Förderungen für Landwirtschaft & Forst
Agrarinvestitionen, Umstellung auf Ökolandbau, Tierwohlställe, Waldumbau. Der größte Teil läuft über die Länder und die Landwirtschaftliche Rentenbank. Viele Programme sind an bewirtschaftete Fläche oder Tierzahlen gebunden.
50 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
58 Förderungen im Bereich Landwirtschaft & Forst
Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)
Die Förderrichtlinie Palu unterstützt mit Zuschüssen die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlicher Moorbodenflächen sowie deren nachhaltige Nutzung danach.
NRW Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete
Mit der Ausgleichszulage unterstützt NRW aktive Landwirte, die landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten dauerhaft bewirtschaften — Zuschuss zwischen 25 und 75 Euro pro Hektar je nach Ertragsmesszahl, zur Erhaltung der Landschaft und nachhaltiger Bewirtschaftung.
NRW Förderung forstlicher Maßnahmen Privat- und Körperschaftswald
Mit der Förderung forstlicher Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen aus GAK- und ELER-Mitteln eine beständige Entwicklung der Forstwirtschaft. Förderfähig sind naturnahe Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlicher Wegebau und Löschwasserentnahmestellen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen.
Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Investive Vorhaben
Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Betriebe in der Schweinehaltung. Gefördert werden Bau, Umbau oder Ersatzbau von tierwohlgerechten Ställen. Der Zuschuss ist nach Investitionshöhe gestaffelt: bis zu einem Betrag von 500.000 Euro werden 60 Prozent gewährt, für weitere 1.500.000 Euro 50 Prozent und für weitere 3.000.000 Euro 30 Prozent.
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) Hessen
Jährlicher Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe in aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten Hessens. Höhe gestaffelt nach Ertragsmesszahl und Hauptfutterfläche, Antragstellung bis 15.05. im Gemeinsamen Antrag.
NRW Vertragsnaturschutz
Mit den Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz fördert das Land Nordrhein-Westfalen Landwirte und andere Landbewirtschaftende für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünland sowie für die Pflege von Streuobstwiesen und Hecken. Antragsfrist jährlich bis 30.06. Geltungsdauer 31.12.2027.
Rentenbank Schuldscheindarlehen zur Unternehmensfinanzierung
Mit dem Programm Schuldscheindarlehen zur Unternehmensfinanzierung refinanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank Schuldscheindarlehen an Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie an Unternehmen, die in Infrastruktur im ländlichen Raum investieren. Gefördert wird unabhängig von der Rechtsform, die Kreditnehmer können unabhängig von ihrer Größe gefördert werden.
Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) — Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (Hessen)
Hessen fördert über das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) und das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umwelt- und klimaschonende sowie besonders tiergerechte Landwirtschaft.
Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen — Investitionen zur Diversifizierung (Baden-Württemberg)
Baden-Württemberg fördert über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel sind eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umwelt- und klimaschonende sowie besonders tiergerechte Landwirtschaft.
Agrarinvestitionsförderung an landwirtschaftliche Unternehmen (FRL-AFP Saarland)
Das Saarland gewährt landwirtschaftlichen Unternehmen Zuwendungen für investive Maßnahmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP). Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung, die dem Verbraucher-, Umwelt-, Tier- oder Klimaschutz dienen.
Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstrukturverbesserung)
Baden-Württemberg unterstützt mit der Marktstrukturverbesserung die Gründung von Erzeugerzusammenschlüssen sowie Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, um die Wettbewerbsfähigkeit und Absatzsicherung auf Erzeugerebene zu stärken.
Förderung von Investitionen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen (FRL-FID Saarland)
Das Saarland gewährt landwirtschaftlichen Unternehmen Zuwendungen für Investitionen zur Diversifizierung (FID). Gefördert werden investive Maßnahmen zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft und zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023) – Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe
Der Freistaat Sachsen fördert mit der FRL LIE/2023 Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe einschließlich Garten- und Weinbau. Gefördert werden Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Investitionen in Tierwohl, Klima- und Umweltschutz, Wettbewerbsfähigkeit, Verarbeitung und Vermarktung sowie die Digitalisierung von Geschäftsprozessen.
Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) Thüringen
Mit der Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) unterstützt der Freistaat Thüringen über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere für besonders tiergerechte Stallbauten sowie Umwelt- und Klimaschutz. Der Zuschuss reicht je nach Investitionsart von 20 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
LR-Förderkredite für Energieunternehmen
Die Landwirtschaftliche Rentenbank finanziert mit den LR-Förderkrediten Anlagen zur Produktion, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien: Bioenergie, Windenergie, Photovoltaik einschließlich Agri-PV, Wasserkraft, Erdwärme sowie Wärmenetze. Antragsberechtigt sind Energieunternehmen mit land- und forstwirtschaftlichen, agrarnahen, kommunalen oder sonstigen Inhabern.
Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV) Thüringen
Der Freistaat Thüringen fördert mit der IVV Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Gefördert werden Erzeugerzusammenschlüsse sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von 20 bis 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, gestaffelt nach Antragsteller und Anteil an Qualitätsprodukten. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, Innovationspotenziale zu erschließen und die Effizienz des Ressourceneinsatzes zu erhöhen.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Niedersachsen, Bremen und Hamburg
Das Land Niedersachsen fördert gemeinsam mit Bremen und Hamburg sowie unter finanzieller Beteiligung von EU und Bund investive Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft. Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, etwa Errichtung und Modernisierung von Ställen und Gebäuden – mit erhöhtem Zuschuss für Junglandwirte.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Mecklenburg-Vorpommern
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewährt landwirtschaftlichen Unternehmen Zuschüsse für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Gefördert werden besonders umwelt-, klima- und tiergerechte Investitionen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung.
EU-Schulprogramm Bayern: Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte
Das EU-Schulprogramm versorgt in Bayern Kinder in Kitas, Grund- und Förderschulen kostenlos mit Obst, Gemüse und Milchprodukten — bevorzugt regional und saisonal. Beliefert wird über zugelassene Lieferanten, finanziert wird das Programm aus EU- und Landesmitteln. Die teilnehmenden Einrichtungen begleiten die Ausgabe pädagogisch mit Ernährungsbildung.
Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bezuschusst Maschinen und Geräte, deren Einsatz die Kohlenstoffspeicherfunktion von Böden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöht. Gefördert werden bis zu 65 % der förderfähigen Investitionssumme; die Investitionssumme ist auf 500.000 € begrenzt, die Bagatellgrenze liegt bei 7.500 €.
Förderung bodenschonender Landmaschinen (ANK – Natürlicher Klimaschutz)
Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördert das Bundesumweltministerium die Anschaffung bodenschonender Bewirtschaftungstechnik durch landwirtschaftliche Betriebe, Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und anerkannte Naturschutzvereinigungen. Schwerpunkt ist moorbodenschonende Technik; gefördert wird mit einem Zuschuss von bis zu 65 Prozent der Investitionskosten.
Vertragsnaturschutzprogramm (Bayern)
Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm honoriert der Freistaat Bayern Landwirten und anderen Landnutzern die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung ökologisch wertvoller Flächen. Gefördert wird die schonende Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen; die Bewirtschafter verpflichten sich für fünf Jahre auf naturschutzgerechte Maßnahmen. Die Förderung gleicht die zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste aus.
Gewässerentwicklung ELER Brandenburg 2023-2027
Das ILB-Förderprogramm Gewässerentwicklung ELER 2023-2027 in Brandenburg unterstützt Maßnahmen zum Schutz und zur naturnahen Entwicklung von Gewässern mit Zuschüssen zwischen 75 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Marktstrukturverbesserung
Förderung von Investitionen zur Marktstrukturverbesserung für Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte in Sachsen-Anhalt.
NRW Förderung forstlicher Dienstleistungen
Mit der Förderung forstlicher Dienstleistungen unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Waldgenossenschaften bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldflächen. Förderquote 80 Prozent für Zusammenschlüsse, 90 Prozent für Waldgenossenschaften, maximal 500 Hektar je Mitglied.
NRW Marktstrukturverbesserung
Die NRW-Förderung Marktstrukturverbesserung unterstützt Erzeugerzusammenschlüsse und Verarbeitungs-/Vermarktungsunternehmen mit Zuschüssen für Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse — Neu- und Ausbau von Kapazitäten, Modernisierung, Digitalisierung sowie Gründung von Erzeugergemeinschaften.
Bayerisches Bergbauernprogramm (BBP)
Das Bayerische Bergbauernprogramm (BBP) fördert Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen auf anerkannten Almen, Alpen und Heimweiden sowie die Weide- und Alm-/Alpwirtschaft. Gelerntes beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen.
Förderung von Mehrgefahrenversicherungen in Bayern
Bayern fördert den Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen (MGV) zur Existenzsicherung landwirtschaftlicher Unternehmen. Zuschuss bis 50% für Einjahres- und Mehrjahresverträge bei anerkannten Versicherungsunternehmen. Versicherte Mindestfläche: 0,3 Hektar pro Jahr.
Agrardieselvergütung
Steuerentlastung für Land- und Forstwirtschaft: Vergütung der Energiesteuer auf Diesel um 21,48 Cent pro Liter. Gilt ab 233 Liter Diesel (50 Euro Mindestvergütung).
Förderung Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur NRW
Mit der EMFAF-Förderung NRW unterstützt das Land Fischerei-, Aquakultur- und Verarbeitungsunternehmen sowie Hochschulen mit Zuschüssen für nachhaltige Fischerei, Schutz aquatischer Bioressourcen, Verarbeitung und Vermarktung. Förderquote 25 bis 100 Prozent, abhängig von Antragsteller und Maßnahme.
Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Laufende Mehrkosten
Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung, die über die Mindeststandards des Tierschutzrechts hinausgehende Premiumanforderungen einhalten. Gefördert werden die laufenden Mehrkosten für mehr Platz, bessere Versorgung, Einstreu und Beschäftigungsmaterial.
Bundesprogramm Umbau Tierhaltung
Förderung für tiergerechtere Stallneu- und -umbauten und laufende Mehrkosten in der Schweinehaltung. Investive Förderung bis 60 %, laufende Mehrkosten bis 80 % je nach Bestandsgröße.
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) — EU-Ebene
Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds finanziert von 2021 bis 2027 die Gemeinsame Fischereipolitik der EU. Der weitaus größte Teil läuft über nationale Programme der Mitgliedstaaten; einen kleineren Teil vergibt die Europäische Kommission direkt.
Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)
Zuwendung für tierhaltende Unternehmen der Landwirtschaft zur Ausgleichung laufender Mehrkosten für mehr Tierwohl in Schweinehaltung und seit 2023 Rinder-Mast. Staffelbare Förderbeträge je Tierkategorie und Ausstattungsstufe.
Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen
Ausgleichszahlung für teichwirtschaftliche Betriebe und Fischereivereine zur Entschädigung von Schäden durch Fischotter. Das Programm ist Teil des Fischotter-Managementplans und ergänzt Beratung und Förderung von Abwehrzäunen.
Förderung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen Bayern
Bayern fördert Betriebe, die zur Erhaltung gefährdeter landwirtschaftlicher Nutztierrassen beitragen. Zielrassen: Rinder (Murnau-Werdenfelser, Pinzgauer, Original Braunvieh), Schafe und Ziegen (Coburger Fuchsschaf, Rhönschaf), Pferde (Rottaler, Leutstettener). 5-jährige Verpflichtung und Zuchtbuch-Eintrag erforderlich.
Waldumbau Mecklenburg-Vorpommern
Förderung des Waldumbaus in Mecklenburg-Vorpommern mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Zuwendungen für nachhaltige Entwicklung bestehender Waldflächen und Schaffung klimaangepasster Bestände.
Fischereiabgabe Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert aus Mitteln der Fischereiabgabe nach Paragraf 9 Absatz 3 Fischereigesetz Vorhaben zur Förderung der Fischerei mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
NRW Ausgleichszahlung umweltspezifische Einschränkungen
Mit der Ausgleichszahlung unterstützt NRW Landwirte und Landbewirtschafter, die Dauergrünlandflächen in Natura-2000- oder Vogelschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen bewirtschaften — bis zu 135 Euro pro Hektar, mit Erhöhungsoptionen bis zu 235 Euro für besonders schonende Bewirtschaftung.
LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft
Die Landwirtschaftliche Rentenbank finanziert Investitionen in der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion einschließlich Garten- und Weinbau: Nutzflächen, Ställe, Wirtschaftsgebäude, Maschinen, Bewässerung, Dauerkulturen und Betriebsmittel. Das Darlehen deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, in der Regel bis maximal 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr.
bis zu 25 Mio. €
LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen
Mit den LR-Förderkrediten finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank Investitionen in agrarnahen Unternehmen – von Unternehmenskäufen über Betriebsgebäude und technische Anlagen bis zu Maschinen, Digitalisierung und Umweltschutzmaßnahmen. Der Kredit deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, in der Regel bis maximal 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr.
bis zu 25 Mio. €
Schuldscheindarlehen zur Unternehmensfinanzierung im ländlichen Raum
Mit dem Schuldscheindarlehen refinanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank Investitionen im ländlichen Raum. Antragsberechtigt sind agrarnahe Unternehmen, Unternehmen mit Investitionszweck in ländliche Infrastruktur, Zusammenschlüsse ländlicher Akteure sowie land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen. Die Förderhöhe liegt bei maximal 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr.
bis zu 25 Mio. €
Energie vom Land (LR-Förderkredite für Energieunternehmen)
Mit dem Programm Energie vom Land finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank dezentrale Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien im ländlichen Raum. Das Darlehen deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, in der Regel bis maximal 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr, und wird über die Hausbank beantragt.
bis zu 25 Mio. €
LR-Förderkredite für Aquakultur und Fischwirtschaft
Die Landwirtschaftliche Rentenbank finanziert Investitionen in Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft: Fischzuchtanlagen, rezirkulierende Aquakultursysteme und Aquaponik, Wirtschaftsgebäude, Maschinen sowie Verarbeitung und Direktvermarktung. Das Darlehen deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, in der Regel bis maximal 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr.
bis zu 25 Mio. €
Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum
Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bietet kleinen und mittleren Unternehmen der Landwirtschaft, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Bereich erneuerbarer Energien in Brandenburg zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs. Junge Landwirte unter 41 Jahren erhalten einen zusätzlichen Zinsbonus.
bis zu 5 Mio. €
Marktstrukturförderung Bayern
Bayern fördert Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Der Zuschuss beträgt bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu 30 Prozent für Unternehmen, die überwiegend ökologisch erzeugte Produkte oder Produkte des Qualitäts- und Herkunftsprogramms Geprüfte Qualität Bayern erfassen und vermarkten und die Schwellenwerte für KMU nicht überschreiten. Derzeit ist bis auf Weiteres keine Antragstellung möglich.
bis zu 2 Mio. €
Markteinführung innovativer, alternativer Antriebssysteme für mobile Maschinen in der Agrarwirtschaft
Antragsstopp: Die Frist zur Einreichung von Förderanfragen ist am 17. Juni 2026 abgelaufen, die Rentenbank nimmt derzeit keine neuen Förderanfragen entgegen und kündigt eine neue Runde auf ihrer Programmseite an. Bundesweite Darlehensförderung der Landwirtschaftlichen Rentenbank für KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Förderfähig sind Investitionen in elektrifizierte Landmaschinen, Maschinen zur Nutzung von Biokraftstoffen, Umrüstungen sowie Tank- und Ladeinfrastruktur bis zu 1 Mio Euro je Antragsteller. Antrag über die Hausbank.
bis zu 1 Mio. €
LR-Soforthilfe in Folge der Krise im Nahen Osten
Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion einschließlich Garten- und Weinbau mit einem Darlehen zur Liquiditätssicherung angesichts der wirtschaftlichen Belastungen durch die Krise im Nahen Osten. Möglich sind bis zu 50.000 Euro ohne Mehrkosten-Nachweis und bis zu 500.000 Euro bei begründetem höherem Bedarf.
bis zu 500.000 €
EIP-Agrar NRW (Innovationspartnerschaft Landwirtschaft)
Mit der EIP-Agrar-Richtlinie fördert das Land Nordrhein-Westfalen Operationelle Gruppen (OG) zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit. OGs aus mindestens zwei Mitgliedern erhalten je nach Maßnahmenart 50 oder 100 Prozent Zuschuss, maximal 500.000 Euro pro Vorhaben.
bis zu 500.000 €
RIGE — Information über regionale Bio-Wertschöpfungsketten
Der Bund bezuschusst Maßnahmen, die Bürger über die Besonderheiten des ökologischen Landbaus und die regionale Wertschöpfung ökologisch erzeugter Lebensmittel informieren. Antragsberechtigt sind Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, in Verbundprojekten auch Hochschulen, Schulen, Verbände, Vereine und Stiftungen.
bis zu 500.000 €
Alle Förderungen im Bereich Landwirtschaft & Forst
Die komplette Übersicht aller 58 Programme in diesem Bereich — inklusive spezialisierter Förderungen für einzelne Branchen und Bundesländer.
- Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)
- NRW Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete
- NRW Förderung forstlicher Maßnahmen Privat- und Körperschaftswald
- Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Investive Vorhaben
- Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) Hessen
- NRW Vertragsnaturschutz
- Rentenbank Schuldscheindarlehen zur Unternehmensfinanzierung
- Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) — Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (Hessen)
- Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen — Investitionen zur Diversifizierung (Baden-Württemberg)
- Agrarinvestitionsförderung an landwirtschaftliche Unternehmen (FRL-AFP Saarland)
- Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstrukturverbesserung)
- Förderung von Investitionen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen (FRL-FID Saarland)
- Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023) – Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe
- Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) Thüringen
- LR-Förderkredite für Energieunternehmen
- Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV) Thüringen
- Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Niedersachsen, Bremen und Hamburg
- Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Mecklenburg-Vorpommern
- EU-Schulprogramm Bayern: Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte
- Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften
- Förderung bodenschonender Landmaschinen (ANK – Natürlicher Klimaschutz)
- Vertragsnaturschutzprogramm (Bayern)
- Gewässerentwicklung ELER Brandenburg 2023-2027
- Marktstrukturverbesserung
- NRW Förderung forstlicher Dienstleistungen
- NRW Marktstrukturverbesserung
- Bayerisches Bergbauernprogramm (BBP)
- Förderung von Mehrgefahrenversicherungen in Bayern
- Agrardieselvergütung
- Förderung Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur NRW
- Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Laufende Mehrkosten
- Bundesprogramm Umbau Tierhaltung
- Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) — EU-Ebene
- Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)
- Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen
- Förderung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen Bayern
- Waldumbau Mecklenburg-Vorpommern
- Fischereiabgabe Mecklenburg-Vorpommern
- NRW Ausgleichszahlung umweltspezifische Einschränkungen
- LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft
- LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen
- Schuldscheindarlehen zur Unternehmensfinanzierung im ländlichen Raum
- Energie vom Land (LR-Förderkredite für Energieunternehmen)
- LR-Förderkredite für Aquakultur und Fischwirtschaft
- Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum
- Marktstrukturförderung Bayern
- Markteinführung innovativer, alternativer Antriebssysteme für mobile Maschinen in der Agrarwirtschaft
- LR-Soforthilfe in Folge der Krise im Nahen Osten
- EIP-Agrar NRW (Innovationspartnerschaft Landwirtschaft)
- RIGE — Information über regionale Bio-Wertschöpfungsketten
- EMFAF — Fischerei und Aquakultur (Bayern)
- Programm zur Stärkung des Weinbaus - Teil B (WBB)
- Agroforstsysteme (GAK) Brandenburg
- Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete
- Programm zur Stärkung des Weinbaus - Teil A (WBA)
- Investition Herdenschutz Wolf
- Zuschuss Klimabilanz
- Ausgleichszulage in Bayern
Bundesweite Förderlandschaft, mit Quellen belegt.
Wir halten alle Förderprogramme aktuell und liefern dir die besten Ergebnisse — direkt verlinkt zur offiziellen Stelle, damit du immer auf dem neusten Stand bist.
Förderprogramme von Bundesbanken, Landesförderinstituten und kommunalen Trägern.
Jede Aussage verweist auf die offizielle Primärquelle.
Neue Richtlinien fließen in die Detail-Seiten ein, sobald sie veröffentlicht sind.
Keine geheime Redaktionslogik — alle Kriterien, Beträge und Fristen sind verlinkt.
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SAB Gründungsberatungen Sachsen (ESF Plus)
Die SAB fördert professionelle Gründungsberatung in Sachsen: Neugründer erhalten bis zu 2.000 Euro (5 Tagwerke à 400 Euro), Unternehmensnachfolger bis zu 5.000 Euro (10 Tagwerke à 500 Euro). Voraussetzung: Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen.
Distr@l – Förderung digitaler Technologien und Innovationen (Hessen)
Mit dem Programm Distr@l fördert das Land Hessen digitale Technologien und Innovationen. Über sieben Förderlinien werden Machbarkeitsstudien, digitale Produkt- und Prozessinnovationen sowie Wissens- und Technologietransfer bezuschusst. Antragsberechtigt sind vor allem KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz in Hessen.
Breitbandförderung Hessen — Darlehen an Infrastrukturgesellschaften
Ergänzend zum zuschussgeförderten Gigabitausbau in 'grauen Flecken' vergibt die WIBank Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils. Die maximale Laufzeit und Sollzinsbindung beträgt 20 Jahre, der Zinssatz liegt am unteren Rand des aktuellen Kapitalmarktniveaus.
KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung
KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung (bis 2023 „KMU-innovativ: Produktionsforschung") fördert risikoreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen mit Zuschüssen. Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, Hochschulen bis zu 100 Prozent. Skizzeneinreichung jeweils zum 15.04. und 15.10.
Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)
Das Land Bremen fördert mit dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) betriebliche Investitionen von Unternehmen des Handwerks, Handels, der Industrie und des Dienstleistungsgewerbes in Bremen und Bremerhaven. Gefördert werden Investitionsdarlehen der BAB, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen.
LR-Förderkredite für Energieunternehmen (Rentenbank)
Zinsgünstiger Förderkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Energieunternehmen im ländlichen Raum — Bioenergie, Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, Erdwärme sowie Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
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