Förderungen für Landwirtschaft & Forst
Agrarinvestitionen, Umstellung auf Ökolandbau, Tierwohlställe, Waldumbau. Der größte Teil läuft über die Länder und die Landwirtschaftliche Rentenbank. Viele Programme sind an bewirtschaftete Fläche oder Tierzahlen gebunden.
47 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
47 Förderungen im Bereich Landwirtschaft & Forst
Förderung von Investitionen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen (FRL-FID Saarland)
Das Saarland gewährt landwirtschaftlichen Unternehmen Zuwendungen für Investitionen zur Diversifizierung (FID). Gefördert werden investive Maßnahmen zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft und zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
Marktstrukturverbesserung
Förderung von Investitionen zur Marktstrukturverbesserung für Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte in Sachsen-Anhalt.
Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)
Die Förderrichtlinie Palu unterstützt mit Zuschüssen die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlicher Moorbodenflächen sowie deren nachhaltige Nutzung danach.
Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023) – Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe
Der Freistaat Sachsen fördert mit der FRL LIE/2023 Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe einschließlich Garten- und Weinbau. Gefördert werden Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Investitionen in Tierwohl, Klima- und Umweltschutz, Wettbewerbsfähigkeit, Verarbeitung und Vermarktung sowie die Digitalisierung von Geschäftsprozessen.
Bayerisches Bergbauernprogramm (BBP)
Das Bayerische Bergbauernprogramm (BBP) fördert Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen auf anerkannten Almen, Alpen und Heimweiden sowie die Weide- und Alm-/Alpwirtschaft. Gelerntes beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Mecklenburg-Vorpommern
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewährt landwirtschaftlichen Unternehmen Zuschüsse für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Gefördert werden besonders umwelt-, klima- und tiergerechte Investitionen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung.
Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)
Zuwendung für tierhaltende Unternehmen der Landwirtschaft zur Ausgleichung laufender Mehrkosten für mehr Tierwohl in Schweinehaltung und seit 2023 Rinder-Mast. Staffelbare Förderbeträge je Tierkategorie und Ausstattungsstufe.
Waldumbau Mecklenburg-Vorpommern
Förderung des Waldumbaus in Mecklenburg-Vorpommern mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Zuwendungen für nachhaltige Entwicklung bestehender Waldflächen und Schaffung klimaangepasster Bestände.
Vertragsnaturschutzprogramm (Bayern)
Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm honoriert der Freistaat Bayern Landwirten und anderen Landnutzern die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung ökologisch wertvoller Flächen. Gefördert wird die schonende Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen; die Bewirtschafter verpflichten sich für fünf Jahre auf naturschutzgerechte Maßnahmen. Die Förderung gleicht die zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste aus.
EU-Schulprogramm Bayern: Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte
Das EU-Schulprogramm versorgt in Bayern Kinder in Kitas, Grund- und Förderschulen kostenlos mit Obst, Gemüse und Milchprodukten — bevorzugt regional und saisonal. Beliefert wird über zugelassene Lieferanten, finanziert wird das Programm aus EU- und Landesmitteln. Die teilnehmenden Einrichtungen begleiten die Ausgabe pädagogisch mit Ernährungsbildung.
Bundesprogramm Umbau Tierhaltung
Förderung für tiergerechtere Stallneu- und -umbauten und laufende Mehrkosten in der Schweinehaltung. Investive Förderung bis 60 %, laufende Mehrkosten bis 80 % je nach Bestandsgröße.
Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Investive Vorhaben
Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Betriebe in der Schweinehaltung. Gefördert werden Bau, Umbau oder Ersatzbau von tierwohlgerechten Ställen. Der Zuschuss ist nach Investitionshöhe gestaffelt: bis zu einem Betrag von 500.000 Euro werden 60 Prozent gewährt, für weitere 1.500.000 Euro 50 Prozent und für weitere 3.000.000 Euro 30 Prozent.
Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) — Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (Hessen)
Hessen fördert über das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) und das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umwelt- und klimaschonende sowie besonders tiergerechte Landwirtschaft.
Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV) Thüringen
Der Freistaat Thüringen fördert mit der IVV Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Gefördert werden Erzeugerzusammenschlüsse sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, Innovationspotenziale zu erschließen und die Effizienz des Ressourceneinsatzes zu erhöhen.
Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) Thüringen
Mit der Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) unterstützt der Freistaat Thüringen über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere für besonders tiergerechte Stallbauten sowie Umwelt- und Klimaschutz.
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) — EU-Ebene
Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds finanziert von 2021 bis 2027 die Gemeinsame Fischereipolitik der EU. Der weitaus größte Teil läuft über nationale Programme der Mitgliedstaaten; einen kleineren Teil vergibt die Europäische Kommission direkt.
Förderung von Mehrgefahrenversicherungen in Bayern
Bayern fördert den Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen (MGV) zur Existenzsicherung landwirtschaftlicher Unternehmen. Zuschuss bis 50% für Einjahres- und Mehrjahresverträge bei anerkannten Versicherungsunternehmen. Versicherte Mindestfläche: 0,3 Hektar pro Jahr.
Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstrukturverbesserung)
Baden-Württemberg unterstützt mit der Marktstrukturverbesserung die Gründung von Erzeugerzusammenschlüssen sowie Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, um die Wettbewerbsfähigkeit und Absatzsicherung auf Erzeugerebene zu stärken.
NRW Ausgleichszahlung umweltspezifische Einschränkungen
Mit der Ausgleichszahlung unterstützt NRW Landwirte und Landbewirtschafter, die Dauergrünlandflächen in Natura-2000- oder Vogelschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen bewirtschaften — bis zu 135 Euro pro Hektar, mit Erhöhungsoptionen bis zu 235 Euro für besonders schonende Bewirtschaftung.
Förderung Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur NRW
Mit der EMFAF-Förderung NRW unterstützt das Land Fischerei-, Aquakultur- und Verarbeitungsunternehmen sowie Hochschulen mit Zuschüssen für nachhaltige Fischerei, Schutz aquatischer Bioressourcen, Verarbeitung und Vermarktung. Förderquote 25 bis 100 Prozent, abhängig von Antragsteller und Maßnahme.
NRW Marktstrukturverbesserung
Die NRW-Förderung Marktstrukturverbesserung unterstützt Erzeugerzusammenschlüsse und Verarbeitungs-/Vermarktungsunternehmen mit Zuschüssen für Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse — Neu- und Ausbau von Kapazitäten, Modernisierung, Digitalisierung sowie Gründung von Erzeugergemeinschaften.
NRW Förderung forstlicher Dienstleistungen
Mit der Förderung forstlicher Dienstleistungen unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Waldgenossenschaften bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldflächen. Förderquote 80 Prozent für Zusammenschlüsse, 90 Prozent für Waldgenossenschaften, maximal 500 Hektar je Mitglied.
Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen — Investitionen zur Diversifizierung (Baden-Württemberg)
Baden-Württemberg fördert über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel sind eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umwelt- und klimaschonende sowie besonders tiergerechte Landwirtschaft.
Agrardieselvergütung
Steuerentlastung für Land- und Forstwirtschaft: Vergütung der Energiesteuer auf Diesel um 21,48 Cent pro Liter. Gilt ab 233 Liter Diesel (50 Euro Mindestvergütung).
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) Hessen
Jährlicher Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe in aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten Hessens. Höhe gestaffelt nach Ertragsmesszahl und Hauptfutterfläche, Antragstellung bis 15.05. im Gemeinsamen Antrag.
Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Laufende Mehrkosten
Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung, die über die Mindeststandards des Tierschutzrechts hinausgehende Premiumanforderungen einhalten. Gefördert werden die laufenden Mehrkosten für mehr Platz, bessere Versorgung, Einstreu und Beschäftigungsmaterial.
Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen
Ausgleichszahlung für teichwirtschaftliche Betriebe und Fischereivereine zur Entschädigung von Schäden durch Fischotter. Das Programm ist Teil des Fischotter-Managementplans und ergänzt Beratung und Förderung von Abwehrzäunen.
Förderung bodenschonender Landmaschinen (ANK – Natürlicher Klimaschutz)
Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördert das Bundesumweltministerium die Anschaffung bodenschonender Bewirtschaftungstechnik durch landwirtschaftliche Betriebe, Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und anerkannte Naturschutzvereinigungen. Schwerpunkt ist moorbodenschonende Technik; gefördert wird mit einem Zuschuss von bis zu 65 Prozent der Investitionskosten.
NRW Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete
Mit der Ausgleichszulage unterstützt NRW aktive Landwirte, die landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten dauerhaft bewirtschaften — Zuschuss zwischen 25 und 75 Euro pro Hektar je nach Ertragsmesszahl, zur Erhaltung der Landschaft und nachhaltiger Bewirtschaftung.
Gewässerentwicklung ELER Brandenburg 2023-2027
Das ILB-Förderprogramm Gewässerentwicklung ELER 2023-2027 in Brandenburg unterstützt Maßnahmen zum Schutz und zur naturnahen Entwicklung von Gewässern mit Zuschüssen zwischen 75 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Niedersachsen, Bremen und Hamburg
Das Land Niedersachsen fördert gemeinsam mit Bremen und Hamburg sowie unter finanzieller Beteiligung von EU und Bund investive Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft. Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, etwa Errichtung und Modernisierung von Ställen und Gebäuden – mit erhöhtem Zuschuss für Junglandwirte.
NRW Vertragsnaturschutz
Mit den Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz fördert das Land Nordrhein-Westfalen Landwirte und andere Landbewirtschaftende für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünland sowie für die Pflege von Streuobstwiesen und Hecken. Antragsfrist jährlich bis 30.06. Geltungsdauer 31.12.2027.
Förderung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen Bayern
Bayern fördert Betriebe, die zur Erhaltung gefährdeter landwirtschaftlicher Nutztierrassen beitragen. Zielrassen: Rinder (Murnau-Werdenfelser, Pinzgauer, Original Braunvieh), Schafe und Ziegen (Coburger Fuchsschaf, Rhönschaf), Pferde (Rottaler, Leutstettener). 5-jährige Verpflichtung und Zuchtbuch-Eintrag erforderlich.
NRW Förderung forstlicher Maßnahmen Privat- und Körperschaftswald
Mit der Förderung forstlicher Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen aus GAK- und ELER-Mitteln eine beständige Entwicklung der Forstwirtschaft. Förderfähig sind naturnahe Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlicher Wegebau und Löschwasserentnahmestellen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen.
Fischereiabgabe Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert aus Mitteln der Fischereiabgabe nach Paragraf 9 Absatz 3 Fischereigesetz Vorhaben zur Förderung der Fischerei mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Agrarinvestitionsförderung an landwirtschaftliche Unternehmen (FRL-AFP Saarland)
Das Saarland gewährt landwirtschaftlichen Unternehmen Zuwendungen für investive Maßnahmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP). Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung, die dem Verbraucher-, Umwelt-, Tier- oder Klimaschutz dienen.
Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum
Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bietet kleinen und mittleren Unternehmen der Landwirtschaft, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Bereich erneuerbarer Energien in Brandenburg zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs. Junge Landwirte unter 41 Jahren erhalten einen zusätzlichen Zinsbonus.
bis zu 5 Mio. €
Marktstrukturförderung Bayern
Bayern fördert Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Der Zuschuss beträgt bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu 30 Prozent für Unternehmen, die überwiegend ökologisch erzeugte Produkte oder Produkte des Qualitäts- und Herkunftsprogramms Geprüfte Qualität Bayern erfassen und vermarkten und die Schwellenwerte für KMU nicht überschreiten. Derzeit ist bis auf Weiteres keine Antragstellung möglich.
bis zu 2 Mio. €
Markteinführung innovativer, alternativer Antriebssysteme für mobile Maschinen in der Agrarwirtschaft
Bundesweite Darlehensförderung der Landwirtschaftlichen Rentenbank für KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Förderfähig sind Investitionen in elektrifizierte Landmaschinen, Maschinen zur Nutzung von Biokraftstoffen, Umrüstungen sowie Tank- und Ladeinfrastruktur bis zu 1 Mio Euro je Antragsteller. Antrag über die Hausbank.
bis zu 1 Mio. €
LR-Soforthilfe in Folge der Krise im Nahen Osten
Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion einschließlich Garten- und Weinbau mit einem Darlehen zur Liquiditätssicherung angesichts der wirtschaftlichen Belastungen durch die Krise im Nahen Osten. Möglich sind bis zu 50.000 Euro ohne Mehrkosten-Nachweis und bis zu 500.000 Euro bei begründetem höherem Bedarf.
bis zu 500.000 €
EIP-Agrar NRW (Innovationspartnerschaft Landwirtschaft)
Mit der EIP-Agrar-Richtlinie fördert das Land Nordrhein-Westfalen Operationelle Gruppen (OG) zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit. OGs aus mindestens zwei Mitgliedern erhalten je nach Maßnahmenart 50 oder 100 Prozent Zuschuss, maximal 500.000 Euro pro Vorhaben.
bis zu 500.000 €
EMFAF — Fischerei und Aquakultur (Bayern)
Bayerische Umsetzung des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds: Zuschüsse für Investitionen in Aquakultur, Teichwirtschaft, gewerbsmäßige Binnenfischerei sowie Verarbeitung und Vermarktung von Fischprodukten. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, höchstens 400.000 Euro je Zuwendungsempfänger.
bis zu 400.000 €
Programm zur Stärkung des Weinbaus - Teil B (WBB)
Investitionsförderung für Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen im Weinsektor. Förderung von Bauten, Anlagen und mobiler Technik zur Qualitäts- und Wettbewerbsfähigkeitsverbesserung. 20-25 % Zuschuss.
bis zu 250.000 €
Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete
Bayern fördert die strukturelle Weiterentwicklung der Weinanbaugebiete in Franken, am Bodensee und an der Donau. Gefördert werden touristische Infrastruktur, Vermarktungskonzepte für Wein und regionale Marketingkonzepte. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Investitionen und bis zu 50 Prozent für sonstige Projekte und Vermarktungskonzepte; der Zuschuss ist auf 100.000 Euro begrenzt.
bis zu 100.000 €
Programm zur Stärkung des Weinbaus - Teil A (WBA)
Förderung für Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in Bayern. Schwerpunkt auf Sortenumstellung und Gassenbreitenoptimierung. Bis zu 24.000 EUR/ha in Terrassenanlagen.
bis zu 24.000 €
Investition Herdenschutz Wolf
Bayern fördert Investitionen zum Schutz von Nutztieren vor Übergriffen durch Wölfe. Unterstützte Maßnahmen: mobile Elektrozäune, elektrifizierte Festzäune (bis 100% Förderung) und Herdenschutzhunde (bis 3.000 EUR pro Hund). Antragszeitraum: 1. Januar bis 31. Oktober.
bis zu 3.000 €
Ausgleichszulage in Bayern
Zuwendung für Landwirtinnen und Landwirte in benachteiligten Gebieten Bayerns zum Ausgleich natürlicher ungünstiger Standortbedingungen. Die Förderhöhe variiert zwischen 25-200 EUR/ha je nach Grad der Benachteiligung und Bewirtschaftungssystem.
bis zu 200 €
Bundesweite Förderlandschaft, mit Quellen belegt.
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Förderprogramme von Bundesbanken, Landesförderinstituten und kommunalen Trägern.
Jede Aussage verweist auf die offizielle Primärquelle.
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Keine geheime Redaktionslogik — alle Kriterien, Beträge und Fristen sind verlinkt.
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SAB Gründungsberatungen Sachsen (ESF Plus)
Die SAB fördert professionelle Gründungsberatung in Sachsen: Neugründer erhalten bis zu 2.000 Euro (5 Tagwerke à 400 Euro), Unternehmensnachfolger bis zu 5.000 Euro (10 Tagwerke à 500 Euro). Voraussetzung: Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen.
Distr@l – Förderung digitaler Technologien und Innovationen (Hessen)
Mit dem Programm Distr@l fördert das Land Hessen digitale Technologien und Innovationen. Über sieben Förderlinien werden Machbarkeitsstudien, digitale Produkt- und Prozessinnovationen sowie Wissens- und Technologietransfer bezuschusst. Antragsberechtigt sind vor allem KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz in Hessen.
Breitbandförderung Hessen — Darlehen an Infrastrukturgesellschaften
Ergänzend zum zuschussgeförderten Gigabitausbau in 'grauen Flecken' vergibt die WIBank Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils. Die maximale Laufzeit und Sollzinsbindung beträgt 20 Jahre, der Zinssatz liegt am unteren Rand des aktuellen Kapitalmarktniveaus.
KMU-innovativ: Produktionsforschung
KMU-innovativ Produktionsforschung fördert risikoreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen mit Zuschüssen. Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, Hochschulen bis zu 100 Prozent. Skizzeneinreichung jeweils zum 15.04. und 15.10.
Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)
Das Land Bremen fördert mit dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) betriebliche Investitionen von Unternehmen des Handwerks, Handels, der Industrie und des Dienstleistungsgewerbes in Bremen und Bremerhaven. Gefördert werden Investitionsdarlehen der BAB, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen.
LR-Förderkredite für Energieunternehmen (Rentenbank)
Zinsgünstiger Förderkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Energieunternehmen im ländlichen Raum — Bioenergie, Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, Erdwärme sowie Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
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