BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Land

NRW Berufsbezogene Weiterbildung Landwirtschaft

Mit der Förderung berufsbezogener Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt NRW öffentliche Organisationen und Erzeugerzusammenschlüsse mit Zuschüssen für Veranstaltungen und Lehrgänge in Landwirtschaft und Gartenbau — 60 bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuständig
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
Förderhöhe
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die NRW-Förderung berufsbezogener Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft richtet sich an öffentliche Organisationen außerhalb der Landesverwaltung mit entsprechender Satzungs- oder Tätigkeitsaufgabe sowie an Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte und Anbieter landwirtschaftsbezogener Dienstleistungen. Förderfähig sind Informationsveranstaltungen und Lehrgänge zu Betriebsmanagement, neuen Technologien, Erwerbskombinationen, Vermarktung, Diversifizierung, umweltgerechten Produktionsverfahren, EU-Fördermaßnahmen, Beratungsthemen sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen. Online- und Hybridveranstaltungen möglich.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Öffentliche Organisation außerhalb der Landesverwaltung mit Bildungsauftrag oder Erzeugerzusammenschluss landwirtschaftlicher Produkte

Antragsteller ist KMU nach EU-Definition (sonst De-minimis-Beihilfe möglich)

Mindestens 7 Teilnehmende an der Maßnahme

Teilnehmende haben Wohnsitz in NRW oder ein Arbeits-/Ausbildungsverhältnis dort

Teilnehmende sind in einem land-/gartenbauwirtschaftlichen Betrieb tätig oder beraten in dem Bereich (oder Mitglieder berufsrelevanter Organisationen)

Antrag wird VOR Beginn des Vorhabens gestellt

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Landwirtschaftskammer NRW einreichen

    Antrag auf vorgesehenen Formularen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen stellen.

  2. 02

    Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

    Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die Förderung aus.

  3. 03

    Bewilligungsbescheid abwarten

    Erst nach Bewilligungsbescheid mit der geförderten Weiterbildungsmaßnahme beginnen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW Berufsbezogene Weiterbildung Landwirtschaft — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
  2. [02]
    Runderlass MLV vom 07.04.2025
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)