 %
Zielgruppe Unternehmen, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Die Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt unterstützt Binnenschifffahrtsunternehmen mit Sitz in Deutschland, anerkannte Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt sowie Unternehmen, die eine Verbundausbildung mit Kooperationspartnern aus der Binnenschifffahrt durchführen. Gefördert werden die Ausbildung zur Binnenschifferin bzw. zum Binnenschiffer (36 Monate) und zum Binnenschifffahrtskapitän (42 Monate) sowie freiwillige Weiterbildungen für Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen, etwa zur Erhöhung der Sicherheit, zum Schutz der Umwelt oder zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Auch Weiterbildungen für das Landpersonal mit Bezug zu Großraum- und Schwergutverkehren, zum geprüften Binnenschiffermeister sowie das mindestens 9-monatige Qualifizierungsprogramm zum Matrosen für Berufsseiteneinsteiger sind förderfähig. Voraussetzung ist der Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes; die Aus- bzw. Weiterbildung darf vor Bewilligung nicht begonnen sein.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Binnenschifffahrtsunternehmen, anerkannter Ausbildungsverein oder Verbundausbildungs-Unternehmen mit Sitz in Deutschland

Bei Weiterbildungen: freiwillige berufliche Maßnahme

Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme wurde vor Bewilligung noch nicht begonnen

Ausbildungsplätze auf eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    70 %
    76.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt
108.571 €

Förderfähig sind max. 108.571 €

Rechnerische Schätzung
76.000 €

pro Antrag

Förderquote70%
  • Gesamtkosten108.571 €
  • Förderfähige Basis108.571 €
  • Zuschuss– 76.000 €
  • Dein Eigenanteil32.571 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

    Die Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.

  2. 02

    Antrag bei Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt einreichen

    Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Binnenschifffahrtsunternehmen mit Sitz in Deutschland, anerkannte Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt sowie Unternehmen, die eine Verbundausbildung mit Kooperationspartnern aus der Binnenschifffahrt durchführen.
Welche Ausbildungen werden gefördert?
Gefördert werden die 36-monatige Ausbildung zur Binnenschifferin bzw. zum Binnenschiffer und die 42-monatige Ausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän sowie freiwillige Weiterbildungen für Besatzungsmitglieder und Landpersonal.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Kosten, für mittlere Unternehmen 60 Prozent und für kleine Unternehmen 70 Prozent. Maximal werden 65.000 Euro (36 Monate Ausbildung), 76.000 Euro (42 Monate) sowie 8.000 Euro je Weiterbildungsteilnehmer innerhalb von 24 Monaten gewährt. Die Bagatellgrenze für Weiterbildungen liegt bei 300 Euro.
Wo wird der Antrag gestellt?
Anträge werden bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn eingereicht. Mit der Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    GDWS/Elwis: Aus- und Weiterbildungsförderung Binnenschifffahrt
    elwis.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
  3. [03]
    Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
    gdws.wsv.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
  4. [04]
    Richtlinie des BMV (Bundesanzeiger 28.11.2025)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr (BMV)