Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr (BMV) |
| Förderhöhe | bis zu 76.000 € |
| Förderquote | 70 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Die Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt unterstützt Binnenschifffahrtsunternehmen mit Sitz in Deutschland, anerkannte Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt sowie Unternehmen, die eine Verbundausbildung mit Kooperationspartnern aus der Binnenschifffahrt durchführen. Gefördert werden die Ausbildung zur Binnenschifferin bzw. zum Binnenschiffer (36 Monate) und zum Binnenschifffahrtskapitän (42 Monate) sowie freiwillige Weiterbildungen für Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen, etwa zur Erhöhung der Sicherheit, zum Schutz der Umwelt oder zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Auch Weiterbildungen für das Landpersonal mit Bezug zu Großraum- und Schwergutverkehren, zum geprüften Binnenschiffermeister sowie das mindestens 9-monatige Qualifizierungsprogramm zum Matrosen für Berufsseiteneinsteiger sind förderfähig. Voraussetzung ist der Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes; die Aus- bzw. Weiterbildung darf vor Bewilligung nicht begonnen sein.
Passt Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Binnenschifffahrtsunternehmen, anerkannter Ausbildungsverein oder Verbundausbildungs-Unternehmen mit Sitz in Deutschland
Bei Weiterbildungen: freiwillige berufliche Maßnahme
Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme wurde vor Bewilligung noch nicht begonnen
Ausbildungsplätze auf eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 9.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag70 %76.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 108.571 €
pro Antrag
- Gesamtkosten108.571 €
- Förderfähige Basis108.571 €
- Zuschuss– 76.000 €
- Dein Eigenanteil32.571 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
2 Schritte
- 01
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Die Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.
- 02
Antrag bei Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt einreichen
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung beantragen?
Welche Ausbildungen werden gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
- [02]GDWS/Elwis: Aus- und Weiterbildungsförderung Binnenschifffahrtelwis.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
- [03]Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrtgdws.wsv.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
- [04]Richtlinie des BMV (Bundesanzeiger 28.11.2025)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr (BMV)