BundesBonus
Zuschuss · bis 70 % Bund

Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr

Zuschuss für Unternehmen des Güterkraftverkehrs für betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer. Förderquote bis 70 % auf pauschal 50.000 € förderfähige Kosten je Ausbildungsverhältnis, max. 3 Mio. € je Ausbildungsvorhaben.

Max. Förderung
3 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Förderhöhe bis zu 3 Mio. €
Förderquote 70 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Unternehmen, die Güterkraftverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 t (ab 01.07.2024 ab 3,5 t) sind, erhalten einen Zuschuss für betriebliche Ausbildungsverhältnisse zur Berufskraftfahrerin oder zum Berufskraftfahrer. Der Ausbildungsvertrag muss erst nach der Bewilligung abgeschlossen werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Unternehmen führt Güterkraftverkehr nach GüKG durch

Halter von Lkw mit Gesamtgewicht ab 7,5 t (ab 01.07.2024 ab 3,5 t)

Antrag vor Abschluss des Ausbildungsvertrages

Kein laufendes oder beantragtes Insolvenzverfahren

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    70 %
    3 Mio. €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr
4.285.714 €

Förderfähig sind max. 4.285.714 €

Rechnerische Schätzung
3.000.000 €

pro Antrag

Förderquote70%
  • Gesamtkosten4.285.714 €
  • Förderfähige Basis4.285.714 €
  • Zuschuss– 3.000.000 €
  • Dein Eigenanteil1.285.714 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses stellen

    Stellen Sie den Antrag beim zuständigen Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) vor Abschluss des Ausbildungsvertrags und vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses.

  2. 02

    Ausbildungsvertrag erst nach Bewilligung abschließen

    Der Ausbildungsvertrag darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids abgeschlossen werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen, die Güterkraftverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit Gesamtgewicht ab 7,5 t (ab 01.07.2024 ab 3,5 t) sind.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Berechnung auf pauschal 50.000 € förderfähige Kosten je Ausbildungsverhältnis. Förderquote bei dreijähriger Ausbildung: 70 % bei kleinen, 60 % bei mittleren, 50 % bei anderen Unternehmen. Höchstbetrag 3 Mio. € je Ausbildungsvorhaben und Unternehmen.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn der zu fördernden Maßnahme, also vor Abschluss des Ausbildungsvertrages. Die Geltungsdauer der Richtlinie endet am 30.06.2027.
Wer ist nicht antragsberechtigt?
Antragsteller in Insolvenzverfahren, Unternehmen in Schwierigkeiten oder mit ausstehender Beihilferückforderung der EU-Kommission, juristische Personen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlicher öffentlicher Beteiligung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
  2. [02]
    BALM Ausbildungsförderung Berufskraftfahrer
    bag.bund.dePrimärquelleBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
  3. [03]
    Bundesamt für Logistik und Mobilität
    balm.bund.dePrimärquelleBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)