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Zuschuss · bis 2.500 € Land

ISB Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben Rheinland-Pfalz

Die ISB fördert Ausbildungsbetriebe in Rheinland-Pfalz mit einem einmaligen Zuschuss von 2.500 EUR, wenn sie einen Auszubildenden übernehmen, der seinen Ausbildungsplatz durch Insolvenz, Betriebsschließung oder Verlust der Ausbildungsberechtigung verloren hat.

Max. Förderung
2.500 €
pro Antrag
Zuständig
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderhöhe bis zu 2.500 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm 142 der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gewährt einen verlorenen Zuschuss an Ausbildungsbetriebe, die Auszubildende aus Insolvenz-, Liquidations- oder Gesamtvollstreckungsverfahren, aus stillgelegten oder geschlossenen Betrieben oder nach Wegfall der Ausbildungsberechtigung übernehmen. Ziel ist, dass Auszubildende ihre begonnene Berufsausbildung in einem neuen Betrieb fortsetzen und abschließen können. Sowohl der Insolvenzbetrieb als auch der neue Ausbildungsbetrieb müssen ihre Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz haben.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Ausbildungsbetrieb mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz

Auszubildender hat Ausbildungsplatz durch Insolvenz, Liquidation, Betriebsstilllegung oder Wegfall der Ausbildungsberechtigung verloren

Ursprünglicher Insolvenzbetrieb in Rheinland-Pfalz

Berufsausbildungsvertrag nach BBiG oder HwO, eingetragen bei der zuständigen Kammer

Antrag spätestens 3 Monate nach Fortsetzung der Ausbildung

Wie stellst du den Antrag?

Anträge sind über die zuständige Kammer (Handwerkskammer, IHK) oder sonstige zuständige Stellen gemäß Berufsbildungsgesetz spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung einzureichen. Die Kammer gibt eine Förderempfehlung ab, die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB. Auskünfte erteilt die Beratung Wirtschaftsförderung der ISB unter 06131 6172-1333 oder [email protected].

Häufige Fragen

Wer kann den Zuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die einen Auszubildenden aus einem Insolvenzbetrieb oder einem geschlossenen Betrieb in Rheinland-Pfalz übernommen haben.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Einmalig 2.500 EUR je übernommenem Ausbildungsverhältnis, ausgezahlt nach Ablauf der restlichen Ausbildungszeit.
Wo wird der Antrag gestellt?
Bei der zuständigen Kammer (Handwerkskammer oder IHK) oder einer sonstigen zuständigen Stelle nach Berufsbildungsgesetz, spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung. Die Bewilligung erfolgt durch die ISB.
Welche Verluste des Ausbildungsplatzes sind förderfähig?
Erfasst sind die Beantragung, Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens, Liquidations- oder Gesamtvollstreckungsverfahren, Betriebsstilllegung oder -schließung sowie der Wegfall der Ausbildungsberechtigung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ISB Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben Rheinland-Pfalz — Offizielle Programmseite
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  2. [02]
    Verwaltungsvorschrift (PDF)
    isb.rlp.deRechtsgrundlageInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)