BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Bund Aktuell bis 31.12.2028

Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Laufende Mehrkosten

Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung, die über die Mindeststandards des Tierschutzrechts hinausgehende Premiumanforderungen einhalten. Gefördert werden die laufenden Mehrkosten für mehr Platz, bessere Versorgung, Einstreu und Beschäftigungsmaterial. Neue Betriebe können nicht mehr einsteigen: Die Anerkennung als förderfähiger Betrieb war nur bis 31.12.2025 möglich. Bereits anerkannte Betriebe beantragen die Zuwendung jährlich, letztmals bis 31.03.2028 für das Haltungsjahr 2027.

Zuständig
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Förderquote bis 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung unterstützt landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung dabei, über die rechtlichen Mindeststandards hinausgehende Tierwohl-Anforderungen umzusetzen. Mitfinanziert werden die laufenden Mehrkosten, die durch Anforderungen an die bauliche Gestaltung und Ausstattung von Haltungseinrichtungen sowie laufende Premiumanforderungen entstehen. Berücksichtigt werden insbesondere Mehrkosten für ein größeres Platzangebot, die Versorgung mit Futtermitteln, Einstreu und Beschäftigungsmaterial. Die Mehrkosten werden in Form von Pauschalen nach betriebswirtschaftlich anerkannten Methoden durch das Thünen-Institut und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt und im Internet veröffentlicht. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Landwirtschaftlicher Betrieb mit Niederlassung in Deutschland
Betrieb mit Schweinehaltung
Erfüllt laufende Premiumanforderungen in mindestens einer Haltungseinrichtung
Anerkennung durch BLE oder Mitgliedschaft in anerkannter Organisation oder Kontrollsystem

Was bekommst du konkret?

Zuschuss in Form von Pauschalen, abhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere: bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier für Tierzahlen bis zur Stufe 1 als Obergrenze und bis zu 70 Prozent für Tiere, die über die Stufe 1 hinausgehen, bis zur Obergrenze der Stufe 2.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der BLE

    Anträge werden bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt.

  2. 02

    Frist beachten

    Anträge auf Anerkennung als förderfähiger Betrieb waren nur bis 31.12.2025 möglich. Anerkannte Betriebe beantragen die Zuwendung jährlich, letztmals bis 31.03.2028 für das Haltungsjahr 2027.

  3. 03

    Förderfähigkeit nachweisen

    Der Betrieb muss von der BLE als förderfähig anerkannt sein, Mitglied einer anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen.

Häufige Fragen

Was wird über die laufenden Mehrkosten gefördert?
Gefördert werden die durch Tierwohl-Anforderungen entstehenden Mehrkosten in der Schweinehaltung, insbesondere für mehr Platzangebot, höherwertige Futtermittel, Einstreu und Beschäftigungsmaterial. Die Pauschalen werden vom Thünen-Institut und dem KTBL ermittelt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier bis zur Stufe 1 als Obergrenze und bis zu 70 Prozent pro Tier für die Anzahl, die über die Obergrenze der Stufe 1 hinausgeht, bis zur Stufe 2.
Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland und Schweinehaltung, die durch die BLE als förderfähig anerkannt sind, Mitglied in einer anerkannten Organisation sind oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen.
Bis wann kann der Antrag gestellt werden?
Neue Betriebe können nicht mehr einsteigen: Die Anerkennung als förderfähiger Betrieb konnte nur bis 31.12.2025 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden. Bereits anerkannte Betriebe beantragen die Zuwendung jährlich für das vorangegangene Haltungsjahr; letztmals ist das bis 31.03.2028 für das Haltungsjahr 2027 möglich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BLE: Umbau der Tierhaltung – Laufende Mehrkosten
    ble.dePrimärquelleBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  2. [02]
    Förderrichtlinie (Bundesanzeiger 29.02.2024)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  3. [03]
    Änderung der Förderrichtlinie (Bundesanzeiger 12.09.2025)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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