Förderungen für Ausbildungsförderung
Zuschüsse rund um den Ausbildungsplatz: Einstiegsqualifizierung, assistierte Ausbildung und Prämien für zusätzlich geschaffene Plätze. Für Betriebe in Schwierigkeiten gibt es Programme, die die Fortführung begonnener Ausbildungen sichern sollen.
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1 Förderungen im Bereich Ausbildungsförderung
Ausbildungsförderung: So greifen die Programme ineinander
Welche Hilfen der Arbeitsagentur hängen am Ausbildungsplatz selbst?
Bevor du über Landesprämien nachdenkst, lohnt der Blick auf die Instrumente, die bundesweit an jedem Ausbildungsplatz hängen. Das erste davon setzt noch vor dem Lehrvertrag an: die Einstiegsqualifizierung. Sie ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum und dauert nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit mindestens 4 und höchstens 12 Monate. Du schließt einen Praktikumsvertrag, zahlst eine Praktikumsvergütung und führst Sozialversicherungsbeiträge ab — beides kann bezuschusst werden. Feste Sätze nennt die Bundesagentur bewusst nicht dauerhaft, weil Zuschuss und Sozialversicherungspauschale regelmäßig angepasst werden; die aktuelle Zahl kommt vom Arbeitgeber-Service.
Läuft die Ausbildung bereits und wackelt sie, greift die Assistierte Ausbildung. Sie ist kein Geldtransfer an dich, sondern eine Sachleistung: Stütz- und Förderunterricht bei Wissenslücken, sozialpädagogische Betreuung bei Konflikten, Entlastung deiner Ausbilder bei Verwaltung und Organisation. Die Kosten der Maßnahme übernehmen vollständig die Agenturen für Arbeit oder das Jobcenter — für deinen Betrieb entsteht kein Rechnungsposten.
Beide Instrumente laufen über den Arbeitgeber-Service, nicht über eine Förderbank, und sie stehen neben den Programmen auf dieser Seite. Ein Landesprogramm schließt sie also nicht aus.
Was zahlt die Arbeitsagentur, wenn du einen Menschen mit Behinderung ausbildest?
Hier verlässt du die reine Sachleistung. Für die Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderung gibt es einen echten Zuschuss zur Vergütung, und der liegt höher, als die meisten Betriebe erwarten: bei Rehabilitanden bis zu 60 Prozent der monatlichen Aus- oder Weiterbildungsvergütung, bei schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent.
Anders als bei kurzen Einstellungshilfen ist die Laufzeit nicht das Nadelöhr. Gezahlt wird monatlich und in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung, außerbetriebliche Abschnitte und notwendige Verlängerungen eingeschlossen. Die Höhe wird im Einzelfall festgelegt, und zwar vor Beginn — nachträglich lässt sich das nicht mehr reparieren.
Warum die Länder trotzdem eigene Ausbildungsplatz-Programme auflegen
Die Bundesinstrumente setzen an der Person an: an einem Bewerber, der eine Brücke braucht, oder an einem Azubi mit Unterstützungsbedarf. Was sie nicht lösen, ist ein Platz, der schlicht unbesetzt bleibt, oder ein Betrieb, der die Ausbildungsinhalte allein nicht vollständig abdecken kann. Genau dort setzen die Länder an — mit Prämien für zusätzliche oder wiederbesetzte Plätze, mit Zuschüssen für Verbundausbildung, bei der ein Partnerbetrieb einzelne Abschnitte übernimmt, und mit Entlastungen beim Schulgeld in Berufen, deren Ausbildung an privaten Schulen stattfindet.
Den kalkulatorischen Rahmen für jede dieser Rechnungen setzt § 17 BBiG. Die Mindestvergütung ist dort nach Ausbildungsjahr gestaffelt: auf den Betrag des ersten Jahres kommen im zweiten Jahr 18 Prozent, im dritten 35 Prozent und im vierten 40 Prozent. Der Ausgangsbetrag steht nicht dauerhaft im Gesetz, sondern wird jährlich fortgeschrieben und spätestens bis zum 1. November für das Folgejahr bekannt gegeben.
Ein Tarifvertrag darf von diesen Mindestsätzen abweichen. Prüfe deshalb erst deine Tarifbindung und rechne dann mit der Förderhöhe — nicht umgekehrt.
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SAB Gründungsberatungen Sachsen (ESF Plus)
Die SAB fördert professionelle Gründungsberatung in Sachsen: Neugründer erhalten bis zu 2.000 Euro (5 Tagwerke à 400 Euro), Unternehmensnachfolger bis zu 5.000 Euro (10 Tagwerke à 500 Euro). Voraussetzung: Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen.
Distr@l – Förderung digitaler Technologien und Innovationen (Hessen)
Mit dem Programm Distr@l fördert das Land Hessen digitale Technologien und Innovationen. Über sieben Förderlinien werden Machbarkeitsstudien, digitale Produkt- und Prozessinnovationen sowie Wissens- und Technologietransfer bezuschusst. Antragsberechtigt sind vor allem KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz in Hessen.
Breitbandförderung Hessen — Darlehen an Infrastrukturgesellschaften
Ergänzend zum zuschussgeförderten Gigabitausbau in 'grauen Flecken' vergibt die WIBank Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils. Die maximale Laufzeit und Sollzinsbindung beträgt 20 Jahre, der Zinssatz liegt am unteren Rand des aktuellen Kapitalmarktniveaus.
KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung
KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung (bis 2023 „KMU-innovativ: Produktionsforschung") fördert risikoreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen mit Zuschüssen. Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, Hochschulen bis zu 100 Prozent. Skizzeneinreichung jeweils zum 15.04. und 15.10.
Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)
Das Land Bremen fördert mit dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) betriebliche Investitionen von Unternehmen des Handwerks, Handels, der Industrie und des Dienstleistungsgewerbes in Bremen und Bremerhaven. Gefördert werden Investitionsdarlehen der BAB, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen.
LR-Förderkredite für Energieunternehmen (Rentenbank)
Zinsgünstiger Förderkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Energieunternehmen im ländlichen Raum — Bioenergie, Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, Erdwärme sowie Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
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