Förderungen für Mitarbeiter-Weiterbildung
Qualifizierung der Belegschaft während der Beschäftigung, vom einzelnen Lehrgang bis zum nachgeholten Berufsabschluss. Die Arbeitsagentur übernimmt Lehrgangskosten und teilweise das Arbeitsentgelt; die Quote hängt von Betriebsgröße und Alter der Beschäftigten ab.
25 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
25 Förderungen im Bereich Mitarbeiter-Weiterbildung
Weiterentwickelter Orientierungsplan (WeOP) – Fortbildungsförderung Kitas Baden-Württemberg
Die L-Bank fördert im Auftrag des Kultusministeriums Baden-Württemberg Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bei Fortbildungen zur Umsetzung des weiterentwickelten Orientierungsplans. Es gibt eine Pauschale von 2.000 Euro je Fortbildungsveranstaltung für Kita-Teams, mehrmals pro Jahr bedarfsgerecht beantragbar.
Berufsbildung ohne Grenzen (BoG)
Zuschuss für Berater zur Unterstützung von KMU bei grenzüberschreitender Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften. Förderquote bis 70 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben, Förderdauer bis 48 Monate.
Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen
Kammern und Wirtschaftsorganisationen erhalten Zuschüsse, um KMU mit Fach- und Nachwuchskräften aus dem Inland und Ausland sowie mit Geflüchteten zu versorgen. Gefördert werden Berater und Willkommenslotsen in vier Modulen mit bis zu 60 oder 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
NBank Auszubildende aus Insolvenzbetrieben
Niedersächsische NBank-Förderung für Unternehmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen. Zuschuss von 40 Prozent (Stärker entwickelte Region) bzw. 60 Prozent (Übergangsregion) auf standardisierte Einheitskosten von 1.100 Euro je Monat (steigt bis 2028 auf 1.300 Euro).
NBank Ausbildungsverbünde Niedersachsen
Niedersächsische NBank-Förderung der Verbundausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Restkostenpauschale von 35 Prozent auf direkte Personalausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal sowie Ausbildungsvergütung.
IMPULS-Programm Hamburg – Förderung nachhaltiger Bauwesen-Seminare
Das IMPULS-Programm der IFB Hamburg bezuschusst Weiterbildungsveranstaltungen und Seminare zu nachhaltiger Bauweise, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Hochbau. Institutionen erhalten Zuschüsse ab 500 € pro Online-Seminar bis zu 1.000 € Grundbetrag plus 50 € je Teilnehmer.
FTI-Thüringen PERSONEN – Personal für Forschung und Innovation
FTI-Thüringen PERSONEN unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen in Thüringen bei der Sicherung und Gewinnung von hochqualifiziertem Personal für Forschung, Entwicklung und Innovation. Gefördert werden Firmenstipendien für MINT-Studierende, die unbefristete Neueinstellung von innovativem Personal sowie Forschungsgruppen – als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Betriebliche Weiterbildung Bayern (ESF+)
Die Förderung Betriebliche Weiterbildung Bayern unterstützt Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) dabei, ihre Beschäftigten beruflich weiterzubilden. Gefördert werden Anpassungsqualifizierungen für Erwerbstätige sowie der Aufbau betrieblicher Fortbildungssysteme. Ziel ist es, Beschäftigte an den technologischen und demografischen Wandel anzupassen.
Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026)
Die Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026) fördert berufliche Weiterbildung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Beschäftigte bekommen über den Bildungsscheck 60 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet — ohne Höchstbetrag, ab einem Zuschuss von 500 Euro. Unternehmen und Vereine werden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.
NRW Berufsbezogene Weiterbildung Landwirtschaft
Mit der Förderung berufsbezogener Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt NRW öffentliche Organisationen und Erzeugerzusammenschlüsse mit Zuschüssen für Veranstaltungen und Lehrgänge in Landwirtschaft und Gartenbau — 60 bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
ESF Plus Bundesprogramm MY TURN
Hinweis: Eine Antragstellung als Projekt ist laut Programmsteckbrief des ESF Plus derzeit nicht möglich; die zweite Förderphase läuft bereits und ein neuer Förderaufruf ist zurzeit nicht veröffentlicht. Das ESF-Plus-Bundesprogramm MY TURN unterstützt Projektträger, die geringqualifizierte Frauen mit Migrationserfahrung am Arbeitsmarkt unterstützen. Antragsberechtigt sind Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Kommunen, Verbände und Unternehmen. Förderfähige Gesamtausgaben liegen zwischen 200.000 Euro und 5 Millionen Euro pro Projekt. Die zweite Förderphase läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2028.
ESF-Sozialpartnerrichtlinie - Wandel der Arbeit
Zuschuss für Tarif- und Sozialpartner sowie juristische Personen für Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt. Förderquote bis zu 80 % der Gesamtausgaben, bis zu 2 Mio. € pro Vorhaben über drei Jahre.
INQA-Experimentierräume
Zuschuss für Unternehmen, Vereinigungen und Bildungseinrichtungen, die innovative Vorhaben zur partizipativen Gestaltung der Arbeitswelt umsetzen. Förderquote bis 70 % der Gesamtausgaben, Förderdauer in der Regel bis zu 24 Monate.
Ausstattung für kritische Technologien in beruflichen Bildungseinrichtungen
Förderung von Investitionen in die Ausstattung und Modernisierung von Werkstätten, Laboren und Lehr-Lernräumen in Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Unterstützt Schulungen zu digitalen Technologien, Biotechnologien und ressourceneffizienten Technologien.
Fortbildungsmaßnahmen - Behindertenhilfe & Psychiatrie
Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung. Festbeträge bis zu 50 Euro pro Fortbildungseinheit für Präsenzveranstaltungen und E-Learning-Formate.
Arbeitsmarktfonds (AMF)
Der Arbeitsmarktfonds fördert Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung mit dem Ziel der Integration von benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit. Unterstützung für Initiativen in vier Förderschwerpunkten mit degressiver Finanzierung bis zu 3 Jahren.
Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr
Zuschuss für Unternehmen des Güterkraftverkehrs für betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer. Förderquote bis 70 % auf pauschal 50.000 € förderfähige Kosten je Ausbildungsverhältnis, max. 3 Mio. € je Ausbildungsvorhaben.
bis zu 3 Mio. €
Weiterbildung im Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen
Zuschuss für Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen ab 7,5 t für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten. Förderquote bis 70 %, max. 1.500 € je Nutzfahrzeug, Höchstbetrag 3 Mio. € je Maßnahme.
bis zu 3 Mio. €
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)
Der Brandenburgische Innovationsgutschein (BIG-Digital) fördert Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe im Land Brandenburg mit einem Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden Beratungs-, Implementierungs- und Schulungsprojekte mit Förderhöchstbeträgen von 50.000 bis 250.000 Euro, bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 5.000 Euro je Projekt.
bis zu 250.000 €
Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt
Zuschüsse zu Aus- und Weiterbildungskosten für Binnenschifffahrtsunternehmen, anerkannte Ausbildungsvereine und Verbundausbildungs-Unternehmen. Gefördert werden 50 Prozent der Kosten, für mittlere Unternehmen 60 und für kleine Unternehmen 70 Prozent — maximal 76.000 Euro für die bis zu 42-monatige Ausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän.
bis zu 76.000 €
Vulcanus Europa: Trainees aus Japan
Mit Vulcanus Europa erhalten europäische Unternehmen einen Zuschuss, wenn sie japanischen Studierenden ein sechsmonatiges Praktikum bieten. In Deutschland werden die Reise- und Aufenthaltskosten der Trainees mit rund 5.000 € unterstützt. Sprachkurs und Einführungsseminar werden vom EU-Japan Zentrum finanziert.
bis zu 5.000 €
ego.-WISSEN
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer in Sachsen-Anhalt. Unterstützt Gründer in der Anfangsphase durch Weiterbildung mit bis zu 2.750 Euro Zuwendung pro Gründer.
bis zu 2.750 €
ISB Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben Rheinland-Pfalz
Die ISB fördert Ausbildungsbetriebe in Rheinland-Pfalz mit einem einmaligen Zuschuss von 2.500 EUR, wenn sie einen Auszubildenden übernehmen, der seinen Ausbildungsplatz durch Insolvenz, Betriebsschließung oder Verlust der Ausbildungsberechtigung verloren hat.
bis zu 2.500 €
Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige Rheinland-Pfalz
Der ESF-Plus-Förderansatz Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige unterstützt Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der Kosten, in der Übergangsregion Trier bis zu 60 Prozent, höchstens 1.500 Euro je Teilnehmer und maximal 30.000 Euro pro Unternehmen und Jahr.
bis zu 1.500 €
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS ist ein Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten und Selbstständigen mit Wohn- oder Arbeitsort in Hamburg. Gefördert werden in der Regel 40 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 750 Euro (ab 2.500 Euro Lehrgangskosten maximal 1.000 Euro); im Handwerk bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro, bei SGB-II-Bezug bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro.
bis zu 1.500 €
Mitarbeiter-Weiterbildung: So greifen die Programme ineinander
Was fördert die Agentur für Arbeit, wenn du deine Mitarbeiter qualifizierst?
Die Förderung von Beschäftigten im bestehenden Arbeitsverhältnis ist das Rückgrat dieses Themas, und sie hat klare Eingangsbedingungen. Gefördert wird, wenn die Weiterbildung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen, der Berufsabschluss deines Mitarbeiters in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt und die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert. Maßnahme und Träger müssen zugelassen sein.
Es gibt zwei Hebel, nicht einen. Die Agentur kann sich an den Lehrgangskosten beteiligen und zusätzlich Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit zahlen, in der dein Mitarbeiter weiterbildungsbedingt keine Arbeitsleistung erbringt. Gerade der zweite Hebel entscheidet, ob eine längere Qualifizierung betrieblich überhaupt tragbar ist. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, zu denen du als Arbeitgeber ohnehin gesetzlich verpflichtet bist.
Wie viel trägst du selbst — und warum hängt das an der Betriebsgröße?
Dein Eigenanteil ist gestaffelt. Angemessen ist die Beteiligung an den Lehrgangskosten, wenn dein Betrieb mindestens 50 und weniger als 500 Beschäftigte hat und du 50 Prozent trägst, beziehungsweise 500 Beschäftigte oder mehr hat und du 75 Prozent trägst. Bei weniger als 50 Beschäftigten soll von einer Kostenbeteiligung abgesehen werden; unter 500 Beschäftigten entfällt sie außerdem, wenn der Teilnehmer bei Beginn das 45. Lebensjahr vollendet hat oder schwerbehindert ist.
Spiegelbildlich läuft der Entgeltzuschuss: bis zu 75 Prozent in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei mindestens 50 und weniger als 500, 25 Prozent ab 500 Beschäftigten. Gibt es bei dir eine Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung oder einen Tarifvertrag, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht, verringert sich deine Beteiligung an den Lehrgangskosten unabhängig von der Betriebsgröße um fünf Prozentpunkte, und die Entgeltzuschüsse können um fünf Prozentpunkte erhöht werden. Ein Blick in die eigene Betriebsvereinbarung lohnt sich also vor dem Gespräch.
Welche Reihenfolge musst du einhalten?
Erst reden, dann buchen. Ansprechpartner ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit; verbindliche Auskunft zu Umfang und Voraussetzungen bekommst du dort, nicht vom Bildungsanbieter. Der von deinem Mitarbeiter ausgewählte Träger hat der Agentur den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen — ein bereits gestarteter Kurs lässt sich nicht nachträglich in die Förderung heben.
Die Landes- und ESF-Programme daneben folgen eigenen Regeln. Sie laufen nicht über die Agentur, sondern über Landesförderbanken, Ministerien oder benannte Projektträger, knüpfen meist an eine Betriebsstätte im Land an und arbeiten mit Antragsfenstern oder Aufrufen. Weil sie andere Zwecke verfolgen — Digitalisierung, Strukturwandel, Zielgruppenförderung —, schließen sie eine Agenturförderung nicht von vornherein aus. Welche Kombination erlaubt ist, steht in den Kumulierungsregeln der jeweiligen Richtlinie; kläre das je Programm, bevor du den Vertrag mit dem Bildungsträger unterschreibst.
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SAB Gründungsberatungen Sachsen (ESF Plus)
Die SAB fördert professionelle Gründungsberatung in Sachsen: Neugründer erhalten bis zu 2.000 Euro (5 Tagwerke à 400 Euro), Unternehmensnachfolger bis zu 5.000 Euro (10 Tagwerke à 500 Euro). Voraussetzung: Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen.
Distr@l – Förderung digitaler Technologien und Innovationen (Hessen)
Mit dem Programm Distr@l fördert das Land Hessen digitale Technologien und Innovationen. Über sieben Förderlinien werden Machbarkeitsstudien, digitale Produkt- und Prozessinnovationen sowie Wissens- und Technologietransfer bezuschusst. Antragsberechtigt sind vor allem KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz in Hessen.
Breitbandförderung Hessen — Darlehen an Infrastrukturgesellschaften
Ergänzend zum zuschussgeförderten Gigabitausbau in 'grauen Flecken' vergibt die WIBank Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils. Die maximale Laufzeit und Sollzinsbindung beträgt 20 Jahre, der Zinssatz liegt am unteren Rand des aktuellen Kapitalmarktniveaus.
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KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung (bis 2023 „KMU-innovativ: Produktionsforschung") fördert risikoreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen mit Zuschüssen. Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, Hochschulen bis zu 100 Prozent. Skizzeneinreichung jeweils zum 15.04. und 15.10.
Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)
Das Land Bremen fördert mit dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) betriebliche Investitionen von Unternehmen des Handwerks, Handels, der Industrie und des Dienstleistungsgewerbes in Bremen und Bremerhaven. Gefördert werden Investitionsdarlehen der BAB, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen.
LR-Förderkredite für Energieunternehmen (Rentenbank)
Zinsgünstiger Förderkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Energieunternehmen im ländlichen Raum — Bioenergie, Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, Erdwärme sowie Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
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