BundesBonus
Zuschuss · bis 70 % Bund Aktuell bis 30.06.2027

Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt

Zuschüsse zu Aus- und Weiterbildungskosten für Binnenschifffahrtsunternehmen, anerkannte Ausbildungsvereine und Verbundausbildungs-Unternehmen. Gefördert werden 50 Prozent der Kosten, für mittlere Unternehmen 60 und für kleine Unternehmen 70 Prozent — maximal 76.000 Euro für die bis zu 42-monatige Ausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän.

Max. Förderung
76.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Verkehr
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Verkehr
Förderhöhe bis zu 76.000 €
Förderquote bis 70 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt unterstützt Binnenschifffahrtsunternehmen mit Sitz in Deutschland, anerkannte Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt sowie Unternehmen, die eine Verbundausbildung mit Kooperationspartnern aus der Binnenschifffahrt durchführen. Gefördert werden die bis zu 36-monatige Ausbildung zum Binnenschiffer und die bis zu 42-monatige Ausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän sowie freiwillige Weiterbildungen für Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen, etwa zur Erhöhung der Sicherheit, zum Schutz der Umwelt oder zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Auch Weiterbildungen für das Landpersonal, die speziell zu einer Verlagerung von Großraum- und Schwerguttransporten auf das Binnenschiff beitragen, die Weiterbildung zum geprüften Binnenschiffermeister sowie das mindestens neunmonatige Qualifizierungsprogramm zum Matrosen für Berufsseiteneinsteiger sind förderfähig — letzteres nur für Besatzungsmitglieder mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung, 500 Tagen Fahrzeit in der Decksmannschaft eines Seeschiffs oder einer abgeschlossenen mindestens dreijährigen Berufsausbildung. Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen, die mit eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen Binnenschifffahrt betreiben; mit der Aus- oder Weiterbildung darf vor Bewilligung nicht begonnen werden, und als Maßnahmenbeginn gilt schon der Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags.

Schnell-Check

Passt Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Binnenschifffahrtsunternehmen, anerkannter Ausbildungsverein oder Verbundausbildungs-Unternehmen mit Sitz in Deutschland
Bei Weiterbildungen: freiwillige berufliche Maßnahme
Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme wurde vor Bewilligung noch nicht begonnen
Ausbildungsplätze auf eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag70 %76.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der gesamten Aus- oder Weiterbildungskosten (60 Prozent für mittlere und 70 Prozent für kleine Unternehmen). Maximal 65.000 Euro für die 36-monatige Ausbildung zum Binnenschiffer, maximal 76.000 Euro für die 42-monatige Ausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän, maximal 8.000 Euro innerhalb von 24 Monaten je Weiterbildungsteilnehmer. Bagatellgrenze für Weiterbildungsmaßnahmen 300 Euro. Die Höchstbeträge gelten für die volle Ausbildungsdauer — bei Verkürzung oder vorzeitiger Beendigung reduzieren sie sich entsprechend. Für das Haushaltsjahr 2026 hat das Bundesministerium für Verkehr die Zahl der geförderten Ausbildungsplätze auf 5 je Großunternehmen und 8 je Ausbildungsverein oder Genossenschaft begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht; bewilligt wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach der Reihenfolge des Antragseingangs. Die Richtlinie vom 10. November 2025 gilt seit dem 1. Januar 2026 und ist bis zum 30. Juni 2027 befristet; eine Verlängerung ist an die Laufzeit der EU-Gruppenfreistellungsverordnung gebunden.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt
108.571 €

Förderfähig sind max. 108.571 €

Rechnerische Schätzung
76.000 €

pro Antrag

Förderquote70%
  • Gesamtkosten108.571 €
  • Förderfähige Basis108.571 €
  • Zuschuss– 76.000 €
  • Dein Eigenanteil32.571 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der GDWS

    Antragsteller stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn.

  2. 02

    Vorgesehene Formulare nutzen

    Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Formularen.

  3. 03

    Nicht vor Bewilligung beginnen

    Die Maßnahme darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen sein.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Binnenschifffahrtsunternehmen mit Sitz in Deutschland, anerkannte Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt sowie Unternehmen, die eine Verbundausbildung mit Kooperationspartnern aus der Binnenschifffahrt durchführen.
Welche Ausbildungen werden gefördert?
Gefördert werden die bis zu 36-monatige Ausbildung zum Binnenschiffer und die bis zu 42-monatige Ausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän sowie freiwillige Weiterbildungen für Besatzungsmitglieder und Landpersonal.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Kosten, für mittlere Unternehmen 60 Prozent und für kleine Unternehmen 70 Prozent. Maximal werden 65.000 Euro (36 Monate Ausbildung), 76.000 Euro (42 Monate) sowie 8.000 Euro je Weiterbildungsteilnehmer innerhalb von 24 Monaten gewährt. Die Bagatellgrenze für Weiterbildungen liegt bei 300 Euro.
Wo wird der Antrag gestellt?
Anträge werden bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn eingereicht — online über das Portal FiBi mit BundID oder postalisch auf den vorgesehenen Vordrucken; per E-Mail genügt es nicht. Der vollständige Antrag muss einen Monat vor Maßnahmenbeginn vorliegen, spätestens jedoch 14 Tage davor. Mit der Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen werden, und als Beginn gilt schon der Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags beziehungsweise die verbindliche Anmeldung — für einen früheren Start braucht es vorab die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns im Original.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    GDWS/Elwis: Aus- und Weiterbildungsförderung Binnenschifffahrt
    elwis.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
  2. [02]
    Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
    gdws.wsv.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
  3. [03]
    Richtlinie des BMV (Bundesanzeiger 28.11.2025)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr (BMV)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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