Förderungen für Landwirtschaft & Forst
17 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
17 Förderungen im Bereich Landwirtschaft & Forst
Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)
Die Förderrichtlinie Palu unterstützt mit Zuschüssen die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlicher Moorbodenflächen sowie deren nachhaltige Nutzung danach.
Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023) – Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe
Der Freistaat Sachsen fördert mit der FRL LIE/2023 Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe einschließlich Garten- und Weinbau. Gefördert werden Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Investitionen in Tierwohl, Klima- und Umweltschutz, Wettbewerbsfähigkeit, Verarbeitung und Vermarktung sowie die Digitalisierung von Geschäftsprozessen.
Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) Thüringen
Mit der Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) unterstützt der Freistaat Thüringen über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere für besonders tiergerechte Stallbauten sowie Umwelt- und Klimaschutz.
Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV) Thüringen
Der Freistaat Thüringen fördert mit der IVV Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Gefördert werden Erzeugerzusammenschlüsse sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, Innovationspotenziale zu erschließen und die Effizienz des Ressourceneinsatzes zu erhöhen.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Niedersachsen, Bremen und Hamburg
Das Land Niedersachsen fördert gemeinsam mit Bremen und Hamburg sowie unter finanzieller Beteiligung von EU und Bund investive Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft. Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, etwa Errichtung und Modernisierung von Ställen und Gebäuden – mit erhöhtem Zuschuss für Junglandwirte.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Mecklenburg-Vorpommern
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewährt landwirtschaftlichen Unternehmen Zuschüsse für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Gefördert werden besonders umwelt-, klima- und tiergerechte Investitionen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung.
Förderung bodenschonender Landmaschinen (ANK – Natürlicher Klimaschutz)
Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördert das Bundesumweltministerium die Anschaffung bodenschonender Bewirtschaftungstechnik durch landwirtschaftliche Betriebe, Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und anerkannte Naturschutzvereinigungen. Schwerpunkt ist moorbodenschonende Technik; gefördert wird mit einem Zuschuss von bis zu 65 Prozent der Investitionskosten.
Vertragsnaturschutzprogramm (Bayern)
Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm honoriert der Freistaat Bayern Landwirten und anderen Landnutzern die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung ökologisch wertvoller Flächen. Gefördert wird die schonende Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen; die Bewirtschafter verpflichten sich für fünf Jahre auf naturschutzgerechte Maßnahmen. Die Förderung gleicht die zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste aus.
Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) — Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (Hessen)
Hessen fördert über das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) und das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umwelt- und klimaschonende sowie besonders tiergerechte Landwirtschaft.
Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen — Investitionen zur Diversifizierung (Baden-Württemberg)
Baden-Württemberg fördert über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel sind eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umwelt- und klimaschonende sowie besonders tiergerechte Landwirtschaft.
Agrarinvestitionsförderung an landwirtschaftliche Unternehmen (FRL-AFP Saarland)
Das Saarland gewährt landwirtschaftlichen Unternehmen Zuwendungen für investive Maßnahmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP). Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung, die dem Verbraucher-, Umwelt-, Tier- oder Klimaschutz dienen.
Förderung von Investitionen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen (FRL-FID Saarland)
Das Saarland gewährt landwirtschaftlichen Unternehmen Zuwendungen für Investitionen zur Diversifizierung (FID). Gefördert werden investive Maßnahmen zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft und zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum
Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bietet kleinen und mittleren Unternehmen der Landwirtschaft, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Bereich erneuerbarer Energien in Brandenburg zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs. Junge Landwirte unter 41 Jahren erhalten einen zusätzlichen Zinsbonus.
bis zu 5 Mio. €
Markteinführung innovativer, alternativer Antriebssysteme für mobile Maschinen in der Agrarwirtschaft
Bundesweite Darlehensförderung der Landwirtschaftlichen Rentenbank für KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Förderfähig sind Investitionen in elektrifizierte Landmaschinen, Maschinen zur Nutzung von Biokraftstoffen, Umrüstungen sowie Tank- und Ladeinfrastruktur bis zu 1 Mio Euro je Antragsteller. Antrag über die Hausbank.
bis zu 1 Mio. €
LR-Soforthilfe in Folge der Krise im Nahen Osten
Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion einschließlich Garten- und Weinbau mit einem Darlehen zur Liquiditätssicherung angesichts der wirtschaftlichen Belastungen durch die Krise im Nahen Osten. Möglich sind bis zu 50.000 Euro ohne Mehrkosten-Nachweis und bis zu 500.000 Euro bei begründetem höherem Bedarf.
bis zu 500.000 €
EIP-Agri-NRW — Innovationspartnerschaft Landwirtschaft
Nordrhein-Westfalen fördert Operationelle Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP-Agri), die Landwirtschaft, Wissenschaft, Beratung und Unternehmen zusammenbringen, um Innovationen in die land-, forst- und gartenbauliche Praxis zu übertragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500.000 Euro je Operationeller Gruppe.
bis zu 500.000 €
Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstrukturverbesserung)
Baden-Württemberg unterstützt mit der Marktstrukturverbesserung die Gründung von Erzeugerzusammenschlüssen sowie Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, um die Wettbewerbsfähigkeit und Absatzsicherung auf Erzeugerebene zu stärken.
bis zu 10.000 €
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SAB Gründungsberatungen Sachsen (ESF Plus)
Die SAB fördert professionelle Gründungsberatung in Sachsen: Neugründer erhalten bis zu 2.000 Euro (5 Tagwerke à 400 Euro), Unternehmensnachfolger bis zu 5.000 Euro (10 Tagwerke à 500 Euro). Voraussetzung: Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen.
ESF Plus Gründungsberatung Sachsen
Die ESF Plus Gründungsberatung Sachsen bezuschusst Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase. Gefördert werden Existenzgründer mit einem Festbetrag von 400 Euro je Tagewerk (bis fünf Tagewerke) und Unternehmensnachfolgen mit 500 Euro je Tagewerk (bis zehn Tagewerke). Ziel ist ein leichterer Zugang zu qualifizierter Gründungsberatung.
Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)
Das Land Bremen fördert mit dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) betriebliche Investitionen von Unternehmen des Handwerks, Handels, der Industrie und des Dienstleistungsgewerbes in Bremen und Bremerhaven. Gefördert werden Investitionsdarlehen der BAB, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen.
Breitbandförderung Hessen — Darlehen an Infrastrukturgesellschaften
Ergänzend zum zuschussgeförderten Gigabitausbau in 'grauen Flecken' vergibt die WIBank Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils. Die maximale Laufzeit und Sollzinsbindung beträgt 20 Jahre, der Zinssatz liegt am unteren Rand des aktuellen Kapitalmarktniveaus.
KMU-innovativ: Produktionsforschung
KMU-innovativ Produktionsforschung fördert risikoreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen mit Zuschüssen. Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, Hochschulen bis zu 100 Prozent. Skizzeneinreichung jeweils zum 15.04. und 15.10.
Distr@l – Förderung digitaler Technologien und Innovationen (Hessen)
Mit dem Programm Distr@l fördert das Land Hessen digitale Technologien und Innovationen. Über sieben Förderlinien werden Machbarkeitsstudien, digitale Produkt- und Prozessinnovationen sowie Wissens- und Technologietransfer bezuschusst. Antragsberechtigt sind vor allem KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz in Hessen.
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