BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Bund

Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Laufende Mehrkosten

Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung, die über die Mindeststandards des Tierschutzrechts hinausgehende Premiumanforderungen einhalten. Gefördert werden die laufenden Mehrkosten für mehr Platz, bessere Versorgung, Einstreu und Beschäftigungsmaterial.

Zuständig
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Förderhöhe
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung unterstützt landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung dabei, über die rechtlichen Mindeststandards hinausgehende Tierwohl-Anforderungen umzusetzen. Mitfinanziert werden die laufenden Mehrkosten, die durch Anforderungen an die bauliche Gestaltung und Ausstattung von Haltungseinrichtungen sowie laufende Premiumanforderungen entstehen. Berücksichtigt werden insbesondere Mehrkosten für ein größeres Platzangebot, die Versorgung mit Futtermitteln, Einstreu und Beschäftigungsmaterial. Die Mehrkosten werden in Form von Pauschalen nach betriebswirtschaftlich anerkannten Methoden durch das Thünen-Institut und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt und im Internet veröffentlicht. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Landwirtschaftlicher Betrieb mit Niederlassung in Deutschland

Betrieb mit Schweinehaltung

Erfüllt laufende Premiumanforderungen in mindestens einer Haltungseinrichtung

Anerkennung durch BLE oder Mitgliedschaft in anerkannter Organisation oder Kontrollsystem

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

    Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

  2. 02

    Antrag bei BLE einreichen

    Sie stellen Ihren Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Sie können Ihren Antrag bis spätestens 31.12.2028 stellen.

Häufige Fragen

Was wird über die laufenden Mehrkosten gefördert?
Gefördert werden die durch Tierwohl-Anforderungen entstehenden Mehrkosten in der Schweinehaltung, insbesondere für mehr Platzangebot, höherwertige Futtermittel, Einstreu und Beschäftigungsmaterial. Die Pauschalen werden vom Thünen-Institut und dem KTBL ermittelt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier bis zur Stufe 1 als Obergrenze und bis zu 70 Prozent pro Tier für die Anzahl, die über die Obergrenze der Stufe 1 hinausgeht, bis zur Stufe 2.
Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland und Schweinehaltung, die durch die BLE als förderfähig anerkannt sind, Mitglied in einer anerkannten Organisation sind oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen.
Bis wann kann der Antrag gestellt werden?
Anträge können bis spätestens 31.12.2028 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Laufende Mehrkosten — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  2. [02]
    BLE: Umbau der Tierhaltung – Laufende Mehrkosten
    ble.dePrimärquelleBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  3. [03]
    Förderrichtlinie (Bundesanzeiger 29.02.2024)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  4. [04]
    Änderung der Förderrichtlinie (Bundesanzeiger 12.09.2025)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)