Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr |
| Förderhöhe | bis zu 76.000 € |
| Förderquote | bis 70 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt unterstützt Binnenschifffahrtsunternehmen mit Sitz in Deutschland, anerkannte Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt sowie Unternehmen, die eine Verbundausbildung mit Kooperationspartnern aus der Binnenschifffahrt durchführen. Gefördert werden die bis zu 36-monatige Ausbildung zum Binnenschiffer und die bis zu 42-monatige Ausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän sowie freiwillige Weiterbildungen für Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen, etwa zur Erhöhung der Sicherheit, zum Schutz der Umwelt oder zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Auch Weiterbildungen für das Landpersonal, die speziell zu einer Verlagerung von Großraum- und Schwerguttransporten auf das Binnenschiff beitragen, die Weiterbildung zum geprüften Binnenschiffermeister sowie das mindestens neunmonatige Qualifizierungsprogramm zum Matrosen für Berufsseiteneinsteiger sind förderfähig — letzteres nur für Besatzungsmitglieder mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung, 500 Tagen Fahrzeit in der Decksmannschaft eines Seeschiffs oder einer abgeschlossenen mindestens dreijährigen Berufsausbildung. Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen, die mit eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen Binnenschifffahrt betreiben; mit der Aus- oder Weiterbildung darf vor Bewilligung nicht begonnen werden, und als Maßnahmenbeginn gilt schon der Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags.
Passt Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Binnenschifffahrtsunternehmen, anerkannter Ausbildungsverein oder Verbundausbildungs-Unternehmen mit Sitz in Deutschland |
| Bei Weiterbildungen: freiwillige berufliche Maßnahme |
| Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme wurde vor Bewilligung noch nicht begonnen |
| Ausbildungsplätze auf eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 70 % | 76.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der gesamten Aus- oder Weiterbildungskosten (60 Prozent für mittlere und 70 Prozent für kleine Unternehmen). Maximal 65.000 Euro für die 36-monatige Ausbildung zum Binnenschiffer, maximal 76.000 Euro für die 42-monatige Ausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän, maximal 8.000 Euro innerhalb von 24 Monaten je Weiterbildungsteilnehmer. Bagatellgrenze für Weiterbildungsmaßnahmen 300 Euro. Die Höchstbeträge gelten für die volle Ausbildungsdauer — bei Verkürzung oder vorzeitiger Beendigung reduzieren sie sich entsprechend. Für das Haushaltsjahr 2026 hat das Bundesministerium für Verkehr die Zahl der geförderten Ausbildungsplätze auf 5 je Großunternehmen und 8 je Ausbildungsverein oder Genossenschaft begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht; bewilligt wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach der Reihenfolge des Antragseingangs. Die Richtlinie vom 10. November 2025 gilt seit dem 1. Januar 2026 und ist bis zum 30. Juni 2027 befristet; eine Verlängerung ist an die Laufzeit der EU-Gruppenfreistellungsverordnung gebunden.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 108.571 €
pro Antrag
- Gesamtkosten108.571 €
- Förderfähige Basis108.571 €
- Zuschuss– 76.000 €
- Dein Eigenanteil32.571 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag bei der GDWS
Antragsteller stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn.
- 02
Vorgesehene Formulare nutzen
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Formularen.
- 03
Nicht vor Bewilligung beginnen
Die Maßnahme darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen sein.
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung beantragen?
Welche Ausbildungen werden gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wo wird der Antrag gestellt?
Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit
Passenden Kurs für die Förderung finden
Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.
Kurse in der Weiterbildungssuche findenMehr zu Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt und verwandten Programmen
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]GDWS/Elwis: Aus- und Weiterbildungsförderung Binnenschifffahrtelwis.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
- [02]Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrtgdws.wsv.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
- [03]Richtlinie des BMV (Bundesanzeiger 28.11.2025)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr (BMV)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.